US car Import?

Hallo Ami Freunde...
will mir ein Wagen aus Amerika zulegen und suche immoment noch ein guten Wagenbeschaffer.
Nun zu meiner Frage...

Hat jemand schonmal Erfahrungen mit

www.us-autotransports.de/de/index.php

gemacht?

Beste Antwort im Thema

Es gibt seit 2006 eine Neufassung des §10, Abs. 2, Anlage 4, der die alte Anlage Vc ablöst. Die alte Anlage, auf die sich noch viele berufen, ist weggefallen. Ich beziehe mich hier ausdrücklich speziell auf den Bereich "Oldtimer".

In der Anlage 4 sind die für Oldtimer auszugebenden Kennzeichengrößen aufgezeigt. Es gibt für H-Kennzeichen 3 Größen: Das in D übliche lange, das zweizeilige und das kleine zweizeilige. Entscheidend ist folgender Text:

Zitat:
Für Kennzeichen nach den Nummern 1 und 2 ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und für die Buchstaben der Erkennungsnummer und die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Auf einem Kennzeichen nach Nummer 3 (Anmerkung: dies ist das kleine Kennzeichen 255 x 130 mm) dürfen die Plaketten nach Abschnitt 1 Nr. 6 Satz 1 wie folgt aufgebracht werden:

a) Plakette nach Buchstabe b auf dem hinteren Kennzeichen oben rechts und

b) Plakette nach Buchstabe c auf dem hinteren Kennzeichen oben links.
Zitat Ende.

Da steht nichts davon, daß das an PKW nicht verwendet werden darf. Und es wird ausdrücklich auf die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle hingewiesen.
Das hat sich aber wohl noch nicht bis zu allen Zulassungsstellen rumgesprochen, denn vielerorts werden allen Ernstes noch absurde Umbauten in Höhe von 10% des Wagenwertes verlangt um ein Riesenblech unterzubringen. Bei richtiger Anwendung dieses Erlasses dürfte es eigentlich auf den Zulassungsstellen bei Oldtimern keine Willküraktionen mehr geben. Auch teure Ausnahmegenehmigungen würden damit wegfallen, da alle drei "normale" Nummernschilder sind.

Wer selber nachlesen möchte:
Kennzeichenformate Anlage 4
Siehe Abschnitt 4 "Oldtimerkennzeichen"

Vielleicht wird die eine oder andere Zulassungsstelle auch bei neueren Autos in bestimmten Fällen mit sich reden lassen...

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Zitat:

Original geschrieben von kruemeldriver


Rote blinker:

Erst gestern habe ich wieder einen ford focus Stufenheck auf der Autobahn mit roten blinkern gesehen. Wahrscheinlich von einem Ami-Bundeswehr stützpunkt dort, jedoch mit deutschem Kennzeichen. War sogar ein kleines nummernschild.

Muss also irgendwie einen weg geben, das auch dies machbar ist.

Legal wohl nur bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1971, oder per Ausnahmegenehmigung die aber äusserst schwierig zu bekommen sein dürfte, siehe das Beispiel mit der Umrüstung beim aktuellen Mustang. Für Fahrzeuge, die auch offiziell nach Europa/Deutschland importiert wurden und somit serienmäßig mit gelben Blinkern ausgestattet waren/sind, ist der Erhalt dieser Ausnahmegenehmigung sicher nicht möglich.

Von einer eigenmächtigen Umrüstung auf rote Blinker, also TÜV mit gelben Blinkern und anschliessender Rück-/Umrüstung auf rot, würde ich abraten, denn das kann u.U. sehr teuer werden, Stichwort "Erlöschen der Betriebserlaubnis".

Die Fahrzeuge der amerikanischen Streitkräfte und die der Angehörigen dieser Streitkräfte haben seit einigen Jahren so genannte look-a-like-Kennzeichen, das heißt, die Kennzeichen sind den deutschen nachempfunden Da die Fahrzeuge aber faktisch in den USA zugelassen sind unterliegen sie nicht den deutschen Zulassungsbestimmungen.

Näheres findest Du

hier

.

Grüsse
Norske

ich habe mir neulich von der Firma Gotthold Global Automobile einen Mustang (Cabrio) aus den USA importieren lassen, und muss sagen, dass wirklich alles super geklappt hat. Nachdem ein Freund von mir mit dem Selbst-Import über eBay wirklich schlechte Erfahrungen gemacht hat, hab ich mir gesagt, dass das nicht unbedingt mir passieren muss. Also habe ich geguckt, wer in meiner Region (Hessen) US-Cars importiert, und diese Firma gefunden. Auch preislich war ich sehr zufrieden, da die für mich auch Umrüstung und Zoll übernommen haben.

hier der Link: www.gotthold-global.de

wenn Ihr Fragen habt, könnt Ihr gerne auf mich zukommen.

