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Unverschuldeter unfall Versicherung zahlt nicht

Hallo zusammen
Hab am februar ein Unfall auf einem Parkplatz gehabt,wo mir der Unfallgegner beim rückwertsfahren
meine ganze rechte seite beschädigt hatt.
Hab die Polizei gerufen der gegner musste 35euro zahlen er hatt seine Schuld auch eingesehen.
Daraufhin hab ich ein Gutachten machen lassen was auch sofort zum Anwalt ging,soweit so gut
Örgendwan bekam ich post von der Versicherung mit nem Ausfüllbogen was ich komplett ausgefüllt und
zurück geschickt hab.
Örgendwann bekam ich von einen Sachverständigenbüro post das sie sich den Wagen anschauen müssen,
ich fragte mein Anwalt ob ich das machen soll der sagte,
wenn ich es nicht mache zögert sich die sache und die Versicherung zahlt nicht.
Dauraufhin kam der Sachverständige, nochmal Bilder gemacht und den Bogen musste ich nochmal mit ihm
ausfüllen.
Ich dachte das muss es gewesen sein,aber noch lange nicht
Die Versicherung wollte ein Kaufvertrag von mir,da ich keinen mehr hab konnte ich keinen Nachreichen
Mein Anwalt hatte schon ne Frist gesetzt wo sie zahlen sollen wenn nicht das wir mit ner Klage kommen.
Daraufhin hab ich Post von der Versicherung bekommen mit dem Inhalt:

Nach Abschluss unserer umfassenden Ermittlungen bestreiten wir das behauptete Ereignis zum grunde
und Höhe Die Ansprüche weisen wir unbegründet zurück.
So mein Anwalt sagte mir ich soll ein Schuldgeständnis vom verursacher holen was ich auch
geholt hab.
Ende vom Lied wir haben Klage eingereicht.
Mittlerweile kriege ich auch die Rechnung vom Gutachten was ich zahlen soll.
Bin echt ratlos wäre um jede Hilfe dankbar

Beste Antwort im Thema

und jetzt sage ich dir mal was ehrliches:

dein Auto hat mehrere ganz klare Altschäden und du hat die "Gunst der Stunde" genutzt dieses
Schadenreignis auszunutzen.

Sicherlich hat ein Kontakt mit dem anderen Fahrzeug stattgefunden und deswegen bist
du dir deiner Sache hier auch so sicher und hast naürlich auch die Polizei gerufen, weil einen schönen Schaden
kanst du ja vorweisen.

Das was du hier versuchst lieber kurtlu, das haben schon andere vor dir versucht. Leider haben die
meisten Betrüger (du bist einer, ich wiederhole das noch mal ausrücklich) Bauernschläuche.

Man kann Schadenbilder analytisch aufarbeiten. Auch deines.

Und das ist hier schon geschehen, da kannst du dir sicher sein.

Löse dich am besten ganz schnell von dem Gedanken, dass du das auch nur annähernd in irgend
einer Art und Weise entkräften kannst.

Also: glaub bitte nicht wirklich daran, dass du hier auch nur einen einzigen Cent aus diesem
provozuierten Schadensfall sehen wirst.

Gehe auch mal davon aus, dass die ganze Angelegenheit hier strafrechtliche Bewandtnis hat.

Und du musst dafür über kurz oder Lang die Konsequenzen tragen. Du kanst hier auch auf die
Tränendrüse drücken und den armen Geschädigten mimen.

Du wirst hier nicht nur das Honorar von "deinem" SV bezahlen -es sei denn Ihr steckt beide unter einer Decke- , auch das Honorar von dem SV der Versicherung wirst du ganz sicher bezahlen. Früher oder später. Und das ist auch gut so.

Da mus jetzt aber reichen. Dieses Forum dient dazu Usern zu helfen, die Probleme bei der Abwicklung von Schäden mit den Versicherungen haben. Es ist aber kein Tummelplatz für Leute, die Unterstützung bei Betrugsversuchen haben möchten.

Egal ob Ausländer oder Deutsche.

Und deswegen reicht das jetzt hier auch hin mit Tipp`s.

Überlege dir dein weiteres Vorgehen gut.

Noch ist es nicht zu spät.

