Unverschuldeter unfall Versicherung zahlt nicht
Hallo zusammen
Hab am februar ein Unfall auf einem Parkplatz gehabt,wo mir der Unfallgegner beim rückwertsfahren
meine ganze rechte seite beschädigt hatt.
Hab die Polizei gerufen der gegner musste 35euro zahlen er hatt seine Schuld auch eingesehen.
Daraufhin hab ich ein Gutachten machen lassen was auch sofort zum Anwalt ging,soweit so gut
Örgendwan bekam ich post von der Versicherung mit nem Ausfüllbogen was ich komplett ausgefüllt und
zurück geschickt hab.
Örgendwann bekam ich von einen Sachverständigenbüro post das sie sich den Wagen anschauen müssen,
ich fragte mein Anwalt ob ich das machen soll der sagte,
wenn ich es nicht mache zögert sich die sache und die Versicherung zahlt nicht.
Dauraufhin kam der Sachverständige, nochmal Bilder gemacht und den Bogen musste ich nochmal mit ihm
ausfüllen.
Ich dachte das muss es gewesen sein,aber noch lange nicht
Die Versicherung wollte ein Kaufvertrag von mir,da ich keinen mehr hab konnte ich keinen Nachreichen
Mein Anwalt hatte schon ne Frist gesetzt wo sie zahlen sollen wenn nicht das wir mit ner Klage kommen.
Daraufhin hab ich Post von der Versicherung bekommen mit dem Inhalt:
Nach Abschluss unserer umfassenden Ermittlungen bestreiten wir das behauptete Ereignis zum grunde
und Höhe Die Ansprüche weisen wir unbegründet zurück.
So mein Anwalt sagte mir ich soll ein Schuldgeständnis vom verursacher holen was ich auch
geholt hab.
Ende vom Lied wir haben Klage eingereicht.
Mittlerweile kriege ich auch die Rechnung vom Gutachten was ich zahlen soll.
Bin echt ratlos wäre um jede Hilfe dankbar
Beste Antwort im Thema
und jetzt sage ich dir mal was ehrliches:
dein Auto hat mehrere ganz klare Altschäden und du hat die "Gunst der Stunde" genutzt dieses
Schadenreignis auszunutzen.
Sicherlich hat ein Kontakt mit dem anderen Fahrzeug stattgefunden und deswegen bist
du dir deiner Sache hier auch so sicher und hast naürlich auch die Polizei gerufen, weil einen schönen Schaden
kanst du ja vorweisen.
Das was du hier versuchst lieber kurtlu, das haben schon andere vor dir versucht. Leider haben die
meisten Betrüger (du bist einer, ich wiederhole das noch mal ausrücklich) Bauernschläuche.
Man kann Schadenbilder analytisch aufarbeiten. Auch deines.
Und das ist hier schon geschehen, da kannst du dir sicher sein.
Löse dich am besten ganz schnell von dem Gedanken, dass du das auch nur annähernd in irgend
einer Art und Weise entkräften kannst.
Also: glaub bitte nicht wirklich daran, dass du hier auch nur einen einzigen Cent aus diesem
provozuierten Schadensfall sehen wirst.
Gehe auch mal davon aus, dass die ganze Angelegenheit hier strafrechtliche Bewandtnis hat.
Und du musst dafür über kurz oder Lang die Konsequenzen tragen. Du kanst hier auch auf die
Tränendrüse drücken und den armen Geschädigten mimen.
Du wirst hier nicht nur das Honorar von "deinem" SV bezahlen -es sei denn Ihr steckt beide unter einer Decke- , auch das Honorar von dem SV der Versicherung wirst du ganz sicher bezahlen. Früher oder später. Und das ist auch gut so.
Da mus jetzt aber reichen. Dieses Forum dient dazu Usern zu helfen, die Probleme bei der Abwicklung von Schäden mit den Versicherungen haben. Es ist aber kein Tummelplatz für Leute, die Unterstützung bei Betrugsversuchen haben möchten.
Egal ob Ausländer oder Deutsche.
