V-max bei den CDTI´s???
Hallo zusammen,
meine Kaufentscheidung ist soweit gefallen - es wird wohl ein Vectra Caravan CDTI ...
Eine Frage noch: Wie schnell laufen die CDTI´s (zumindest laut Tacho)? Mich interessiert der Unterschied zwischen 1,9 und 3,0. Ich tendiere zum 3,0 CDTI - nicht nur wegen Geschwindigkeit ...
Danke schon mal vorab ... schön wäre auch, wenn es davon auch Videos geben würde 😉 ... auf meiner Probefahrt war der Verkäufer dabei und die Autobahn voll - da musste bei 180 Schluss sein ...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Schland
Sorry, das ist...............
Ich denke Du hast mich falsch verstanden.
Zitat:
Der Tacho bekommt EIN (1) Signal.
Genau das schrieb ich ja. Je nach Modell ermittelt der VSS (Vehicle Speed Sensor an der Ausgangswelle des Differentials oder die ABS-Sensoren) die Raddrehzahl und daraus als Funktion des Abrollumfangs (vorgegeben) die Geschwindigkeit.
Diese Geschwindigkeit lässt sich auch über diverse Menüs (Tech 2 oder Geheimmenü Navi usw.) auslesen.
Problem: Dieses Signal wird nicht unverfälscht an den Tacho weitergegeben. Vielmehr wird es absichtlich verfälscht. Bei frühen Vectra C wurden schlicht 2km/h auf die Neureifen draufgeschlagen - man hatte also mit Neureifen nur eine Tachoabweichung von 2km/h über das komplette Band. Bei späteren Vectra C wurde eine progressive Funktion hinterlegt, die die Tachoabweichung immer weiter ansteigen ließ.
Veränderst Du nun den Abrollumfang, so schaffst Du, dass der Tacho richtig anzeigt, ohne Frage. Du kompensierst damit die von Opel gewollte einprogrammierte Abweichung. Nur: Alle anderen Steuergeräte bekommen jetzt die falsche Geschwindigkeit geliefert!
Problem: AUch der Wegstreckenzähler - denn der weicht nicht wie der Tacho ab! Das dürfte er auch gar nicht - denn mehr als 4% Abweichung sind hier gesetzlich verboten - ein Wert, den der Geschwindigkeitsmesser so manches mal locker sprengt!
Vielleicht ist es jetzt verständlicher.
Eine Anmerkung noch zu dem Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Das ist falsch. Selbstverständlich schützt Unwissenheit vor Strafe, aber nur dann, wenn sie unverschuldet ist. Wer sich (nachweisbar) z.B. bei einem Sachverständigen beraten lässt, ggf. sogar noch einen Rechtsbeistand konsultiert und dort fehlerhafte Informationen bekommen hat, der hat alles menschenmögliche getan, um einen Irrtum zu vermeiden. In so einem Fall schützt Unwissenheit vor Strafe.
Noch eine letzte Anmerkung: Das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 StVZO ist eine Ordnungswidrigkeit, bei der zwar regelmäßig die Weiterfahrt untersagt werden muss. Gleichsam ist das keine Straftat - dafür gibt es einfach ein Bußgeld und gut ist es. Anders bei der Manipulation des Wegstreckenzählers. Das ist eine Straftat.
133 Antworten
Das oben von mir gepostete Bild war auf 225/45 R17 Reifen.
Ausgehend von 225/45R17:
Bei 225/45R18 sind es 2,6cm mehr Durchmesser und 7,7cm mehr Abrollumfang.
Bei 225/35R19 sind es 0,6cm mehr Durchmesser und 1,8cm mehr Abrollumfang.
Daraus lässt sich schließen, dass die 18 Zoll Felgen bei 200km/h um 8 km/h genauer sind als die originalen 17 Zöller.
Deswegen kann man die abgelesene Tacho-Höchstgeschwindigkeiten bei verschiedenen Reifengrößen nicht vergleichen.
Gruß Moly
Aber gut so langsam bin ich beruiegt dachte schon meiner ist zu langsamm aber anscheinend nur viel genauer
Genau deshalb musste man bei Opel verschiedene Reifengruppen codieren. Das traf u.a. die, die im Winter 15" und im Sommer 18" fahren wollten damals. Wenn ich mich richtig erinnere.
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Nö, nicht nur dann.
Ich muss von 225/45/17 (WR) auf 225/45/18 (SR) auch per Opcom die Reifengruppe ändern.