148 weitere Antworten
148 Antworten

Versicherungen rechnen bei Parkplatz Unfällen gerne auf 50/50 Schuldfrage ab, weil die davon ausgehen, dass parkplatzunfälle meistens beiderseitiges Verschulden hat.

Haben beide Autofahrer €35 Bußgeld erhalten, so wird wahrscheinlich auch 50/50 abgerechnet.

Hat aber nur der eine Autofahrer €35 Bußgeld, so dürfte er die alleinige Schuld haben, und das Verhalten der versicherung ist nicht nachvollziehbar.

Mischwäldern einmal interessieren, um welche versicherung es sich handelt?

Ein Bußgeld zu bekommen und aus versicherungstechnischer Perspektive Schuld an einem Unfall zu sein, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 12. Juni 2016 um 20:13:15 Uhr:


Versicherungen rechnen bei Parkplatz Unfällen gerne auf 50/50 Schuldfrage ab, weil die davon ausgehen, dass parkplatzunfälle meistens beiderseitiges Verschulden hat.

Haben beide Autofahrer €35 Bußgeld erhalten, so wird wahrscheinlich auch 50/50 abgerechnet.

Hat aber nur der eine Autofahrer €35 Bußgeld, so dürfte er die alleinige Schuld haben, und das Verhalten der versicherung ist nicht nachvollziehbar.

Mischwäldern einmal interessieren, um welche versicherung es sich handelt?

Nur der Verursacher musste 35€ zahlen, und wurde als ordnr.1
Ausgeführt.
Es handelt sich um die Continentale
Die sache Landet höchstwarscheinlich vor Gericht,hab mit jemandem aus diesem bereich
Gesprochen,er sagte die wollen mir bestimmt ein fingierten unfall oder änliches unterstellen
Und ich muss beweisen das es nicht so ist.
Angeblich gibts wohl indizien die für einen fingierten unfall sprechen und wiederum
Indizien die nicht für ein fingierten unfall sprechen.
Zb. Altes Auto mit hoher reperaturkosten gegen einen altes Auto ohne besonderen Wert
Vorschäden die ich villeicht verschwiegen habe,was ich nicht gemacht hab.
Meine einzige Angst war das sie sagen,warum ich nicht sofort gebremst hab
Stattdessen 1meter weiter gefahren bin wodurch ein etwas längerer streifschaden verursacht worden ist.
Ob das ausreicht mir einen fingierten Unfall zu unterstellen weiß ich nicht.

Ich warte einfach ab werd auch noch den Kaufvertrag schicken

Zitat:

@kurtlu schrieb am 12. Juni 2016 um 23:28:38 Uhr:



Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 12. Juni 2016 um 20:13:15 Uhr:


Versicherungen rechnen bei Parkplatz Unfällen gerne auf 50/50 Schuldfrage ab, weil die davon ausgehen, dass parkplatzunfälle meistens beiderseitiges Verschulden hat.

Haben beide Autofahrer €35 Bußgeld erhalten, so wird wahrscheinlich auch 50/50 abgerechnet.

Hat aber nur der eine Autofahrer €35 Bußgeld, so dürfte er die alleinige Schuld haben, und das Verhalten der versicherung ist nicht nachvollziehbar.

Mischwäldern einmal interessieren, um welche versicherung es sich handelt?

Nur der Verursacher musste 35€ zahlen, und wurde als ordnr.1
Ausgeführt.
Es handelt sich um die Continentale
Die sache Landet höchstwarscheinlich vor Gericht,hab mit jemandem aus diesem bereich
Gesprochen,er sagte die wollen mir bestimmt ein fingierten unfall oder änliches unterstellen
Und ich muss beweisen das es nicht so ist.
Angeblich gibts wohl indizien die für einen fingierten unfall sprechen und wiederum
Indizien die nicht für ein fingierten unfall sprechen.
Zb. Altes Auto mit hoher reperaturkosten gegen einen altes Auto ohne besonderen Wert
Vorschäden die ich villeicht verschwiegen habe,was ich nicht gemacht hab.
Meine einzige Angst war das sie sagen,warum ich nicht sofort gebremst hab
Stattdessen 1meter weiter gefahren bin wodurch ein etwas längerer streifschaden verursacht worden ist.
Ob das ausreicht mir einen fingierten Unfall zu unterstellen weiß ich nicht.

