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Urteile zur Schutzkleidung

Themenstarteram 6. Februar 2018 um 14:01

NJW 39/2017, S. 2838

OLG München, Urteil vom 19.5.2017 – 10 U 4256/16

Kein Mitverschulden des Leichtkraftradfahrers wegen Tragens von Turnschuhen.

Neben der Urteilsveröffentlichung setzt sich der Autor in den Anmerkungen ausführlich mit dem Tragen von Motorrad-Schutzkleidung und der damit verbundenen evtl. Mithaftung auseinander.

Nur 21% aller motorisierten Zweiradfahrer überhaupt tragen eine komplette Schutzkleidung.

Interessant ist auch, dass für die Entscheidungsfindung auch das „allgemeine Verkehrsbewusstsein“ zu berücksichtigen ist. Also wird mangels einer gesetzlichen Regelung das zur Norm, was die Masse der Motorradfahrer tatsächlich macht.

Beste Antwort im Thema
am 7. Februar 2018 um 6:56

Zitat:

@Demogantis schrieb am 7. Februar 2018 um 05:17:50 Uhr:

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 6. Februar 2018 um 17:32:01 Uhr:

Ich will mir auch nicht vorschreiben lassen, was ich anzuziehen habe. Helm lass ich mir eingehen. Der Rest liegt im eigenen Ermessen. Und das soll auch so bleiben. Gibt genügend Zwänge auf der Welt.

Und wenn du dich auf die Fresse gelegt hast, zahlst du bitte die Krankenhaus-

und Folgekosten aus eigener Tasche!

... und wenn Du Dich mit Deiner Schutzkleidung auf die Fresse legst und verletzt bist zahlst Du das bitte auch aus eigener Tasche. Du hättest ja auch das Auto nehmen können. Außerdem hoffe ich, daß Du keine Risiko-Sportarten wie Gleitschirm-Fliegen, Bergsteigen, Fußballspielen (wg. Bein-Verletzungen) oder gar Fahrradfahren machst. Oder beim Autofahren nicht schneller als 70 fährst, weil ab da wirds kritisch mit der Knautschzone. Ach ja, und beim Autofahren bitte immer mit Helm (siehe vorher).

Nee, so nicht.

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Es wurde im Eingangspost ein Urteil zitiert, in dem einem Leichtkraftradfahrer keine zivilrechtliche (!!) Mithaftung zugesprochen wurde.

Ich wiederhole: "Keine".

Dabei ging es um Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil der keine Motorradstiefel trug, sondern Turnschuhe. Interessant, dass in dem Urteil immer wieder der Begriff "innerorts" auftaucht.

Es ging insbesondere nicht darum, dass er seine Karre mit den Schuhen nicht sicher bedienen konnte, sondern um die passive Sicherheit von Turnschuhen.

Urteil

Zwischen verkehrsrechtlichen Vorschriften und Mitverschulden durch Blödheit besteht ein Riesenunterschied.

Der darf in der Badehose Mopped fahren, vorausgesetzt, er hat einen Helm auf und Schuhe, mit denen er die Bedieneinrichtungen (Schaltung und Bremse) des Fahrzeugs sicher bedienen kann. Es gibt auch kein grundsätzliches Flip-Flop Verbot für Lastwagenfahrer, das gerne angeführt wird. Aber es gibt Urteile in Einzelfällen.

Die StVO und die StVZO schreiben vor, dass man sein Fahrzeug sicher führen können muss.

Das ergibt sich aus § 1 (2) StVO und im Umkehrschluß aus § 35b (1) StVZO. Das macht auch Sinn, vor allem zum Schutz anderer vor solchen Deppen, wenn der mit seinem 40 - Tonner die Straße abräumt, weil er das Bremspedal nicht mehr richtig erwischt.

Keiner schreibt irgendwem in Sachen Schutzkleidung außer dem steifen Hut was vor. Dass man von einem einigermaßen vernünftigen Menschen erwartet, dass er auf einem Motorrad, aber auch auf seinem Rollerle oder so einer 125er entsprechende Kleidung trägt, die ihn auch dann schützt, wenn er aufgrund eigener Blödheit auf die Fresse fällt, kann ich nachvollziehen. Dass man ihm den Schadenersatz für dadurch vermeidbare Verletzungen versagt, würde ich auch gut heißen.

