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Urlaubsscheine

Themenstarteram 11. August 2008 um 17:38

Hallo.

Handschriftliche Urlaubsscheine werden ja bekanntlich nicht mehr anerkannt.

Aber wie sehen die """"neuen""" aus?

Gibt es da Richtlinien oder Vordrucke???

Hat jemand sowas als PDF oder so???Mfg

Beste Antwort im Thema

Für beides ist der Unternehmer zuständig. Du wirst nur bestraft, wenn Du die Fahrerkarte nicht fürs Auslesen zur Verfügung stellst.

Allerdings hast Du bei dieser Praxis auch keine Dokumentation für Deine Tätigkeiten. Das könnte ggfs. die Beweisführung behindern, sofern Du wegen irgend etwas belangt werden sollst.

Massespeicher auslesen, § 2 Abs. 5 S 1 FPersV: alle drei Monate

Fahrerkarten auslesen, § 2 Abs. 5 S. 2 FPersV: alle 28 Tage

Das ist so deutlich geschrieben, dass es jeder verstehen sollte. Gesetzestexte gibt's bei http://www.gesetze-im-internet.de

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ja das man die nicht länger als 24 std drin lassen darf ist mir auch nicht bekannt.

 

Ich weiß ja nicht so recht wie das in NL läuft mit der nachweis pflicht. also in benelux und Deutschland wurd es in ner Kontrolle noch nicht bemängelt. aber vielleicht nur glück im unglück bist jetzt wurden nur die letzten 3 scheiben Kontrolliert waren die Sauber konnte weiter gerollt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Scania R380

... und mir ist nicht bekannt das es mal probleme gab weil jemand keine bescheinigung fürs we mit hatte.

Tja, @Scania, so sind die Firmen mal: Eine Bescheinigung wäre wieder mal zuviel Arbeit; deshalb vertröstet man die Fahrer mit falschen Aussagen ...

... und hier die Aussage eines (mit mir verwandten) Disponenten, als ich ihn auf seine Unwissenheit hin ansprach und die Gesetzeslage vor ihm ausbreitete: "Bisher gab´s keine Probleme. Und wenn ich da für jeden Fahrer was rausschreiben soll, die irgendwo unterwegs sind, und das alles beachten und recherchieren und überprüfen soll, dann brauchen wir ja zusätzlich noch einen Mitarbeiter mehr. Wer soll das bezahlen?? Wir haben uns jetzt in der Firma darauf geeinigt, dass wir erst tätig werden, wenn Kontrollorgane bei unseren Fahrern/Fahrzeugen etwas bemängeln. Und dann sehen wir schon, was Sache ist."

 

Also versuche auf jeden Fall, deine Nachweise (wie meine Vorredner dir ja beschrieben haben) zu vervollständigen. Wenn dein AG sich weigert, versuche dies bei einer Kontrolle auch belegen/beweisen zu können.

 

Grüsse,      motorina.

Manche Sachen wurden teilweise noch gar nicht kontrolliert, aber die Kontrolle ist zu erwarten. Deshalb erwähne ich das immer mal wieder. Es gibt eine Kontrollrichtlinie der EU, welche ziemlich genau festlegt, was und wie häufig zu kontrollieren ist. Das ändert die Tätigkeit der Kontrollorgane teilweise maßgeblich.

am 8. Mai 2009 um 15:54

Gelten die Tätigkeitsnachweise die man auf der seite vom BAG runterladen kann auch im Ausland.Weil die nur auf Deutsch sind glaube ich dás ich damit im Ausland probleme kriegen könnte.

Wenn du eine Deutsches Nummernschild hast, sollte das genugen.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von scanix

Gelten die Tätigkeitsnachweise die man auf der seite vom BAG runterladen kann auch im Ausland.Weil die nur auf Deutsch sind glaube ich dás ich damit im Ausland probleme kriegen könnte.

am 8. Mai 2009 um 17:07

Hallo,

 

Dieses hier ist das Blatt: http://www.bag.bund.de/.../Taetigkeitsnachweis_FahrP.doc

gilt sowohl für Deutschland als auch für EU.

 

Gruß

Die Tätigkeitsbescheinigung nach VO (EG) 561/2006 hat einen genormten Aufbau. Anhand von Schablonen können andere europäische Staaten die in deutsch geschriebenen Bescheinigungen lesen. Man braucht die Tätigkeitsbescheinigung nur in einer Sprache mitzuführen.

Sofern Du in Nicht-EU, aber AETR-Staaten unterwegs bist, wie beispielsweise Norwegen, wird die Bescheinigung auch dort anerkannt.

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