Ich fahre im Sommer 225/45R17 und im Winter 205/55R16. Geändert habe ich nichts im Steuergerät. Sollte ich das machen? Original hatte der Wagen die 215/50R17 drauf.
Wenn diese Kindereien schon sein müssen nimm ein GPS-Gerät zum Anzeigen der Geschwindigkeit. Dann kann auch der Beifahrer ein Foto schießen, alles andere ist grob fahrlässig.
Meiner regelt übrigens bei 210 km/h ab, GPS-Geschwindigkeit.
Ich hab solange mit dem Chinaclone rumgespielt, bis Tacho exakt mit dem Navi-GPS übereinstimmt. Heute hab ich mal das Navi laufen lassen und hatte 227 angezeigt bekommen. Der Tacho stand bei knapp 230. Der geht also in allen Bereichen recht exakt mit dem Navi gleich.
Ach ja, mit Phase 1 versteht sich (200PS).
Und schön eine Straftat begangen. § 22 b Straßenverkehrsgesetz .
Habt Ihr keine anderen Sorgen wenn Ihr diverse Stunden in solche letztlich voellig sinnfreien und auch noch unzulaessigen Aktionen steckt? Kann ich nur den Kopf schuetteln.......und dann noch fragen ob die Reifengroesse eine Rolle spielt........
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Und schön eine Straftat begangen. § 22 b Straßenverkehrsgesetz .
Das erklär mal bitte!
Zitat:
Original geschrieben von hera
Habt Ihr keine anderen Sorgen wenn Ihr diverse Stunden in solche letztlich voellig sinnfreien und auch noch unzulaessigen Aktionen steckt? Kann ich nur den Kopf schuetteln.......und dann noch fragen ob die Reifengroesse eine Rolle spielt........
Sinnfrei? Macht also Sinn, wenn der km Zähler mehr zählt, als tatsächlich gefahren wird, weil der Tacho 20 km mehr anzeigt!?
Zitat:
Original geschrieben von Schland
Das erklär mal bitte!Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Und schön eine Straftat begangen. § 22 b Straßenverkehrsgesetz .
Gerne. Das Geschwindigkeitssignal ist im Fahrzeug korrekt. Einziger Fehler, bei korrekt codiertem Abrollumfang, ist die Profiltiefe.
Dieses Signal wird von verschiedenen Steuergeräten verarbeitet, unter anderem auch vom IPC. Hier hat man das Geschwindigkeitsmessgerät und den Wegstreckenzähler. Nun werden aber diese nicht mit den Rohdaten bestückt sondern es wird eine Funktion hinterlegt. Diese unterscheidet sich für beide - was auch mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammenhängt.
Während der Geschwindigkeitsmesser 10% + 4km/h abweichen darf, darf der Wegstreckenzähler nur um 4% abweichen. Dem tragen die Hersteller selbstverständlich Rechnung![1]
Manipuliert Ihr jetzt so lange den Abrollumfang, bis der Geschwindigkeitsmesser korrekt anzeigt, läuft der Wegstreckenzähler aus dem Ruder. Und das, liebe Leute, ist eine Straftat.[2]
[1] Mehr Infos: http://www.auto-tests-service.de/Tools/Geschwindigkeit_Gesetzgeber.php
[2] § 22b Abs. 1 Nr. 1 StVG
Naja, also das ist sehr weit hergeholt mit der Straftat *kopfschüttel*
In den meisten Gutachten von Alufelgen wird keine Tachoangleichung vorgeschrieben, auch wenn der Abrollumfang wesentlich größer ist. Das heisst, es kann sein, dass durch Zubehörfelgen die Geschwindigkeit sehr realitätsnah ist und somit der Kilometerzähler auch viel genauer ist.
Ich kenne die gesetzlichen Toleranzen nicht, aber ich habe noch nie gehört, dass jemand ärger bekommen hat, weil der Tacho fast genau geht.
Die viel schlimmere Straftat ist, dass viele mit ner 50PS+ Phase rumfahren, ohne die eingetragen zu haben, also mit einem Auto, was bei 210 abgeregelt ist, jenseits der 230 fahren.
Aber das ist ein anderes Thema.
Gruß Moly
Dein Beispiel ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit (Fahren ohne Betriebserlaubnis).
Auch der Rest Deiner Anführungen zum Thema Zubehörfelgen sind schlicht unzutreffend.