Unverschuldeter Unfall, Seitenwand hinten rechts eingedrückt.. Gegnerische Versicherung hat Fragen

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Mercedes E-Klasse W210

Hallo,
erstmal entschuldigung falls es nicht hierher gehört.

ich hatte letzte Woche einen unverschuldeten Autounfall:
Ich war mit Schrittgeschwindigkeit mit meinem Mercedes E240T W210 auf einem Parkplatz unterwegs und ein anderes Fahrzeug (Mercedes ML) hat mich übersehen und ist beim rückwärts Ausparken aus einer Parklücke gegen mein Fahrzeug gefahren. Er hat die Seitenwand hinten rechts genau im Bereich des Tankdeckels getroffen und hat diesen stark eingedrückt (siehe Foto).
Schaden wurde polizeilich aufgenommen.

Habe jetzt einige Fragen:
- Wie hoch ist ungefähr der Schaden (Reparaturkosten?)?
- Gegn. Versicherung hat geschrieben, dass Gutachten nur bei ganz erheblichen Beschädigungen des Fahrzeugs erforderlich ist. Theoretisch habe ich schon ein Recht auf ein Gutachten, den die Versicherung zahlen muss, oder? Wird die Versicherung mir ein Angebot ohne Gutachten machen?
- Was sollte ich beachten (z.B. mit evtl. Gutachter, gegn. Versicherung, usw.)?
- Kommt ein Nutzungsausfall in Frage?

Außerdem hat die Versicherung im Fragebogen eine Frage bei der ich mir nicht sicher bin:
- Ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher?
Was sollte ich da angeben?

Vielen Dank im voraus!

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Beste Antwort im Thema

Hallo, wenn Du Dich gerne von der generischen Versicherung "über den Tisch ziehen" lassen möchtest, verzichte auf einen Anwalt. Dann erlebt Du hautnah den Unterschied zwischen "Recht" und Gerechtigkeit". Keine Angabe ohne Anwalt. Du hast sonst die große Chance, dass Dir das Wort im Munde herumgedreht wird.
Dies ist ein freundschaftlicher Rat
aus Österreich

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Dem TE ist wirklich nicht mehr zu helfen! Tut mir leid! 🙁

So läuft man ins offene Messer und verbrennt unnötig Geld. Ich hoffe dass der TE daraus lernt und beim nächsten mal einen Rechtsanwalt inkl. Gutachter einschaltet.

Die Regel bei unverschuldeten Unfällen lautet immer : Polizei > Unfallbericht > Gutachter > Rechtsanwalt

Auch bei kleinen Unfällen!

Lasst es gut sein! Er hat wohl seine Gründe.....auch wenn seine Sorge unbegründet ist! 🙄

Zitat:

@murcelik schrieb am 14. November 2014 um 20:25:09 Uhr:


Meine Fragen wurden hier im Thread beantwortet. Vielen Dank

Die meisten von euch haben mir zu einem Anwalt geraten. Jedoch möchte ich der gegn. Versicherung nicht unnötig Kosten verursachen und dafür sorgen, dass die mir dann eben wegen dem Anwalt Probleme machen. Ich habe mehrfach überlegt und habe letzendlich den Fragebogen sorgfältig ausgefüllt und abgeschickt. Normalerweise sollte es keine Probleme geben. Falls es doch zu Problemen kommen sollte, dann gibt es immer noch den Weg einen Anwalt hinzuzuziehen, was ich dann auch machen werde.

Wenn etwas schief läuft und mit einem Anwalt von Anfang an hätte verhindert werden können, dann bin ich selbstverständlich Schuld, nicht Ihr. Ich wäre dann "auf den Kopf gefallen".

Die Sache hier ist für mich erst mal geklärt. Nach telefonischer Auskunft wird man sich nächste Woche bei mir melden. Am Ende werde ich dann hier berichten.

Wenn es dann noch jemand wissen will. Diese Leute nennt man Beratungsresistent.

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Zitat:

@drago2 schrieb am 13. November 2014 um 20:57:55 Uhr:


Jungs vergesst es einfach, der TE ist beratungsresistent und kritikunfähig. Lasst ihn einfach machen. er hat halt i m m e r noch nicht kapiert das er sich eigentlich um nichts kümmern muss sondern das alles von einem Gutachter erledigt wird. Meiner Frau ist beim Ausparken vorn einer in ihren 17 Jahre alten Colt reingefahren, Gutachter geholt, der hat seine Arbeit gemacht, anschliessend das Gutachten zur Gegnerischen Vers. geschickt und gut wars. Dann kam noch ein Formular das haben wir ausgefüllt und 14 Tage später hat meine Frau das Geld auf dem Konto gehabt. Hier war allerdings die Schuldfrage ganz klar da ein stehendes Fahrzeug nun mal keinen Unfall verursachen kann. Beim TE liegt der Fall schon ganz anders, da sind beide gefahren, aber egal lass ihn mal machen. Vielleicht lesen wir dann ja bald "Hilfe die Vers. will nicht zahlen , wie soll ich vorgehen."