Ich warte einfach ab werd auch noch den Kaufvertrag schicken

Tja, ist natürlich alles irgendwie BLÖD, aber wenn Du Rechtschutzversicherung hast, bezahlen die den Anwalt, und die Gerichtskosten, wobei ich in diesem Falle auf den Anwalt verweise.

Bezüglich dem Gutachten hast Du jetzt 2 Möglichkeiten zu reagieren:

1.) das Gutachten bezahlen, und quasi in vorkasse treten mit der Hoffnung, dann bei einem gewonnenen Prozess die Kosten für den Gutachter zurückzubekommen.

2.) den Gutachter nicht zu bezahlen mit Hinweis, dass man kein Geld habe, und auf Zahlung der versicherung verweisen was wiederum zur Folge haben kann

A.) Gutachter lässt sich darauf ein, und wartet.

B.) Gutachter will nicht warten, und reicht wiederum selbst Klage ein wegen Gutachter kosten, da dieser sich immer an seinen Auftraggeber wendet.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 13. Juni 2016 um 18:30:18 Uhr:



Zitat:

@kurtlu schrieb am 12. Juni 2016 um 23:28:38 Uhr:


Nur der Verursacher musste 35€ zahlen, und wurde als ordnr.1
Ausgeführt.
Es handelt sich um die Continentale
Die sache Landet höchstwarscheinlich vor Gericht,hab mit jemandem aus diesem bereich
Gesprochen,er sagte die wollen mir bestimmt ein fingierten unfall oder änliches unterstellen
Und ich muss beweisen das es nicht so ist.
Angeblich gibts wohl indizien die für einen fingierten unfall sprechen und wiederum
Indizien die nicht für ein fingierten unfall sprechen.
Zb. Altes Auto mit hoher reperaturkosten gegen einen altes Auto ohne besonderen Wert
Vorschäden die ich villeicht verschwiegen habe,was ich nicht gemacht hab.
Meine einzige Angst war das sie sagen,warum ich nicht sofort gebremst hab
Stattdessen 1meter weiter gefahren bin wodurch ein etwas längerer streifschaden verursacht worden ist.
Ob das ausreicht mir einen fingierten Unfall zu unterstellen weiß ich nicht.

Ich warte einfach ab werd auch noch den Kaufvertrag schicken


Tja, ist natürlich alles irgendwie BLÖD, aber wenn Du Rechtschutzversicherung hast, bezahlen die den Anwalt, und die Gerichtskosten, wobei ich in diesem Falle auf den Anwalt verweise.

Bezüglich dem Gutachten hast Du jetzt 2 Möglichkeiten zu reagieren:

1.) das Gutachten bezahlen, und quasi in vorkasse treten mit der Hoffnung, dann bei einem gewonnenen Prozess die Kosten für den Gutachter zurückzubekommen.

2.) den Gutachter nicht zu bezahlen mit Hinweis, dass man kein Geld habe, und auf Zahlung der versicherung verweisen was wiederum zur Folge haben kann

A.) Gutachter lässt sich darauf ein, und wartet.

B.) Gutachter will nicht warten, und reicht wiederum selbst Klage ein wegen Gutachter kosten, da dieser sich immer an seinen Auftraggeber wendet.

Bin leider nicht Rechtschutzversichert,musste in Vorkasse gehen.
Und leider hab ich kein Geld mehr für den Gutachter (738€) da ich mein
Auto auch bischen repariert hab, also nur das nötigste.
Ich muss dann noch ende diesen Monat den halbjährlichen beitrag für die Versicherung
Bereit halten.
Also siehts momentan nicht so gut aus mit Geld.

so hab jetzt neuigkeiten die nicht so gut für mich sind

Der Anwalt der Versicherung Hatt folgendes hinzugefügt

Schon das behauptete Ereigniss angeblicher Kollision in der behaupteten Örtlichkeit wird beklagtenseits bestritten.

Es wurde von der Beklagtenseite außergerichtlich gebeten ein Kaufvertrag nachzureichen was klägerseits abgelehnt worden ist.

Beklagtenseits wird ebenso bestritten,dass die vom Gutachter testierten und fotografisch dokumentierten schäden
keinen einheitlichen schaden darstellen.

