Unverschuldeter Unfall, Seitenwand hinten rechts eingedrückt.. Gegnerische Versicherung hat Fragen
Hallo,
erstmal entschuldigung falls es nicht hierher gehört.
ich hatte letzte Woche einen unverschuldeten Autounfall:
Ich war mit Schrittgeschwindigkeit mit meinem Mercedes E240T W210 auf einem Parkplatz unterwegs und ein anderes Fahrzeug (Mercedes ML) hat mich übersehen und ist beim rückwärts Ausparken aus einer Parklücke gegen mein Fahrzeug gefahren. Er hat die Seitenwand hinten rechts genau im Bereich des Tankdeckels getroffen und hat diesen stark eingedrückt (siehe Foto).
Schaden wurde polizeilich aufgenommen.
Habe jetzt einige Fragen:
- Wie hoch ist ungefähr der Schaden (Reparaturkosten?)?
- Gegn. Versicherung hat geschrieben, dass Gutachten nur bei ganz erheblichen Beschädigungen des Fahrzeugs erforderlich ist. Theoretisch habe ich schon ein Recht auf ein Gutachten, den die Versicherung zahlen muss, oder? Wird die Versicherung mir ein Angebot ohne Gutachten machen?
- Was sollte ich beachten (z.B. mit evtl. Gutachter, gegn. Versicherung, usw.)?
- Kommt ein Nutzungsausfall in Frage?
Außerdem hat die Versicherung im Fragebogen eine Frage bei der ich mir nicht sicher bin:
- Ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher?
Was sollte ich da angeben?
Vielen Dank im voraus!
Beste Antwort im Thema
Hallo, wenn Du Dich gerne von der generischen Versicherung "über den Tisch ziehen" lassen möchtest, verzichte auf einen Anwalt. Dann erlebt Du hautnah den Unterschied zwischen "Recht" und Gerechtigkeit". Keine Angabe ohne Anwalt. Du hast sonst die große Chance, dass Dir das Wort im Munde herumgedreht wird.
Dies ist ein freundschaftlicher Rat
aus Österreich
115 Antworten
Zitat:
@Salmonete schrieb am 13. November 2014 um 18:12:52 Uhr:
Nach Auskunft meines Gutachter ist es wohl durchaus möglich,
das wenn die Versicherung den Wiederbeschaffungswert auszahlt,
das defekte Fahrzeug "einkassiert", da man ja von dem Geld
ein gleichwertiges Fahrzeug "wiederbeschaffen" kann.Könnte es sein, das 4000,- ein klitzekleinwenig optimistisch sind? 😁
Ich kenne keine Versicherung, die sich ein Unfallauto hinstellt und versucht, den Restwert den sie dem Geschädigten abzieht selbst zu realisieren.
Heutzutage wird das über eine Restwertebörse gemacht - das ist wie ebay für Unfallautos mit verbindlichen Geboten nur mit dem Unterschied, dass der Verkäufer nicht liefern muss sondern kann. Die Versicherung dagegen ermittelt so den maximal erzielbaren Preis für das beschädigte Fahrzeug und den zieht sie vom Wiederbeschaffungswert ab. Für den Geschädigten ein Nullsummenspiel, denn er kriegt ja am Ende den Wiederbeschaffungswert ersetzt - nur eben aus 2 Teilbeträgen. Für die Versicherung erspartes Geld, denn je höher der Restwert, desto weniger muss sie zahlen.
ghm
Jungs....lasst es gut sein! Der TE will offenbar sein eigenes Ding machen und stellt die zahlreichen Tipps von Euch immer erneut in Frage anstatt diese anzunehmen! 🙁
Zitat:
@Pandatom schrieb am 13. November 2014 um 20:31:10 Uhr:
Jungs....lasst es gut sein! Der TE will offenbar sein eigenes Ding machen und stellt die zahlreichen Tipps von Euch immer erneut in Frage anstatt diese anzunehmen! 🙁
Du verstehst es falsch.. Ich möchte mein Fahrzeug behalten, aber nicht reparieren lassen, da dieser dank LPG und Schaltgetriebe für mich sehr sparsam ist. Außerdem wurde TUV erst vor kurzem gemacht, was mich ebenfalls dazu anreizt das Fahrzeug zu behalten. Dennoch möchte ich aber die Reparaturkosten ausgezahlt haben. Deswegen die Fragen. Ich möchte Tipps sammeln und die bestmögliche für mich auswählen.
Zudem habe ich heute die beschädigte Stelle noch genauer angeschaut. Stoßstange und Rücklicht wurden ebenfalls zerkratzt.
Geh zum Anwalt und hole Dir fachliche Hilfe zu Rate! Alles andere, was Du hier versuchst, ist Kaffesatzleserei!
Ähnliche Themen
Wenn du genervt bist kannst du den Thread gerne ignorieren. Ich habe mich dazu entschieden den Anwalt als zweite Option zu nehmen falls es Probleme geben sollte, da ich den Anwalt erstmal selber bezahlen muss und evtl. auch später auf den Kosten sitzen muss und das passt mir aus persönlichen Gründen nicht.
