Urteile zur Schutzkleidung

NJW 39/2017, S. 2838

OLG München, Urteil vom 19.5.2017 – 10 U 4256/16

Kein Mitverschulden des Leichtkraftradfahrers wegen Tragens von Turnschuhen.

Neben der Urteilsveröffentlichung setzt sich der Autor in den Anmerkungen ausführlich mit dem Tragen von Motorrad-Schutzkleidung und der damit verbundenen evtl. Mithaftung auseinander.
Nur 21% aller motorisierten Zweiradfahrer überhaupt tragen eine komplette Schutzkleidung.

Interessant ist auch, dass für die Entscheidungsfindung auch das „allgemeine Verkehrsbewusstsein“ zu berücksichtigen ist. Also wird mangels einer gesetzlichen Regelung das zur Norm, was die Masse der Motorradfahrer tatsächlich macht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Demogantis schrieb am 7. Februar 2018 um 05:17:50 Uhr:



Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 6. Februar 2018 um 17:32:01 Uhr:


Ich will mir auch nicht vorschreiben lassen, was ich anzuziehen habe. Helm lass ich mir eingehen. Der Rest liegt im eigenen Ermessen. Und das soll auch so bleiben. Gibt genügend Zwänge auf der Welt.

Und wenn du dich auf die Fresse gelegt hast, zahlst du bitte die Krankenhaus-
und Folgekosten aus eigener Tasche!

... und wenn Du Dich mit Deiner Schutzkleidung auf die Fresse legst und verletzt bist zahlst Du das bitte auch aus eigener Tasche. Du hättest ja auch das Auto nehmen können. Außerdem hoffe ich, daß Du keine Risiko-Sportarten wie Gleitschirm-Fliegen, Bergsteigen, Fußballspielen (wg. Bein-Verletzungen) oder gar Fahrradfahren machst. Oder beim Autofahren nicht schneller als 70 fährst, weil ab da wirds kritisch mit der Knautschzone. Ach ja, und beim Autofahren bitte immer mit Helm (siehe vorher).

Nee, so nicht.

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Wobei die Unfälle in der Stadt mit genommener Vorfahrt eigentlich das häufigste Szenario ist. Da ist der 50er Roller genauso dabei wie der 1000er SSP.

Sag mir, wie Du vor hast, zu stürzen und ich sage Dir, was Du an Schutzkleidung brauchst.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 6. Februar 2018 um 17:41:48 Uhr:



Hier kann man es nachlesen, damit sollten alle Fragen und Spekulationen beantwortet sein:

http://www.gesetze-bayern.de/.../Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-112372?...

Ist zwar ein furchtbares Deutsch, aber die Nummern 15 und 16 sagen alles, was man wissen muß. Danke, Sammler.

Gott sei Dank😉

Ich dacht ich hätt schon wieder eine Gesetzesnovelle verpasst🙂

Es geht nicht um Strafen und Sanktionen, sondern um die Mithaftung im Falle eines erlittenen Körperschadens.

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Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 6. Februar 2018 um 17:32:01 Uhr:


Ich will mir auch nicht vorschreiben lassen, was ich anzuziehen habe. Helm lass ich mir eingehen. Der Rest liegt im eigenen Ermessen. Und das soll auch so bleiben. Gibt genügend Zwänge auf der Welt.

Und wenn du dich auf die Fresse gelegt hast, zahlst du bitte die Krankenhaus-
und Folgekosten aus eigener Tasche!

Warum sollte er?
Wir leben in einem Sozialstaat.
Man zahlt Steuern und Abgaben, dafür wird Infrastruktur etc. finanziert.
Da gibt es gewisse Regeln. Aber was nicht geregelt ist, ist nicht verpflichtend.

Wenn Du in einem Land leben willst, wo jeder selbst für Eltern, Lehrer, Polizei, Mediziner usw. aufkommt, jeder nach der Geburt nur für sich selbst, dann such mal schön.

Zitat:

@Demogantis schrieb am 7. Februar 2018 um 05:17:50 Uhr:



Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 6. Februar 2018 um 17:32:01 Uhr:


Ich will mir auch nicht vorschreiben lassen, was ich anzuziehen habe. Helm lass ich mir eingehen. Der Rest liegt im eigenen Ermessen. Und das soll auch so bleiben. Gibt genügend Zwänge auf der Welt.

Und wenn du dich auf die Fresse gelegt hast, zahlst du bitte die Krankenhaus-
und Folgekosten aus eigener Tasche!

... und wenn Du Dich mit Deiner Schutzkleidung auf die Fresse legst und verletzt bist zahlst Du das bitte auch aus eigener Tasche. Du hättest ja auch das Auto nehmen können. Außerdem hoffe ich, daß Du keine Risiko-Sportarten wie Gleitschirm-Fliegen, Bergsteigen, Fußballspielen (wg. Bein-Verletzungen) oder gar Fahrradfahren machst. Oder beim Autofahren nicht schneller als 70 fährst, weil ab da wirds kritisch mit der Knautschzone. Ach ja, und beim Autofahren bitte immer mit Helm (siehe vorher).

Nee, so nicht.

Zitat:

@tomS schrieb am 7. Februar 2018 um 07:32:25 Uhr:


Warum sollte er?

Eigentlich müsste er, da es eine Schadensminderungspflicht, abgeleitet aus §254 BGB, gibt. In der einschlägigen Rechtsprechung finden sich viele Urteile, in denen fehlende Schutzkleidung zu einem Mitverschulden führt.