Das Urteil ist das Gegenteil davon.

Und wenn er sich im T-Shirt die Haut abschmirgelt oder in Turnschuhen das Fußgelenk zertrümmert oder das Band abreißt, soll er nicht heulen, sondern leiden.

Wenn ich ohne Protektoren in den Klamotten und stabile Endurostiefel zum Endurotraining komme, brauche ich meine Maschine gar nicht abzuladen, sondern kann gleich wieder heimfahren. Völlig zu Recht.

Ich staune auch immer wieder über die girlies, die in ihren modischen sneakers oder Ballerinas ihre Rollerle fahren. Bis einmal das Gelenk zwischen der Trittbrettkante und der Straße "knack" macht.

am 4. April 2018 um 10:48

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 4. April 2018 um 12:39:50 Uhr:

Dass man ihm den Schadenersatz für dadurch vermeidbare Verletzungen versagt, würde ich auch gut heißen.

Das Urteil ist das Gegenteil davon.

Warum würdest du das gut heissen? Dadurch würden Motorradfahrer, Fussgänger und Radfahrer quasi zu Freiwild.

Schuld an dem Unfall war jemand anders, der nun zu Recht für die Folgen deines Unfalls haften muss und sich nicht einfach mit realitätsfremden Argumenten davor drücken kann.

Wäre ja noch schöner wenn man Leute umfahren dürfte und dann einfach sagen könnte der hatte aber ne zu dunkle Jacke an oder ne Frau vergewaltigen weil sie ja keinen Keuschheitsgürtel trug.

Sein Leben lang vor Angst zu zittern und sich täglich mehrfach um zu ziehen (Arbeit hin, Arbeit zurück, Supermarkt etc) und in alltagsuntaugliche Klamotten zu packen nur für den Fall eines äusserst unwahrscheinlichen Ereignisses wie einen Unfall macht noch viel weniger Sinn.

Ich habe 90 Länder in Jeans und T-Shirt bereist und hundert tausende Kilometer zurück gelegt. So what? Das Leben endet auf jeden Fall tödlich aber mit deiner Logik dürfte man am besten gar nicht mehr das Haus verlassen. Fleisch zu essen, Alkohol zu trinken oder zu rauchen tötet jährlich viel mehr Menschen...

Zitat:

Ich staune auch immer wieder über die girlies, die in ihren modischen sneakers oder Ballerinas ihre Rollerle fahren. Bis einmal das Gelenk zwischen der Trittbrettkante und der Straße "knack" macht.

Themenstarteram 4. April 2018 um 11:21

Das mit dem 40Tonner stimmt nur insoweit der Eigner sein Fahrzeug selbst lenkt. Für den Angestgellten gelten Arbeitsschutzgesetze, die durchaus Schuhe vorschreiben.

Aber gut, dass der Sammler mal wieder auf den Ausgangspunkt zurückgekommen ist. In das Urteil ist nämlich eingeflosssen, was ALLGEMEIN von der Gesellschaft als notwendig anerkannt wurde. Und da ist das Gericht zu dem Urteil gekommen, dass bei einem Mofa KEIN Sicherheitsstiefel zu tragen ist.

Wir tragen also hier in der Diskussion zur allgemeinen Meinungsbildung in der Gesellschaft bei und hoffen, dass künftige Urteile unsere Meinungen berücksichtigen.

@ta-rider:

Hört sich gut an. Cool man... :D

Der Tenor des Urteils indes ist ein anderer. Es geht nicht um Vorschriften, sondern um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das sind zwei Paar Stiefel. Insofern geht Deine Argumentation, egal, wie populär sie für die oberflächliche Betrachtung auch sein mag, am Thema vorbei.

Es gibt da ein sehr gutes Beispiel, weil Du den Radfahrer erwähnst. Das war sehr gut. Danke.

