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US Hänldler-ist das gerecht?

Themenstarteram 18. April 2007 um 23:18

Hallo,

hatte vor einigen wochen ( 4-5w. ) mein Hummer H2 gekauft!

Anzahlung wurde geschickt der rest bei abholung!

Als der Wagen beim Händler eintraff wurden felgen und Gasanlage eingebaut als soweit war durfte ich den Wagen abholen (500km fahren).

Als ich dort eintraff mit drei anderen zeugen ging es gleich ins Büro und ruck zuck lagen Papiere aufm tisch und der rest des Geldes auch!

Es wurde unterschrieben, erst daheim merkte ich das ich auch ein zettel unterschrieb in dem folgt ,, hiermit bestätige ich den Wagen im einwandfreiem zustand erhalten habe´´ stand !

So nun kam der Wagen in die Präsentationshalle in dem wir den Wagen nur bestaunten ganz zuletzt durfte ich kurz rein mit dem verkäufer der mir alle bedienteile zeigte--mehr dann auch nicht.

Das ging etwa zehn minuten.

Daraufhin ging alles schnell alle in den Wagen und ab zur Tanke und heim.

So nun stellte man währen der autobahn fahrt/ auch tage später

folgende Mängel fest:

Heckwischer ohne funktio, fensterheber hinten defekt,aussenspiegel rechts klappt sich nicht ein, im stehen beim lenken kreischt es grässlich, beim anfahren klappert es unten (anggeblich abschirmblech auspuff) hört sich dreckig an, beim vollgasgeben ist aus beifahrerseite kokpit bereicht auffälliges geräusch hörbar ( stört wirklich) Sitzverstellung hängt manchmal geht nur 1cm vor und zurück UND immer in verkehrte richtung ( wahlhebel falsch eingstl), bei autobahnfahrten klappert es aus den frontscheiben bereich, zersatzt alarmbedienteil wurde nicht programmiert, UND felgen wurden vergessen einzutragen, zuletzt --er wusste das ich neuen führerschein hab und bis 3,5t fahren darf-aber im schein sind 3,9 eingetragen -sollte umgeändert werden!

So wenn ihr jetzt diese Mängel sieht, aber von ihm tage davor eine mail bekommt das auto komplett gecheckt ist und alles top ist nichs klappert ect. aber es dann doch nicht so ist ????

 

Später machten wir aus, das ich bei uns stuttgart zu kroy.. gehen kann um da ein kostenvoranschlag zu erhalten mit der mängelliste-----vorerst musste ich natürlich die knappe 400€ zahlen für anschauen.

 

So mein problem jetzt ist, da ich diese mängel binnen 14 tage gemeldet habe welche rechte stehen mir zu; muss er überhaupt alle mängel beheben--kann ich Tagesausfall verlangen in der zeit wo er die Mängel behebt?

Hat er das recht die Teile bzw sachen die defekt sind über meine garantie zu holen oder muss er das von seiner Tasche beheben....da ich die vermutung habe das wenn diese Us fahrzeuge aus USA imp. werden, schon defekt gekauft werden und vom preis runtergedrückt werden beimerstVerkäufer (erstbesitzer) und hier dem Kunden so vertickt wird aber später es durch die GArantie beantragen und somit mit grossen plus raus kommen--sehe ich diesen verdacht richtig oder was meint ihr ?

 

Wie jetzt bei mir das ich die Mängel ihm geltend mache und er meint das er es durch garantie klärt --wo er bestimmt schon vor dem kauf wusste das diese sachen kaput sind!

 

Auf meinungen ..hilfen würde ich mich freuen!

 

PS: wie geschrieben auto kam durchs unfall wieder hoch zum Verkäufer da er meinte er kenne gute Gutachter und Werkstätte ( kosten für transport zahlte ich ) und jetzt will er gleich nach der reparatur wegen dem unfall die Mängel auch machen lassen über garantie?

