US-Markierungsleuchten legal???
ich wollt mal fragen, was die Rennleitung und er Onkel vom TÜV eigendlich zu den US-Markierungleuchten sagen
http://pnschrauber.funpic.de/GolfBilder/cimg1231_t.jpg
weil E-Prüfzeichen haben die ja nicht dran, ich betreibe meine mit W5W-Birnen von Philips BlueVision und sie gehen mit dem Standlicht an, hab sie Quasi mit dem Standlicht der jeweiligen Seite verbunden
muss ich eventuell auch hinten noch welche nachrüsten???
Beste Antwort im Thema
Die Dinger sind nur bei US Gölfen mit Sondergenehmigung legal. Außerdem gehören die an den Kotflügel...
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Gut, dann kleb dir mal nen paar Scheinwerfer von nem BMW dran, da ist auch nen E-Zeichen drauf. Mal sehen, wie du das der Polsterei erklärst 😁(Und keine Sachen wie: Mit Scheinwerfern ist das was anderes. Ist es nicht, das ist nur Beispiel)
und? wo zum henker is da ein problem? bmw scheinwerfer am golf is kein thema. selbst mit xenon weil das die einzig legale möglichkeit z.b. am 2er golf ist mit legalem xenon rumzufahren. aber egal...a4 scheinwerfer am 35i -> kein thema.
ich verstehe deine problematik nicht. schonmal gemacht oder wieder nur nachgeplappere?
@böbblinger
ja NUR wegen dem schwulen e zeichen sind die in deutschland nicht erlaubt. noch lächerlicherer wirds beim t2 bis aus brasilien. die dinger wurden ja bis 2007 rum gebaut. die hatten die selben funzeln wie die deutschen aus den 60ern. die laufen bei hella vom gleichen band runter, nur ham die ne andere streuscheibe (NEIN keine highseal beam wie in den staaten) die eben KEIN e zeichen hat. ansonsten sind die identisch und MÜSSEN eben getauscht werden weil die net zulässig sind. alles gleich nur keine nummer -> is saudoof aber nunmal so.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und? wo zum henker is da ein problem? bmw scheinwerfer am golf is kein thema. selbst mit xenon weil das die einzig legale möglichkeit z.b. am 2er golf ist mit legalem xenon rumzufahren. aber egal...a4 scheinwerfer am 35i -> kein thema.ich verstehe deine problematik nicht. schonmal gemacht oder wieder nur nachgeplappere?
Ich plappere immer nur nach 😉 Denken? Kann ich nicht...
Ach, sicher kein Problem. Aber nicht, weil da nen E-Prüfzeichen drauf ist. Ums Eintragen kommste auch da nicht drumherum.
es is TOTAL egal für welches auto die scheinwerfer sind. es gibt z.b. von hella "allround" scheinwerfer. diese haben eine zulassung und können an einem trabbi, an einem porsche oder an einem mb trac angebaut werden. is TOTAL egal. und das ganze OHNE eintragung.
ein scheinwerfer/licht etc braucht:
- eine zulassung als selbiger
- vorschriftsmässig angebaut
- eine zulässig inbetriebnahme
und das hat sich dann. herstellerspezifisches gibts nicht (mehr).
nur als beispiel....die rundscheinwerfer von hellas....die gibts mit ein und derselben e kennzeichnung für den bmw, für nen golf, für nen passat, für nen bus etc...gleiche nummer, different cars. ok das sind alles autos aus den 80ern aber egal.
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Gut, dann kleb dir mal nen paar Scheinwerfer von nem BMW dran, da ist auch nen E-Zeichen drauf. Mal sehen, wie du das der Polsterei erklärst 😁
Wie der Onkel das schon geschrieben hat: Das geht!
Nur reinkleben geht selbstverständlich nicht, es darf ja auch keine scharfen Kanten etc geben. Aber wenn sonst alles stimmt, ist das möglich.
Such mal nach dem Umbau auf Corrado Scheinwerfer, da wurde das auch schon des öfteren besprochen.
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oder ne rallye front am 2er oder die jetta front (ok jetta und 2er ham die selbe be aber egal)....oder nehem wir nurmal anfang der 90er als jeder sack ne 3. bremsleuchte brauchte. oder nebelscheinwerfer aus dem zubehör...muss man die auch alle eintragen lassen? is wohl sinnfrei oder? 😉
Wobei die Rallye-Front n schlechtes Beispiel ist, da die LWR fehlt. Also nur bis Baujahr 89 ohne Probleme verbaubar...
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Wobei die Rallye-Front n schlechtes Beispiel ist, da die LWR fehlt. Also nur bis Baujahr 89 ohne Probleme verbaubar...
ähhh ich war bei 91, aber egal 😉 solche feinheiten lassen wir mal weg 😉
ich frag mich nämlich ernsthaft wie diverse zubehör funzeln für neuere autos ein e zeichen bekommen obwohl die keinerlei möglichkeit haben für den einbau einer lwr..
Ich wusste, dass Scheinwerfer wieder das blödeste Beispiel wird. Aber gut, hätte ich ja nicht schreiben müssen. Zubehör wird als solches geprüft, da geht es nur um Funktion. Da es ein Nachbau ist, können Einbaupositionen vernachlässigt werden (Wobei sie das aber bei der Abnahme nicht werden). Darin liegt der Unterschied. Zu Jedem E-Zeichen gibt es ein Gutachten und was darin steht ist wichtig. Dass sich nicht jeder daran hält, bzw. niemand mal in die Gutachten rein schaut, interessierts auch keinen. Bis irgendwann mal jemand danach fragt. Das ist aber ein anderes Thema.
Daher auch E-Zeichen an Teilen für Fahrzeuge, die nicht verbaut werden dürfen, da sie gegen geltendes Recht verstoßen. Das ist aber Ländersache. In anderen Ländern darf man ja.
Hab aber mal keine Lust mehr darüber zu philosophieren, geht nämlich total am Thema vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Daher auch E-Zeichen an Teilen für Fahrzeuge, die nicht verbaut werden dürfen, da sie gegen geltendes Recht verstoßen. Das ist aber Ländersache. In anderen Ländern darf man ja.
lwr´s sind mitlerweile in ganz eu land pflicht. und in weissrussland oder tukmenistan brauchts kein e zeichen 😉
Ich denke, er bezieht sich z.b. auf die gelben Rallye-Scheinwerfer, die nur in Frankreich zulässig sind, aber n e-Zeichen drauf haben.
Ausnahmen, Regeln usw 😉
die sind (mitlerweile) auch in deutschland zulässig. hier heisst bestandsschutz das zauberwort. das is genauso wie eben käfer aus den 50gern gar keinen blinker oder eben n roten haben.
Bestandschutz gilt aber nur, wenn die Dinger ab Werk dran waren. Wenn ich mir in meinen ne gelbe Rallye Front zimmere, geht das nicht 😉
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Bestandschutz gilt aber nur, wenn die Dinger ab Werk dran waren. Wenn ich mir in meinen ne gelbe Rallye Front zimmere, geht das nicht 😉
ok das isn argument 😉