Und deswegen reicht das jetzt hier auch hin mit Tipp`s.
Überlege dir dein weiteres Vorgehen gut.
Noch ist es nicht zu spät.
148 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Juni 2016 um 21:18:57 Uhr:
Ja ist es. Anscheinend gehen die davon aus, dass der Unfall vorsätzlich vom Anspruchsteller herbeigeführt oder von beiden Unfallbeteiligten gestellt wurde. Dann wären die aus der Nummer raus und zumindest ein Beteiligter hätte dann ein erhebliiches Zusatzproblem. Letztlich ist das eine Frage der Beweisbarkeit.
Wie kann mann den sowas beweisen,oder behaupten?
Polizei war ya vor Ort
Und wenn die solche beweise haben warum weisen sie die Klage
Zurück ?
Das ist so üblich. Deren Anwälte haben die Verteidigungsbereitschaft gegen deine Klage angezeigt und schon mal den Abweisungsantrag gestellt. Damit ist die Verfahrensgebühr verdient. Dann haben sie um Fristverlängerung für die Einreichung der ausführlichen Klageerwiderung gebeten, weil die gerade verdiente Verfahrensgebühr im Urlaub ausgegeben werden will. 🙂 Das Gericht wird in aller Regel die Fristverlängerung gewähren. Was nun konkret gegen die Klage vorgetragen werden soll, das wirst Du erst erfahren, wenn die Gegenseite es in der Klageerwiderung mitteilt. Ob da dann was dran ist, kann man jetzt noch nicht sagen.
Entscheidend ist dann natürlich, was das Gericht dazu befinden wird. Da brauchst Du erstmal mehr Geduld, Geduld und nochmal Geduld.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Juni 2016 um 21:36:41 Uhr:
Das ist so üblich. Deren Anwälte haben die Verteidigungsbereitschaft gegen Deine Klage angezeigt und schon mal den Abweisungsantrag gestellt. Damit ist die Verfahrensgebühr verdient. Dann haben sie um Fristverlängerung für die Einreichung der ausführlichen Klageerwiderung gebeten, weil die gerade verdiente Verfahrensgebühr im Urlaub ausgegeben werden will. 🙂 Das Gericht wird in aller Regel die Fristverlängerung gewähren. Was nun konkret gegen die Klage vorgetragen werden soll, das wirst Du erst erfahren, wenn die Gegenseite es in der Klageerwiderung mitteilt. Ob da dann was dran ist, kann man jetzt noch nicht sagen.Entscheidend ist dann natürlich, was das Gericht dazu befinden wird. Da brauchst Du erstmal mehr Geduld, Geduld, und nochmal Geduld.
So läuft das also ab,danke
Hatt keiner so ein änlichen fall gehabt ? Ich weiß
Das ich kein einzelfall bin lese viele sachen aber die
Meißten haben das problem das der verursacher alles
Abstreitet was dann zu problemen führt
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Wird er nun bestimmt jetzt auch noch tun. 😉
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 9. Juni 2016 um 21:46:24 Uhr:
Wird er nun bestimmt jetzt auch noch tun. 😉
Glaub ich nicht :-)
Lass mal das Gericht machen. Wenn du nix zu verbergen hast, ist doch alles iO, lehn dich zurück 😁
Und nur mal so am Rande, für diesen Amöben hier, die immer gegen die vom Versicherer beauftragten SV pöbeln: Es kommt gar nicht so selten vor, dass das Nachga nen höheren Schaden ergibt :-)
Warte es einfach ab. Es ist sinnlos, sich derzeit Gedanken darüber zu machen. Zahnbürste und -creme muss Du noch nicht abreisefertig bereithalten, falls die Gedanken in diese Richtung gehen sollten 😉.
Zitat:
@BerniHAL schrieb am 9. Juni 2016 um 21:52:54 Uhr:
Lass mal das Gericht machen. Wenn du nix zu verbergen hast, ist doch alles iO, lehn dich zurück 😁Und nur mal so am Rande, für diesen Amöben hier, die immer gegen die vom Versicherer beauftragten SV pöbeln: Es kommt gar nicht so selten vor, dass das Nachga nen höheren Schaden ergibt :-)
Zurücklehnen gut gesagt aber seit 4 monaten ?
