Ups
Auf der Straße gefahren und vom Parkplatz kommt ein Ford rückwärts....
Bin jetzt grillen 🙂
Beste Antwort im Thema
Auf der Straße gefahren und vom Parkplatz kommt ein Ford rückwärts....
Bin jetzt grillen 🙂
186 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Auf der Straße gefahren und vom Parkplatz kommt ein Ford rückwärts....Bin jetzt grillen 🙂
Aber echt rasenden Wildsau😠
Zitat:
Original geschrieben von virus73
Aber echt rasenden Wildsau😠Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Auf der Straße gefahren und vom Parkplatz kommt ein Ford rückwärts....Bin jetzt grillen 🙂
LOL
Hatte halt keine Zeit und deswegen halt irgendwas geschrieben, damit ihr schon anfangt zu diskutieren 😁
Was nützt es wenn man zu ner
Zitat:
rasenden Wildsau
wird... ?
Man kann ja auch seine "persönliche" Ansicht bei der Anhörung vorbringen. Z.B. das vorausfahrende Fahrzeug fuhr mit geringer Geschwindigkeit und als Du beim vorbeifahren fast auf seiner Höhe warst begann er plötzlich das Wendemanöver, vieleicht sogar ohne Fahrtrichtungsanzeiger. Oder, wenn er am zurückfahren auf deiner Spur war, hast Du gedacht er fährt rückwärts in ein Gartengrundstück oder Weg und bist vorsichtig vorbei gefahren. Als Du auf seiner Höhe warst ist er plötzlich wieder vor gefahren. Ich hoffe Du hast bei der Unfallaufnahme nichts unterschrieben. Ich habe mal gehört, dass der
"Schuldige" im Unfallprotokoll als Nr1 und der Geschädigte mit Nr2 geführt wird. Auch eine Aussage zur gefahrenen Geschwindigkeit sollte man gut überlegen oder erst gar keine Angaben machen.
Auch die Annahme dass man sich mit einer Rechtschutzversicherung beruhigt zurück lehnen kann ist trügerisch. Mein Vater hatte mal einen Unfall. Er hat auf nasser Straße mit einem Transporter einen LKW überholt. Der beschleunigte ebenfalls. Als er den Überholvorgang abbrechen wollte und bremste kam er ins rutschen und touchierte den entgegenkommenden leicht. Das Gericht behauptete das es an dieser Stelle ein Überholverbot gab, was aber nicht der Wahrheit entsprach.
Daraufhin bekam er eine saftige Strafe. Nachdem er Einspruch erhob, da kein Überholverbot bestand wurde die Strafe wegen "Uneinsichtigkeit" gleich noch einmal erhöht und die Rechtsanwaltskosten von der Versicherung nicht übernommen. Die nächste Instanz hat er sich dann gespart. Soviel zum Thema.
Vielen Dank für die ganze Hilfe 🙂
Ich hab so langsam keine Lust mehr zu warten und hab eine Idee...
Wie wäre es, wenn ich das Auto über meine Vollkasko reparieren lasse (300€ SB) und wenn der Fall abgeschlossen ist und der Ford-Fahrer Schuld hatte, werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen und meine SF-Klasse wird wieder wie jetzt.
Wenn ich Schuld hatte, muss ich das eh über meiner Versicherung laufen lassen...
Geht das?
Zitat:
Original geschrieben von Benz_Driver
Vielen Dank für die ganze Hilfe 🙂Ich hab so langsam keine Lust mehr zu warten und hab eine Idee...
Wie wäre es, wenn ich das Auto über meine Vollkasko reparieren lasse (300€ SB) und wenn der Fall abgeschlossen ist und der Ford-Fahrer Schuld hatte, werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen und meine SF-Klasse wird wieder wie jetzt.
Wenn ich Schuld hatte, muss ich das eh über meiner Versicherung laufen lassen...Geht das?
Da solltest Du mit der Versicherung und auch mit deinem Anwalt lieber erstmal
drüber sprechen.
Hi,
das ist ein sinnvoller Weg.
