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Urlaubsscheine

Themenstarteram 11. August 2008 um 17:38

Hallo.

Handschriftliche Urlaubsscheine werden ja bekanntlich nicht mehr anerkannt.

Aber wie sehen die """"neuen""" aus?

Gibt es da Richtlinien oder Vordrucke???

Hat jemand sowas als PDF oder so???Mfg

Beste Antwort im Thema

Für beides ist der Unternehmer zuständig. Du wirst nur bestraft, wenn Du die Fahrerkarte nicht fürs Auslesen zur Verfügung stellst.

Allerdings hast Du bei dieser Praxis auch keine Dokumentation für Deine Tätigkeiten. Das könnte ggfs. die Beweisführung behindern, sofern Du wegen irgend etwas belangt werden sollst.

Massespeicher auslesen, § 2 Abs. 5 S 1 FPersV: alle drei Monate

Fahrerkarten auslesen, § 2 Abs. 5 S. 2 FPersV: alle 28 Tage

Das ist so deutlich geschrieben, dass es jeder verstehen sollte. Gesetzestexte gibt's bei http://www.gesetze-im-internet.de

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Zitat:

1. Ein Fahrzeug gelenkt zu haben, für deren Führen eine Nachweispflicht nicht besteht

2. Der Fahrer erkrankt war

3. Der Fahrer im Urlaub war

4. Andere Gründe, weswegen kein Fahrzeug gelenkt wurde.

Vorsicht es gibt im internet 2 Arten von diesen Bescheinigungen. Eigentlich sogar 3.

2 davon sind soweit identisch, nur das der eine davon in mehereren Sprachen ist. Die anderen beiden sind auf deutsch. In dem einen ist auch der Punkt 4 drin. Das ist nicht die EU Vorlage. Sie wird aber angeblich von den deutschen Behörden akzeptiert. Nur bitte nicht damit ins europäische Ausland fahren. Sie wird dort nicht anerkannt.

Gruß roadheini

Das Original gibt's hier oder hier bei der EC (European Commission) in mehreren Sprachen. Alles andere ist nicht offiziell!

Also ich hab noch die gelben Scheiben, mein Disponent kennt nix anderes.

Bis jetzt hat es aber noch nie Probleme gegeben, letzte Woche bei einer Kontrolle hat auch keiner was gesagt wegen den gelben Scheiben.

Der hat nur gemotzt weil ich 32 Scheiben dabei hatte und ich darf nur 28 Tage die Scheiben dabei haben, das waren dann 30€ :mad:

Diese "neuen" Bescheinigungen sind auch nur wichtig wenn du international fährst in D brauchst du die eigentlich nicht.

Zu den 30€ weil du zu viele Scheiben dabei hattest auf eine Fahrerkarte passen die Daten von wenigstens 28 Tagen Ich habe es aber auch schon erlebt das über 60 Tage auf einer Karte waren soll ich dann auch dafür Strafe zahlen-:D:D:D nur als Gag gedacht.Die 30€ hätte ich nie bezahlt soll er mir erst einmal beweisen das in der Fa. nicht Kopien von allen Scheiben sind.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Diese "neuen" Bescheinigungen sind auch nur wichtig wenn du international fährst in D brauchst du die eigentlich nicht.

Zu den 30€ weil du zu viele Scheiben dabei hattest auf eine Fahrerkarte passen die Daten von wenigstens 28 Tagen Ich habe es aber auch schon erlebt das über 60 Tage auf einer Karte waren soll ich dann auch dafür Strafe zahlen-:D:D:D nur als Gag gedacht.Die 30€ hätte ich nie bezahlt soll er mir erst einmal beweisen das in der Fa. nicht Kopien von allen Scheiben sind.

ah Danke

ich bin zu 99% nur in D-Land unterwegs einmal im Monat muss ich ins Elsas aber da hab ich noch nie einen Sherif gesehen und im Urlaub drehe ich manchmal eine runde mit einem Mega US-Truck wenn ich einen finde der mich mal rann lässt :D

Mit der Karte das kommt auch demnächst auf mich zu, ich bekomme da jetzt schon Panik :(

Der DigitalTacho ist die beste Erfindung überhaupt endlich keinerlei Diskussionen mehr mit so oberschlauen Dispo Heinis.Ich will nie wieder analog fahren.

Zitat:

Original geschrieben von die_franken

Also ich hab noch die gelben Scheiben, mein Disponent kennt nix anderes.

Bis jetzt hat es aber noch nie Probleme gegeben, letzte Woche bei einer Kontrolle hat auch keiner was gesagt wegen den gelben Scheiben.

Der hat nur gemotzt weil ich 32 Scheiben dabei hatte und ich darf nur 28 Tage die Scheiben dabei haben, das waren dann 30€ :mad:

Eigentlich müssen die "Urlaubsscheine" maschinell ausgefüllt sein. Das ist vorgeschrieben.

Die Strafe ist nicht nachvollziehbar. Bestraft wird nur, wenn "nicht mind. 28 Tage" die Schaublätter mitgeführt werden. Wenn Du für mehr Tage Scheiben dabei hast, darf das nicht bestraft werden.

Vielleicht war die Strafe auch wegen etwas anderem, z. B. weil die "Urlaubsscheine" nicht maschinell ausgefüllt waren? Dann sei froh, dass es nur 30,- Euro waren.

Zitat:

Bestraft wird nur, wenn "nicht mind. 28 Tage" die Schaublätter mitgeführt werden. Wenn Du für mehr Tage Scheiben dabei hast, darf das nicht bestraft werden.

