V-Klasse Bluetec AdBlue-Verbrauch
nach etwas 5500 km freudiger fahrt ist bei unserer v klasse V250 der adblue tank leer und musste gefüllt werden. eigentlich hatte ich mind. 20 tkm erwartet. habt ihr hier schon Erfahrungen? MB selbst war überfragt wieso der tank schon leer war?
vg
max bell
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe die ganze Aufregung über den AB-Mehrverbrauch nicht.
Bei 20K Kilometer Jahresleistung entstehen Spritkosten in Höhe von ca. 1.820 Euro (7 * 1,3 * 200), hinzu kommen Steuer, Versicherung, Inspektion usw., sind wir also bei Kosten von 3.000 bis 4.000 Euro pro Jahr.
Jetzt verbraucht das Auto 0,2L mehr AB pro 1.000 KM, Da hat man dann Mehrkosten in Höhe von = 0,2 * 20 * 1 Euro = 4 Euro oder (wer zu bequem ist zum Bestellen) 0,2 * 20 * 5 = 20 Euro im Jahr, das sind dann Mehrkosten von 0,001% bis 0,005%.
Ist es das Wert, sich darüber aufzuregen?
581 Antworten
Vielen Dank an Alle für die informativen Rückmeldungen.
Meines Erachtens war das vom Werk ein Schnellschuss. Die Fahrzeuge mit 11,5L Tank sind hier klar vergessen worden. Ich bin gespannt, wie lange die Tankstellen das mitmachen, wenn man nur ca. 4 Liter Adblue tankt. Alternativ könnte man ein 5 Liter Kanister kaufen und müsste den dann extra mitführen. Sollte von dem Adblue dann was daneben gehen, gibts eine schöne Sauerei im Auto.
Früher war das eine saubere Angelegenheit. Auf der Tankstelle getankt und/oder den Kanister dort gleich entsorgt. Und das mit kostenfreien Dieselhandschuhen von der Tanke! Da haben wir gleich eine doppelte Ausnutzung gehabt und sicherlich mehr CO2 gespart, als jetzt, wenn man für den Rest im Kanister dann nochmal zu Hause Einmalhandschuhe benutzen müsste. Ich bin gespannt, wann die nächste Verschärfung kommt. Dann muss man alle 500km nachfüllen.
Was mir aber nicht in den Kopf geht: Warum der ganze Quatsch beim Adblue mit der Restlaufzeit von 2400 km? Der Gesetzgeber hat hier klar den Kraftstoff „Diesel“ vergessen! Hier liegt die Schwelle bei uns bei ca. 100 km! Und ohne Diesel, keine Motorfunktion!Würde man hier das 10-fache für Adblue ansetzen, würde das auch reichen! Dann läge die Schwelle bei 1000km.
Ungeachtet ob 11 oder 20 l. Restreichweite bleibt restreichweite.
Ärgerlich, ja. Zu Hause ein fläschchen mit 4l ad blue aufbereiten und gut ist. Stellt euch mal vor ihr geht weit weg, vergesst adblue nachzuschauen und steht plötzlich auf dem Trockenen..
Weit nerfender finde ich diese Geschichte:
Ein kumpel rief mich gestern an betreffend anfrage wegen Strassenverkehrsgesetz. Er fährt einen Skoda. Da er die äquivalente Funktion von Mercedes me benützt (Handy App Zugriff) muss er seit neustem JEDESMAL beim Starten ein Pop-up aktiv wegklicken, dass sein Konto aktiv sei und nun Daten über den Server austauscht. Nach Reklamation erhielt er die Antwort, dass dieses Prozedere wegen den neuen Datenschutzrichtlinien Pflicht sei.
Bei einem vollem adblue Tank hat man wenigstens Ruhe. Ich hoffe Mercedes kommt nicht auch auf diese Idee..
... was Deine und auch die Angelegenheit "Adblue-Warnung" gemeinsam haben? - Die Gängelung durch den Staat...
Willkommen in Europa.
Macht den tank ja nicht zu voll dann schmeisst er auch die lampe 🙂 ich finds auch affig
Ähnliche Themen
Ich verstehe ja, was ihr meint und bin auch nicht glücklich über die frühe Meldung. Aber der V gar eine Unverkäuflichkeit zu prognostizieren??? Oder es mit einer „Gängelung durch den Staat“ zu vergleichen? Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, aber dieser Fred wird wirklich zunehmend amüsant.