Jungs vergesst es einfach, der TE ist beratungsresistent und kritikunfähig. Lasst ihn einfach machen. er hat halt i m m e r noch nicht kapiert das er sich eigentlich um nichts kümmern muss sondern das alles von einem Gutachter erledigt wird. Meiner Frau ist beim Ausparken vorn einer in ihren 17 Jahre alten Colt reingefahren, Gutachter geholt, der hat seine Arbeit gemacht, anschliessend das Gutachten zur Gegnerischen Vers. geschickt und gut wars. Dann kam noch ein Formular das haben wir ausgefüllt und 14 Tage später hat meine Frau das Geld auf dem Konto gehabt. Hier war allerdings die Schuldfrage ganz klar da ein stehendes Fahrzeug nun mal keinen Unfall verursachen kann. Beim TE liegt der Fall schon ganz anders, da sind beide gefahren, aber egal lass ihn mal machen. Vielleicht lesen wir dann ja bald "Hilfe die Vers. will nicht zahlen , wie soll ich vorgehen."
Zitat:
@murcelik schrieb am 13. November 2014 um 20:37:09 Uhr:
[...] Ich möchte mein Fahrzeug behalten, aber nicht reparieren lassen, da dieser dank LPG und Schaltgetriebe für mich sehr sparsam ist. Außerdem wurde TUV erst vor kurzem gemacht, was mich ebenfalls dazu anreizt das Fahrzeug zu behalten. Dennoch möchte ich aber die Reparaturkosten ausgezahlt haben. Deswegen die Fragen. Ich möchte Tipps sammeln und die bestmögliche für mich auswählen.Zudem habe ich heute die beschädigte Stelle noch genauer angeschaut. Stoßstange und Rücklicht wurden ebenfalls zerkratzt.
ok, murcelik, das ist doch jetzt mal endlich ne klare Ansage. Hier ist der Weg zum Ziel:
1. Du musst einen Gutachter beauftragen. Der schätzt den Wiederbeschaffungswert, stellt die Schadenshöhe fest und ermittelt den Restwert (über die Börse. Der einzige Ermessensspielraum dabei ist der Wiederbeschaffungswert. Deswegen musst DU dir einen Gutachter suchen und freundlich zu ihm sein und dir nicht ein Gutachten der gegnerischen Versicherung aufs Auge drücken lassen. Deswgen schickt man auch keine Fotos an die Versicherung auf denen Rostblasen zu sehen sind 😉
2. Du machst dienen Schaden bei der Versicherung geltend und verlangst Abrechnung nach Gutachten (weil du ja nicht reparieren lassen willst). Du bekommst also entweder die laut Gutachten festgelegten Reparaturkosten erstattet minus Mehrwertsteuer ODER (bei wirtschaftlichem Totalschaden) die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert (laut Börse). Dazu kommen 25.- Euro Unkostenpauschale und natürlich die Kosten für das Gutachten - thats it. Nutzungsausfall kannst du dabei nicht geltend machen weil du ihn ja behälst und deswegen der Versicherung nicht nachweisen kannst, dass zwischen Unfall und Anmeldung eines Ersatzfahrzeugs x Tage gelegen haben in denen du ohne Auto warst.
Da für den Schritt 2 unbedingt die Zahlen aus dem Schritt 1 benötigt werden, sollte klar sein, dass du ohne Gutachten nicht weiter kommst.
Den Schaden bei der Versicherung geltend machen kannst du selbst und die Versicherung wird dich über Wochen und Monate ignorieren und sich hinter Aktenbergen verschanzen bis du irgendwann die Schnauze so voll hast dass du zum Anwalt gehst.
Oder du gehst gleich zum Anwalt und hast dein Geld innerhalb von 2-3 Wochen. Normalerweise rechnet der Anwalt sein Honorar auch gleich mit der Versicherung ab, du musst also nicht in Vorleistung treten - so und nicht anders würde ich das mit dem Anwalt vereinbaren.
Noch ein allerletzter Tip: Wenn du schon unbedingt deinen Schaden selbst bei der Versicherung geltend machen willst, dann setze in deinem ersten Schreiben auch eine Frist von 2 Wochen zur Begleichung des Schadens andernfalls du hiermit die Versicherung sofort und automatisch in Verzug setzt und für verspätete Zahlung Zinsen nach BGB geltend machst. Das wird die Versicherung natürlich nicht zu schnellerem Handeln veranlassen, aber der Anwalt den du dann 4 Monate später doch beauftragen wirst, wird sich freuen denn er kann für dich weitere ca 40 Euro Verzugszinsen geltend machen.
So, das war immer noch keine Rechtsberatung sondern nur eine Zusammenfassung dessen wie ICH es tun würde weil ich weiß, dass es so geht. Jetzt mach was du für richtig hälst.
ghm
Hallo zusammen,
etwas Wesentliches hat murcelik bereits zur Eröffnung seines Threads geschrieben, leider haben wir alle (mich eingeschlossen) es überlesen:
Zitat:
schrieb am 12. November 2014 um 19:14:53 Uhr:
ich hatte letzte Woche einen unverschuldeten Autounfall:
Ich war ... auf einem Parkplatz unterwegs und ein anderes Fahrzeug ... hat mich übersehen und ist beim rückwärts Ausparken aus einer Parklücke gegen mein Fahrzeug gefahren.
