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Unverschuldeter Unfall, Seitenwand hinten rechts eingedrückt.. Gegnerische Versicherung hat Fragen

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 12. November 2014 um 18:14

Hallo,

erstmal entschuldigung falls es nicht hierher gehört.

ich hatte letzte Woche einen unverschuldeten Autounfall:

Ich war mit Schrittgeschwindigkeit mit meinem Mercedes E240T W210 auf einem Parkplatz unterwegs und ein anderes Fahrzeug (Mercedes ML) hat mich übersehen und ist beim rückwärts Ausparken aus einer Parklücke gegen mein Fahrzeug gefahren. Er hat die Seitenwand hinten rechts genau im Bereich des Tankdeckels getroffen und hat diesen stark eingedrückt (siehe Foto).

Schaden wurde polizeilich aufgenommen.

Habe jetzt einige Fragen:

- Wie hoch ist ungefähr der Schaden (Reparaturkosten?)?

- Gegn. Versicherung hat geschrieben, dass Gutachten nur bei ganz erheblichen Beschädigungen des Fahrzeugs erforderlich ist. Theoretisch habe ich schon ein Recht auf ein Gutachten, den die Versicherung zahlen muss, oder? Wird die Versicherung mir ein Angebot ohne Gutachten machen?

- Was sollte ich beachten (z.B. mit evtl. Gutachter, gegn. Versicherung, usw.)?

- Kommt ein Nutzungsausfall in Frage?

Außerdem hat die Versicherung im Fragebogen eine Frage bei der ich mir nicht sicher bin:

- Ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher?

Was sollte ich da angeben?

Vielen Dank im voraus!

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Beste Antwort im Thema

Hallo, wenn Du Dich gerne von der generischen Versicherung "über den Tisch ziehen" lassen möchtest, verzichte auf einen Anwalt. Dann erlebt Du hautnah den Unterschied zwischen "Recht" und Gerechtigkeit". Keine Angabe ohne Anwalt. Du hast sonst die große Chance, dass Dir das Wort im Munde herumgedreht wird.

Dies ist ein freundschaftlicher Rat

aus Österreich

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Zitat:

@murcelik schrieb am 12. November 2014 um 21:17:31 Uhr:

Ich fülle jetzt mal den Fragebogen aus und schicke es morgen inkl. Fotos ab. Mal schauen wie die drauf reagieren.

Bist Du beratungsresistent? :confused: Du solltest genau DAS NICHT TUN! Die Tipps von verschiedenen Seiten sind doch m.E. mehr als eindeutig und klar formuliert!

am 13. November 2014 um 7:05

Zitat:

@murcelik schrieb am 12. November 2014 um 21:17:31 Uhr:

Vielen Dank an alle!

Ich fülle jetzt mal den Fragebogen aus und schicke es morgen inkl. Fotos ab. Mal schauen wie die drauf reagieren.

Gruß

Edit: Nochwas: Die gegn. Versicherung ist die R+V. Hat jmd schon Erfahrung mit denen?

Würde ich auch machen, so legst DU Dir das erste Ei.

Jeder rät Dir hier ab warum machst Du es trotzdem? Den ganzen Salm hättest Du Dir sparen können. Geh zum :D und lasse Dir einen KV geben. Das ist das mindeste. Oder lege weiter. Kurz zum Schluss. Wenn Du doch dann einen Anwalt brauchen solltest, kann es passieren, daß dieser an Deinem Fall kein Interesse hat.

Meiner Meinung nach sollte der TE den Bogen abschicken.

Er muss (so wie es aussieht) seine eigenen Erfahrungen machen. Es kamen genug Tipps (die mehrheitlich in eine Richtung gehen) und zieht trotzdem sein Ding durch. Wieso dann eine Meinung oder mehrere Meinungen in einem Forum einholen? Also muss der Kampf mit der Versicherung nun weh tun (sowohl finanziell als auch mental) dann weiß auch der TE beim nächsten Mal, was zu tun ist.

