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Unverschuldeter Unfall / Versicherung behält 25 % Eigenverschulden ein

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 12:50

Hallo,

habe vor ein paar Wochen nachts einen Unfall gehabt. Ein polnischer LKW hatte einen Reifenplatzer und ich bin über die Trümmerteile gefahren. Abgerechnet wird das ganze über die AXA. Habe heute Post von denen bekommen. Anwalt habe ich bis jetzt noch nicht in Anspruch genommen, ein freier Gutachter von der Dekra wurde von der Axa beauftragt. Mein Fahrzeug ist ein Mercedes Kombi Baujahr 1998.

Schrieb von Versicherung:

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX,

wir können die Abrechnung jetzt wie folgt vornehmen. Als Grundlage dient das Dekra-Gutachten, welches Ihnen vorliegen müsste.

Fahrzeugschaden 1.400,00

Restwert 310,00

Auslagenpauschale 25,00

 

 

Summe Quote 75%

 

Summe 1.115,00

Quote 75% 862,50

Fahrzeug ist Totalschaden, habe heute 862,50 Euro auf mein Konto gutgeschrieben bekommen.

Wir berücksichtigen eine Mithaftung Ihrerseits in Höhe von 25%, die wie folgt begründet wird .

Ein Fahrzeugführer darf, auch auf Autobahnen, nur so schnell fahren, dass er auch bei plötzlich auftauchenden Hindernissen, noch rechtzeitig anhalten oder ausweichen kann. Der Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen ist zu beachten und ggfs _ anzupassen Werden diese Grundsätze nicht beachtet liegt ein Verstoß

Gegen das Sichtfahrgebot nach § 3 Abs 1 Seite 4 StVO (Straßenverkehrsordnung) vor. Dieses Gebot gilt

insbesondere bei Dunkelheit Der Anhalteweg darf hier nicht länger als die Sichtweite sein.

Wir gehen deshalb davon aus, dass bei angepasster Geschwindigkeit und ausreichendem Ab-stand eine Kollision mit dem auf der Fahrbahn liegenden Reifenteil, vermeidbar gewesen wäre. Auf ein unabwendbares Ereignis kann sich ein Fahrzeugführer in vorliegendem Fall nicht mehr berufen, wenn die o.cL Regeln nicht beachtet wurden .

Diesen Text habe ich als Unfallbericht an die AXA geschrieben:

Ich befuhr nachts mit meinem PKW die Autobahn. Ich sah aus weiterer Entfernung, dass rechts ein Fahrzeug mit Warnblinkanlage stand.

Plötzlich hörte ich einen lauten Knall und spürte mehrere Erschütterungen an meinem PKW.

Ich bremste mein Fahrzeug ab und hielt in Fahrtrichtung hinter dem LKW, der dort mit eingeschalteter Warnblinkanlage stand.

Dort stand schon ein PKW mit eingeschalteter Warnblinkanlage.

Der ist auch über die Trümmer gefahren. Nach dem Eintreffen der Polizei hat diese ermittelt, das bei dem LKW ein Reifen geplatzt ist und sich von diesem LKW Trümmerteile auf der Autobahn verteilt haben.

Ich bin über einen Teil dieser Trümmer gefahren, wobei mein Fahrzeug beschädigt wurde.

 

Keine Ahnung wie die Versicherung auf den Trichter kommt mir 25% nach obigen Schrieb abzuziehen.

Ich fuhr mit angepasster Geschwindigkeit auf der Autobahn und habe nie irgendwelche Trümmerteile im Scheinwerferlicht gesehen. Wenn ich keine Trümmerteile sehe kann ich auch nicht bremsen.

Der Schrieb von der Versicherung passt also irgendwie nicht.

In dem Schrieb steht auch nicht welche Voraussetzungen ich erfüllen muss um das Geld für die Wiederbeschaffungsdauer von 9 Tagen zu erhalten. Will ein anderes Auto kaufen.

Was meint Ihr, was ich denen schreiben soll ?

Bin da natürlich nicht mit einverstanden.

 

 

Beste Antwort im Thema

Da wurde dir die Betriebsgefahr angerechnet. Kannst du nachweisen, dass du mit größter Vorsicht diesen Unfall auch nicht verhindert hättest, würde es besser für dich aussehen.