Der Wiederbeschaffungswert ist falsch ermittelt worden,es sind altschäden vorhanen ein Kratzer im hinteren abschnitt der stoßstange und leichte Kratzer vorne links.

Dadraufhin wurde die Klage abgewiesen mit der Begründung
Die Beklagten haben ausdrücklich bestritten dass es zu in dem klageentwurf behaubteten äüßeren unfallgesehen gekommen ist und der kläger für seinen Schaverhaltdarstellung bislang keinen tauglichen Beweis angetreten ist.

hab die möglichkeit beschwerde einzulegen,was ich auch machen werde mit einem anderen Anwalt

Bestehen Chancen oder eher nicht ?????

Ich will nicht alles nochmal lesen, aber das ist doch alles sehr merkwürdig.
Du schreibst zu Anfang, dass die Polizei vor Ort war; wie kann die Gegenseite dann das Ereignis dem Grunde nach bestreiten und das Gericht dem dann auch noch folgen?

@kurtlu
Korrekte Angaben wären wünschenswert. Aus dem jüngsten Geschreibe entnehme ich, dass über deinen Anwalt Prozesskostenhilfe beantragt und ein Klageentwurf beigefügt wurde. Die Prozesskostenhilfe wurde wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung abgelehnt (angeblich keine brauchbaren Beweisantritte). Dagegen besteht die Möglichkeit der Beschwerde. Das willst Du nun mit einem anderen Anwalt angehen. Habe ich das so richtig verstanden?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Juni 2016 um 17:41:55 Uhr:


@kurtlu
Korrekte Angaben wären wünschenswert. Aus dem jüngsten Geschreibe entnehme ich, dass über deinen Anwalt Prozesskostenhilfe beantragt und ein Klageentwurf beigefügt wurde. Die Prozesskostenhilfe wurde wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung abgelehnt (angeblich keine brauchbaren Beweisantritte). Dagegen besteht die Möglichkeit der Beschwerde. Das wilst Du nun mit einem anderen Anwalt angehen. Habe ich das so richtig verstanden?

So sieht es aus

Wie gesagt Polizei war da
Unfallgegner schuld eingeräumt
Hab Bilder wo kein Unfall zu sehen ist
Hab sogar Bilder auf dem Parkplatz wo mann klar
Das Lidel zeichen sieht
Kaufvertrag hab ich auch geschickt
Ich weiß nicht obs an mir liegt oder meinem Anwalt
Ich weiß nicht mal ob der die sachen überhaubt eingereicht hatt
Wie gesagt werds nochmal mit nem anderen Anwalt probieren

Berlin Paul ich denke du bist der einzige der mir weiterhelfen kann
Was sagst du dazu

der in diesem Schreiben genannte Sachverständige -dessen Namen hier unbedingt unkenntlich gemacht werden sollte- ist auf dem Gebiet der Unfallanalytik ein absoluter Spezialist welcher über hervoragende Reputationen verügt.

Solche Spezialisten (und das ist ein Spezialist, glaubt mir das einfach mal) werden von seiten der Versicherung nur beauftragt, wenn etwas oberfaul ist, weil die kosten richtig Geld !

@kurtlu

du solltest dir hier am besten dreimal überlegen, ob du hier weitermachst.

Ich will dir hier wirklich nichts unterstellen.

Aber wenn sich das bewahreitet, wass die Versicherung dir hier vorwirft, kann es dir passieren, dass deine Akte plötzlich einen roten Deckel bekommt.

Überlege dir dein weiteres Vorgehen gut.

Du kanst hier -nach wie vor- alles möglich und unmögliche behaupten.

Es mag sein, dass du auch von dem einen oder anderen hier Zuspruch bekommst.

Aber vor Gericht lässt du die Hosen herunter, kein anderer.

Denke darüber nach !

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 29. Juni 2016 um 19:35:55 Uhr:


der in diesem Schreiben genannte Sachverständige -dessen Namen hier unbedingt unkenntlich gemacht werden sollte- ist auf dem Gebiet der Unfallanalytik ein absoluter Spezialist welcher über hervoragende Reputationen verügt.

Solche Spezialisten (und das ist ein Spezialist, glaubt mir das einfach mal) werden von seiten der Versicherung nur beauftragt, wenn etwas oberfaul ist, weil die Kosten richtig Geld !

