V-Klasse Bluetec AdBlue-Verbrauch

Mercedes V-Klasse 447

nach etwas 5500 km freudiger fahrt ist bei unserer v klasse V250 der adblue tank leer und musste gefüllt werden. eigentlich hatte ich mind. 20 tkm erwartet. habt ihr hier schon Erfahrungen? MB selbst war überfragt wieso der tank schon leer war?

vg
max bell

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe die ganze Aufregung über den AB-Mehrverbrauch nicht.

Bei 20K Kilometer Jahresleistung entstehen Spritkosten in Höhe von ca. 1.820 Euro (7 * 1,3 * 200), hinzu kommen Steuer, Versicherung, Inspektion usw., sind wir also bei Kosten von 3.000 bis 4.000 Euro pro Jahr.

Jetzt verbraucht das Auto 0,2L mehr AB pro 1.000 KM, Da hat man dann Mehrkosten in Höhe von = 0,2 * 20 * 1 Euro = 4 Euro oder (wer zu bequem ist zum Bestellen) 0,2 * 20 * 5 = 20 Euro im Jahr, das sind dann Mehrkosten von 0,001% bis 0,005%.

Ist es das Wert, sich darüber aufzuregen?

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Ich habe nichts von Bestrafung geschrieben, das ist in meinen Augen eine unnötig negative Formulierung. Es stünde Mercedes frei, auch für diese Kunden eine Lösung zu finden. Ursache ist jedoch sicherlich der im Serienumfang deutlich zu klein dimensionierte Tank, insbesondere bei einem Auto in der Größe wie der V-Klasse. Hier sollte man auch als erstes ansetzen (bzw. als zweites, noch sinnvoller wäre tatsächlich die hier schon vorgeschlagene Lösung, dass nach der Erstwarnung bei 6,5 Litern die Folgewarnung erst später kommt).

Wir können natürlich statt Bestrafung der Einen die Bevorzugung der Anderen ins Feld führen.

Wie gesagt, Mercedes sollte und darf sich gerne um alle Kunden kümmern und seinen Werbespruch "das Beste oder nichts" in die Tat umsetzen.

Zitat:

@MSchoeps schrieb am 16. September 2018 um 18:01:25 Uhr:


Wie gesagt, Mercedes sollte und darf sich gerne um alle Kunden kümmern und seinen Werbespruch "das Beste oder nichts" in die Tat umsetzen.

Vermutlich entscheiden sie sich für "oder nichts".

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Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 16. September 2018 um 16:53:25 Uhr:


Du willst also die bestrafen, die den größeren Tank gleich mitbestellt habe?
Und dann gleich doppelt, weil der Austausch nicht nur mehr Material (Kleiner und großer Tank) sondern auch mehr Manpower verlangt?

Substanzloser Gerechtigkeits-Sermon, da der große AB Tank erst ab Frühjahr 2016 verfügbar war.

Und es bleibt der Umstand, dass Käufer bis 2017 mit dem kleinen Tank 9,1 Liter AB Nutzinhalt erworben haben, den MB zu erhalten hat.

Dieser Nutzinhalt von 9,1 Liter beim kleinen AB Tank ist auch in den entsprechenden BDA im Auslieferungszustand dokumentiert. Eine Verringerung des Tankvolumens ohne Kundeneinwilligung ist zweifelsfrei eine Besitzstörung die der Kunde nicht dulden muss. Jeder Auftrag an MB muss daher konsequent unter Verweis auf den Nutzinhalt 9,1 Liter AB erteilt werde!

MB kann ganz einfach durch Umbau auf den großen AB Tank sein gesetzwidriges Handeln aus der ursprünglich zu geringen Dosierung von AB und dem daraus resultierenden zu geringen Reserveinhalt bereinigen. Aber gesetzwidriges Handeln durch vorsätzliches neues gesetzwidriges Handeln zu vertuschen ist schlicht kriminell; das Produkt im Eigentum des Kunden wird so vorsätzlich beschädigt.

Man sollte da auch nicht zögern, neben der zivilrechtlichen Vorgehensweise mit einem auf Dieselbetrug spezialisierten Anwalt auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt unter Schilderung des Sachverhaltes zu stellen. Vielleicht möchte mancher ja Zellennachbar von Herr Stadler werden?

Wiederkehrendes substanz- und sinnloses Geschwafel.