Grüße

Mein Olds ist Bj.90 und hat rote Blinker und Begrenzungsleuchten. Alles wurde 2007 in STA zugelassen, ohne Probleme. Wurde sogar gefragt ob ich nicht ein kleines Nummernschild brauche, da es ja ein Ami ist.

3000 fuer einen container ist wirklich teuer. ein container mit 2 fahrzeugen kostet ca. 2200euro inkl . hafengebuehren, dokumentation und verladen entladen mit rampe...

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Hallo

mal ne Frage zur Bezahlung.
Wenn ihr über eine Firma importieren lasst, wie macht ihr das mit der Bezahlung?
Treuhandservice?
Überweisung?

Ist mir Moment nicht so ganz klar.

Es gibt seit 2006 eine Neufassung des §10, Abs. 2, Anlage 4, der die alte Anlage Vc ablöst. Die alte Anlage, auf die sich noch viele berufen, ist weggefallen. Ich beziehe mich hier ausdrücklich speziell auf den Bereich "Oldtimer".

In der Anlage 4 sind die für Oldtimer auszugebenden Kennzeichengrößen aufgezeigt. Es gibt für H-Kennzeichen 3 Größen: Das in D übliche lange, das zweizeilige und das kleine zweizeilige. Entscheidend ist folgender Text:

Zitat:
Für Kennzeichen nach den Nummern 1 und 2 ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und für die Buchstaben der Erkennungsnummer und die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Auf einem Kennzeichen nach Nummer 3 (Anmerkung: dies ist das kleine Kennzeichen 255 x 130 mm) dürfen die Plaketten nach Abschnitt 1 Nr. 6 Satz 1 wie folgt aufgebracht werden:

a) Plakette nach Buchstabe b auf dem hinteren Kennzeichen oben rechts und

b) Plakette nach Buchstabe c auf dem hinteren Kennzeichen oben links.
Zitat Ende.

Da steht nichts davon, daß das an PKW nicht verwendet werden darf. Und es wird ausdrücklich auf die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle hingewiesen.
Das hat sich aber wohl noch nicht bis zu allen Zulassungsstellen rumgesprochen, denn vielerorts werden allen Ernstes noch absurde Umbauten in Höhe von 10% des Wagenwertes verlangt um ein Riesenblech unterzubringen. Bei richtiger Anwendung dieses Erlasses dürfte es eigentlich auf den Zulassungsstellen bei Oldtimern keine Willküraktionen mehr geben. Auch teure Ausnahmegenehmigungen würden damit wegfallen, da alle drei "normale" Nummernschilder sind.

Wer selber nachlesen möchte:
Kennzeichenformate Anlage 4
Siehe Abschnitt 4 "Oldtimerkennzeichen"

Vielleicht wird die eine oder andere Zulassungsstelle auch bei neueren Autos in bestimmten Fällen mit sich reden lassen...

Zitat:

Original geschrieben von t.n.t.


Hallo

mal ne Frage zur Bezahlung.
Wenn ihr über eine Firma importieren lasst, wie macht ihr das mit der Bezahlung?
Treuhandservice?
Überweisung?

Ist mir Moment nicht so ganz klar.

Meist Überweisung.

Such dir eine den du vertraust, oder positives davon gehört hast. Am besten eine die lange auf dem Markt ist und nicht erst seit dem "Boomsommer 2008", wo viele Möchtegern Spediteure ihr eigenes Ding drehen wollten.

Eine gute Spedition hat meist Partner in USA, mit den die zusammenarbeiten, so ist das Risiko minimal. Aber vorsicht, nicht alles ist Gold was glänzt. Wenn jemand mit Telefonnummer und Namen hantiert wie ein Italiener mit der Pizza, dann ist es oft nur eine Masche unerfahrene Kunden ranzuholen..... und dann....
Am Besten wenn Speditionen empfohlen werden, und bei den kannst du dann selbst anrufen. Spricht der Kollege fließend Deutsch und weißt über einige hilfreiche Tip, so hast du einen vernünftigen an der Strippe. Seriöse Firmen haben meist mehrere Niederlassungen, also keine "ein Mann Betriebe".

Viel Spaß

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