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Urteil: Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem geradeaus fahrenden Rotlichtsünder zu

Themenstarteram 30. September 2011 um 18:34

Untenstehendes Urteil kann ich nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach wird hier dem Verhalten "es ist doch gerade erst rot geworden, da kann ich auch noch fahren" noch richterlich unterstützt. Ein Anderer fährt bei Rot, verstieg gegen grundlegende Regeln des Straßenverkehrs und der Linksabbiegers muss ein Teil seines Schadens selber tragen. Na dann, was kommt als nächstes.

Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem geradeaus fahrenden Rotlichtsünder zusammenstößt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Danach muss sich ein Autofahrer an die Regeln halten - auch wenn ein anderer dagegen verstößt. Ein Linksabbieger müsse die Vorfahrt entgegenkommender Fahrzeuge beachten, insbesondere dann, wenn es kein eigenes Ampelzeichen für Linksabbieger gibt (Az.: 22 U 67/09).

Das Gericht hob mit dem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt auf und verurteilte einen Autofahrer dazu, einen Teil seines Unfallschadens selbst zu tragen. Der Wagen des Mannes war beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Der Linksabbieger machte geltend, der andere sei mit hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung gefahren, als die Ampel schon "Rot" zeigte, deshalb müsse er den vollen Schaden ersetzen. Das Landgericht hatte diese Ansicht geteilt und den Unfallgegner zu vollem Schadensersatz verurteilt.

Die OLG-Richter sahen aber ein erhebliches Mitverschulden bei dem Linksabbieger, der deshalb auf der Hälfte seines Schadens sitzenbleibt. Die OLG-Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache liegt sie dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Aktenzeichen VI ZR 133/11).

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ulrich P

Untenstehendes Urteil kann ich nicht nachvollziehen.

also ich für meinen teil würde - wenn ich der linkssabbieger bin - stehen bleiben, wenn ich sehe das der geradeausfahrer (der vermeintlicht rot hat) nicht langsamer wird...

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Zitat:

Original geschrieben von Counderman

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

 

 

Wenn da keine Radfahrer und Fußgänger waren und der andere Rot hatte, auf wenn soll er da warten? Da kann man ja das Linksabbiegen ohne grünen Pfeil ja gleich verbieten.

Das Urteil ist außerdem noch nicht rechtskräftig.

ähm auf den Gegenverkehr

weil der Vorfahrt hat :D

 

ab in die Fahrschule

ich als Gegenverkehr habe also bei roter Ampel für mich vor dem Linksabbieger Vorfahrt? Interessant!

 

oder hältst du an jeder Kreuzung bei Grüner Ampel+Vorfahrt Gewähren-Zeichen an, weil der Querverkehr trotz roter Ampel ja auch durchfahren könnte ?

Das Urteil kann ich nachvollziehen.

Wenn man erkennt, dass der Gegenverkehr nicht anhält, dann kann ich auch nicht einfach links abbiegen. Ob das Fahrzeug bei grün oder rot fährt ist doch dabei eher nebensächlich. Wenn es kein PKW sondern ein 40-Tonner gewesen wäre, hätte der Linksabbieger mit Sicherheit gewartet ...

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

ganz einfach, wenn die Fußgängerampel davor auf Grün schaltet, hat der andere eben Rot.

NEIN, dies ist kein klarer Beweis für das Rot für den Fahrzeugverkehr!

Es deutet nur stark darauf hin, dass die Autos Rot haben!

YMMD! :D

Weil's oben wiederholt falsch stand: Bitte nicht Vorfahrt (§ 8 StVO) und Vorrang (§ 9 StVO) verwechseln.

Beim Linksabbiegen hat der Gegenverkehr Vorrang, im übrigen nach § 9 (3) auch Radfahrer/Fußgänger, die im Bereich der Kreuzung/Einmündung diejenige Straße queren, in die abgebogen wird. Wobei der Vorrang der Radfahrer/Fußgänger auch beim Rechtsabbiegen besteht, klar.

– Die Entscheidung des Obergerichts klingt auch für mich verständlich. Die Schuldteilung sagt ja eben das, was man sich mit etwas Grundwissen angesichts der beschriebene Situation auch selber denken kann: Weder hat der Rotlichtfahrer die Gesamtschuld nach dem Motto „ohne den Rotlichverstoß wäre ja nix passiert“ noch hat der der Linksabbieger die Gesamtschuld wegen Verstoßes gegen § 9 (3) StVO. Beide haben ihren Teil zum Unfallhergang beigetragen.

am 1. Oktober 2011 um 22:46

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

 

ähm auf den Gegenverkehr

weil der Vorfahrt hat :D

ab in die Fahrschule

ich als Gegenverkehr habe also bei roter Ampel für mich vor dem Linksabbieger Vorfahrt? Interessant!

oder hältst du an jeder Kreuzung bei Grüner Ampel+Vorfahrt Gewähren-Zeichen an, weil der Querverkehr trotz roter Ampel ja auch durchfahren könnte ?

wer sagt das du vollhonk

keiner darf fahren

beide haben es gemacht = Teilschuld für beide

allerdings finde ich es eine Frechheit

wenn nicht eindeutig nachgewiesen ist das rot war muss es zu 100% Schuld für den Abbieger geben

und ob irgendeine Fussgängerampel rot, grün, gelb, aus, explodiert, verbogen oder auf dem Kopf stand spielt absolut keine Rolle

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

...

oder hältst du an jeder Kreuzung bei Grüner Ampel+Vorfahrt Gewähren-Zeichen an, weil der Querverkehr trotz roter Ampel ja auch durchfahren könnte ?

Den Querverkehr kann man nicht unbedingt sofort sehen, wenn er etwas zurückgesetzt an der Ampel steht, aber einen entgegenkommendes Fahrzeug sollte man schon erkennen ...

am 2. Oktober 2011 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von VOX DEI

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

NEIN, dies ist kein klarer Beweis für das Rot für den Fahrzeugverkehr!

Es deutet nur stark darauf hin, dass die Autos Rot haben!

YMMD! :D

WIESO YMMD???

Du kannst als Gegenverkehr nunmal fast NIE sagen, ob dein Gegenüber rot oder gelb hat!

Oder kannst du lieber VOX DEi um die Ecke schauen?!

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Irgendwie ist das Urteil aber Verständlich.

Wenn ich keinen Grünpfeil hab dann schau ich immer zuerst ob ich Gegenverkehr habe beim Linksabbiegen.

Gibt es oft genug das man Grün hat aber der Gegenverkehr auch Grün bekommt und man eben warten muss.

Woher möchte der eigentlich Wissen das der andere Rot hatte? Kann er doch garnicht sehen eigentlich!?

Das ist der Punkt: Man kann den einen nicht von seiner Schuld (er hätte dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren und besondere Vorsicht beim Linksabbiegen walten lassen müssen) freisprechen, nur weil ein anderer sich auch nicht an die Regeln gehalten hat (Rotlichtverstoß).

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

 

 

ich als Gegenverkehr habe also bei roter Ampel für mich vor dem Linksabbieger Vorfahrt? Interessant!

 

oder hältst du an jeder Kreuzung bei Grüner Ampel+Vorfahrt Gewähren-Zeichen an, weil der Querverkehr trotz roter Ampel ja auch durchfahren könnte ?

wer sagt das du vollhonk

ist ja Klasse sich mit dir zu unterhalten.

Ich bitte um einen deutlich gemäßigteren Tonfall hier!

Gruß MartinSHL

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