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15 Antworten
am 19. April 2007 um 2:32

So wie Du das schilderst würde ich denken, dass der Dich beim kauf bewusst etwas übern Tisch gezogen hat... Aber wenn ein von Dir unterschriebener wisch vorliegt wo draufsteht dass Du

Zitat:

,, hiermit bestätige ich den Wagen im einwandfreiem zustand erhalten habe´´

unterschrieben hast, wird's schwierig ansprüche betreffend Sachmängel geltend zu machen.

Der kann sich rausreden: 1. wegen dem wisch, 2. wenn überhaupt kulanz, höchstens auf wandelung oder minderung eintreten.

Im weitern würde ich solche Streitsachen NIE öffentlich durchkauen, denn falls die gegenerische Partei hier zufällig mitliest haste schon den Wind aus den Segeln BEVOR eine einigung in sicht ist! Gibt's für solche Rechtsfragen nicht die VBZ, wo man sich kostenlos beraten lassen kann? Falls das nichts hilft, bleibt nur doch der Weg per Anwalt. So ein Tipp noch am rande: Wenn Du allerdings den Vorbesitzer ausfindig machen kannst und der Dir schriftlich bestätigt, dass die beschriebenen Mängel ihm bekannt waren sehen die chanchen auf behebung seitens des Verkäufers schon wieder besser aus. Der Rest ist mir zu undurchsichtig geschildert, darauf will ich nicht eingehen. Viel erfolg!

So wie ich das verstanden habe waren die 3 Zeugen von Dir, oder ?

Natürlich leichtsinnig mit 3 Personen den Wagen bei Abholung nicht geprüft zu haben. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Das vorsätzliche Verschweigen von Mängeln könnte man in den Bereich von Betrug einstufen. Jedoch sind die Mängel, die Du hier angegeben hast relativ gering. Das muß bei einem Check nicht unbedingt aufgefallen sein.

Ich würde mit dem Verkäufer noch mal reden. Falls er sich sperrt würde ich sofort einen Anwalt einschalten. Falls Du Rechtschutz versichert bist, dürfte das kein Problem sein. Falls nicht, würde ich die Kosten zur Behebung der Mängel mit den möglichen Kosten des Anwalts abwägen.

Hallo,

Der Händler hat mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu geben. Dass heißt, er gewährleistet, dass das FAhrzeug keine Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe hatte. Im ersten halben Jahr hat der Händler zu Beweisen, dass der Mangel noch nicht vorgelegen hat. Der Händler kann bestimmte Mängel vorher nennen und ist damit für diese Teile aus der Haftung entlastet.

Du musst dem Händler jetzt erst die Chanze geben, die Mängel zu beheben, diese Möglichkeit hat der Händler, wenn ich mich nicht irre 3 mal, danach hast du das Recht, dass Auto zurück zu geben.

Ich würde das mit dem Händler vorher absprechen, die Gesetze dazu stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch und es gibt sehr viele Gerichtsurteile dazu.

Am besten und unstressigsten ist allerdings, sich mit dem Händler irgendwie zu einigen.

Viel Glück

Felix

am 19. April 2007 um 9:17

seas!

wenngleich ich dich (oder zumindest deine h2 geschichte) noch immer für einen fake halte, aber:

selbst deine bestätigung, dass du den h2 in ordnungsgemäßen zustand übernommen hast, hilft ihm nichts, da dies einem gewährleistungsmausschluss entsprechen würde und der zwischen unternehmer und konsument nicht zulässig ist. (ausser bei offensichtlichen mängel - z.b. 3 statt 4 räder - überspitzt gesagt).

und zu der sache mit dem führerschein - hmmm ...

Mangel

 

Das sind versteckte Mangel, die du bei der ubernahme nicht feststellen konntest. Der Handler hat volle Gewahrleistung. Einschreiben mit allen bisher aufgetretenen Mangel, und frist setzen. Danach zum Anwalt / Gericht.

Rudiger

am 19. April 2007 um 9:51

Kann Rudiger nur zustimmen.

Nicht wieder einwickeln lassen.

Zitat:

Der Händler hat mindestens 1 Jahr Gewährleistung zu geben. Dass heißt, er gewährleistet, dass das Fahrzeug keine Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe hatte. Im ersten halben Jahr hat der Händler zu Beweisen, dass der Mangel noch nicht vorgelegen hat.