@kurtlu

du solltest dir hier am besten dreimal überlegen, ob du hier weitermachst.

Ich will dir hier wirklich nichts unterstellen.

Aber wenn sich das bewahreitet, wass die Versicherung dir hier vorwirft, kann es dir passieren, dass deine Akte plötzlich einen roten Deckel bekommt.

Überlege dir dein weiteres Vorgehen gut.

Du kanst hier -nach wie vor- alles möglich und unmögliche behaupten.

Es mag sein, dass du auch von hier dem einen oder anderen Zuspruch bekommst.

Aber vor Gericht lässt du die Hosen herunter, kein anderer.

Denke darüber nach !

Ich kann die sache nicht so stehen lassen.
Egal was das für ein SV ist ob spezialist oder nicht fakt ist mir ist eine Person reingefahren
Und mein Auto beschädigt,hab Anwaltskosten und Gutachterkosten am hals
Ich hab auch gar keine Angst vor Gerichten Richtern usw.
Die gegenseite kann behaupten was sie will um nicht zu bezahlen.
Das der Gutachter für die Versicherung und nach deren interesse arbeitet weiß ich.

Bin bereit die Hosen runterzulassen.

Kannst Du bitte Fotos vom Schaden hochladen?
So kann man sich ein besseres Bild vom "angezweifelten" Schaden machen.
Ist das Fahrzeug auf deinen Namen zugelassen?

@kurtlu
Was dein Anwalt eingereicht oder nicht eingereicht hat, kann ich nur vermuten. Fakt ist aber, dass die Versicherung Indizien durch ein schriftliches SV-Gutachten substantiiert vorgebracht hat, die hinreichende Zweifel an der Richtigkeit des beabsichtigten Klagevortrags aufkommen lassen. Anders ist die Pkh-Ablehnung nicht erklärbar.

Meine Kristallkugel sagt mir, dass das Gericht das Verfahren aussetzen wird und wegen Straftatverdachts zur weiteren Klärung an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter reichen würde (da wird der Aktendeckel dann rot), wenn das Rechtsmittel genutzt wird. An dem heutigen Punkt solltest Du ganz in Ruhe nachdenken.

Derzeit ist nichts ersichtlich, was die Indizien der Versicherung als Unfug dastehen lassen könnten. Das müsstest Du halt ausräumen. Fragt sich womit? Es gibt sicherlich Fotos von den Schäden an beiden Fahrzeugen. Evtl. postest Du die mal.

Du müsstest für den außergerichtlichen Teil eigentlich Beratungshilfe beantragt haben (also dein Anwalt). Da hast Du ca. 15,- € an der Backe. Für das Pkh-Verfahren kann er von Dir eine Pkh-Gebühr verlangen, hier also 114,24 € brutto. Sollte verkraftbar sein. Deinen SV musst Du selbst bezahlen; klar ärgerlich. Gegnerische Kosten hast Du nicht am Hals. Gerichtskosten sind keine entstanden. Das ist der Stand heute.

@kurtlu schrieb am 29. Juni 2016 um 19:54:42 Uhr[/url]:

Ich kann die sache nicht so stehen lassen.
Egal was das für ein SV ist ob spezialist oder nicht fakt ist mir ist eine Person reingefahren
Und mein Auto beschädigt,hab Anwaltskosten und Gutachterkosten am hals
Ich hab auch gar keine Angst vor Gerichten Richtern usw.
Die gegenseite kann behaupten was sie will um nicht zu bezahlen.
Das der Gutachter für die Versicherung und nach deren interesse arbeitet weiß ich.

Bin bereit die Hosen runterzulassen.

OK, besser wäre das aber für dich.

Du musst hier etwas beweisen und nicht die Versicherung.

Die kann sehr wohl etwas behaupten.

Und Sie hat etwas, was du nicht hast. Ein (ganz bestimmt) qualifiziertes Gutachten.

Sag aber im Nachgang nicht, dass du nicht gewarnt wurdest.

Polemik und ein vorlautes Mundwerk bringen dich in dieser Sache ganz bestimmt nicht weiter.

Dennoch viel Glück.

Das wirst du brauchen.

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