Schreib ich auch schon......😁😁😁

Ich war Erster 😁

Zitat:

@Pandatom schrieb am 13. November 2014 um 07:28:23 Uhr:


Bist Du beratungsresistent? 😕 Du solltest genau DAS NICHT TUN! Die Tipps von verschiedenen Seiten sind doch m.E. mehr als eindeutig und klar formuliert!

Viel Speicherplatz für ein womöglich vorhersehbares Ergebnis.
Da will ich dann doch auch noch meinen Speicherplatz-Verschwendungsbeitrag leisten 😁

Zitat: Die meisten von euch haben mir zu einem Anwalt geraten. Jedoch möchte ich der gegn. Versicherung nicht unnötig Kosten verursachen und dafür sorgen, dass die mir dann eben wegen dem Anwalt Probleme machen.

Glaubst du noch an den Weihnachtsmann ? oder daran das die gegnerische Versicherung Geschenke verteilt?
Es wird darauf hinauslaufen das die Versicherung Dir die Zahlung verweigert : Bitte mal lesen

http://www.express.de/.../...-immer-recht-vor-links,2488,26790044.html

Viel Spass bei der Abwicklung....

Es wäre schön gewesen wenn du das auch gelesen hättest. Da steht nämlich das aus Parkbuchten kommende Fahrzeuge grundsätzlich keine Vorfahrt haben. Ausserdem ist der Treffer bei dem Wagen vom TE soweit hinten das er sowie keine Chance hatte den Unfall zu vermeiden. Mir ging es hier nur darum dem TE aufzuzeigen wie er am einfachsten und besten zu seinem Geld kommt und das auch noch in angemessener Höhe.

Zitat:

@hoppenstedt1 schrieb am 17. November 2014 um 00:05:50 Uhr:


Viel Speicherplatz für ein womöglich vorhersehbares Ergebnis.
Da will ich dann doch auch noch meinen Speicherplatz-Verschwendungsbeitrag leisten 😁

😮🙄

🙂😁😎🙄

😰 😛 😁 😉

Hab jetz mal ned alles durchgelesen.
Aber beim TE steht auf einem Parkplatz.
Dann nochmal zu dem Parkplatz gehen und schauen ob da ein Schild steht hier gilt die allgem. StVo.
Wenn nicht und event. ein Parrkplatz eines EKZ könnte gegenseitige Rücksichtnahme zum Tragen kommen.

Leute, die Rechts- und Sachlage, oder eben umgekehrt, ist eindeutig:

wer mit seinem Fahrzeug einen öffentlichen Parkplatz befährt hat mit erhöhter Aufmerksamkeit seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Egal, ob er ausparkt, oder an einem ausparkenden Fahrzeug vorbei will - wenn es kracht, haften beide. Meist 40 / 60 für den, der angefahren wurde.

Dies bedeutet aber auch, dass dies nur sich bewegende Fahrzeuge betrifft - wer ein stehendes Fahrzeug trifft, haftet zu hundert Prozent. Logisch, oder?

Wer also einen eigenen Gutachter bestellt, trägt auch anteilig die Kosten hierfür, wenn geteilt wird.
Wird ein Gutachten, erstellt von der gegenerischen Versicherung, nicht akzeptiert wird, ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, so werden auch hier die jeweiligen Kosten geteilt. Das kann uferlos werden...

Wenn ein Richter ien Gutachten in Auftrag gibt - kauft euch neue Autos, das ist billiger!

Wenn der TE Beratungsresistent ist, soll er es doch bitte unterlassen, hier Hilfe oder Zuspruch in Anspruch nehmen zu wollen.

Zitat:

@joebleifuss schrieb am 17. November 2014 um 20:03:52 Uhr:


Dann nochmal zu dem Parkplatz gehen und schauen ob da ein Schild steht hier gilt die allgem. StVo.

Das spielt keine Rolle ob da ein Schild steht oder nicht! Für jeden öffentl. Parkplatz gilt grundsätzlich die StVo. Dennoch besteht erhöhte Aufmerksamkeit aller Nutzer. Dies wurde hier schon zuhauf erwähnt und erläutert!

Zitat:

@joebleifuss schrieb am 17. November 2014 um 20:03:52 Uhr:


Hab jetz mal ned alles durchgelesen.

Sollte man aber tun! Wäre hilfreich! 😉

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