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Urlaubsscheine - Blödsinn !

Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 4:44

Habs gestern in irgendeiner Zeitschrift gelesen - man bräuchte neuerdings Urlaubsscheine für den Samstag ?

Wer läßt sich denn so einen hanebüchenen Unsinn einfallen ?

Bei meiner Kontrolle vorige Woche wollte der Beamte jedenfalls keine Lügenzettel sehen....

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 4:44

Habs gestern in irgendeiner Zeitschrift gelesen - man bräuchte neuerdings Urlaubsscheine für den Samstag ?

Wer läßt sich denn so einen hanebüchenen Unsinn einfallen ?

Bei meiner Kontrolle vorige Woche wollte der Beamte jedenfalls keine Lügenzettel sehen....

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am 30. Oktober 2008 um 6:24

Es ist richtig, für lenkfreie Zeiten braucht man seit 1 Jahr ein Formblatt.

siehe Anlage

am 30. Oktober 2008 um 6:38

Hallo,

dazu hab ich noch ne erweiterte Frage:

Und zwar ich muss ja auch die 45 stündige Ruhezeit nachweisen, wenn ich z.B. am Freitag abend die Schicht beende und die Karte entnehme um am Montag wieder benutze und ich trage die Zeit dazwischen als Ruhezeit ein, dann brauch ich doch für den Samstag ( oder die Zeit) keine Ersatzbescheinigung, oder doch?

Gruss Gerd

Hallo Bloemenboer

Normalerweise schon, aber nach Auskunft verschiedener Behörden, wird der Samstag nich kontrolliert. Wenn doch mal einer einen Schein sehen möchte ( das Formblatt ), kann, und man lese und staune, der Chef dieses auch per Fax nachsenden. Aber gibt es nur in Deutschland. Für andere EU Länder gilt, diese Bescheinigung über lenkfreie Tage mitzuführen auch was die WE betrifft. Als kleines Schmankerl, die Kollegen die nach Polen fahren sollten sogar noch ein Formblatt mithaben, worauf ihr Chef versichert das man mit diesem Fahrzeug wirklich fahren darf.

Roadheini

irgend wie nicht wirklich üeberzeugend... diese EU-Verordnungen... da brauchste ne Bescheinigung das du nicht mal ne Stunde LKW gefahren bist am Wochenende aber ob du vieleicht uebers Wochenende Non-stop nebenbei Taxigefahren bist fragt keiner.....

naja wenn du neben einer VollzeitWoche auf dem LKW noch das Wochenende nebenberuflich Taxi fährst begehst du aber auch Ohne aufzeichnungspfliucht einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz

@marbin

Das ist nur die Entscheidung, welche die Forderung aus der Richtlinie 2006/22/EG erfüllt. Die Kommission sollte ein Formblatt entwerfen, was sie ja damit auch getan hat. Eine Richtlinie besitzt keine Gesetzeskraft in den einzelnen EU-Staaten, somit muss sie, um wirksam zu werden, ratifiziert werden. In Deutschland wurde bis heute diese Formblatt nicht verpflichtend eingeführt. Somit ist jedes andere Dokument mit den erforderlichen Inhalten ebenfalls gültig, sogar die alten Formulare. Anerkannt wird das neue Formblatt in jedem EU-Staat auf jeden Fall. Problematisch wird es allerdings, wenn man die Grenzen von Deutschland überschreitet, denn andere Länder erkennen nur noch das neue Formblatt an.

@mikefiwi

Schon immer musste man, dem Gesetz nach, auch für die Samstage eine Urlaubsbescheinigung vorlegen. Dies wurde allerdings nicht kontrolliert. Diese einvernehmliche Vereinbarung gehört allerdings der Vergangenheit an, wodurch kein Weg mehr an der Urlaubsbescheinigung für den Samstag vorbei führt.

Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 20:29

Nuja, ich lass meine Karte immer übers Wochenende drin, um auch die Wochenruhezeit mit aufzuzeichnen.... Sollte das nicht genügen ? Mein Nichtstun wird ja elektronisch erfaßt !

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Nuja, ich lass meine Karte immer übers Wochenende drin, um auch die Wochenruhezeit mit aufzuzeichnen.... Sollte das nicht genügen ? Mein Nichtstun wird ja elektronisch erfaßt !

Das passt auch, aber nicht jeder kann einfach die Karte so im Fahrzeug lassen, weil es anderweitig genutzt wird.

Kann man das nicht umgehen, in dem man per Kartenleser/Schreiber am PC zu Hause die Ruhezeit dokumentiert?