Es gibt keine Helmpflicht für Radfahrer. Dennoch wird dem Radfahrer aus dem sogenannten "Verschulden gegen sich selbst" in fast allen verhandelten Fällen eine Mitschuld an unfallbedingten Kopfverletzungen, auch bei Todesfolge zugesprochen, wenn er keinen Helm trug, was gravierende Auswirkungen auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, aber auch Hinterbliebenen - Versorgung hat. Das ist nunmal so und da kannst Du schreiben, was Du willst, den Juristen ist das nachher ziemlich wurscht.

So Sprüche wie "Das Leben verläuft tödlich" sind natürlich auch immer gut am Stammtisch.

Besonders, wenn einer der Stammtischbrüder im Rollstuhl dabei sitzt und denkt "Hätt' ich mal den Rückenprotektor getragen."

Leute, die auf passive Sicherheit setzen, als solche darzustellen, die sich "ein Leben lang in die Hose machen" kommt bestimmt auch gut an. Vielmals ist es aber auch nur eine Frage der Intelligenz, ob man Vermeidbares vermeidet oder aus Coolness unnötige Verletzungen in Kauf nimmt. Es ist ja erlaubt, aber man sollte die Konsequenzen auch ganz alleine tragen.

Das heißt für mich auch, dass man für Verletzungen, die man unter Einsatz des sogenannten "gesunden Menschenverstandes" hätte vermeiden können, keine oder verminderte Ausgleichszahlungen nach 253 und 254 BGB bekommen sollte. Das sehen viele Gerichte im Übrigen genauso.

Man kann jetzt beliebig drüber schwadronieren, ob der, der sich passiv schützt, einfach nur ein Weichei ist und der, der im T-Shirt rumeiert eben der Coole. Oder nachher eben der Dumme.

In der gängigen Rechtsprechung vor Zivilgerichten ist er der Dumme. Insofern ist das Urteil auch bemerkenswert.

Es wäre im Übrigen hilfreich, das mal zu lesen, auch wenn das für Leute ohne juristische Vorbildung schwierig ist, das gebe ich zu.

Zu Recht zieht das OLG den 21a(2) StVO in seine Urteilsfindung mit ein. Da steht nämlich nichts von Schutzkleidung. Nur vom Helm. Bemerkenswert auch die Tatsache, dass im Urteilstitel ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass es sich auf "innerorts" bezieht.

Die Vorinstanz hatte im Übrigen anders entschieden. Also ein nur in seinem Licht zu betrachtender Einzelfall.

Dazu mag jeder seine eigene Meinung haben. Jetzt davon auszugehen, dass man besser in Turnschuhen fährt, wäre aber ein Fehler.

Ich fahre gerne mit Enduros auf z.T. recht üblen Pisten. Da bleiben Stürze nicht aus. Da man dabei recht langsam unterwegs ist, meist nur im 1. oder 2. Gang, sind die Aufprallgeschwindigkeiten gering. Schutzkleidung ist aber dabei das A und O. In Istrien hatte ich eine tiefe Schlammpfütze unterschätzt. Nenn es Blödheit oder fahrerisches Unvermögen, wie es Karlodererste formulierte. Ich übe noch. :D

Ist im Nachhinein aber egal, ich bin eben unter der F 800 GS gelegen. Den stabilen Forma - Endurostiefeln verdanke ich es, dass ich am übernächsten Tag mit abgeschwollenem Knöchel wieder fahren konnte.

Mit Turnschuhen wäre der Moppedurlaub zu Ende gewesen. Meine F 800 GS wiegt gut 220 Kilo. Macht sich gut mit dem kantigen Motorschutz auf einem Turnschuh.

Wer das cool findet, soll das gerne machen, aber auch die Konsequenzen der Dummheit nachher tragen. Schmerzen, Urlaub im Arsch, es sei ihm vergönnt. Das ist ein freies Land.

Zu dem Mitverschulden von Radfahrern siehe OLG Schleswig vom 05.06.2013 - 7 U 11/12

am 4. April 2018 um 12:04

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 4. April 2018 um 13:57:34 Uhr:

Zu dem Mitverschulden von Radfahrern siehe OLG Schleswig vom 05.06.2013 - 7 U 11/12

Es ist in Deutschland in der Tat ein grosses Problem, dass die Rechtsprechungen weit auseinander gehen, ja sich oft sogar wiedersprechen. Auch in anderen Ländern gibt es das Problem. Da bekommen Ausländer einfach die Schuld an einem Unfall mit Einheimischen zugesprochen, weil sie ja in dieses Land gereist sind.