Zitat:
murcelik schrieb am 12. November 2014 um 20:07:09 Uhr:
einen Anwalt würde ich ungerne einschalten
Zitat:
murcelik schrieb am 12. November 2014 um 20:42:20 Uhr:
Ich habe aber leider keine Rechtschutzversicherung und muss dann wahrscheinlich erstmal alles selber zahlen?
Zitat:
schrieb am 13. November 2014 um 20:37:09 Uhr:
Ich möchte mein Fahrzeug behalten, aber nicht reparieren lassen
@murcelik,
deine Zurückhaltung hinsichtlich der Einschaltung eines Anwalts und Vermeidung von Kosten ist nunmehr klar ersichtlich: Der Unfall hat sich auf einem Parkplatz ereignet.
Auf einem Parkplatz haben die Unfallbeteiligten erhöhte Sorgfaltspflichten zu beachten, diese gelten auch für den an sich Bevorrechtigten. Im Schadensfall nehmen sich die Beteiligten gegenseitig in Anspruch, die jeweils gegnerische Haftpflicht reguliert den Schaden des Anspruchstellers samt allen Nebenkosten nach gängiger Rechtsprechung auf Grund einer Haftungsverteilung jeweils nur zur Hälfte, günstigstenfalls 40:60. Es ist also davon auszugehen, dass jede Partei, unabhängig davon, welche Variante der Abwicklung angegangen wird, etwa 50% der eigenen Kosten selbst zu tragen hat.
Auch du murcelik hast deine Sorgfaltspflichten verletzt, sonst wäre es nicht zu diesem Zusammenstoß gekommen: Du als Vorbeifahrender hast zwar ein Vorrecht gehabt, aber die Absicht des Ausparkenden war für dich mit Sicherheit erkennbar, bevor du seine Parkbucht passiert hast. Es wäre nicht zu einem Zusammenstoß gekommen, wenn du unter Anwendung einer erhöhten Sorgfaltspflicht dein Auto vor der Parkbucht bis zum Stillstand angehalten hättest ... etwa anders lautende Behauptungen müsstest du beweisen können.
LG, Walter
Was hat das denn bitte damit zu tun!?!? Klar bin ich unschuldig, der andere hat die Schuld sogar der Polizei zugegeben, weil er unachtsam rückwärts aus der Parklücke gefahren ist. Außerdem waren vor dem Passieren meinerseits nicht mal seine Rücklichter an (wie z.B. Bremsleuchte, Rücklicht, Blinker). Zur Not kann ich sogar Videoaufnahmen (Parkplatz müsste Videokameras haben) vorzeigen. Es ist alles innerhalb von einer Sekunde passiert.
@murcelik
Bring das Auto zu deiner nächsten MB- Niederlassung, die kümmern sich um die ganze Abwicklung. Man braucht nichts selber machen, nur das reparierte Auto wieder abholen.
Er will nicht reparieren lassen!!!Zitat:
@FabJo schrieb am 14. November 2014 um 17:09:03 Uhr:
@murcelik
Bring das Auto zu deiner nächsten MB- Niederlassung, die kümmern sich um die ganze Abwicklung. Man braucht nichts selber machen, nur das reparierte Auto wieder abholen.
Beispielhafte Abrechnung:
Wiederbeschaffungswert: 3.000,00 € (Mittelwert aus 68 Fahrzeugen Bj. 1999)
Reparaturkosten: 5.000,00 €
Restwert: 1.150,00 €, der Geschädigte behält sein Fahrzeug
Wiederbeschaffungsaufwand: 1.850,00 €, netto 1.554,62 €
(Ersatz 50% v. WBA netto: 777,31 €)
Auch bei einem Totalschaden gilt der Grundsatz: Die Mwst. wird nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
LG, Walter
Das Ganze wird so langsam lächerlich,wie oft soll man dem TE denn noch schreiben was zu tun ist...........😕
Meine Fragen wurden hier im Thread beantwortet. Vielen Dank
Die meisten von euch haben mir zu einem Anwalt geraten. Jedoch möchte ich der gegn. Versicherung nicht unnötig Kosten verursachen und dafür sorgen, dass die mir dann eben wegen dem Anwalt Probleme machen. Ich habe mehrfach überlegt und habe letzendlich den Fragebogen sorgfältig ausgefüllt und abgeschickt. Normalerweise sollte es keine Probleme geben. Falls es doch zu Problemen kommen sollte, dann gibt es immer noch den Weg einen Anwalt hinzuzuziehen, was ich dann auch machen werde.
Wenn etwas schief läuft und mit einem Anwalt von Anfang an hätte verhindert werden können, dann bin ich selbstverständlich Schuld, nicht Ihr. Ich wäre dann "auf den Kopf gefallen".
Die Sache hier ist für mich erst mal geklärt. Nach telefonischer Auskunft wird man sich nächste Woche bei mir melden. Am Ende werde ich dann hier berichten.