Oder man stellt gleich die Bescheinigungen für ein Jahr im Voraus aus und legt sie sich ins Handschuhfach für den Fall einer Kontrolle.

Und wenn halt doch mal dann gefahren wird landet das Ding mit dem relevaten Datum eben im Müll.

Finde ich eine ziemlich überflüssige Regelung, dass der Fahrer sowas bei sich haben muss.

Im Zweifel sollte das eine reine Angelegenheit des Unternehmers sein, die Nachweise zu führen ohne irgendwelche Formulare.

Totaler EU Schwachsinn..............

Zitat:

Original geschrieben von FoxT

...

Totaler EU Schwachsinn..............

Wenn man für jede der "Glanzleistungen" der EU einen eigenen Thread aufmachen würde, bräuchte MT mehr Serverkapazität!

Traurig, aber leider wahr ...

am 31. Oktober 2008 um 16:09

Wenn es nicht soviele "schwarze Schafe" geben würde, die die Lenk- und Ruhezeiten versuchen zu umgehen und dann auf der Autobahn einschlafen, könnte man auf die Selbstverantwortung anderer vertrauen.

Was viele nicht wissen - eine EU-Leitlinie sagt auch, dass Zeiten für Fahrten mit einem PKW zu einem Abfahrtsort, der nicht der Firmensitz ist, am Schaublatt oder Fahrerkarte als "Bereitschaftszeit oder als andere Arbeiten" zu erfassen.

In Österreich wird bereits angefangen das zu kontrollieren.

Schon wieder ein Beispiel für nicht wirklichkeitsnahe EU-Dumpfbacken!

Fahrer in Bahn oder auf Schiff ist okay. Und sonst?

Eine grosse niederländische Schwerlastspedition hat einen Rahmenvertrag mit KLM und einer Autovermietung.

Wenn beispielsweise zum Beginn der Sperrzeit am Freitag der Transport z.B. in Kiefersfelden oder Suben abgestellt wird, besteht die Möglichkeit eines Heimfluges nach Amsterdam. Von da mit Leihwagen nach Hause. Montags in umgekehrter Abfolge zurück, so dass abends gefahren werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von marbin

Wenn es nicht soviele "schwarze Schafe" geben würde, die die Lenk- und Ruhezeiten versuchen zu umgehen und dann auf der Autobahn einschlafen, könnte man auf die Selbstverantwortung anderer vertrauen.

Was viele nicht wissen - eine EU-Leitlinie sagt auch, dass Zeiten für Fahrten mit einem PKW zu einem Abfahrtsort, der nicht der Firmensitz ist, am Schaublatt oder Fahrerkarte als "Bereitschaftszeit oder als andere Arbeiten" zu erfassen.

In Österreich wird bereits angefangen das zu kontrollieren.

Ich persönlich habe ja nichts gegen gelegentliche Kontrollen, ich habe immer ein gutes Gewissen, was mich daran am Meisten stört, ist ein offensichtlich zwanghaftes Verhalten einiger Beamten, unbedingt einen Fehler finden zu müssen, auch wenn offensichtlich alles in Ordnung ist. Alles kann nicht immer passen, aber wir sind ja inzwischen so vielen Verkehrsbeschränkungen und -einflüssen (Überholverbote, Staus, Parkplätze etc.) unterlegen, dass es sich nicht immer wunderschön ausgeht. Und sich dann an jeder Kleinigkeit aufzuhängen muss nicht sein.

Soviel ich weiß, sind nicht nur PKW-Fahrten aufzeichnungsfplichtig, sondern alle (An-)Reisezeiten zum LKW außerhalb vom Firmenstandort, sofern keine Schlafkabine zur Verfügung steht. Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege.

am 1. November 2008 um 12:15

ich fahre nebenbei bei einer firma aushilfsweise auf 400 euro basis.

allerdings muss ich manchmal nachts oder am wochenende kurzfristig einspringen wenn das büro bereits nicht mehr besetzt ist. dazu kommt das der lkw ist über 100 km weit weg vom standort der firma stationiert ist. der "normale fahrer" fährt nachmittags von daheim los zum standort der fima, lädt sein lkw und fährt dann sein zeug aus bis er wieder daheim ankommt.

wenn er zeitlich probleme hat oder halt keine lust mehr hat ;-) spring ich manchmal ein und fahr sein tour weiter.

wie soll ich um himmels willen so einen urlaubsschein auftreiben ?

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