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US Oldtimer Import als Umzugsgut und KFZ Steuer

Themenstarteram 18. November 2019 um 12:17

Hallo liebe Gemeinde,

ich bin nach einem 15 monatigen USA Aufenthalt zurück nach Deutschland gezogen und habe mir einen US Oldtimer mitgebracht. Den Wagen habe ich länger als 6 Monate besessen und in den USA (Michigan) angemeldet gehabt.

Daher entfallen Einfuhr und Umsatzsteuer auf das Fahrzeug.

Jedoch hat mir der Zoll die KFZ Steuer (4.7L Hubraum EURO1) in voller Höhe berechnet und bei Import direkt von der Spedition kassiert.

Hat jemand schon eine ähnliche Erfahrung gemacht?

Der Wagen ist ja noch gar nicht für den deutschen Straßenverkehr umgerüstet und wird auch nicht gefahren bis er restauriert ist.

Gibt es eine Möglichkeit den Wagen hier abzumelden obwohl er gar nicht angemeldet ist?

In Michigan konnte ich ihn nicht abmelden, da die Zulassung immer für ein Jahr gilt und automatisch ausläuft, wenn man sie nicht verlängert.

Die amerikanische KFZ Versicherung habe ich gekündigt und den Nachweis auch eingereicht.

Hat da jemand eine Idee oder Erfahrungen?

Danke und viele Grüße!

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17 Antworten

Du musst nur den Wagen übern TÜV bringen und das Oldtimergutachten machen.

Wenn du ihn dann zulässt, bekommst du die Differenz zurück.

Ja. Erging Kumpels von mir letzt mit 2 Autos genauso.

Problem ist/war, dass die Autos eben noch angemeldet waren.

Meine aber.. bei mindestens einem hat die Spedition netterweise mitgespielt und die Nummernschilder sind vorm Transport abgefallen.. oder so...

Hatte mich da dann auch ma informiert und scheint leider tatsächlich zulässig zu sein.. fands auch VÖLLIG unverständlich.

Dennoch.. was gabs denn Feines? :-)

Themenstarteram 18. November 2019 um 12:47

Zitat:

@schleuti schrieb am 18. November 2019 um 13:39:14 Uhr:

Du musst nur den Wagen übern TÜV bringen und das Oldtimergutachten machen.

Wenn du ihn dann zulässt, bekommst du die Differenz zurück.

Es wird aber ein paar Monate dauern bis der Wagen geschweisst, lackiert und die Beleuchtung umgerüstet ist. Es soll ja auch vernünftig gemacht werden.

Zitat:

Ja. Erging Kumpels von mir letzt mit 2 Autos genauso.

Problem ist/war, dass die Autos eben noch angemeldet waren.

Meine aber.. bei mindestens einem hat die Spedition netterweise mitgespielt und die Nummernschilder sind vorm Transport abgefallen.. oder so...

Hatte mich da dann auch ma informiert und scheint leider tatsächlich zulässig zu sein.. fands auch VÖLLIG unverständlich.

Ich habe die Speditions gefragt ob ich die Kennzeichen abmachen soll oder nicht und die sagten es mache keinen Unterschied... hätte ich es mal gemacht.

Zitat:

Dennoch.. was gabs denn Feines? :-)

1965 Ford Mustang V8 Coupe :-)

Ich werde gleich mal beim Zoll anrufen und fragen was man jetzt machen kann... Da muss es doch einen Weg geben denen klar zu machen, dass das Fahrzeug nicht benutzt wird und demnach keine Steuern fällig sind.

Danke und viele Grüße

Christian

 

Da du ja theoretisch mit der US-Zulassung hier ein halbes Jahr fahren darfst..........

Mach dich mal schnell an die ARBEIT.

Die Steuer verfällt ja nicht, da das Fahrzeug ja nicht über die deutsche Zulassungsstelle angemeldet ist. Viel wichtiger ist das man die Steuererklärung und die Quittung hat, sonst wird nichts angerechnet.

https://www.zoll.de/.../auslaendische-fahrzeuge_node.html

 

Hier unter allgemeines. Der Einzug der Steuer war nicht korrekt. Du solltest aber Nachweise erbringen können, dass die Steuer in den US of A schon gezahlt wurde

Zitat:

Lichtviech schrieb am 19. November 2019 um 06:34:48 Uhr:

Der Einzug der Steuer war nicht korrekt. Du solltest aber Nachweise erbringen können, dass die Steuer in den US of A schon gezahlt wurde

Doch - und der entsprechende Teil steht eher hier:

https://www.zoll.de/.../voraussetzungen_node.html

Unten der Hinweis!