Die gesundheitlichen Schäden durch fehlende Schutzkleidung nach einem Motorradunfall beruhen ja eben nicht auf das Fehlen der Schutzkleidung als solches, sondern auf Blödheit des Verunfallten und für die stehen die Krankenkasse und alle anderen Kostenträger ein.

Davon abgesehen, statt eines Helms, der womöglich die Frisur ruiniert, sollten solche Pfeifen einen Organspendeausweis tragen. So können sie im Falle des Falles noch Gutes tun.

Und letztlich darf man auch nicht verkennen, dass viele Menschen ihren Lebensunterhalt mit dem zusammenflicken, betreuen und pflegen solcher Pfeifen nach einem Unfall verdienen und niemand will diesen Menschen (darunter auch ich) das tägliche Brot nehmen.

Aha! Und was genau bezeichnest Du als Schutzkleidung? Reicht ne Protektoren-Kombi oder muß man sich, wenn man mal nen Kilometer zum Brötchenholen geht, in eine Schutzkleidung a la Superbike-WM zwängen? Dann kann man zwar nicht mehr richtig laufen, aber Sicher ist Sicher. Oder zieht der Herr vielleicht eine Ritterrüstung vor? Brauchts feuerfeste Unterwäsche? Willst Du jetzt wirklich alles vorschreiben bis zum speziellen Anti-G-BH für Frauen? Oder definierst Du Schutzkleidung als "das, was ich dafür halte"?

Oder vielleicht doch Motorradfahren komplett verbieten?

Zitat:

@Demogantis schrieb am 7. Februar 2018 um 08:11:23 Uhr:



Zitat:

@tomS schrieb am 7. Februar 2018 um 07:32:25 Uhr:


Warum sollte er?
Eigentlich müsste er, da es eine Schadensminderungspflicht, abgeleitet aus §254 BGB, gibt.

D.h. schon Motorradfahren ist ein Verschulden gegen sich selbst und verstößt gegen §254 BGB?

Gehört es nicht auch schon strengstens verboten, das Bett zu verlassen? Man könnte ja hinfallen oder sich sonstwie verletzen. Der eigene Haushalt ist bekanntlich eine sehr gefährliche Umgebung.

Zitat:

Die gesundheitlichen Schäden durch fehlende Schutzkleidung nach einem Motorradunfall beruhen ja eben nicht auf das Fehlen der Schutzkleidung als solches, sondern auf Blödheit des Verunfallten und für die stehen die Krankenkasse und alle anderen Kostenträger ein.

Sicherlich verunfallen auch viele Pfeifen durch ihre Blödheit. Aber die meisten Motorradfahrer werden halt immer noch von Beitragszahlern der Krankenkassen und sonstige Kostenträgern vom Mopped geholt. Da ist es nur zu gerecht, wenn sie auch im Schadensfall sämtliche Kosten übernehmen müssen.

Will man hier jetzt wirklich über den Sinn und Zweck von Schutzkleidung diskutieren?

Und im Kern bedarf es keiner gesetzlichen Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung.
Die Vernünftigen tragen von sich aus entsprechende Schutzkleidung und die Dummen
müssen schmerzlich lernen, dass man viele körperliche Schäden und deren Folgen
für kein Geld der Welt beheben kann. Und sie sind dumm, denn Unwissenheit kann
es in der heutigen Zeit nicht sein!

21%. Hätt ich nie gedacht. Ich steige nicht aufs Mopped ohne Helm/Kombi/Stiefel/Handschuhe/Rückenprotektor. Aber ich hol mitm Mopped auch keine Brötchen oder fahre zum See.

Einzige Ausnahme ist an der Rennstrecke zur technischen Abnahme fahren. Da fahr ich aber auch nicht schneller als 20 km/h.

Genau hier sind wir wieder bei der Entscheidungsfindung der Gerichte.
Es fließt nämlich auch das „allgemeine Verkehrsbewusstsein“ in die Entscheidungsfindung ein. Also wird mangels einer gesetzlichen Regelung das zur Norm, was die Masse der Motorradfahrer tatsächlich macht.

Da es durchaus üblich ist, auf einem Mofa bei sommerlichem Wetter nur einen Helm und normale Straßenkleidung zu tragen, wird man bei einem Unfall dem Fahrer nicht vorhalten können, er habe mangels Schutzkleidung einen höheren körperlichen Schaden erlitten.

Bleibt zu ermitteln, wo die Grenzen zu Rollern, Mopeds, Mokicks, Kleinkrafträdern, Leichtkrafträdern und Motorrädern sind - und welche Abstufungen in der Schutzkleidung als "allgemeines Verkehrsbewusstsein" gelten.
Also ist die Lederkombi auf einem Roller übertrieben? Oder kann ich auf einer 1000er auch mal die Handschuhe weglassen, wenn ich nur 2km zum Bäcker fahre?

Sorry Deomgantis, ich finde dich schon recht beleidigend.

Ich fahre wie ich will und solange das nicht auch noch vorgeschrieben ist mache ich das weiterhin. Wenn es soweit ist fahr ich kein Motorrad mehr.

Die Urteile bzgl. §254 die du erwähnst hätte ich gern mal gesehen.

Tu uns einen gefallen und unterlasse es uns als Blöd oder Pfeifen hinzustellen.

Ich, der schon ein Goldfischglas auf dem Kopp als Belästigung empfindet😉

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