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US Oldtimer Import als Umzugsgut und KFZ Steuer

Themenstarteram 18. November 2019 um 12:17

Hallo liebe Gemeinde,

ich bin nach einem 15 monatigen USA Aufenthalt zurück nach Deutschland gezogen und habe mir einen US Oldtimer mitgebracht. Den Wagen habe ich länger als 6 Monate besessen und in den USA (Michigan) angemeldet gehabt.

Daher entfallen Einfuhr und Umsatzsteuer auf das Fahrzeug.

Jedoch hat mir der Zoll die KFZ Steuer (4.7L Hubraum EURO1) in voller Höhe berechnet und bei Import direkt von der Spedition kassiert.

Hat jemand schon eine ähnliche Erfahrung gemacht?

Der Wagen ist ja noch gar nicht für den deutschen Straßenverkehr umgerüstet und wird auch nicht gefahren bis er restauriert ist.

Gibt es eine Möglichkeit den Wagen hier abzumelden obwohl er gar nicht angemeldet ist?

In Michigan konnte ich ihn nicht abmelden, da die Zulassung immer für ein Jahr gilt und automatisch ausläuft, wenn man sie nicht verlängert.

Die amerikanische KFZ Versicherung habe ich gekündigt und den Nachweis auch eingereicht.

Hat da jemand eine Idee oder Erfahrungen?

Danke und viele Grüße!

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17 Antworten

In dem Link von Lichtviech steht's doch ausdrücklich drin:

Zitat:

Hinweis:

Im Drittland zugelassene Fahrzeuge, die bei deutschen Grenzzollstellen zur Überführung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr (z.B. als Übersiedlungsgut) angemeldet werden, unterliegen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz der deutschen Kraftfahrzeugsteuer.

Eine Steuerbefreiung für Fahrten bis zum Zulassungsort im Inland sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht vor. Der Fahrer legt der deutschen Grenzzollstelle eine Steuererklärung vor, die Steuer ist unmittelbar vor Ort fällig. Nach Zahlung der Steuer stellt die Grenzzollstelle eine Steuerkarte mit Quittung als Versteuerungsnachweis aus.

 

Man muss demnach schnellstens die Zulassung und H-Einstufung erreichen.

Dann bekommt man wenigstens einen Teil zurück.

Themenstarteram 21. November 2019 um 9:10

Zitat:

@schleuti schrieb am 20. November 2019 um 06:03:07 Uhr:

In dem Link von Lichtviech steht's doch ausdrücklich drin:

Zitat:

Hinweis:

Im Drittland zugelassene Fahrzeuge, die bei deutschen Grenzzollstellen zur Überführung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr (z.B. als Übersiedlungsgut) angemeldet werden, unterliegen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz der deutschen Kraftfahrzeugsteuer.

Eine Steuerbefreiung für Fahrten bis zum Zulassungsort im Inland sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht vor. Der Fahrer legt der deutschen Grenzzollstelle eine Steuererklärung vor, die Steuer ist unmittelbar vor Ort fällig. Nach Zahlung der Steuer stellt die Grenzzollstelle eine Steuerkarte mit Quittung als Versteuerungsnachweis aus.

 

Man muss demnach schnellstens die Zulassung und H-Einstufung erreichen.

Dann bekommt man wenigstens einen Teil zurück.

Da steckt ja der Teufel im Detail.

Ich weiß nicht, was den Zoll dazu veranlasst hat, den Wagen als zugelassen zu betrachten.

Eine gültige Zulassung in Michigan gibt es NUR mit gültiger KFZ Versicherung. Da diese rechtzeitig gekündigt wurde hat das Fahrzeug m.M.n. KEINE gültige Zulassung und darf auch nicht bewegt werden.

Ich werde berichten was der Zoll dazu sagt.

Viele Grüße

Christian

Ich denke mal den para.-reitern ist egal, ob die US-Zulassung gültig ist.

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