Nur weil man etwas ständig wiederholt und fett schreibt wird es nicht wahrer.

Ist war schon immer so, dass im Lebenszyklus von Fahrzeugen Neuerungen und Verbesserungen eingeführt wurden. Und meines Wissens ist dafür noch nie jemand entschädigt worden.

Sinnlos finde ich das jetzt nicht wirklich. Auch die Klärung der Substanzlosigkeit bleibt abzuwarten.

@schoema Hast du denn schon geklagt?

Ich selbst bin zwar nicht betroffen, da ich den großen Tank mitbestellt habe, aber genau genommen, würde der in seinem "nutzbaren" Volumen auch beschnitten...

Das kann ich dir beantworten:

Er hat nicht geklagt, er hat noch nicht mal die neue Software drauf.
Im Gegenteil, er ist mit seinem Auto richtig zufrieden.

Kannst du alles hier nachlesen.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 17. September 2018 um 07:19:25 Uhr:


Er hat nicht geklagt, er hat noch nicht mal die neue Software drauf.
Im Gegenteil, er ist mit seinem Auto richtig zufrieden.

Und genau so soll es auch bleiben!

Zur Erinnerung die weiteren Rahmenbedingungen:

  • Die alten Softwareversionen sind bereits wieder veraltet, weil MB Abschaltsoftware eingesetzt hat und deren Beseitigung dem KBA zugesagt hat. Niemand externes kennt aktuell die Eigenschaften der neuen Software. Ich gehe nicht davon aus, dass sich an der neu entstehenden Mangelhaftigkeit des kleinen AB Tanks etwas ändert.
  • Ab 1.11.2018 gibt es die Musterfeststellungsklage, die effiziente Prozesse gegen Serienfehler der Industrie ermöglicht.

Mein Schritt für diese Woche: Ein vorgezogener TÜV Termin, damit erst mal andere die "Verbesserung" von MB 2 Winter und Sommer testen.

Zitat:

@schoema schrieb am 17. September 2018 um 08:05:29 Uhr:


Niemand externes kennt aktuell die Eigenschaften der neuen Software.

Genauso unbekannt dürften die genauen Eigenschaften der alten Software sein.

Genauso wenig kenne ich die Details von iOS, genauso wenig kenne ich die Details der Software des ICE, mit dem ich neulich gefahren bin, usw.

So what!?!

Nachdem wir alle immer mehr IT-ähnliche Funktionen in Autos fordern, sollten wir auch unsere Denkweise zu Autos umstellen. Updates werden immer selbstverständlicher.

Zitat:

@schoema schrieb am 17. September 2018 um 08:05:29 Uhr:


Und genau so soll es auch bleiben!

Zur Erinnerung die weiteren Rahmenbedingungen:
....

Mein Schritt für diese Woche: Ein vorgezogener TÜV Termin, damit erst mal andere die "Verbesserung" von MB 2 Winter und Sommer testen.

Neben all dem, auch aus meiner Sicht sinnloser und nur aufbauschender Hinweise, würde mich mal interessieren, was der vorgezogene TÜV damit zu tun hat?

Im Fall VW zwingt der TÜV Fahrzeughalter zum Update.

Aber nichts für ungut; ich freue mich über Testfahrer die das entschummelte Programm im Alltag testen. Nur zu - holen Sie es sich.

Zitat:

@holle9 schrieb am 17. September 2018 um 13:34:05 Uhr:



Zitat:

@schoema schrieb am 17. September 2018 um 08:05:29 Uhr:


Niemand externes kennt aktuell die Eigenschaften der neuen Software.

Genauso unbekannt dürften die genauen Eigenschaften der alten Software sein.
Genauso wenig kenne ich die Details von iOS ....

Da und bei jeder app steht bei Updates der Hinweis wofür es gut ist.

Und natürlich kennt man nach kurzer Zeit die Auswirkungen neuer Motor/Abgas SW - manches steht wie das AB Nutzvolumen in der BDA und manches (wie der Verbrauch) wird durch Austausch in solchen Foren offensichtlich.

...in der BA steht nichts von "AB Nutzvolumen" sondern nur "Gesamtinhalt des AdBlue® Behälters", das ist nicht das selbe!

Nach allg Verkehrsauffassung ist die Differenz von Gesamtinhalt und Reserve das Nutzvolumen. Gesamtinhalt und Reserve sind in der BDA genannt.

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