Und wer weiß wie lange es noch dauert
Hör sowieso nur negatives über diese
Versicherung,immer probleme immer diese warterei
Zwischen einer Woche und 4 Jahren habe ich da schon alles erlebt. Du musst wirklich Geduld aufbringen.
Kann es auch sein ,das die ein vorschaden vermuten?
Weil der Verursacher streitet nichts ab,und die versicherung wollte die ganze zeit ein Kaufvertrag von mir,den ich nicht vorgezeigt habe.
Kann es echt sein,das sie denken das mein Auto ein vorschaden hatt.
Denkbar ist - fast - alles. Den Eigentumsnachweis zu verlangen, das ist so eine alte Lachnummer, dass die meisten Gerichte bei einfachem Bestreiten der Eigentümerstellung eines Geschädigten durch die Versicherung nur kurz darauf hinweisen, dass deratiger Sachvortrag irrelevant ist. Nach deinen Schilderungen denke ich aber eher, dass man den geschilderten Unfallhergang für manipuliert hält.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. Juni 2016 um 21:13:19 Uhr:
Denkbar ist - fast - alles. Den Eigentumsnachweis zu verlangen, das ist so eine alte Lachnummer, dass die meisten Gerichte bei einfachem Bestreiten der Eigentümerstellung eines Geschädigten durch die Versicherung nur kurz darauf hinweisen, dass deratiger Sachvortrag irrelevant ist. Nach deinen Schilderungen denke ich aber eher, dass man den geschilderten Unfallhergang für manipuliert hält.
Danke für deine Antwort.
Das macht mich verrückt,das sie mir sowas unterstellen wollen.
Aber hab schon oft von solchen sachen gehört,die sehen ein Ausländer
Und sofort heißt es das kann nicht stimmen. Wenn es anders rum wäre hätte
Ich jetzt schon andere beiträge bei meiner Versicherung.
Wie kann mann den sowas beweisen?
Was ist den wenn die am ende das so drehen das es angeblich manupuliert ist
Und wie sieht es aus wenn ich gewinne ?
Bin in vorkasse gegangen krieg ich bestimmt auch ersetzt oder ?
Mit der ethnischen Herkunft hat das nichts zu tun. Und ob man dir was unterstellt, das steht ja auch noch gar nicht fest. Versuch einfach mal etwas runter zu kommen und übe dich etwas in Geduld. Derzeit kannst Du ohnehin gar nichts voranbringen.
Falls die Versicherung anhand von sachverständigen Feststellungen hinreichende objektive Anzeichen für eine Manipulation vorbringen kann, dann wirst Du vor Gericht verlieren und die gesamten Verfahrenskosten bezahlen müssen. Gelingt der Versicherung das nicht und hält das Gericht deine Schadensschilderung und das Eingeständnis des Unfallgegners für glaubhaft, dann wirst Du wohl gewinnen. Dann hat die gegnerische Versicherung die ganzen Kosten am Hals.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. Juni 2016 um 21:13:19 Uhr:
Den Eigentumsnachweis zu verlangen, das ist so eine alte Lachnummer, dass die meisten Gerichte bei einfachem Bestreiten der Eigentümerstellung eines Geschädigten durch die Versicherung nur kurz darauf hinweisen, dass deratiger Sachvortrag irrelevant ist.
btw
"Alte Lachnummer"? Lachhaft. 🙂
Ich hab´ den Eindruck, dass man da das Betätigungsfeld schlechthin (wieder)entdeckt hat.
Einfaches Bestreiten war einmal.
Immer mehr Seiten werden dafür gepinnt - Textbausteinen sei Dank. 🙄
Was es da alles so gibt: C.4c Zulassungsbescheinigung, §1006 BGB, Kennzeicheninitialen, Kaufverträge, uswusf.
Und so wird heute aus jeder Mücke ein Elefant.