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Unverschuldeter Unfall, was nun ??

VW Golf 4 (1J)

Heute morgen steig ich in mein Auto und lass den Motor an um den Eispanzer von der Frontscheibe zu bekommen... plötzlich ruckt es stark, ich dennk noch watt hat meine Automatik denn nun( stand ja auf P) .... nööö ein Sprinter von gegenüber hatte die Handbremse ne angezogen und auch den Motor angelassen,dazu den Gang raus gemacht! Er ging zu seinem PKW um den Kindersitz holen und sein Transporter rollte los und benutzte mein Golfi als Prellbock... Pol hatten wir geholt steht aber warum auch immer auf "A2" ! Seine Versicherung die ich anrief sagte ich soll zur Drekra fahren zwecks Schadenaufnahme .... anbei die Bilder

http://s1.directupload.net/file/d/3494/x8666x84_jpg.htm
http://s7.directupload.net/file/d/3494/wk88pefh_jpg.htm
http://s7.directupload.net/file/d/3494/3fkcennv_jpg.htm
http://s1.directupload.net/file/d/3494/4k75faai_jpg.htm

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


Ich bin der Meinung, dass 99% der fiktiven Abrechner das in der Absicht tun, sich in irgendeiner Art und Weise zu bereichern.

Ich bin der Meinung, dass diese Einschätzung zu 99% falsch ist.

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@VersVor:

in dem Link steht folgendes:

Zitat:

... Erforderlich ist nämlich der Betrag, den ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten aufgewandt hätte (BGH Z 61, 346, 349: BGHZ 132, 373, 375; BGH VersR 1985, 283 f.). Dabei ist auf die Situation des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen (BGH NJW 1995, 446, 447)....

Wenn ein verständiger, wirschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug seit Jahr und Tag für Inspektion, Wartung oder Reparaturen in eine freie Werkstatt bringt, kann der Versicherer doch wohl davon ausgehen, dass er auch im Falle eines KH Schadens die Stundensätze einer freien Werkstatt als Berechnungsgrundlage nehmen kann.

In der Praxis ist es doch so, dass der verständige, wirschaftlich denkende Fahrzeugeigentümer, der durch Scheckheft oder Rechnungen belegt, dass er immer in der Markenwerkstatt war, auch die Herstellerverrechnungssätze bekommt.

Bisher habe ich nirgendwo einen Anhaltspunkt gefunden, dass der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf die Herstellersätze hat...

@Sause4711

Hallo,
Im ersten Teil des von Dir zitierten Absatzes steht genau der Anhaltspunkt den Du suchst:

Zitat:

DerBGH hat auf Seite 4 des Urteils bestätigt, dass der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, seiner Schadensberechnung grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf ( vgl. BGH NJW 2003, 2086). Diesen im Schadensgutachten aufgeführten voraussichtlichen Reparaturbetrag, der sich nach den maßgeblichen Stundenverrechnungssätzen der markengebundenen Fachwerkstätten am regionalen Markt richtet, kann der Geschädigte als erforderlichen Geldbetrag gem. § 249 II 1 BGB beanspruchen.

Und wie sieht es aus, wenn jemand, der vielleicht zum ersten Mal einen unverschuldeten Unfall erleidet,

zwar seine Inspektionen durch eine freie Werkstatt hat machen lassen, in der Auffassung, einen Ölwechsel bekommt fast jeder fehlerfrei hin, das kann teilweise selbst ein Laie, aber bei einem Blechschaden dann doch lieber die Markenspezialisten an seinem Fahrzeug sieht, um den Wert seines Autos möglichst gut zu erhalten und auch so bei Eigenverschulden gehandelt hätte?

Bist Du der Meinung, dass trotzdem der Schädiger zu bestimmen hat, wo repariert wird?

MfG

Der BGH ist dieser Meinung. 😉

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


....Bist Du der Meinung, dass trotzdem der Schädiger zu bestimmen hat, wo repariert wird?...

Wenn du mich nach meiner persönlichen Meinung fragst, ist das relativ einfach. Ich bin der Meinung, dass 99% der fiktiven Abrechner das in der Absicht tun, sich in irgendeiner Art und Weise zu bereichern.

Dein Argument, dass jemand zwar Ölwechsel in der freien Werkstatt macht, aber bei einem Reparaturschaden dann doch lieber in die Herstellerwerkstatt gehen würde zieht nicht, denn dann würde er nicht fiktiv abrechnen sondern in die Werkstatt gehen... und dann zahlen die Versicherer ja auch.

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711



Dein Argument, dass jemand zwar Ölwechsel in der freien Werkstatt macht, aber bei einem Reparaturschaden dann doch lieber in die Herstellerwerkstatt gehen würde zieht nicht, denn dann würde er nicht fiktiv abrechnen sondern in die Werkstatt gehen... und dann zahlen die Versicherer ja auch.

Genau das ist doch der springende Punkt: Mal dahingestellt, ob die fiktive Abrechnung rechtlich und tatsächlich sinnvoll ist. Wir haben sie nunmal.

Aber das Scheinheilige an der Debatte um die Stundensätze ist doch genau, dass es demjenigen, der sein Auto seit Jahren nur noch billig warten lässt, nicht mehr um das "Wohl des Fahrzeugs" geht, das nur die Markenwerkstatt retten kann, wenn er in Wirklichkeit auf dem Hinterhof reparieren lässt.