Ich hätte dir 20% angerechnet oder es auch aufgrund der geringen Summen ganz gelassen. Schreibst du der AXA noch 2 Briefe und nörgelst ein paar mal am Telefon rum, kostet es den Versicherer mehr... alles Ansichtssache und teils Ermessensspielraum der Sachbearbeiter.

Vielleicht kannst du noch argumentieren, dass die Trümmerteile wohl nur eine Abmessung von x mal x cm hatten und diese auch bei äußerst vorausschauender Fahrweise unterhalb der Richtgeschwindigkeit und den Rahmenbedingungen angepasst, bei Dunkelheit mit normalem Abblendlicht in keinem Fall rechtzeitig erkannt werden konnten und plötzliche Ausweichmanöver unter Berücksichtigung des Verkehrs auf den anderen Fahrspuren angesichts der Gefährdung durch diese Teile nicht angemessen gewesen wäre. Eine Vollbremsung bis zum Stillstand hätte außerdem eine erhebliche Gefährdung durch den nachfolgenden Verkehr bedeutet. Frist setzen, danach hilft nur an Anwalt abgeben.

Das ganze ist nur ein Vorschlag ohne den Vorgang genau zu kennen bzw. vollständig gelesen zu haben und soll natürlich keine anständige Beratung ggf. durch einen Anwalt ersetzen.

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Du als normale Person wirst da nichts holen, ausser diese 75%. Ein Anwaltmüsste den wohl ein schrieb aufsetzten, und ggf Gerichtsverhandlung.

Wenn man nichts sieht, dann kann auch nichts kaputt gehen ;) spaß beiseite.

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 13:07

Danke Dir für Deine Meinung.

Ich empfinde das als Witz, was die Versicherung als Begründung geschrieben hat.

Das passt überhaupt nicht mit meiner Unfallschilderung zusammen.

Ob der Sachbearbeiter die Schilderung überhaupt richtig gelesen hat ?

Die werden wohl pauschal versuchen bei solchen Unfallhergängen 25% abzuziehen ?

Also vom Grundsatz ist der Haftungseinwand in Höhe von 25% vertretbar.

Du haftest ja auch aus dem Betrieb Deines Fahrzeuges. Ich hätte allerdings bei dem lächerlichen Betrag ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht gleich 100% gezahlt, zumal ein Gericht zwischen 75 und 100% entscheiden würde. Auch sind die Kosten Anwaltskosten zu berücksichtigen.

Ich würde mal höflich mit der Argumentation zurückschreiben und 14 Tage warten.

Wenn dann nichts passiert und Du eine Rechtschutz hast, würde ich einen RA beauftragen.

KLaus

Da wurde dir die Betriebsgefahr angerechnet. Kannst du nachweisen, dass du mit größter Vorsicht diesen Unfall auch nicht verhindert hättest, würde es besser für dich aussehen.

Ich hätte dir 20% angerechnet oder es auch aufgrund der geringen Summen ganz gelassen. Schreibst du der AXA noch 2 Briefe und nörgelst ein paar mal am Telefon rum, kostet es den Versicherer mehr... alles Ansichtssache und teils Ermessensspielraum der Sachbearbeiter.

Vielleicht kannst du noch argumentieren, dass die Trümmerteile wohl nur eine Abmessung von x mal x cm hatten und diese auch bei äußerst vorausschauender Fahrweise unterhalb der Richtgeschwindigkeit und den Rahmenbedingungen angepasst, bei Dunkelheit mit normalem Abblendlicht in keinem Fall rechtzeitig erkannt werden konnten und plötzliche Ausweichmanöver unter Berücksichtigung des Verkehrs auf den anderen Fahrspuren angesichts der Gefährdung durch diese Teile nicht angemessen gewesen wäre. Eine Vollbremsung bis zum Stillstand hätte außerdem eine erhebliche Gefährdung durch den nachfolgenden Verkehr bedeutet. Frist setzen, danach hilft nur an Anwalt abgeben.

Das ganze ist nur ein Vorschlag ohne den Vorgang genau zu kennen bzw. vollständig gelesen zu haben und soll natürlich keine anständige Beratung ggf. durch einen Anwalt ersetzen.