Genau so ist es. Und darum hat sich der Händler den einwandfreien Zustand bei Übernahme quittieren lassen. Das war der "Wisch" den du unterschrieben hast. Das ist zulässig und völlig rechtens. Jetzt mußt du nachweisen, das es dir UNMÖGLICH war das Bestehen der aufgetretenen Mängel bei der Übergabe zu entdecken. Viel Spaß dabei!

Wenn der Händler auf Kulanz den Wagen zurücknehmen sollte, wird er dir wahrscheinlich einen sehr sehr großzügigen Abschlag wegen der bereits erfolgten Nutzung und des Unfallschadens aufbrummen. Ob diese Möglichkeit dann noch interessant ist, laß ich mal dahin gestellt.

Am besten ist aber, du läßt dir von Papi noch ein paar Euronen spendieren und konsultierst einen Fachanwalt für Verbraucherrecht.

Re: US Hänldler-ist das gerecht?

 

Hmm, ich verstehe den ganzen Aufwand nicht. wenn ich Deinen, sicher unter ziemlicher Aufregung verfassten und dadurch schwer zu lesenden Text richtig interpretiere, dann will Dein Verkäufer die reklamierten Mängel doch beseitigen.

Zitat:

… Wie jetzt bei mir das ich die Mängel ihm geltend mache und er meint das er es durch garantie klärt --wo er bestimmt schon vor dem kauf wusste das diese sachen kaput sind!…

und

Zitat:

… wie geschrieben auto kam durchs unfall wieder hoch zum Verkäufer da er meinte er kenne gute Gutachter und Werkstätte ( kosten für transport zahlte ich ) und jetzt will er gleich nach der reparatur wegen dem unfall die Mängel auch machen lassen über garantie?

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann möchte sich Dein Verkäufer die eventuell durch die Nachbesserung entstehenden Kosten über die Garantieversicherung wiederholen. Das wiederum passt Dir nicht, weil Du ihm unterstellst, von den Mängeln im Vorfeld gewusst zu haben und er deshalb dafür "bluten" soll.

Mir stellt sich nun einfach die Frage: Was hast Du davon? Dir kann es doch völlig egal sein, ob der Händler für die Nachbesserung von der Garantieversicherung Geld zurück bekommt oder nicht. Hauptsache die Mängel an Deinem Auto werden beseitigt.

Jetzt noch etwas Grundsätzliches:

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist man hier in Deutschland voll Geschäftsfähig, d.h. unterschriebene Verträge sind rechtskräftig.

Deshalb ist es spätestens ab dann wichtig, Schriftstücke vor dem Unterzeichnen zu lesen und zu verstehen.

Das hast Du sträflicherweise nicht getan,

Zitat:

Es wurde unterschrieben, erst daheim merkte ich das ich auch ein zettel unterschrieb in dem folgt ,, hiermit bestätige ich den Wagen im einwandfreiem zustand erhalten habe" stand

ebenso sollte eigentlich klar sein, das kein einziger Euro über den Tisch des Hauses wandert, bevor das Fahrzeug nicht gründlich in Augenschein genommen und eine ausgiebige Probefahrt gemacht wurde.

Zitat:

… Als ich dort eintraff mit drei anderen zeugen ging es gleich ins Büro und ruck zuck lagen Papiere aufm tisch und der rest des Geldes auch!

So nun kam der Wagen in die Präsentationshalle in dem wir den Wagen nur bestaunten ganz zuletzt durfte ich kurz rein mit dem verkäufer der mir alle bedienteile zeigte--mehr dann auch nicht…

Du hast äusserst leichtsinnig gehandelt und hoffentlich für Deinen nächsten (Auto)kauf etwas daraus gelernt.

Nachtrag:

Du solltest, solange der Hummer noch nicht abgelastet ist, auf gar keinen Fall mit Deinem Auto fahren. Solltest Du erwischt werden, folgen empfindliche Strafen.