Chriss das stimmt nun mal nicht wer zuviel Scheiben dabei hat ist auch drann denn alles über 28 Scheiben muss in der Fa sein für evtl Hauskontrollen.

Klar müssen die irgendwann dahin, aber nicht zwingend alle 28 Tage! Du musst mindestens 28 dabei haben. Was ist, wenn der 28. Tag an einem Montag ist? Dann bist Du freitags schon beim 32.! Was machst Du, wenn Du nur alle 14 Tage in die Firma kommst? Dann hast Du vermutlich schon Scheiben von 37 Tagen dabei! Schickst Du die dann per Post nach Hause? Vielleicht jeden Tag eine Scheibe?

Vielleicht siehst Du selbst, welchen Unsinn Du im letzten Beitrag verzapft hast.

Es gibt noch nicht einmal eine Vorschrift, die besagt, dass der Fahrer die Scheiben an den AG übergeben muss. Lediglich dass der AG diese ein Jahr lang aufbewahren muss, ist geregelt. Die Rückgabe muss arbeitsrechtlich - also im Arbeitsvertrag - geregelt werden. Insofern kann die Nichtrückgabe der Scheiben noch nicht einmal öffentlich verfolgt werden, was Voraussetzung für die Belegung mit einem Bußgeld wäre.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Zitat:

Bestraft wird nur, wenn "nicht mind. 28 Tage" die Schaublätter mitgeführt werden. Wenn Du für mehr Tage Scheiben dabei hast, darf das nicht bestraft werden.

Chriss das stimmt nun mal nicht wer zuviel Scheiben dabei hat ist auch drann denn alles über 28 Scheiben muss in der Fa sein für evtl Hauskontrollen.

Moment 28 Scheiben oder 28 Tage (Arbeitstage) oder 28 Tage (inkl. Sa und So)??

Mir wurde erklärt das ich alle Scheiben der letzten 28 Tage (inkl. Sa und So) dabei haben muss und nicht mehr.

Die Strafe war für die Scheiben und sonst nix.

PS Hauskontrolle, Lachhaft da hab ich mehr Ordnung im LKW wie bei meiner Firma :D

Es sind 28 Tage, inkl. Sa und So.

Den Strafzettel hätte ich gerne gesehen. Vielleicht kannst Du das ja einrichten?

Um es noch einmal zu verdeutlichen:

Die letzten 28 Kalendertage müssen nachgewiesen werden - entweder durch Fahrerkarte, Tachoscheiben oder EU-Vordruck.

 

... und Chris:

Das mit dem Strafmandat wegen "zu vieler" Scheiben habe ich bereits von anderen Fahrern auch schon gehört. Scheint  ´ne neue Einnahmequelle zu sein, die man - wie so Vieles - nicht unbedingt mit Logik erklären kann/muss (wie @die_franken ja so schön konsequent mit dem Beispiel der Fahrerkarte weiter entwickelt hatte).

 

Grüsse,      motorina.

So sehr ich bisher auch gehofft habe, mal kontrolliert zu werden, passierte das noch nicht. Ein Erlebnis, welches ich noch vor mir habe.

Mir wäre es wichtig, worauf die Rennkontrolle die Verfolgung stützt. Nach Kontrollrichtlinie ist das noch nicht einmal eine Aufgabe. Abgesehen davon wäre das alles andere als praktisch, sich genau auf 28 Kalendertage zu versteifen - gerade im Hinblick auf den internationalen Verkehr - oder wollen die den internationalen Verkehr neu regeln und so in die Marktfreiheit eingreifen?

Gerne werde ich eine Anfrage bei der BAG starten, allerdings ohne konkrete Information, welcher Tatbestand auf dem Knöllchen draufsteht, wäre das ziemlich unprofessionell.

K O R R E K T U R

Gem. § 4 Abs. 3 S. 3 FPersG haben "... Mitglieder des Fahrpersonals ... die Tätigkeitsnachweise der Vortage, die nicht mehr mitzuführen sind, unverzüglich dem Unternehmer auszuhändigen. ...". Dies wird gem. § 8 Abs.1 Nr. 3 d FPerG auch mit einem Bußgeld behaftet.

Jetzt ist nur noch die Begrifflichkeit "unverzüglich" zu klären. Wer jeden Tag in den Betrieb kommt, für den wird unverzüglich wohl "jeden Tag" bedeutet, aber was ist mit den anderen?

Werde der Frage weiter auf den Grund gehen und herausfinden, was "unverzüglich" in diesem Zusammenhang bedeutet.

In der Praxis kann man sich damit behelfen, dass man immer nur die Schaublätter für die letzten 28 Tage bereit hält und die anderen woanders platziert, so dass sie weder mitgegriffen noch von den Kontrolleuren gesehen werden können.

Hallo @Chris,

die Kontrolle wurde bei beiden Male von einer Polizeistreife gemacht, und die überzähligen Scheiben beanstandet hatte. Strafe pauschal auch je 30,-€.

Kann dir aber leider keines der "Knöllchen" zukommen lassen; kenne zu viele Fahrer und Speditionen und weiss daher nicht mehr, bei wem dies vorgkommen ist. Sorry.

Grüsse,    motorina.

 

Edit:

Genau, Chris, so verfahre ich seit 2 Monaten, seitdem mir derartige Vorfälle bekannt sind:

Jeden Tag (beim Scheibenwechsel) den "überflüssigen" EU-Vordruck bzw. Tachoscheibe wegstecken, bis ich mal wieder zu Hause vorbeikomme.

Grüsse, motorina.

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