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 13:34

Danke euch soweit schon einmal für eure Ausführungen.

Rechtsschutz habe ich nicht.

Dann will ich mich am Wochende mal dran machen und einen Brief an die Versicherung schreiben.

Im Gutachten steht eine Wiederbeschaffungsdauer von 9 Tagen.

Wenn ich also die nächsten Tage ein anderes Auto kaufe und eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins an die Axa schicke müssen die mir den Nutzungsausfall voll erstatten, auch wenn ich keinen Leihwagen nehme ?

Fahrzeug wurde vom Gutachter als nicht verkehrstüchtig eingestuft.

Nutzungsausfall muss nur erstattet werden, wenn kein Leihwagen genommen wurde. Ist ja eigentlich auch klar. Die Rechnung für die Ersatzbeschaffung ist für den Nutzungsausfall nicht relevant.

Du brauchst die Rechnung nur, wenn dir MWST. abgezogen wurde und du jetzt wieder eine Rechnung mit MWST hast. Dann wird die vorher abgezogene MWST erstattet (max. die beim neuen Auto bezahlte).

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 14:29

Sorry,

habe mich falsch ausgedrückt.

Logisch, dass es nur Nutzungsausfall gibt, wenn man keinen Leihwagen nimmt.

Frage mich nur, warum das nicht gleich mit überwiesen wurde ?

Oder wartet die Versicherung jetzt darauf, dass ich sage ich möchte den Nutzungsausfall abgerechnet bekommen ?

Wenn mir das jetzt noch jemand erklären könnte......................

Fragen über Fragen und alles so neu für mich................................

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Nutzungsausfall muss nur erstattet werden, wenn kein Leihwagen genommen wurde. Ist ja eigentlich auch klar. Die Rechnung für die Ersatzbeschaffung ist für den Nutzungsausfall nicht relevant.

Du brauchst die Rechnung nur, wenn dir MWST. abgezogen wurde und du jetzt wieder eine Rechnung mit MWST hast. Dann wird die vorher abgezogene MWST erstattet (max. die beim neuen Auto bezahlte).

Der ermittele Wiederbeschaffungswert ist zu 100% Mehrwertsteuerneutral, d.h. die Mwst. wurde nicht in Abzug gebracht.

Klaus

am 22. Mai 2014 um 16:20

Zitat:

ich befuhr nachts mit meinem PKW die Autobahn. Ich sah aus weiterer Entfernung, dass rechts ein Fahrzeug mit Warnblinkanlage stand.

Plötzlich hörte ich einen lauten Knall und spürte mehrere Erschütterungen an meinem PKW.

Ich bremste mein Fahrzeug ab und hielt in Fahrtrichtung hinter dem LKW, der dort mit eingeschalteter Warnblinkanlage stand.

Der Versicherer argumentiert ja damit, dass Du für die Sichtverhältnisse zu schnell warst, da Du ja sonst hättest bremsen / den Unfall verhindern können.

Zusätzlich schreibst Du, dass Du bereits aus weiter Entfernung den Unfall gesehen hast.

Du warst unter dem Strich also nicht nur zu schnell für die Sichtverhältnisse, sondern dies durchaus auch billigend; also obwohl Du eine Gefahrensituation wahrgenommen hast. So würde ich das lesen.

Aus meiner Sicht sind daher 25% i.O. ; aber da streiten sich sicherlich die Geister.

Zum Nutzungsausfall:

Kritische Frage: Zahlst Du einfach so was ohne Aufforderung aus? Nein?; warum soll der Versicherer sich als Kaufmann anderse verhalten?

am 22. Mai 2014 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Kritische Frage: Zahlst Du einfach so was ohne Aufforderung aus? Nein?; warum soll der Versicherer sich als Kaufmann anderse verhalten?

Willst Du damit zum Ausdruck bringen, dass es vor dem Hintergrund kaufmännisch agierender Versicherungen naiv wäre zu glauben, dass man als Geschädigter ohne Eigeninitiative/Nachdruck vollständigen Schadenersatz erfährt?