😁
Schön, daß du darüber lachen kannst, aber du wirst zugeben müssen, dass eben nicht die Hersteller die Probleme verursachen, sondern daß diese eben "versuchen", teilweise realitätsferne Verordnungen umzusetzen.
Die Datenschutzgrundverordnung und die Adblue-Meldungen sind schon ganz gute Beispiele dafür...
Das stimmt schon Karsten.
Aber was nützt es, sich hier immer wieder hoch zu pushen? Es nervt ja so schon genug und ändern tut sich da nix, egal wie oft wir uns hier im Thread darüber auslassen.
Nur der Blutdruck steigt... ;-)
Gruß
Sorry Karsten, bei aller Freude und Begeisterung über meinen V, aber Deine Aussage, dass die Hersteller die Probleme NICHT verursacht haben, kann ich nicht pauschal unterschreiben. Hier gibt es jahrelange Versäumnisse und Blockaden. Und ja: ich bin mir sicher, dass die Zukunft dem Elektroantrieb gehört. Ich weiß aber, dass ich da in einem Autoforum eher in der Minderheit bin, daher beschränke ich mich auf das Thema dieses Freds und meine Aussage, dass ich die hier teilweise gezogenen Vergleiche und Aussagen wegen einer Warnmeldungen amüsant finde.
PS: die DSGVO....seufz, da wundere ich mich auch einfach nur......
Zitat:
@hasch61 schrieb am 7. September 2018 um 11:58:19 Uhr:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie unsere späte Reaktion.
Es tut mir leid, dass der Hinweis zur AdBlue®-Befüllung in Ihrer Mercedes-Benz V-Klasse nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Sie bitten uns um Stellungnahme und Abhilfe. Auch kann ich gut verstehen, dass Sie eine Vorabinformation dazu vermisst haben.
Hierüber habe ich mit unserem Fachbereich gesprochen. Demnach haben wir in der Tat die Informationsstrategie bei abnehmenden Füllstand im AdBlue® Vorratsbehälter angepasst. Die Aktivierung der Erst-Information/-Aufforderung im Kombiinstrument zum Wiederauffüllen des AdBlue®-Vorratsbehälters erfolgt nun frühzeitig. Das System rechnet dafür immer den ungünstigsten Fall aus. Dies ist aufgrund der gesetzlichen Anforderung nach Verordnung (im Internet frei verfügbar): EG 692 / 2008. Anhang XVI im Kapitel 3.5 erfolgt. Darin ist beschrieben, dass die erste Warnung zum Auffüllen von AdBlue® bei noch theoretisch möglichen 2400 km Restreichweite im Kombiinstrument aufleuchtet. Eine Änderung ist nicht möglich und wir sehen keine weiteren Maßnahmen vor. Dafür bitte ich um Verständnis.Ihre Anmerkung wegen der Vorabinformation an Sie als Kunden, habe ich als Verbesserungsvorschlag an unsere Fachkollegen übermittelt.
Gerne stehen meine Kollegen und ich Ihnen auch für alle weiteren Fragen rund um Mercedes-Benz zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.Freundliche Grüße nach ...
Claudia Hermanns
Kundenbetreuung Deutschland
Schon dreist, dass sich MB jetzt auf jene EU Richtlinie aus 2008 beruft, die MB bei der Konstruktion und den ersten 3 Produktionsjahren nicht beachtet hat. Der serienmäßige Tank war eine klare Fehlkonstruktion die bei korrekter AdBlue Dosierung dem Fahrzeuggewicht und -verbrauch nicht angemessen ist.
Man sollte sich davon aber nicht abschrecken lassen und konsequent auf den Nutzinhalt im Auslieferungszustand bestehen. Dieser Nutzinhalt ist auch klar in der BDA genannt. Wenn die Autowerkstatt später aus 9,1 Liter Nutzinhalt beim serienmäßigen Tank auf nicht sinnvolle 5 Liter reduziert ist das keine Folge einer neuen Gesetzeslage, sondern eine Folge der ursprünglichen Fehlkonstruktion durch MB.
