Unzulässiges Kfz-Kennzeichen montiert: Millionstrafe droht

Entwarnung: Eine Millonenstrafe droht natürlich nur dann, wenn man extrem gut verdient, wie der Chef des Autozulieferers Brose.

Hier die Meldung.

Aber was - gerade US-Fans unterschätzen: Wer ein nicht zugelassenes Kennzeichen montiert, z.B. weil er sich ärgert, dass ihm die Zulassungstelle vorne kein Leichtkraftrad-Kennzeichen genehmigt begeht Kennzeichenmissbrauch. (§22 StVG)

"Wer in rechtswidriger Absicht (...) ein Kraftfahrzeug (...) mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

50-100 Tagessätze sind da schon drin.

Weit verbreiteter Irrtum: Vorsäzlich mit falschem Kennzeichen rumfahren fällt nicht unter 179a Bußgeldkatalog ("Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt"😉, weil diese Vorschrift steht unter der Überschrit "Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten"

Wer vorsätzlich das Kennzeichen austauscht, handelt aber nicht fahrlässig, sonern vorsätzlich.

Fazit: Ungestempelte Kennzeichen runter vom Auto - auch wenn man "nur" bei 5000 oder 10.000 Euro Strafe landet - das lohnt sich nicht.

Beste Antwort im Thema

Naja, da ist der Herr Staatsanwalt aber von der ganz scharfen Sorte.
Wäre schön wenn die Staatsanwaltschaft bei wesentlich gemeinschädlicheren Straftaten ebenfalls mal richtig zulangen würde.
Aber da der Herr Stochek wohl einen festen Wohnsitz hat, keinen Migrationshintergrund und ein festes Einkommen kann mal ja mal eine Anklageschrift aussetzen.
Ein Herr Stochek muss bestraft werden, er hat ja nur 22000 Arbeitsplätze (nicht im Bankensektor) geschaffen und fünf Millionen nach dem Altstadtbrand in Coburg springen lassen.
Noch nicht einmal eine Täuschungsabsicht hat er gehabt. Kenne diese Folienkennzeichen noch aus der Zeit wo in deutsche Straßenverkehrsämter aus Kennzeichen kein wissenschaftliches Dogma gemacht wurde.

Einfach lächerlich, vermutlich wird das hoffentlich auch der Amtsrichter so sehen.

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Wenn jemand vorne ein Folienkennzeichen "montiert", welches die gleichen Nummern traegt wie das am Heck und dafuer dann ca. 1 Mio Eur "Strafe" zahlen soll, dann ist das, egal wie viel jemand verdient, absoluter Bloedsinn.

Verboten ist nun mal verboten. Wer entscheidet wann ein Verbot Blödsinn ist und wer nicht?

Eine Strafe soll nun mal eine Strafe sein. Wäre es gerechter einen Multimillionär ebenso mit 100 Euro zu bestrafen wie einen der sich den Wagen vom Munde abspart und im Monat grade mal tanken kann?

Ich fand das Prinzip der Schweiz, Gelbußen abhängig vom Einkommen zu erheben für sehr viel gerechter.

Zitat:

Wäre es gerechter einen Multimillionär ebenso mit 100 Euro zu bestrafen wie einen der sich den Wagen vom Munde abspart und im Monat grade mal tanken kann?

ja!

Zitat:

@US-Build schrieb am 26. Oktober 2014 um 04:35:48 Uhr:


...
Habe jetzt schon mehrere Autos gesehen (wahrscheinlich von deutschen Travellern), die dann vorne ein deutsches Kennzeichen hatten, als Andenken an die Heimat oder so. Auch ziemlich cool, und hier scheinbar erlaubt.

Nein. In Alberta bekommst Du aber zumeist nur eine mündliche Verwarnung. Wenn Du Dir aber in Manitoba ein deutsches oder von sonstwo irgendwo daneben schraubst (brauchst ja auch vorne eines), gibt's gleich ein Ticket. Und zwar rigoros und schneller als Du gucken kannst.

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Ich habe bei meiner C5 vorne ein ungestempeltes kleines Kennzeichen (Leichtkraftrad/Ami) montiert. Natürlich die gleiche Nummer und Saison wie auf dem Original, das gestempelt im Kofferraum mitgeführt wird.
Ist das eine Ordnungswidrigkeit oder was ?? Mit welcher Strafe muß ich ggf. rechnen ??
Gruß
Udo

Schaue Dir den ersten Post von autoalfred in diesem Thread an. Es ist doch genau der hier beschriebene Fall mit der Warnung vor den möglichen Konsequenzen!!!

Hi,

also bei vielen vergehen finde ich ein nach Gehalt gestaffeltes Bußgeld durchaus angebracht. Für den einen sind 100€ viel Geld und tun richtig weh,da hat das Bußgeld dann auch den gewünschten Erzieherischen Effekt.

Für einen Millionär und auch schon viele mit weniger Geld sind 100€ dagegen ein Taschengeld, das zahlt man ohne mit der Wimper zu zucken und hat es auch schon wieder vergessen.