Meine pers. Meinung:

- Bei größeren Schäden (und das ist Deiner definitiv): Wenn der Einschlag stärker war (in diesem Fall wohl eher "rollen") dann zum Arzt. Körperliche Beschwerden werden nämlich erst nach und nach einige Tagen später kommen. Danach führt der Weg zum Anwalt. Ok eine Verkehrsrechtschutz sollte Jeder haben und zählt zu den wichtigsten Versicherung überhaupt, in Deinem Fall leider zu spät. (Auch hier: Lerneffekt: VKRS abschließen, kostet doch meist nur um die 20 € im Quartal). Aber dennoch, es ist ein von Dir unverschuldeter Unfall. Du hast das Recht auf einem Anwalt, den die geg. Versicherung auch zahlt. Das Interesse der geg. Versicherungen ist logischer Weise: so wenig Geld wie eben nur möglich hinzulegen. Dein Ziel kann ja eig. nur das Gegenteil sein, oder?

- Bei kleineren Schäden (paar Kratzer oder sowas): Kann man auch mit der Versicherung direkt abrechnen. Ich spreche da von Bagatellschäden weit unter 1.000 €. Da sind die Versicherungen auch oft kooperativ, weil sie keine Lust haben Anwalt etc. pp. zu zahlen. Ich hatte so ein Fall, an einer Ampel wurde ich leicht angebumst, Schaden: ca. 300,00 €. Nächsten Tag rief Versicherung an, geben Sie uns einfach das Gutachten rein mit Bankverbindung, wir werden das umgehend begleichen. Und da ging es auch ruck zuck.

Ist doch klar dass die gegenerische Versicherung Fragen hat.

Du brauchst dafür doch keinen Anwalt.

Geh zu einer Werkstatt deines Vertrauens und lass dir einen Kostenvoranschlag machen.

Unterschreibe eine Abtrittserklärung.

Sende den ganzen Kram an die Versicherung und schreib dazu, dass du das Geld auf dein Konto überwiesen haben möchtest.

Ohne Merkelsteuer versteht sich.

So hast du wahrscheinlich gute 2000,- Euro auf deinem Konto und machst dir einen schönen Karibik-Urlaub diesen Winter.

Versicherung ist happy. Du bist happy.

(Den Wagen auf keinen Fall reparieren lassen.

Lohnt nicht, der ist sowieso bald reif für Afrika).

 

Genau so würde ich es machen.

Zitat:

@Dieselspitze schrieb am 13. November 2014 um 08:31:49 Uhr:

Ist doch klar dass die gegenerische Versicherung Fragen hat.

Du brauchst dafür doch keinen Anwalt.

Geh zu einer Werkstatt deines Vertrauens und lass dir einen Kostenvoranschlag machen.

Unterschreibe eine Abtrittserklärung.

Sende den ganzen Kram an die Versicherung und schreib dazu, dass du das Geld auf dein Konto überwiesen haben möchtest.

Ohne Merkelsteuer versteht sich.

So hast du wahrscheinlich gute 2000,- Euro auf deinem Konto und machst dir einen schönen Karibik-Urlaub diesen Winter.

Versicherung ist happy. Du bist happy.

(Den Wagen auf keinen Fall reparieren lassen.

Lohnt nicht, der ist sowieso bald reif für Afrika).

Wenn du den Schaden abtrittst (nämlich an die Werkstatt), dann kriegst du ein repariertes Auto zurück und im Falle eines Falles von der Versicherung den Nutzungsausfall und Wertminderung ersetzt.

Wo bitte sollen da 2000.- Euro her kommen. Die Werkstatt lässt sich doch nicht erst den Schaden von dir abtreten um die Formaltäten mit der Versicherung für dich zu klären, dann das Auto nicht zu reparieren und dir den Unterschied auszubezahlen.

Was du meinst ist nach Gutachten abrechnen und dann in der Hinterhofwerke für weniger reparieren lassen. Das kann man machen, schliesst aber die Unterzeichnung einer Abtrittserklärung aus.

ghm

Zitat:

Was du meinst ist nach Gutachten abrechnen und dann in der Hinterhofwerke für weniger reparieren lassen. Das kann man machen, schliesst aber die Unterzeichnung einer Abtrittserklärung aus.

Hast Recht.

Da hab ich Kostenvoranschlag, Angebot, Gutachten, Abtretungserklärung ein bisserl durcheinandergewürfelt. Sorry.