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 17:33

Wie Du schon schreibst streiten sich da die Geister.

Wenn ich nachts mit 130 auf der Autobahn unterwegs bin, von weitem ( ca. 800 Meter ) ein Warnblinklicht sehe und im selben Augenblick fahre ich über Trümmerteile bin ich also zu schnell ?

Zu schnell für die Sichtverhältnisse mit 130 nachts auf der Autobahn ??

Das spielte sich alles innerhalb von Sekunden ab.

Warnblinklicht gesehen ------ Trümmerteile überfahren -------- sofort gebremst.

Ich habe nirgens geschrieben, dass nach Sichtung des Warnblinklichtes und den Erschütterungen ein größerer Zeitraum vergangen ist.

Was der Einzelne in einen Text hinein interpretiert da habe ich keinen Einfluss drauf.

Für mich war es jedefalls so klar, was ich geschrieben habe und sollte inhaltlich auch zu verstehen sein.

Wenn jemand Geld von mir zu bekommen hat bekommt er es ohne Aufforderung.

Will Phaeti vielleicht nicht so direkt sagen, ist aber so. Nutzungsausfall setzt einen Nutzungswillen voraus. Den musst Du nachweisen, z.B. wenn Du eine Kopie der Zulassung des Ersatzfahrzeuges der AXA zuschickst. Dann erhältst Du auch davon 75 %. Aber doch nicht von alleine, den Anspruch musst Du schon geltend machen.

Vergesse aber die Abmeldungs- und Zulassungskosten nicht, da kannst Du auch 75 % ansetzen. Für den Nutzungsausfall gibt es Tabellen, das Alter des Fahrzeuges wird aber berücksichtigt und Deiner entsprechend abgestuft.

Im Übrigen kann ich Phaetis Beitrag nur zustimmen. Auf der Autobahn darfst Du zwar grundsätzlich schneller fahren, als Dein Scheinwerferlicht reicht. Dies aber nur dann, wenn Du den Streckenverlauf anders sicher feststellen kannst (z.B. durch die Lichter der Fahrzeuge vor Dir). Und da fehlt wohl jeglicher Hinweis, dass dies gegeben war.

Nun ist die normale Reaktion eines Autofahrers bei Erkennen eines Unfalles oder eines Pannenfahrzeuges ja nicht, mit unveränderter Geschwindigkeit weiter zu fahren. Er muss fast zwingend damit rechnen, dass da was passiert ist und seine Geschwindigkeit darauf einstellen.

Unter'm Strich zwar dumm gelaufen, aber unter Berücksichtigung des Nutzungsausfalles, der An- und Abmeldekosten erhältst Du wohl den Wiederbeschaffungswert.

Ohne Rechtsschutz wäre es nicht sehr geschickt, jetzt noch einen Anwalt einzuschalten. Bringt Dir nichts, außer zusätzlichen Kosten. Der könnte natürlich argumentieren, dass die Stelle unzureichend abgesichert war. Vielleicht halbiert es so Deine Gefährdungshaftung. Zahlst dann aber die Hälfte der Gerichtskosten und der Anwaltskosten und legst so noch zu.

Gruß

Peter

Ja, da bist Du zu schnell. Fahrzeuge vor Dir, so dass Du den Streckenverlauf klar erkennen konntest? Nein, sonst wären die doch auch über die Trümmerteile gefahren.

Für 130 km/h reicht Abblendlicht nicht. Fuhrst Du mit Fernlicht? Dann natürlich die Frage, warum Du die Teile nicht gesehen hast.

Ich weiß, dass das unbefriedigend ist, aber zum Entfall der Gefährdungshaftung müsstest Du ein optimaler Fahrer sein (ist niemand von uns) oder das Verschulden des Anderen ist so hoch, dass Deine Haftung dahinter entfällt.

Gruß

Peter

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 17:48

Ich bedanke mich noch einmal für eure Beiträge.

Wie bereits geschrieben ist das alles Neuland für mich.

Bin mich gerade etwas in die Materie am Einlesen.

Ich habe eben gelesen, dass man bei Totalschaden garnichts nachweisen muss.

Hier mal der Link:

http://ra-frese.de/.../#

Was haltet Ihr denn davon ?

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