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Unvollständiger KFZ-Schein ?

Themenstarteram 26. Mai 2006 um 13:25

Hallo !

Über die Suche konnte ich leider nichts finden und wende mich so mit einer Frage an Euch:

Woher weiß die Rennleitung (Polizeistreife), welche Reifen bzw. Felge ich fahren darf ?

In meinem KFZ-Schein stehen nur die Reifengröße von 195/65R15 91H drin. Mehr nicht.

Habe aber die Original 215/55 16" drauf !!!

Auch ist keine Felgengröße in Schein drin....

Wie ist das bei Euch und wie kann es sein , das da nicht mehr drin steht ! (Ist die Rennleitung allwissend ?:D )

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24 Antworten

Also wenn es sich um einen neuen KFZ-Schein Handelt, so ist das iirc richtig, das dort keine Angaben mehr vorhanden sind. Wird halt alles verschlimmbesserg. Unser TÜV-Prüfer schlägt auch schon die Hände über den Kopf zusammen.

Wie man nun genau herausfinden kann, was man auf den Fahrzeug fahren darf bzw, was eingetragen ist, weiß aber nicht so aus dem stehgreif heraus

MfG

W!ldsau

Eine Möglichkeit wäre der Umrüstkatalog von Opel...

Im neuen Fahrzeugschein stehen ja nur noch die kleinstmöglichen Räder...

Themenstarteram 26. Mai 2006 um 13:49

Soll ich jetzt den ganzen Opelkatalog spazieren fahren ?

Welche Erfahrung habt ihr den mit der Rennleitung gemacht ?

am 26. Mai 2006 um 13:56

Du nicht, aber die Rennleitung ;)

Die müssen Dir nachweisen, daß Du nicht zugelassene Bereifung fährst, nicht umgekehrt.

Themenstarteram 26. Mai 2006 um 14:06

Ja ? Sicher ?

Zählt das auch im Ausland, wie zb. Niederlande ???

Moin,Moin GTS Olli und alle anderen,

ich habe beim Kauf meines Vectra vom FOH eine sogenannten

EU - ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG

bekommen. Darin sind auch meine 215/55 R16 93 H Reifen mit den entsprechenden Felgen eingetragen. Von diesem Schein habe ich eine Kopie in der Mappe mit den anderen Unterlagen (Bedienungsanleitung usw.) im Handschufach.

Habe mal ein Foto von der Bescheingung gemacht.

Gruß Hans-D.

Nochmal das Deckblatt. Habe auch schon den neuen Kfz-Schein. Ist besch.... als der alte.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Du nicht, aber die Rennleitung ;)...

schon mal ne diskussion nachts um 11 geführt, auch wenn man recht hat? ;)

am 26. Mai 2006 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von torjan

schon mal ne diskussion nachts um 11 geführt, auch wenn man recht hat? ;)

Nein, aber die müssen letztendlich irgendwas vorzeigen, um mich zu überzeugen.

Die können ja nicht einfach irgendwas behaupten.

na dann mal viel Spaß :)

Ich für meinen Teil hab alles schriftlich.

nur ne kleine Anektode am Rande.

Freund von mir ist Koch und hat keinen Schimmer von Autos, er fuhr aber seinerzeit nen schwarzen 2er Golf mit getönten scheiben und schwarzen rückleuchten (alles eingetragen) RL hielt ihn auf und checkten das Auto. Der eine Polizist ließ sich den Luftfilterkasten öffnen und entdeckte (OH Gott) ein Loch auf der Unterseite. Nein es war nicht reingebohrt, sondern das Serienmäßige Ablaufloch für Wasser falls mal doch was reinkommen sollte.

Kommentar von der RL, das Loch hätte er wg. Leistungssteigerung reingemacht (ja klar mit 5mm durchmesser). Ende vom Lied er fuhr zum Örtliche VW Händler der bestätigen sollte das so ok ist, dieser sagte zwar er könne das schon machen, ist aber bringt nix vor der Polizei, also ab zum Tuev und die Geschichte vorgetragen. Der Tuevprüfer hat erst gemeint er möchte ihn verarschen, als mein Freund ihm aber versicherte das dem nicht so sei hat der Tuev-Prüfer bei der Polizei angerufen und erstmal gefragt was der Mist soll, diese lenkte darauf ein und die Sache war erledigt, allerdings hat mein Spezl die Rennerei gehabt um zu "Beweisen" das das so i.O. ist.

am 26. Mai 2006 um 14:50

Ich auch, weil ich noch den alten Fz-Schein habe :D

Aber auf solche Diskussionen lasse ich mich erst gar nicht ein. Und wenn ich mit zur Dienststelle fahre. Die müssen mir immer noch die Schuld beweisen, nicht ich meine Unschuld.

Und ich habe dann plötzlich gaanz viel Zeit, bis sie was gefunden haben.

Einfach nicht einschüchtern lassen.

Glaub mir in dem Augenblick paßt es meistens dann garnicht ;)

@all Am bessen ist es, wenn man noch den Alten Brief haben sollte, diesen zu Kopieren und im Auto mitzuführen.

(Muß übrigens beim umschreiben auf den neuen, ausgehändigt werden, da er euer Eigentum ist)

Themenstarteram 26. Mai 2006 um 15:04

Also meint Ihr, der alte KFZ-Brief genügt ?

So wie meiner hier:

Zum Thema 16-Zoll-Bereifung: In unserer Gegend ist es ein enormer Vorteil, dass die örtliche RL ebenfalls überwiegend Vectras fährt; mit 16 Zöllern. Insofern ist DIESES Prob so nicht zu erwarten (andere vielleicht schon??)

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