Ob man in dem hier beschrieben Fall gleich mit 50 oder 100 Tagessätzen um sich werfen muß!? Ich denke im Wiederholungsfall könnte man darüber nachdenken. Oder je nach Einzelfall entscheiden ob und wie gut das ungültige Kennzeichen erkennbar ist. Wobei mit persönlich nicht wirklich klar ist wo das Problem normalen Kennzeichen ist,aber das liegt halt nun mal im Auge des betrachters.

Gruß tobias

Zitat:

@cc-udo schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:03:35 Uhr:


Ist das eine Ordnungswidrigkeit oder was ?? Mit welcher Strafe muß ich ggf. rechnen ??
Gruß
Udo

Keine Owi, sondern Straftat.

Rechne mal mit 50-100 Tagessätzen x deinem Nettoeinommen/Tag.

Beispiel: Du verdienst 3000 netto im Monat =100 EUR/Tag.

Geldstrafe 5000-10.000 EUR

Zitat:

@cc-udo schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:03:35 Uhr:


Ist das eine Ordnungswidrigkeit oder was ?? Mit welcher Strafe muß ich ggf. rechnen ??

Ja, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Damit es zu der Straftat des Kennzeichenmißbrauchs wird, muß das ungestempelte Kennzeichen in rechtswidriger Absicht angebracht worden sein. Da das aber nicht der Fall ist, bleibt es eine Ordnungswidrigkeit.

Zitat:

§ 22
Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht susgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Was immer wir / ihr hier schreiben wird den Staatsanwalt oder den Richter, falls es zu einem Verfahren kommt, sicherlich schwer beeindrucken....

Stimmt, Staatsanwälte und Richter lassen sich nur durch das Gesetzt beeindrucken, und das ist in dem Fall eindeutig. Wobei man einschränkend hinzufügen muß, daß insbesondere Amtsrichter auch gerne einmal die Rechtslage ignorieren. Aus dem Grund gibt es mehrere Instanzen, die man gegebenenfalls in Anspruch nehmen muß, um zu seinem Recht zu kommen.

Die Fragen, die sich bei einem solchen Fall ergeben, braucht man gar nicht erst aufkommen zu lassen, in dem man es einfach nicht macht. So einfach ist das.

eigentlich muß man sich hier wieder mal an den kopf langen im gesetzes und strafebezahlenden gesetzesdschungel old rebbel fucking germany.

den kleinen bürger verärgern und dann strafen austeilen,wenn sich die bürger wehren!!!!!!!!!!!!!!

Zitat:

@autoalfred schrieb am 25. Oktober 2014 um 13:55:30 Uhr:


Entwarnung: Eine Millonenstrafe droht natürlich nur dann, wenn man extrem gut verdient, wie der Chef des Autozulieferers Brose.

Hier die Meldung.

Aber was - gerade US-Fans unterschätzen: Wer ein nicht zugelassenes Kennzeichen montiert, z.B. weil er sich ärgert, dass ihm die Zulassungstelle vorne kein Leichtkraftrad-Kennzeichen genehmigt begeht Kennzeichenmissbrauch. (§22 StVG)

"Wer in rechtswidriger Absicht (...) ein Kraftfahrzeug (...) mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

50-100 Tagessätze sind da schon drin.

Weit verbreiteter Irrtum: Vorsäzlich mit falschem Kennzeichen rumfahren fällt nicht unter 179a Bußgeldkatalog ("Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt"😉, weil diese Vorschrift steht unter der Überschrit "Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten"

Wer vorsätzlich das Kennzeichen austauscht, handelt aber nicht fahrlässig, sonern vorsätzlich.

Fazit: Ungestempelte Kennzeichen runter vom Auto - auch wenn man "nur" bei 5000 oder 10.000 Euro Strafe landet - das lohnt sich nicht.

wer fährt schon n schlaglochsuchgerät von C5??!!!??

Zitat:

@cc-udo schrieb am 28. Oktober 2014 um 08:03:35 Uhr:


Eine bescheidene Frage mit der Bitte um eine "fundierte" Antwort:
Ich habe bei meiner C5 vorne ein ungestempeltes kleines Kennzeichen (Leichtkraftrad/Ami) montiert. Natürlich die gleiche Nummer und Saison wie auf dem Original, das gestempelt im Kofferraum mitgeführt wird.
Ist das eine Ordnungswidrigkeit oder was ?? Mit welcher Strafe muß ich ggf. rechnen ??
Gruß
Udo

o reblaus, du bist so n tüpischer`' ich hab angst vor dir deutscher staat bürger'!!!!

Zitat:

@Reblaus schrieb am 29. Oktober 2014 um 09:09:07 Uhr:


Die Fragen, die sich bei einem solchen Fall ergeben, braucht man gar nicht erst aufkommen zu lassen, in dem man es einfach nicht macht. So einfach ist das.
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