Update Getriebesteuergeräte-Software, Servicemaßnahme 34 K5-01
Hallo zusammen, offenbar gibt es derzeit ein Update für Phaetons mit 6-Gang-Automatik und Allradantrieb. Ich hab zufällig davon erfahren, da ich mir von 3 VW-Autohäusern unverbindlich Angebote eingeholt habe. Auf einem der Angebote fand ich die im Anhang abgebildete Position! Es geht hier um Getriebesteuergeräte mit einer abweichenden Getriebesteuergerätesoftware. Die Abweichung kann dazu führen, dass es zu Unterschieden in den Gängen und Betriebspunkten des Motors kommt. Offenbar sind nur Fahrzeuge innerhalb eines bestimmten Fertigungszeitraumes betroffen. Ob es jetzt nur die 3.0 Diesel GP-4-Fahrzeuge betrifft oder auch andere Motorisierungen weiß ich nicht. Das Autohaus hatte auf alle Fälle meine Fahrzeugdaten und da handelt es sich um einen 3.0 TDi GP-4. Vielleicht weiß jemand von Euch ja mehr dazu.
618 Antworten
Es gibt allerdings trotzdem eine Gemeinsamkeit: die Nichteinhaltung von Stickoxidgrenzwerten.
Das erklärt vielleicht die Haltung: Alles Dieselskandal.
Klar, wer eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung (Dieselskandal) nicht von einem Update des Getriebesteuerungsgeräts unterscheiden kann, wirft alles in einen Topf. Alles Dieselskandal 😉
LG
Udo
Welchen? Gibt viele Wortlaute vom KBA😉
Kannst ja mal einen Link einstellen.
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Zitat:
@A346 schrieb am 20. November 2024 um 13:07:44 Uhr:
Welchen? Gibt viele Wortlaute vom KBA😉
Kannst ja mal einen Link einstellen.
Das ist der beim KBA zum 34K5 hinterlegte Text und die Begründung für den Zwang, das durchzuführen. Bekommst Du so mitgeteilt, wenn Du die vermeintliche Produktaufwertung nach 2 oder dreimaligem Anschreiben von vw nicht durchführen lässt.
Mehr als eindeutig, dass es um Manipulation des Abgasausstoßes geht.
Ob dies durch lediglich Änderung der Schaltpunkte behoben wird, sei mal dahingestellt.
Gehört trotzdem nicht unter "Dieselskandal" subsumiert, da keinerlei illegale Manipulation attestiert worden ist.
????
"Grund hierfür ist, dass in der Steuergeräte-Software des o.g. Fahrzeugs eine Abweichung von den Abgasemissionsvorschriften festgestellt wurde, "
wenn das keine illegale Manipulation ist, was dann?
Und ohne diese wäre die zwangsweise Außerbetriebsetzung nicht gerechtfertigt.
Es wurde an bestimmten Phaeton eine Abweichung festgestellt. Dass diese Abweichung eine illegale Manipulation ist, steht da nicht.
Die zwangsweise Außerbetriebsetzung sollte verhindern, dass die betroffenen Fahrzeuge, ohne ein Update bekommen zu haben, weiter mit evtl. zu hohen Stickoxid-Werten betrieben werden.
Noch mal, es lag deshalb ein vollkommen anderer Sachverhalt als bei den nachgewiesenen illegalen Manipulationen im Dieselskandal vor. Für diese Manipulationen musste VW auch, zurecht, blechen.
Was Die zwangsweise Außerbetriebsetzung verhindern soll, musst Du mir glaube ich nicht erläutern.
Lies die Beschreibung des KBA, dann wirst Du auch verstehen, dass die v6 tdi ebenfalls manipuliert wurden. Und nur deshalb mussten sie zum Zwangs Update. Das vw es als Produkt Aufwertung verkauft hat, lag lediglich daran, dass die Stückzahlen des p übersichtliche waren und die meisten das update schon drauf hatten, bevor das KBA die Anordnung raus gelassen hat
Ausgangsganspunkt ist dieser Beitrag:
https://www.motor-talk.de/.../...emassnahme-34-k5-01-t7114796.html?...
Ich hatte daraufhin der Aussage widersprochen, dass es sich bei dem Update um eine Maßnahme zum Dieselskandal handelt.
Und schon war die Diskussion über eine (illegale) Manipulation der Getriebesoftware da.
LG
Udo
Zitat:
@flicflac17511 schrieb am 21. November 2024 um 09:33:11 Uhr:
Kann mir jemand den tieferen Sinn dieser Diskussion erklären ?
Danke
Die Diskussion geht darum ob 34K5 ein Rückruf bzgl manipulierter Abgas Reinigung ist oder nicht.
Gemäß Rückruf Anordnung des KBA handelt es sich um einen Verstoß gegen die zu erfüllenden Abgaswerte und deshalb wird das 34K5 angeordnet.
Dass nicht alle P davon betroffen sind, liegt daran, dass vw vorher das Update als Produktaufwertung verkauft und bei vielen P drauf gespielt hat.
Die Stückzahl der Nachzügler war dann so gering, dass es nicht das Ausmaß wie beim EA189 angenommen hat.
Von illegaler Manipulation des Getriebes war nie die Rede.
Von einer Manipulation des Getriebes/der Getriebesteuergerätesoftware redest in der Tat nur Du, Zitat:
"Lies die Beschreibung des KBA, dann wirst Du auch verstehen, dass die v6 tdi ebenfalls manipuliert wurden."
In der Beschreibung des KBA steht von Manipulation kein Wort. Das muss schon auf Biegen und Brechen daraus lesen wollen...
Das Schreiben vom KBA bekommst Du gar nicht in die Hand.
Lediglich der Text, den ich hier veröffentlicht habe, wird in die Anordnung übernommen.
Es war doch kein vom KBA angeordneter Rückruf, sondern ein freiwilliger, vom KBA überwachter Rückruf.
Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Ab Seite 6:
https://www.kba.de/.../kodex_pdf.pdf?__blob=publicationFile&%3Bv=2