(Hatte im letzten Jahr jeweils einen Fall von den beiden. Einmal mit Kostenvoranschlag und Reparatur in Hinterhofwerkstatt und einmal neue Frontscheibe mit Abtretungserklärung).

Auf jeden Fall gratuliere ich dem TE für seinen Glückstreffer und wünsche Ihm einen schönen Urlaub in der Karibik.

Themenstarteram 13. November 2014 um 12:30

Kurze Rückmeldung: war heute bei der nächstgelegenen MB-Vertragswerkstatt. Der Meister hat die Reparaturkosten auf ca 5000€ geschätzt..

Anwalt wollte ich eigentlich ungern einschalten, aber wenn Ihr meint, dass es gut wäre, dann suche ich mal nach einem.

Zitat:

@murcelik schrieb am 13. November 2014 um 13:30:52 Uhr:

Kurze Rückmeldung: war heute bei der nächstgelegenen MB-Vertragswerkstatt. Der Meister hat die Reparaturkosten auf ca 5000€ geschätzt..

Wäre der Wagen bei weitem nicht mehr wert und wäre dann ein wirtschaftlicher Totalschaden. So eine Summe würde dann auch keine Versicherung mehr ohne Gutachten bezahlen. Such Dir Rat bei einem Anwalt....SOFORT! Ansonsten könntest Du nur verlieren!

am 13. November 2014 um 12:48

Na dann will ich hier auch mal meinen Senf (ERfahrung) dazu geben: :D

Vor ca.6 Monaten fuhr jemand hinten auf den Wagen meiner Frau.

(Micra 16J alt Erstbesitz 68000km)

Ich wand mich nicht an eine Werkstatt der Marke sondern an eine mir

bekannte Karosseriewerkstatt.

1. Man sagte mir ich solle unbedingt einen Anwalt einschalten.

(Der von ihnen empfohlene wurde eingeschaltet)

2. Es wurde von der Werkstatt ein Sachverständiger zwegs Gutachten

bestellt. (kam am nächsten Tag)

Schaden lt Gutachten 2350,-.

(etwas über Wiederbeschaffungswert)

Er informierte uns darüber, das wenn der Schaden in der Werkstatt

behoben wird und nicht einfach nach Gutachten abgerechnet wird,

bis zu 130% (!) des Wiederbeschaffungswertes reguliert wird.

3. Fahrzeug wurde in der Werkstatt repariert.

(Stoßstange, Heckschürze, Endtopf)

4. Gutachter kam zum Nachgutachten für die Versicherung ob

der Schaden auch nach dem Schadensgutachten in der Werkstatt repariert wurde.

Fazit:

Versicherung des Verursachers regulierte

Reparatur

Anwalt

Gutachter (2x)

Wir haben mit der Versicherung nichts zu tun gehabt, der RA hat

alles im Griff gehabt und wir haben mit ihm alles per Email erledigt.

Was bedeutet, die erste Post bekam die Versicherung nicht von uns,

sondern vom RA. ;)

Innerhalb von 15 Tagen war alles erledigt und für meine Frau

blieb noch was übrig, da die Werkstatt es günstiger hinbekam. :D

Ich denke das eine gute Karosseriewerkstatt den Schaden günstiger behebt

als der Freundliche. ;)

Themenstarteram 13. November 2014 um 16:00

Zitat:

@Pandatom schrieb am 13. November 2014 um 13:46:05 Uhr:

Zitat:

@murcelik schrieb am 13. November 2014 um 13:30:52 Uhr:

Kurze Rückmeldung: war heute bei der nächstgelegenen MB-Vertragswerkstatt. Der Meister hat die Reparaturkosten auf ca 5000€ geschätzt..

Wäre der Wagen bei weitem nicht mehr wert und wäre dann ein wirtschaftlicher Totalschaden. So eine Summe würde dann auch keine Versicherung mehr ohne Gutachten bezahlen. Such Dir Rat bei einem Anwalt....SOFORT! Ansonsten könntest Du nur verlieren!

Ist mit "Wert" der momentane Wert (also nach dem Unfall) gemeint oder der Wiederbeschaffungswert?

