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Unverschuldeter Unfall, Auto repariert, Gegnerversicherung will Nachprüfung

Themenstarteram 2. Dezember 2015 um 21:16

Hallo Leute,

wie soll sich da der Betroffene verhalten? Einem aus der Verwandschaft ist ein unverschuldeter Unfall mit seinem Auto passiert, bei dem der Schaden an seinem Auto vom Gutachter protokolliert wurde und gemäß dem Gutachten in einer freien Werkstatt instand gesetzt wurde. Kaum war das Auto fertig repariert und vom Besitzer von der Werkstatt abgeholt, kam später ein Brief von der zahlenden gegnerischen Versicherung, dass sie das Auto nachüberprüfen wollen, ob es auch nach ihren Vorstellungen instand gesetzt wurde!

Vorweg sei gesagt, dass alles vor allem rechtlich korrekt und sauber abgewickelt wurde, auch die Reparatur war genau nach Gutachten und fühlen uns eigentlich auf der sicheren Seite. Aber droht hier trotzdem evtl. Umgemach weil die Gegnerversicherung nun andere Vorstellungen haben könnte wie das Auto instand gesetztt wurde? Was sind eure Erfahungen evtl. aus der Praxis?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Celvic schrieb am 3. Dezember 2015 um 18:08:21 Uhr:

Der Gegnerversicherung wird natürlich die Moglichkeit alsbald zum Besichtigen gegeben, alle Beteiligten haben ja sich ordnungsgemäss gehandelt! Ein kleineres Fragezeichen bleibt trotzdem wenn ihr wisst was ich meine....

Du solltest ein sehr großes Fragezeichen sehen und Deinem Verwandten unbedingt dazu raten, eine solche Besichtigung nicht zuzulassen. Die gegnerische Versicherung hat an dem Fahrzeug eines Geschädigten absolut nichts zu suchen, weder vor der Reparatur, noch danach.

Was getan werden sollte, steht bereits in der ersten Antwort.

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Lässt euch vom Sachverständigen die Reparatur bestätigen.

Um die Frage beantworten zu können, sind weitere Angaben aus dem Gutachten erforderlich, wie z. B. Reparaturkosten, Restwert und Wiederbeschaffungswert.

Die Skepsis der Versicherung kann ich übrigens verstehen, denn wer läßt sein Fahrzeug in einer freien Werkstatt reparieren, wenn Anspruch auf Reparatur in einer Markenwerkstatt besteht.

Evtl. 130% Bereich?

Aus irgendwelchen Gründen hat die Versicherung offenbar Zweifel, dass die Werkstatt tatsächlich nach Gutachten repariert hat.

Ich setze jetzt einfach mal voraus, dass das Gutachten von der Versicherung anerkannt wurde.

Ich sehe eigentl. keinen vernünftigen Grund warum der Eigentümer hier die Überprüfung verweigern sollte.

Im Gegenteil - es ist doch eigentl. in eurem Interesse, dass jemand (kostenlos) überprüft ob die Werkstatt vernünftig gearbeitet hat.

Vielleicht hat die Versicherung ja in der Vergangenheit mit der Werkstatt Probleme gehabt und die Versicherung will Ihrerseits überprüfen das nicht gemogelt wurde.

Ich spreche hier mal Austauschteile an Zb eine Tür nicht ausgewechselt sondern gespachtelt wurde aber eine ausgewechselte Tür berechnet hat.

Themenstarteram 3. Dezember 2015 um 17:08

Es ist ein Wagen mit keinem so hohen Wert mehr, und der Schaden (Heckschaden) war nahe am wirtschaftlichen Totalschaden, aber von den ganzen Zahlen (Restwert, Wiederbeschaffungswert, Repararturkosten) her noch soweit im Rahmen, dass man noch reparieren konnte/durfte. Die Werkstatt hat einen guten Ruf und existiert bei uns in der Stadt schon sehr lange und wurde uns auch empfohlen. Der Gegnerversicherung wird natürlich die Moglichkeit alsbald zum Besichtigen gegeben, alle Beteiligten haben ja sich ordnungsgemäss gehandelt! Ein kleineres Fragezeichen bleibt trotzdem wenn ihr wisst was ich meine....

Ich habe kein gutes Gefühl bei der Sache, der Rest wäre Spekulation.

Zitat:

@Celvic schrieb am 3. Dezember 2015 um 18:08:21 Uhr:

Der Gegnerversicherung wird natürlich die Moglichkeit alsbald zum Besichtigen gegeben, alle Beteiligten haben ja sich ordnungsgemäss gehandelt! Ein kleineres Fragezeichen bleibt trotzdem wenn ihr wisst was ich meine....

Du solltest ein sehr großes Fragezeichen sehen und Deinem Verwandten unbedingt dazu raten, eine solche Besichtigung nicht zuzulassen. Die gegnerische Versicherung hat an dem Fahrzeug eines Geschädigten absolut nichts zu suchen, weder vor der Reparatur, noch danach.

Was getan werden sollte, steht bereits in der ersten Antwort.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 3. Dezember 2015 um 12:31:01 Uhr:

 

Im Gegenteil - es ist doch eigentl. in eurem Interesse, dass jemand (kostenlos) überprüft ob die Werkstatt vernünftig gearbeitet hat.

:D:D:D

Du musst der gegnerischen Versicherung garnichst zeigen ! Du kannst mit deinem Eigentum machen was du willst ! Heißt ,reparieren oder nicht .

Hat die Versicherung denn schon vollständig gezahlt?

am 4. Dezember 2015 um 8:50

Also, wenn bei mir jemand Nachbesichtigen wollte, dann müßte ich die Zeit, die ich dafür aufwende leider in Rechnung stellen. ;)

Gruß Frank,

Zeit ist Geld oder so ähnlich. ;)

Er will ja nicht dich besichtigen, sondern das Auto.

Du musst ja nicht daneben stehen und zuschauen.

Viele Grüße

Olmo

Der lieber vorher denkt, bevor er schreibt :D

am 4. Dezember 2015 um 11:38

Zitat:

@olmo12 schrieb am 4. Dezember 2015 um 11:10:42 Uhr:

Er will ja nicht dich besichtigen, sondern das Auto.

Du musst ja nicht daneben stehen und zuschauen.

Viele Grüße

Olmo

Der lieber vorher denkt, bevor er schreibt :D

1. Ohne mein Dabeisein würde niemand etwas Nachbesichtigen.

2. Zu "Der lieber vorher denkt,....."... Da schreibe ich jetzt einmal nichts dazu. ;)

Gruß Frank,

der auch Klugscheissen könnte wenn er wollte. ;)

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