Besser wird es dadurch trotzdem nicht. Man kann im Leben nicht jedes Risiko vermeiden, auch wenn die Politik uns das mit der Ausweitung der Überwachung weiss zu machen versucht.

Am besten du meidest Treppen und Badewannen, auch da kann man sich verletzten und vor allem Betten...darin sterben die meisten Menschen. Ich geh dann mal ne Runde fahren. Sollte es mich erwischen, so hatte ich statt Angst Spass im Leben :)

Themenstarteram 4. April 2018 um 12:41

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 4. April 2018 um 11:42:06 Uhr:

Doch, doch. Es ist lediglich der Umkehrschluss und der geht sogar noch weiter. Die Schutzkleidung versagt nicht nur bei den Todesfällen, sondern bei jeder Verletzung, die man sich trotz optimaler Schutzkleidung zugezogen hat.

Wenn man den 100%igen Schutz zugrunde legt, versagt sie wahrscheinlich in 99% aller Unfälle, weil - irgendeine Blessur trägt man immer davon - und sei es nur eine Prellung.

Du kannst natürlich für Dich persönlich die Funktion der Schutzkleidung anders definieren, aber allgemein anerkannt ist nur die Minderung der Risiken, respektive der möglichen Folgen.

Das hat auch seinen Sinn: Würde ich einen 100 % Schutz anstreben, dann müsste ich die Schutzkleidung derart massiv ausführen, dass sie nicht mehr nutzbar wäre weil sie zu schwer wäre und zu unbeweglich machen würde.

Der vernünftige Kompromiss lautet daher Minderung des Verletzungsrisikos und nicht 100 % Schutz.

 

Gruß Michael

Zitat:

@ta-rider schrieb am 4. April 2018 um 14:04:47 Uhr:

 

Am besten du meidest Treppen und Badewannen, auch da kann man sich verletzten und vor allem Betten...darin sterben die meisten Menschen. Ich geh dann mal ne Runde fahren. Sollte es mich erwischen so weiss die Nachwelt: Ich hatte Spass im Leben :)

Das wird ein kleiner Teil der Nachwelt sein, den das interessiert. Ein Teil wird eher sagen "War zu erwarten".

Ich finde es immer wieder schade, wenn einigermaßen anspruchsvolle Themen, wie in diesem Fall die Rechtsprechung des OLG München, den Bach runter gehen, weil Leute, denen die Argumente fehlen, unsinnige Parolen bemühen, anstatt sich tatsächlich mit dem Thema zu befassen.

Nur weil Du mal eine Runde um den Block fährst, bist Du jetzt noch nicht wirklich mein Held.

Aber Du kannst gerne mal eine von meinen "safety-first-ich-pack-mich-in-Watte" Runden nachfahren.

Diese z.B. Ab 14:20 wird es interessant.

Da kannst Du zeigen, was Du außer Sprüchen drauf hast. :D:D

Wer da einen Fehler macht, braucht allerdings eher einen Schutzengel, als Schutzkleidung.

Nur hat das nichts mit dem eigentlichen Thema des Mitverschuldens zu tun.

Themenstarteram 4. April 2018 um 13:14

Auf jeden Fall hat der BGH der Bevölkerung ein Recht auf Risiko zugestanden. Einige würden vielleicht sagen, ein Recht auf Dummheit. Aber auch beim Fahrradhelmurteil ist wieder ins Urteil eingeflossen, was die Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert. Das ist das wirklich Bemerkenswerte.

Das ist der Punkt, den manche eben nicht kapieren.

 

Es schreibt einem (bis auf den Helm) ja keiner vor, wie man auf seinem Motorrad zu fahren hat. Wir sind, nach meiner Kenntnis auch das einzige europäische Land, in dem es Autobahnen ohne ein Tempolimit gibt.