Es handelt sich um eine sog. Besitzstörung durch die MB Werkstatt, die mit anwaltlicher Unterstützung umgehend angegangen werden muss. Eine mögliche Lösung liegt mit dem optional erhältlichen großen Tank vor. Wer wartet toleriert das kleinere Nutzvolumen und hat später vsl. deutlich schlechtere Möglichkeiten dagegen vorzugen.
Und wenn nun wieder Fragen von den MB Landschaftspflegern kommen - nein ich habe das (alte) Update noch nicht, habe immer noch 9,1 Liter Nutzvolumen, und kann daher auch nicht gegen eine nicht vorhandene Besitzstörung vorgehen. Ich muss auf den amtlichen Rückruf warten und muss dann eine Position und eine Vorgehensweise festlegen.
Wem die gesamte Richtlinie zu lang ist, kann auch ab hier in den von mir ausgewählten Abschnitten lesen:
https://www.motor-talk.de/.../...ec-adblue-verbrauch-t5075440.html?...
Es gab keine Verschärfung der Gesetzeslage!Zitat:
@Cermedes-V schrieb am 7. September 2018 um 21:14:32 Uhr:
Ich bin gespannt, wann die nächste Verschärfung kommt. Dann muss man alle 500km nachfüllen.Was mir aber nicht in den Kopf geht: Warum der ganze Quatsch beim Adblue mit der Restlaufzeit von 2400 km?
MB hat die Richtlinie aus 2008 nicht beachtet und versucht nun zu Lasten der Kunden eine Billiglösung zu etablieren.
Zu den 2400 - ich denke die EU war da durchaus so realistisch zu erkennen, dass AB eben nicht zum fairen Preis in den "Labormengen" für PKW überall EU-weit erhältlich ist.
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 8. September 2018 um 10:26:57 Uhr:
Und wann klagst du nun endlich?
Gegen was soll ich aktuell klagen?
Zitat:
@schoema schrieb am 8. September 2018 um 10:03:54 Uhr:
Und wenn nun wieder Fragen von den MB Landschaftspflegern kommen - nein ich habe das (alte) Update noch nicht, habe immer noch 9,1 Liter Nutzvolumen, und kann daher auch nicht gegen eine nicht vorhandene Besitzstörung vorgehen. Ich muss auf den amtlichen Rückruf warten und muss dann eine Position und eine Vorgehensweise festlegen.
Aktuell wäre ich mit einer Nachrüstung des großen Tanks einverstanden; ich habe ein sehr zuverlässiges Auto mit lediglich 27 TKm - ich würde das nicht leichtfertig gegen ein neues tauschen. Wenn MB weiter verzögert und seine bisherige kundenfeindliche Linie weiterfährt sieht das natürlich bei 4 Jahren / 50 TKm und einem vorliegendem amtlichen Rückruf anders aus.
Weil wenn man schon beim Diesel-Anwalt ist und die RV die Deckungszusage erteilt hat...
Momentan dürfte in der Werkstatt auch wenig Gefahr drohen, weil MB ja sonst neue illegale SW in Verkehr bringen dürfte.
https://www.daimler.com/innovation/diesel/rueckruf-faq.htmlZitat:
Fahrzeuge, die Teil des Rückrufes sind, sind natürlich nicht mehr Teil der freiwilligen Servicemaßnahme.
"Diesel-Anwalt" finde ich gut.
Vor lauter Diesel an der Theke haben die von anderen Rechtsthemen wahrscheinlich keine Ahnung mehr. 😁
Eins musst du mir noch erklären:
Du hast ein zuverlässiges Auto mit dem du zufrieden bist und bist trotzdem beim Anwalt, wegen?
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 8. September 2018 um 10:48:00 Uhr:
"Diesel-Anwalt" finde ich gut.Vor lauter Diesel an der Theke haben die von anderen Rechtsthemen wahrscheinlich keine Ahnung mehr. 😁
Kluge Menschen wissen um den Trend zur Spezialisierung ...
https://www.auto-motor-und-sport.de/.../
https://www.automobilwoche.de/.../...-ermittler-in-diesel-abgasskandal
Warum sollte das im Zivilrecht anders laufen?