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Ausfüllen Urlaubsschein

Themenstarteram 8. Mai 2010 um 10:14

Hey, kann mir bitte jemand sagen, wo ich das Kreuz hinmache, wenn ein Fahrer nur einen Tag frei hat? Ich bin bis jetzt immernoch nicht dahintergekommen und kreuze immer "Urlaub" an. Aber irgendwie ist das doch falsch. Urlaub ist ja, wenn es mindestens 4 Tage sind, oder so ähnlich. Jedenfalls ist es eben kein Urlaub, bei einem Tag. Aber krank und ein anderes Fahrzeug gelenkt ist auch Quatsch. Oder haben wir die falschen Formulare??? Die sind aber eigentlich bis jetzt durchgekommen und wir haben die auch von der BAG (zuvorkommend wie immer :D). Danke schon mal. Bis dann. Caro

Beste Antwort im Thema

Unglaublich dass in einem Forum Fragen gestellt werden!

Vielleicht könnte man es auch mal etwas positiv sehen: Es sitzt jemand im Büro, der versucht sich Gedanken zu machen.

Übrigens hat die BAG den Vordruck vor einiger Zeit nachgebessert, weil es eben zu Problemen geführt hat, das "richtige" anzukreuzen.

Jetzt kann man mehr Möglichkeiten auswählen, dafür sind Unmengen Tippfehler im Formular.

Der Schwachpunkt liegt nicht bei den Büroleuten in der Spedition, sondern bei den Beamten, die von ihren eigenen Sesselfürzen so benebelt sind, dass sie kein brauchbares Formular zustande bringen.

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13 Antworten
am 8. Mai 2010 um 10:27

Moin

Auch ein Tag Abwesenheit ist als Urlaub anzugeben.

Gruß

Lutz

das Urlaub mindestens x Tage sein muss um als solcher bezeichnet zu werden währe mir neu, was ich jedoch kenne, ist der Anspruch auf Urlaubsgeld, welches erst gezahlt werden muss, wenn der Urlaub X Tage mindestens dauert. Es gibt ja auch verschiedene Arten von Urlaub, was spricht also dagegen das weiterhin als Urlaub auf dem Blatt zu zeichnen?

ansonsten ist hier der Link zur Bescheinigung der BAG - http://www.bag.bund.de/.../Taetigkeitsnachweis_FahrP.doc

am 8. Mai 2010 um 11:03

Unglaublich was heutzutage im Büro sitzt und disponiert. Können nicht mal abwägen ab wann Urlaub einzutragen ist.

Unglaublich dass in einem Forum Fragen gestellt werden!

Vielleicht könnte man es auch mal etwas positiv sehen: Es sitzt jemand im Büro, der versucht sich Gedanken zu machen.

Übrigens hat die BAG den Vordruck vor einiger Zeit nachgebessert, weil es eben zu Problemen geführt hat, das "richtige" anzukreuzen.

Jetzt kann man mehr Möglichkeiten auswählen, dafür sind Unmengen Tippfehler im Formular.

Der Schwachpunkt liegt nicht bei den Büroleuten in der Spedition, sondern bei den Beamten, die von ihren eigenen Sesselfürzen so benebelt sind, dass sie kein brauchbares Formular zustande bringen.

am 9. Mai 2010 um 8:47

Ich finde es auch immer wieder verwunderlich wie leute hier in diesem Forum sher oft behandelt werden wenn Sie eine Frage stellen! Statt eine Antwort zu geben wird man mehr oder weniger beleidigt und verarscht. Traurig aber wahr! ES GIBT KEINE DUMMEN FRAGEN, SONDERN NUR DUMME ANTWORTEN. Diesen Satz sollten sich einige hier einmal zu gemüte führen! Die Leute kommen hierher um eine Antwort zu bekommen das Sie eben alles/möglichst alles richtig machen und bekommen oftmals nur Schrott bzw. eine Verarsche als Antwort!