Ich weiß nicht, ob das bei allen Gesellschaften gleich ist, da die Versicherungsbedingungen kaum noch vergleichbar sind, aber bei meiner Versicherung hättest Du von dem Moment an, wo die den Schaden übernehmen, genau ein halbes Jahr Zeit, um den Fall zu klären, danach würdest Du höhergestuft.
lg Rüdiger:-)
Ich bin bei der ADAC versichert.
Ein Auto zu mieten (obere Mittelklasse) und hoffen, dass die Schuld auf den Ford-Fahrer kommt, ist blöde...
Die Idee von vorhin find ich sehr gut 🙂 Ich kann doch nicht im ganzen "Sommer" ohne Auto sein... Und länger als 6 Monate wird es bestimmt nicht dauern. Höchstens noch 1 - 2 Monate...
Ich kenn mich mit dem ganzen Kram nicht aus (der erste richtige Unfall).
Was soll ich denn machen, wenn ich das Auto reparieren lassen möchte?
- Gutacher holen, um den Schaden einzuschätzen
- Gutachten zur Verischerung schicken und die schicken einen Formular zurück, in dem bestätigt wird, dass sie die Kosten übernehmen (300€ zahle ich... ?)
- Zur (Mercedes-)Werkstatt fahren und das Auto reparieren lassen
Richtig?
Nochmal, ich habe dies immer meinen Anwalt entscheiden lassen und bin gut damit gefahren😉.
Was hat Dir denn der Anwalt empfohlen😕
Zitat:
Original geschrieben von Hellmi
Nochmal, ich habe dies immer meinen Anwalt entscheiden lassen und bin gut damit gefahren😉.
Was hat Dir denn der Anwalt empfohlen😕
Jap, ich rufe sowieso am Montag an.
Der hat mir nichts anderes empfohlen 😁
Dann mach den Herrn mal etwas flott, wird ja wohl Zeit langsam.
Hallo
wenn Du Pech hast, wirst Du bei Inanspruchname der Teilkasko auch höher eingestuft und brauchst u.U. zig Jahre um wieder auf Deinen derzeitigen Rabatt zu kommen. Das kann auch gelten, wenn im Nachhinein der Unfallgeger die Schuld zugesprochen bekommt.
Diesen Fall hatte mein Vater vor ca. 15 Jahren und das war damals für mich auch unverständlich. War übrigens die Allianz.
Das sind aber Dinge, die Du mit Deinem Anwalt und Deiner Versicherung vorher klären solltest.
Gruß Uli
Würde es irgendwie gehen, wenn ich ein paar Euros draufzahle (Aufpreis zur normalen Leiste) und bei mir statt der normalen Rammschutzleiste, die mit den Seitenmarkierungsleuchten eingebaut wird?
Also um diese, um die es in diesem Thread geht.
Was wären die Auswirkungen auf den Fahrzeugwert beim Verkauf?
Wie viel € weniger kann ich für meinen Benz bekommen im Vergleich zu wenn er keinen Unfall hätte?
Eigentlich kann man denken: Viele Teile wurden erneuert (Stoßstange, Motorhaube, Scheinwerfer, Außenspiegel) und somit sind diese Teile neu und einige Kratzer und Steinschläge sind weg... 😁
Die Auswirkungen beim Verkauf können erheblich sein.
Viele werden um den Wagen einen Bogen machen. Von "Unfallfrei" kann hier keine Rede sein.
Spreche mit Deinem Anwalt über Wertminderung...selbst in kleinen Schadensfällen (z. B. 2 000 Euro) kann man von der Versicherung 20 % Wertminderung verlangen, die Versicherung "einigt"😉 sich dann auf 10 %, somit im Beispiel 200 Euro. Dazu noch 50 Euro Telefonkostenpauschale.
Allerdings ist es bei Dir ja kein "kleiner" Schadensfall...
Alles Gute und halte uns auf dem laufenden!
Grüsse
Daniel
Ahhaa.... Also kann ich den Betrag des Wertverlustes wegen des Unfalls von der gegnerischen Versicherung fordern.. (?) 😁
Aber dann muss ich das Auto auch sofort verkaufen oder? (Falls die Schuld auf den Ford-Fahrer geht)