Ups
Auf der Straße gefahren und vom Parkplatz kommt ein Ford rückwärts....
Bin jetzt grillen 🙂
Beste Antwort im Thema
Auf der Straße gefahren und vom Parkplatz kommt ein Ford rückwärts....
Bin jetzt grillen 🙂
186 Antworten
Machen diese ganzen Überlegungen denn jetzt schon Sinn? Wenn ein Goßteil der Schuld bei dir landen würde, was ich sogar befürchte, aber nicht hoffe, dann kommt zu allem ja auch noch der Schaden am anderen mit dazu gehöriger Höherstufung. Also das würd ich nicht hier versuchen zu klären sondern über einen Anwalt der sich aus kennt im Verkehrsrecht und mit deiner Versicherung. Alles andere wird dir nicht weiterhelfen. Wenn die Schuldfrage geklärt ist kannste dir immer noch Gedanken machen, ist eben alles dumm gelaufen wenn die Schuldfrage so offen ist. Bei vorschnellen Aktionen kanns, glaub Ich, noch erheblich teurer für dich werden.
Gruß Deti
Zitat:
Original geschrieben von deti62
Machen diese ganzen Überlegungen denn jetzt schon Sinn?
Ich hab zur Zeit eh nichts zu tun und ich bin halt neugierig 😁
Aber wie ich schon sagte, rufe ich am Montag auf jeden Fall beim Anwalt und bei der ADAC an und kläre das.
Ich möchte das Auto so schnell wie möglich Fahrbereit haben, bevor der Sommer vorbei ist (schönes Wetter bei mir: 15,5°C, stark bewölkt/immer wieder Regen)
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Ich hab zur Zeit eh nichts zu tun und ich bin halt neugierig 😁Zitat:
Original geschrieben von deti62
Machen diese ganzen Überlegungen denn jetzt schon Sinn?
Dann bist du hier genau richtig. Hier werden mit Sicherheit alle Meinungen vertreten. Von deiner 100% Schuld bis völliger Unschuld. Was bringt dir das im Endeffekt? Nichts! Ausser vielleicht völlige Verunsicherung! Aber wenn de darauf stehst, dann man zu😉
Nee, nee, ich bleibe immer cool und warte ab. Ich möchte nur etwas mehr wissen, da ich mich nicht auskenne.
Naja, egal, solche Diskussionen mache ich generell nicht mit also diskutiere ich auch nicht weiter (nichts gegen Dich). 😁
Zitat:
Naja, egal, solche Diskussionen mache ich generell nicht mit also diskutiere ich auch nicht weiter (nichts gegen Dich). 😁
Dafür antwortest du aber sehr schnell auf jeden Eintrag der zu deinem Thread kommt. 😁
Ähm... Die Nervensäge nochmal...
Würde es irgendwie gehen, wenn ich ein paar Euros draufzahle (Aufpreis zu den normalen Leisten) und bei mir statt der normalen Rammschutzleiste, die mit den Seitenmarkierungsleuchten eingebaut wird?
Also um diese, um die es in diesem Thread geht.
Die Leisten gibt es ja bei Mercedes und die weißen kaufe ich einfach bei eBay.com und tausche sie. Müsste gehen, oder?
Ich weiß, ich soll bei Mercedes fragen, aber ich möchte wissen, ob ich mir Gedanken um darum machen soll oder nicht... Versteht ihr, oder..... ? 😁
Hallo Benz_Driver,
so langsam verliere ich den Überblick des Geschehens.