Das Problem mit dem Formular kenn ich nur zu gut, auch ich bzw. die Leute im Büro wissen sehr oft nicht was zum Ankreuzen ist! Was kreuzt man zB. an wenn ein Fahrer (Vollzeit angestellt) nicht fahren kann weil keine Aufträge da sind? Der Fahrer befindet sich doch dann nicht im Urlaub, ist aber auch nicht in der Firma. Kreuze ich da "Stand zur Verfügung", "Urlaub" oder "sonstige Tätigkeiten" an? Und was ist der Unterschied zwischen "Urlaub" und "Erholungsurlaub"? Würdest du, lieber allwissender 605 TD 2,5 mir diese Fragen beantworten!?

am 9. Mai 2010 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von philipp_p

Ich finde es auch immer wieder verwunderlich wie leute hier in diesem Forum sher oft behandelt werden wenn Sie eine Frage stellen! Statt eine Antwort zu geben wird man mehr oder weniger beleidigt und verarscht. Traurig aber wahr! ES GIBT KEINE DUMMEN FRAGEN, SONDERN NUR DUMME ANTWORTEN. Diesen Satz sollten sich einige hier einmal zu gemüte führen! Die Leute kommen hierher um eine Antwort zu bekommen das Sie eben alles/möglichst alles richtig machen und bekommen oftmals nur Schrott bzw. eine Verarsche als Antwort!

Das Problem mit dem Formular kenn ich nur zu gut, auch ich bzw. die Leute im Büro wissen sehr oft nicht was zum Ankreuzen ist! Was kreuzt man zB. an wenn ein Fahrer (Vollzeit angestellt) nicht fahren kann weil keine Aufträge da sind? Der Fahrer befindet sich doch dann nicht im Urlaub, ist aber auch nicht in der Firma. Kreuze ich da "Stand zur Verfügung", "Urlaub" oder "sonstige Tätigkeiten" an? Und was ist der Unterschied zwischen "Urlaub" und "Erholungsurlaub"? Würdest du, lieber allwissender 605 TD 2,5 mir diese Fragen beantworten!?

Ich werde es versuchen. Auch ich hatte zum Jahreswechsel mit dem harten Winter zu kämpfen. Letztes Jahr ging die Spedition, bei der ich einen Kühler fuhr, den Bach runter. Gott sei dank konnte ich sofort zu einen Bauunternehmer wechseln und fahre jetzt einen Kipper.

Witterungsbedingt musste ich anfang des Jahres zwei Wochen Zuhause bleiben. Das ist doch eindeutig Erholungsurlaub oder? Aber irgendwie stand ich auch zur Verfügung. Hätte mein Disponent angerufen und ich müsste arbeiten hätte ich bis zu diesen Zeitpunkt Erholungsurlaub angekreuzt. Die Kontrolleure wollen doch einen lückenlosen Nachweis und wenn sie mit dem nicht einverstanden sind, was angekreuzt ist, können sie von mir noch zusätzlich den Wochenbericht meiner Tätigkeit bekommen. Denn wir noch zusätzlich in der Baubranche ausfüllen müssen. Der Zoll möchte auch ab und zu wissen was wir den ganzen Tag machen.

Zwischendurch habe ich nicht nur LKW gefahren sondern andere Tätigkeiten ausgeübt. Unter anderen Radlader fahren, auf Baustellen ausgeholfen und auch als Schuttratte ausgeholfen. Das sind doch eindeutig sonstige Tätigkeiten oder?

am 9. Mai 2010 um 10:40

605 TD 2,5.

Ja sind es.

am 9. Mai 2010 um 12:13

Zitat:

Original geschrieben von philipp_p

ES GIBT KEINE DUMMEN FRAGEN, SONDERN NUR DUMME ANTWORTEN. Diesen Satz sollten sich einige hier einmal zu gemüte führen! Die Leute kommen hierher um eine Antwort zu bekommen das Sie eben alles/möglichst alles richtig machen und bekommen oftmals nur Schrott bzw. eine Verarsche als Antwort!

Tach!

