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Unzulässiges Kfz-Kennzeichen montiert: Millionstrafe droht

Themenstarteram 25. Oktober 2014 um 11:55

Entwarnung: Eine Millonenstrafe droht natürlich nur dann, wenn man extrem gut verdient, wie der Chef des Autozulieferers Brose.

Hier die Meldung.

Aber was - gerade US-Fans unterschätzen: Wer ein nicht zugelassenes Kennzeichen montiert, z.B. weil er sich ärgert, dass ihm die Zulassungstelle vorne kein Leichtkraftrad-Kennzeichen genehmigt begeht Kennzeichenmissbrauch. (§22 StVG)

"Wer in rechtswidriger Absicht (...) ein Kraftfahrzeug (...) mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

50-100 Tagessätze sind da schon drin.

Weit verbreiteter Irrtum: Vorsäzlich mit falschem Kennzeichen rumfahren fällt nicht unter 179a Bußgeldkatalog ("Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt"), weil diese Vorschrift steht unter der Überschrit "Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten"

Wer vorsätzlich das Kennzeichen austauscht, handelt aber nicht fahrlässig, sonern vorsätzlich.

Fazit: Ungestempelte Kennzeichen runter vom Auto - auch wenn man "nur" bei 5000 oder 10.000 Euro Strafe landet - das lohnt sich nicht.

Beste Antwort im Thema

Naja, da ist der Herr Staatsanwalt aber von der ganz scharfen Sorte.

Wäre schön wenn die Staatsanwaltschaft bei wesentlich gemeinschädlicheren Straftaten ebenfalls mal richtig zulangen würde.

Aber da der Herr Stochek wohl einen festen Wohnsitz hat, keinen Migrationshintergrund und ein festes Einkommen kann mal ja mal eine Anklageschrift aussetzen.

Ein Herr Stochek muss bestraft werden, er hat ja nur 22000 Arbeitsplätze (nicht im Bankensektor) geschaffen und fünf Millionen nach dem Altstadtbrand in Coburg springen lassen.

Noch nicht einmal eine Täuschungsabsicht hat er gehabt. Kenne diese Folienkennzeichen noch aus der Zeit wo in deutsche Straßenverkehrsämter aus Kennzeichen kein wissenschaftliches Dogma gemacht wurde.

Einfach lächerlich, vermutlich wird das hoffentlich auch der Amtsrichter so sehen.

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"o reblaus, du bist so n tüpischer`' ich hab angst vor dir deutscher staat bürger'!!!!"

Blödsinn. Was ist so schlimm daran, wenn man sich an Vorgaben hält? Kennzeichen-Verordnungen sind kein Hexenwerk und relativ einfach zu verstehn, wenn man denn will. Wenn ich mir den ganzen Bohei in den Foren wegen diesen Nummernschilder so ansehe, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Nicht mehr und nicht weniger sollte mein Posting bedeuten. Ich lasse Euch ja auch Eure Meinungen, selbst wenn ich sie zuweilen etwas seltsam finde :-)

das ist aber derselbe deutsche regelungswahn ,wie geschwindigkeitsbegrenzungen. dürfte ja logisch sein, dass 80 in nem polo was vollkommen anderes sind, als in nem cadillac oder camaro!

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 16:32

Zitat:

@nansenbach schrieb am 29. Oktober 2014 um 00:01:56 Uhr:

Ja, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Damit es zu der Straftat des Kennzeichenmißbrauchs wird, muß das ungestempelte Kennzeichen in rechtswidriger Absicht angebracht worden sein.

Ach so, man hat das illegale Schild nicht mit Absicht montiert, sondern aus Versehen.

"Ach, ich Schussel, ist mir doch direkt die Klebefolie in die Hand gerutscht statt des amtlichen Blechschildes. Welch ein Versehen!"

Es geht nicht um die Absicht sondern um das rechtswidrige beim tuen.

Ich fürchte allerdings das der Punkt 2 im Gesetz erfüllt wird:

"2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht..."

Weil das angebrachte Kennzeichen nicht das für`s KFZ ausgegebene ist.

Gruß Helmut

Ich denke,das nun alles Wesentliche zu diesem Thema gesagt wurde.

Deshalb schließe ich dieses Thema nun feierlich.

***closed***

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