Das ist dem Grund nach zulässig. Aber dann reichen eben auch die "normalen" Stundensätze und selbst dann bleibt in aller Regel noch was übrig. Dafür sorgt schon dir großzügige Kalkulation...

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


aber bei einem Blechschaden dann doch lieber die Markenspezialisten an seinem Fahrzeug sieht, um den Wert seines Autos möglichst gut zu erhalten und auch so bei Eigenverschulden gehandelt hätte?
Bist Du der Meinung, dass trotzdem der Schädiger zu bestimmen hat, wo repariert wird?

Die Entscheidung liegt ja beim Geschädigten.

Er entscheidet sich ja gegen eine Reparatur in der Markenwerksatt in dem er fiktiv abrechnen will.

Würde er die Markenwerkstatt wollen, so kann er sein Auto ja dort reparieren lassen und alles wird bezahlt.

Gibt also keinen Grund hier rum zu jammern, dass die Sache nicht gerecht wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Die Entscheidung liegt ja beim Geschädigten.

Er entscheidet sich ja gegen eine Reparatur in der Markenwerksatt in dem er fiktiv abrechnen will.

Würde er die Markenwerkstatt wollen, so kann er sein Auto ja dort reparieren lassen und alles wird bezahlt.

Gibt also keinen Grund hier rum zu jammern, dass die Sache nicht gerecht wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


Dein Argument, dass jemand zwar Ölwechsel in der freien Werkstatt macht, aber bei einem Reparaturschaden dann doch lieber in die Herstellerwerkstatt gehen würde zieht nicht, denn dann würde er nicht fiktiv abrechnen sondern in die Werkstatt gehen... und dann zahlen die Versicherer ja auch.

Lieber Talker,

vielen Dank, dass du genau das gleiche noch einmal in anderen Worten wiederholst - ich hatte gleich das Gefühl, schwer verständlich geschrieben zu haben... 😁😁😁😁

Bislang hat der Verursacher es nicht für nötig gehalten den Schaden seiner Versicherung zu melden, langsam wird das spannend

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


Lieber Talker,

vielen Dank, dass du genau das gleiche noch einmal in anderen Worten wiederholst - ich hatte gleich das Gefühl, schwer verständlich geschrieben zu haben... 😁😁😁😁

Hab ich für VersVor gemacht.

Wenn dem einer was sagt, dann glaubt er es nicht.

Hab dann andere Worte gewählt, damit es nicht direkt auffällt 😁

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


Ich bin der Meinung, dass 99% der fiktiven Abrechner das in der Absicht tun, sich in irgendeiner Art und Weise zu bereichern.

Ich bin der Meinung, dass diese Einschätzung zu 99% falsch ist.

Das ist ja das schöne an Meinungen - es gibt so viele davon, dass für jeden eine eigene da ist....

Zitat:

Original geschrieben von volvocrasher


Ein Wort nur: Schadensminderungspflicht.

Schade das man hier nicht beleidigen darf .... sag mal gehts noch ? Mal angenommen ich möchte mein Auto verkaufen dann ist das ein UNFALLWAGEN und ich muss mit dem entsprechend weniger Geld rechnen , das hat nixx mit bereichern zu tun !!

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


Ich bin der Meinung, dass 99% der fiktiven Abrechner das in der Absicht tun, sich in irgendeiner Art und Weise zu bereichern.
Ich bin der Meinung, dass diese Einschätzung zu 99% falsch ist.

Nachdem ich jetzt gesehen habe, dass es für Elk_EN's Beitrag ein Danke nach dem anderen hagelt, bin ich jetzt aber doch mal neugierig:

Welchen anderen Grund als "Cash in die Täsch" gibt's denn noch für die fiktive Abrechnung?? Einfach reparieren lassen ist doch viel streßfreier...

Siehe meinen Beitrag über dir ... Stichpunkt Unfallwagen... bei nem über 10 Jahre alten Wagen gibt es nun mal keine Wertminderung mehr

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


 
Welchen anderen Grund als "Cash in die Täsch" gibt's denn noch für die fiktive Abrechnung?? Einfach reparieren lassen ist doch viel streßfreier...

Vielleicht der um das Geld für etwas anderes zu verwenden und mit der verbeulten Karre weiter zu fahren?

Das bleibt doch jedem selber überlassen was er mit seinem "Schadenersatz" anstellt.

Diese Bereicherungsgesülze von einigen hier taucht doch nur auf, weil es gerade mal Chic ist. 

Geh mal einfach davon aus, dass jeder im Schadensfall sieht wo er bleibt.

Das machen selbst Schadensachbearbeiter und Versicherungsmakler so.

Und die letzeren sind sich nicht einmal zu Schade sogar Provisionen von freiberuflichen Sachverständigen
zu verlangen, wenn Sie aus Ihrem "Kundenkreis" mal ein schönes KH- Schadengutachten vermitteln können.

Aber hier vom Saulus zum Paulus mutieren und vom "Allgemeinwohl der Versichertengemeinschaft" schwafeln.

Ich lach mich echt schlapp......🙄

Diese Spezie ist mindenstens genau so Geldgeil, wie die bösen freiberuflichen Sachverständigen.

Du bist natürlich damit nicht gemeint Sause.

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