Ich persönlich finde solche fragen gibt es schon.... Mann könnte ja auch den "Leer"raum über den Hals auch mal anstrengen und sich Fachlich weiterbilden oder gar Bildungsurlaub machen damit man "up to date" ist! Ich würde als erstes die fragen die es Wissen müssen und zwar die dieses Formular erstellt haben. :-o Oder gar die Gesetze lesen in anderen Fragenbereichen....

Zitat:

Original geschrieben von philipp_p

...... "Urlaub" oder "sonstige Tätigkeiten" an? Und was ist der Unterschied zwischen "Urlaub" und "Erholungsurlaub"? Würdest du, lieber allwissender 605 TD 2,5 mir diese Fragen beantworten!?

Nunja, ich bin zwar nicht 605 TD 2,5 aber ich kann es mir nicht verkneifen.....

keine 10sekunden hab ich gebraucht um das hier zu finden.

Dort heißt es unter anderem....

Kurzerklärung:

Bezahlte Freistellung zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitskraft. Gesetzlich geregelt ist dies Bundesurlaubsgesetz.

Weiter unten ist der Erholungsurlaub aufgeführt. So wie ich das sehe gibt es auch in Gesetzestexten keine andere Definition. Urlaub ist wohl Umgangssprachlich Und Erholungsurlaub ist für die Rechtsverdreher .....

Also somit Urlaub/Erholungsurlaub ein und dasselbe.

Du kannst es auch gerne Nachlesen wenn du es nicht glaubst.

MfG Alex

ich darf mal aus dem aktuellen Download des BAG zitieren:

(14) is ch im Krankheitsurlaub befand ***

(15) *** dnafeb bualrusgnulohrE mi hcis

(16) sich im Urlaub oder in Ruhezeit befand ***

(17) tkneleg guezrhaF senemmonegsua RTEA sed redo 6002/165 .rN (GE) gnundroreV red hcierebsgnudnewnA mov nie

hat ***

----

eigentlich eindeutig, was da anzukreuzen ist, oder?

Ab wieviel Promille ist es eigentlich strafbar, amtliche Formulare zu erstellen?

 

 

Hmm, ich habe den Link weiter oben zu dem Formular genutzt, bei mir wird das Formular normal angezeigt und es ist alles lesbar. Vielleicht ein Software Problem.

Grüße

Steini

Selbstverständlich ein Computerproblem!

Die vermutlich beste Ausrede, seit es Beamten gibt!

Ahhh ja, weil es Beamte sind und die Datei bei mir korrekt angezeigt wird ist es eine Ausrede und Unfähigkeit der Beamten eine solche Datei zu erstellen.

Ich vermute mal eher das du eine ältere Word Version vor 2003 nutzt oder OpenOffice, welches leider nicht 100% Kompatibel ist, ansonsten gibt es noch jede Menge Einstellungen warum ein Schreibgeschütztes Dokument nicht richtig angezeigt wird.

Wo ich dir recht geben würde ist die Tatsache, dass man für solch einen Zweck besser ein PDF Formular genutzt hätte, da ist der Reader zum ausfüllen halt immer Freeware und hätte niemand "gezwungen" sich Word kaufen zu müssen.

Grüße

Steini

Danke für den Hinweis bezüglich der Word-Version.

Mit open office wird es richtig angezeigt.

Da ich die unkorrekte Version schon an anderer Stelle ausgedruckt in den Händen hielt, war mir der Gedanke "Versionskonflikt" nicht gekommen.

Man kann ja auch Behörden, die selbstverständlich über die Mittel verfügen, sich mit aktuellen Versionen zu versorgen, nicht zumuten sich extra wegen der ärmlichen Speditionen Gedanken darüber zu machen, ob das Dokument auch mit älteren Rechnern korrekt verarbeitet wird.

Rein volkswirtschaftlich gesehen, ist es auch günstiger, wenn sich zigtausend Kleinunternehmer jeweils einen Informatik-Consulter ins Haus holen, als dass eine Behörde den ohnehin engagierten IT-Dienstleister freundlich bittet, innerhalb seines kärglichen Millionen-Budgets ordentliche Arbeit zu leisten.

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