...ob du nun unterschrieben hast oder nicht..wie schon mehrfach erwähnt, hat der Händler(!!) dir gesetzmäßig ein mind. Garantie von 1 Jahr zu geben...sogar, wenn auf dem Vertrag stehen würde, das jegliche Gewähr ausgeschlossen ist.Laut den neuen EU Gesezen ist das rechtwiedrig. Du solltest Dir auf jeden Fall Hilfe/Info von einem Anwalt holen(sollte man sich leisten können,wenn man H2 fährt).

Ich würde dem Verkäufer nicht mal unbedingt unterstellen, dass er von den "Macken" gewusst hat...was auch gar keine Rolle spielt. Das Recht hast Du auf Deiner Seite..

Viel Erfolg wünscht..

der Tobi

Es ist nicht richtig, dass der Händler 1 Jahr Garantie geben muss. Er muss mindestens 1 Jahr Gewährleistung geben. Wenn er die Gewährleistung im Vertag nicht auf ein Jahr begrenzt (bei Gebrauchten Autos möglich) dann gibt er automatisch 2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG. Die Gesetzgebung kennt übrigens die Garantie nicht. Die Garantie ist ein "Versprechen" des Verkäufers, der über die Gewährleistung hinaus geht.

Die Gewährleistung ist im Gegensatz zur Garantie etwas, dass nicht Garantiert, dass der Zustand des Fahrzeuges auch in ein bzw zwei Jahren noch so ist wie jetzt, bzw. dass das Fahrzeug so lange hebt.

Die Gewährleistung sagt bloß etwas zu dem Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe.

Sprich, wenn der Händler dich explizit auf die Mängel aufmerksam macht, gibt er für diesen Mangel keine Gewährleistung. Es geht aber nicht zu schreiben der Motor, Getriebe und so weiter könnte kaputt sein.

In der ersten hälfte der Gewährleistung muss der Händler nachweisen, dass der Mangel noch nicht bei Übergabe vorgelegen hat, was für ihn sehr schwer werden dürfte. Danach liegt die Beweispflicht beim Käufer.

Der Händler hat allerdings wie schon gesagt mindestens zwei mal die Möglichkeit nachzubessern.

Ohne ihm diese Möglichkeit gegeben zu haben hast du auch mit dem Anwalt keine Chanze.

Gruß

am 20. April 2007 um 21:37

Das Fahren bleibt aber eine SEHR heikle Sache.

Der Verstoss gegen §21 StVG ist eine Sraftat und muss bei Kenntnisnahme z.B. bei einer Verkehrskontrolle oder Unfall usw zwingend! verfolgt werden, hier hat die Polizei keinerlei Handlungsspielraum das geht IMMER zur Staatsanwaltschaft.

Oh sorry sehe gerade du hattest ja - leider - schon einen Unfall... aber zum Glück ja nicht als Fahrzeugführer :-) sonst hättest Du jetzt sicher ganz andere Probleme....

Von daher empfehle ich hier dringend eine zeitnahe Ablastung bzw bis dahin einen Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis nur noch das Fahrzeug führen zu lassen - zumindest wenn man seine FE und das Fahrzeug behalten will - das kann nämlich auch ersatzlos eingezogen werden - gerade bei einem Vorsatz wie hier - und für einen H2 ist vielleicht gerade Bedarf :-) :-)

Nicht dass man z.B. mit dem Händler in Streit kommt und der das meldet....... Bei Fahren und FE ist nur der Halter und Fahrzeugführer verantwortlich....

Schade das sich der TE nicht mehr äussert, zumal er doch die Unklarheiten aus seinem Eröffnungsposting beseitigen könnte.

Also, SerkoHummer2, wo bist Du?

Hy,

bei Gebrauchtkauf ist die Rechtslage mittlerweile eindeutig geklärt,

das heißt im ersten halben Jahr der gesetzlichen Gewährleistung

liegt jegliche Beweispflicht beim Verkäufer, dazu gibt es ein BGH

Urteil!!! das leider 3 Mon. nach meinem Prozess erst ergangen ist

und mich knapp 1000€ gekostet hat...

 

 

Gruss

Stefan

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