* Du hast jetzt einen Anwalt eingeschaltet
* Du warst nicht beim Gutachter
* Kein Kontakt bisher zur Werkstatt (MB - Werkstatt)
* Du hast VK - Versicherung
* Das Auto soll wieder, und zwar bald, instandgesetzt werden
Dann sage ich mal: Kontakt mit der Reparaturwerkstatt Deines Vertrauens aufnehmen. Die bestellen auf Wunsch einen Gutachter, mit dem sie bestimmt schon länger zusammenarbeiten. Anwalt davon in Kenntnis setzten. Da irgendeine Versicherung zahlen wird (die HP des Gegners oder Deine VK), wird das Autohaus schon die Rechnung beglichen bekommen. Sonderwünsche kannst Du dann direkt mit dem Meister abklären. Es könnte passieren, dass Du nicht alles zu 100% ersetzt bekommst. Da der Lack z.B. nachher höherwertiger ist (neu!), ist das Auto vielleicht mehr wert....usw. Eben die Tricks der Versicherungen. Trotzdem: Der Schaden wird beglichen werden. (Da er weit, weit unter einem "wirtschaftlichen Totalschaden" rangiert.)
Bei so einem Unfall ist halt leider das ganze "Drumherum" das Schlimmste. Nicht zu vergessen: Der Zeitaufwand.
Viel Glück und gute Nerven!
Zitat:
Original geschrieben von -audi-55-max-
* Du hast jetzt einen Anwalt eingeschaltet - Jap, am 22.Juni.
* Du warst nicht beim Gutachter - Nö. Ich war bei der Mercedes-Werkstatt und die sagten mir, einen Gutachter solle ich mir erst dann holen, wenn der Fall geklärt ist und falls die Schuld auf mich kommen sollte, müsse ich das Gutachten bezahlen (?). Also nur Kostenvoranschlag.
* Kein Kontakt bisher zur Werkstatt (MB - Werkstatt) - Doch, Kostenvoranschlag (ca. 9000€ Schaden, falls nichts an der Achse)
* Du hast VK - Versicherung - Jap, ADAC KomfortVario mit 300€ SB (SF 23)
* Das Auto soll wieder, und zwar bald, instandgesetzt werden - Soll esMorgen rufe ich bei der ADAC an, frage wegen der vorzeitigen Reparatur und danach gehts zur Mercedes-Werkstatt und das Auto in die Reparatur. Soll davor noch ein Gutachter kommen?
Der Gutachter muß auf jeden Fall vor der Reparatur alles aufnehmen. Üblicherweise genügt es, wenn Du das mit der MB Werkstatt bespricht. Die haben dann einen eigenen befreundeten Gutachter. Bevor das Gutachten nicht fertig ist, wird nichts repariert!
Ich blicke hier so langsam nicht mehr durch, entweder ist der Anwalt eine Niete, oder es gibt keinen.
Wäre ein kompetenter Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet, kämen diese Fragen nicht auf.
So.... Vor 2 Stunden beim ADAC angerufen:
- Da ich den Rechtsanwalt eingeschaltet hab, solle ich es mit dem klären
Danach zum Anwalt:
- Der Fall läuft noch, aber ich kann das Auto ohne Probleme über die Vollkasko bei Mercedes reparieren lassen und die Unterlagen zu ihm schicken. Des Rest macht er.
Ich hab ein paar Fragen vergessen... Was ist mit einem Leih-/Mietwagen über der Reparaturzeit? Der Anwalt sagte mir am Anfang, dass es über die Reparaturzeit geht, und falls Ford-Fahrer Schuld hatte, seine Versicherung die Kosten übernehmen wird. Wenn es meine Schuld war, übernimmt es meine Vollkasko?
Frage 2: Geht das mit den Seitenmarkierungsleuchten? Also, dass ich den Aufpreis zur normalen Rammschutzleiste bezahle...
Ich weiß, ich soll bei Mercedes fragen, mache ich auch, aber ich möchte schon im Voraus wissen, und nicht die ganze Zeit unwissend fragen (ihr wisst schon...) 😁
Jetzt gehe ich erstmal einkaufen, duschen und danach frühstücken 😁 Dann zu Mercedes 😉
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Was ist mit einem Leih-/Mietwagen über der Reparaturzeit? Der Anwalt sagte mir am Anfang, dass es über die Reparaturzeit geht, und falls Ford-Fahrer Schuld hatte, seine Versicherung die Kosten übernehmen wird. Wenn es meine Schuld war, übernimmt es meine Vollkasko?