Wenn der Wiederbeschaffungswert gemeint ist, dann ist meiner Meinung nach das Fahrzeug schon ca. 4000€ Wert, da MoPf (09/1999) mit LPG Anlage und TÜV bis 09/2016.

Außerdem verstehe ich nicht wieso ich nur verlieren kann. Wenn die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert (130% Regel) sind, dann muss doch die gegnerische Versicherung doch den Wiederbeschaffungswert zahlen (was immer noch 4000€ wären).

Oder habe ich einen Denkfehler?

am 13. November 2014 um 17:12

Nach Auskunft meines Gutachter ist es wohl durchaus möglich,

das wenn die Versicherung den Wiederbeschaffungswert auszahlt,

das defekte Fahrzeug "einkassiert", da man ja von dem Geld

ein gleichwertiges Fahrzeug "wiederbeschaffen" kann.

Könnte es sein, das 4000,- ein klitzekleinwenig optimistisch sind? :D

Hallo zusammen,

hallo murcelik,

wenn du deine Sache weiterhin "so laufen lässt", legt der Schaden-Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung an seinem Schreibtisch den Wiederbeschaffungswert an der Untergrenze fest. Die Reparaturkosten werden garantiert den Wiederbeschaffungswert übersteigen und es wird ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt.

Die Folgen: Es wird keine Reparaturfreigabe erteilt und dein Auto wird in die Restwertbörse eingestellt. Möchtest du dein Auto trotzdem behalten, wird dir der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Höchstgebotes aus der Restwertbörse ausgezahlt.

Wenn du dich für eine Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes entscheidest, erhält der Höchstbietende aus der Restwertbörse dein Auto.

Wenn du dein Auto nach der 130%-Regel instandsetzen lassen möchtest, sollte spätestens jetzt ein Rechtsanwalt deine Interessen vertreten. Ein von dir eingesetzter Gutachter sollte die Reparaturwürdigkeit feststellen und den dafür notwendigen Aufwand ggfs. nach den Stundenverrechnungssätzen von Partnerbetrieben der Versicherungswirtschaft für werkstattgebundene Versicherungsnehmer errechnen. Das Netz der Partnerwerkstätten umfasst ca. 1.350 Betriebe, dabei handelt es sich i.d.R. nicht um Vertragspartner der Automobilindustrie. Unter der Rufnummer 0800 2 48544533 kannst du eine Auswahl von Partnerwerkstätten in deiner näheren Umgebung in Erfahrung bringen.

Sollte die 130%-Grenze auch nach den Tarifen der Partnerwerkstätten überschritten werden und müsste eine gewollte Reparatur insgesamt oder anteilig in Eigenleistung erfolgen, ist eine einvernehmliche vorherige Abstimmung über die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung zu empfehlen.

Eine fiktive Abrechnung (Erstattung ohne Mwst.) ist nach der 130%-Regel nicht möglich.

LG, Walter

 

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 13. November 2014 um 18:37:59 Uhr:

[...]

Die Folgen: Es wird keine Reparaturfreigabe erteilt und dein Auto wird in die Restwertbörse eingestellt. Möchtest du dein Auto trotzdem behalten, wird dir der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Höchstgebotes aus der Restwertbörse ausgezahlt.

Wenn du dich für eine Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes entscheidest, erhält der Höchstbietende aus der Restwertbörse dein Auto.

[...]

Fast richtig.

Der Höchstbietende aus der Restwertebörse verpflichtet sich, das Auto zu diesem Preis abzunehmen. Das heisst, ich kann an ihn zu diesem Preis verkaufen und er muss das Auto abnehmen. Das heißt nicht, dass ich an ihn verkaufen muß. Selbstverständlich ist es meine Entscheidung ob ich das Auto behalte oder auch an jemanden anderen verkaufe (egal zu welchem Preis).

ghm

Themenstarteram 13. November 2014 um 19:23

Das mit Restwertbörse höre ich zum ersten Mal. Sicher dass das so ist? Ich dachte das Gutachten macht eine Restwert und Wiederberschaffungswert Berechnung und die Versicherung zahlt mir die Differenz zwischen RW und WBW? So ist das doch normalerweise

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