TE sollte also froh sein dass die noch Euro 1 angenommen haben...

Es geht beim Zoll (die was das Thema Kfz Steuer betrifft sowieso weitab jeglicher Kenntnisse sind) um angemeldete Fahrzeuge. Der te schrieb weiter oben dass das fzg ja abgemeldet war und nur die Nummernschilder noch dran sind. Damit fällt ja der Wagen nicht unter die Steuerpflicht.

Er schrieb doch klipp und klar dass der Wagen angemeldet ist/war. Sonst hätte er das Problem ja nicht.

Ich lese das anders, tut mir leid.

Ist ja OK - aber..

Zitat:

chbalnuweit schrieb am 18. November 2019 um 13:17:27 Uhr:

Den Wagen habe ich länger als 6 Monate besessen und in den USA (Michigan) angemeldet gehabt.

Daher entfallen Einfuhr und Umsatzsteuer auf das Fahrzeug.

[...]

Gibt es eine Möglichkeit den Wagen hier abzumelden obwohl er gar nicht angemeldet ist? [in Deutschland]

In Michigan konnte ich ihn nicht abmelden, da die Zulassung immer für ein Jahr gilt und automatisch ausläuft, wenn man sie nicht verlängert. [...]

Wie liest du es denn dann?

"Angemeldet gehabt" ist die Vergangenheitsform, daher gehe ich davon aus, dass dem nicht mehr so ist. Wenn nein, dann hab ich das falsch interpretiert, sorry dafür.

 

Hoffen wir nur, dass der Zoll die Abmeldung der Versicherung anerkennt (wobei der Zoll im Bereich der Kfz Steuer dringend Schulungen bräuchte) . Zu Zeiten als die Finanzämter die Kfz Steuer bearbeiten war einiges einfacher und leichter zu klären...

Themenstarteram 19. November 2019 um 15:08

Zitat:

@v8.lover schrieb am 19. November 2019 um 11:34:29 Uhr:

Ist ja OK - aber..

Zitat:

@v8.lover schrieb am 19. November 2019 um 11:34:29 Uhr:

Zitat:

chbalnuweit schrieb am 18. November 2019 um 13:17:27 Uhr:

Den Wagen habe ich länger als 6 Monate besessen und in den USA (Michigan) angemeldet gehabt.

Daher entfallen Einfuhr und Umsatzsteuer auf das Fahrzeug.

[...]

Gibt es eine Möglichkeit den Wagen hier abzumelden obwohl er gar nicht angemeldet ist? [in Deutschland]

In Michigan konnte ich ihn nicht abmelden, da die Zulassung immer für ein Jahr gilt und automatisch ausläuft, wenn man sie nicht verlängert. [...]

Wie liest du es denn dann?

Du hast Recht - war in der Tat nicht ganz eindeutig geschrieben!

Das Fahrzeug ist theoretisch noch in Michigan registriert.

Jedoch benötigt man in Michigan für eine gültge Zulassung eine gültige KFZ Versicherung. Da ich diese zum Zeitpunkt des Exports gekündigt habe, ist die Zulassung ungültig und ich darf das Fahrzeug weder in Michigan noch in Deutschland fahren (Die US Versicherung wäre hier sowieso nicht wirksam gewesen).

Auf Nachfrage beim SoS (Secretary of State - in anderen Bundesstaaten auch als DMV bekannt) wurde mir gesagt, dass es eine Abmeldung im klassischen Sinn nicht gibt, da die Zulassung jedes Jahr automatisch ausläuft wenn man sie nicht verlängert.

Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe mit genau dieser Begründung Einspruch gegen die Steuerfestsetzung beim Zoll gestellt.

Mal sehen was dabei herauskommt.

Viele Grüße

Christian

Themenstarteram 19. November 2019 um 15:12

Zitat:

@Lichtviech schrieb am 19. November 2019 um 06:34:48 Uhr:

https://www.zoll.de/.../auslaendische-fahrzeuge_node.html

Hier unter allgemeines. Der Einzug der Steuer war nicht korrekt. Du solltest aber Nachweise erbringen können, dass die Steuer in den US of A schon gezahlt wurde

Leider scheinen Deutschland und USA ein solches Abkommen im Bereich der KFZ Steuer nicht zu haben. Für die Einkommensteuer z.B. gibt es das Doppelbesteuerungsabkommen...

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