Ich darf auch im Schlafanzug Motorrad fahren. Völlig egal. Und es ist mir auch vollkommen egal, wer im T-Shirt und kurzen Hosen fährt. Das juckt mich nicht die Bohne. Es juckt mich auch nicht die Bohne, wenn er damit durch den Rollsplitt schliddert und hinterher aussieht, wie ein Mettbrötchen.

Das ist seine Sache.

Ich würde es diesen Typen nicht wünschen, aber ich hätte keinen Funken Mitleid.

Ich bin auch kein Befürworter der Helmpflicht und diejenigen, die ohne Gurt irgendwo drauf gesemmelt sind, musste man in der Regel nicht mehr zum Unfallhergang befragen, weil das Hirn an der Dachkante und am A-Holm klebte.

Völlig egal. Nur einer mehr, um den ein kleiner Teil der Nachwelt trauert.

Das hat aber nichts mit diesem Urteil zu tun. Das ist StVO und StVZO, also Ausführungsverordnungen zum StVG.

Worüber man hier redet, oder zumindest sollte, wenn man das Thema verstanden hat, steht erst mal in § 253 BGB. Der besagt, dass auch ein immaterieller Schaden durch Geld ersetzt werden kann.

In dem Fall eben Schmerzensgeld. Dass man zum Ersatz eines verursachten Schadens aufkommen muss, weiß 249 BGB.

Interessant ist hier aber § 254 Abs. 1 BGB. Den scheint hier keiner zu kennen, deshalb zitiere ich den mal:

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

Im vorliegenden Fall kommt die letzte Instanz zu dem Ergebnis, dass das Führen eines Leichtkraftrades innerorts mit Turnschuhen kein Mitverschulden des Beschädigten darstellt. Das sah die Vorinstanz nämlich anders und sagt: "Hätte, dann", stellt also einen Kausalzusammenhang zwischen den Turnschuhen und der entsprechenden Verletzung her.

Den sieht zwar das OLG auch, aber -und daher braucht man hier eine individuelle Rechtsprechung- sieht in der Tatsache, dass der Beschädigte keine Motorradstiefel trug, kein Mitverschulden i.S. 254 (1) BGB.

Das kann in einem ähnlich gelagerten Fall auch anders ausgehen.

am 4. April 2018 um 15:31

Dieser Fred ist so typisch deutsch, dass es einem schon fast schlecht wird. Da reiten welche auf Paragraphen rum und haben Angst vor allem...von Lücken im Lebenslauf angefangen bis zur Rente wie im wirklich sehenswerten Film "German Angst".

Dass es auch ein Leben vor dem Tod gibt, scheinen die wenigsten in Deutschland zu begreifen. In anderen Ländern besitzen die Menschen zwar weniger aber sie leben einfach und sind glücklicher, weil sie sich weniger unnötige Sorgen machen. Zum Glück ist das auf unserem Planet die grosse Mehrheit :)

Zitat:

@ta-rider schrieb am 4. April 2018 um 17:31:16 Uhr:

Dieser Fred ist so typisch deutsch, dass es einem schon fast schlecht wird. Da reiten welche auf Paragraphen rum

Ich sage doch: Du hast das Thema nicht verstanden.

Es ging um ein Urteil und seine Begründung.

Das hat nun mal mit Rechtsprechung und Paragraphen zu tun.

Das kann auch interessant sein, sich mit Leuten, die das verstehen, auszutauschen.

Schön, dass Du nicht mehr im spießigen Deutschland lebst.

Das freut mich.

Themenstarteram 4. April 2018 um 15:43

Man kann schon etwas falsch machen, ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Bei dieser Beurteilung gilt dann das, was die Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert.

Aber wer nicht in Deutschland wohnt, braucht sich mit den hiesigen Problemen auch nicht herumschlagen. Warum also hier beteiligen?

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 4. April 2018 um 13:43:22 Uhr:

Ich fahre gerne ... auf ... recht üblen Pisten. Da bleiben Stürze nicht aus.

Das würden 100.000.000 Vietnamesen, die alle ohne Schutzkleidung fahren, völlig bescheuert finden ! So unterschiedlich sind die Betrachtungen. Aber Hauptsache wir Deutschen sind die, die alles richtig machen ...

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