Ich hatte mal eine Luxus-Vollkasko, da wäre der Mietwagen tatsächlich drin gewesen, die koste aber auch 200 € im Monat.
Da mußt Du mal bei der Versicherung nachfragen, in 95 % der Vollkaskoversicherungen ist kein Mietwagen drin.
Wenn es irgendwie möglich ist, würde ich ansonsten auf einen Mietwagen verzichten.
falls Du Schuld bekommst, bleibst Du auf den Kosten sitzen.
lg Rüdiger:-)
kommt mir alles ein wenig spanisch vor hier... aber gehen wir mal davon aus dass es sich hierbei nicht um einen 18 jährigen papawagen-troll handelt:
wenn du einen anwalt eingeschaltet hast und ihn mit dem fall beauftragt hast, d.h. ihm das mandat erteilt hast, dann ist nur ER dein ansprechpartner, kein adac, kein polizeirevier oder sonstiges. und erstrecht keine gegnerische versicherung!!
ER wird dich auch zu einem gutachten befragen, oder dir sagen dass du eines erteilen sollst.
auch zur reparatur kannst du deinen anwalt fragen; er wird dir dann höchstwahrscheinlich vorschlagen den wagen in die werkstatt deines vertrauens zu fahren und es dort reparieren zu lassen. die rechnung geht dann an den anwalt, der sich dann mit allem auseinandersetzen wird und die rechnung an die richtige stelle schickt.
deine austauschleisten kannst du nicht so einfach mit mehrpreis ausgleichen. du bekommst das ersetzt was du hast und was beschädigt wurde, nicht mehr und nicht weniger. aber selbstverständlich kannst du beim vorbeischauen in der werkstatt deinen werkstattmeister fragen ob er es unter der hand anbaut - wahrscheinlich lässt sich das schon so erledigen. aber dazu musst du eben mit dem meister sprechen und deinen wunsch äussern - fragen kostet nichts!
ersatzfahrzeug geht nicht? bitte?
aus welchem grund das denn?
du hast ANSPRUCH auf einen ersatzwagen, undzwar genau zu der zeit, in der dein fahrzeug in der werkstatt ist. braucht die werkstatt für die instandsetzung 5 tage, dann hast du auch 5 tage anspruch auf einen ersatzwagen. dass damit eine gewisse "kilometergrenze" eingehalten werden muss versteht sich aber von selbst. manche werkstätten bieten sogar kostenlose ersatzfahrzeuge an.
bei meinem steinschlag bekam ich den ganzen tag eine kostenlose a-klasse - tanken musste ich selber.
wie gesagt, kommt mir hier alles ein wenig spanisch vor aber ich lasse mal meine meinung aussen vor.
Zitat:
Original geschrieben von Kujko
ersatzfahrzeug geht nicht? bitte?
aus welchem grund das denn?
Weil er es wahrscheinlich über Vollkasko abrechnen muss und da ist in der Regel kein Leihwagen drin . Ob Ihm die Werkstatt einen kostenlos zur Verfügung stellt ist ne ganz andere Sache. Macht mein Werkstatt grundsätzlich aber nen Anspruch gibt es nicht. Und bei unserem Treadsteller ist ja noch nicht mal klar ob er was von der Gegenerischen Versicherung bekommt. Falls die nicht zahlt und er tatsächlich über VK reparieren lässt bleibt er auf den Mietwagenkosten sitzen. Das ist der Grund warum sein Anwalt gesagt hat geht nicht. Wenn man den Anfang der Geschichte liest und die Unfallskizze sieht und seine Aussagen zum Unfall ,war das was jetzt kommt bereits voraus zu sehen. Bin zwar kein Prophet aber sowas hatte ich schon am Anfang in einem Beitrag vorher gesagt und irgendwie hab ich wohl auch recht behalten. So einfach wie unser Freund das am Anfang sich vorgestellt hatte ist es wohl dann auch nicht.