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Unfall - Wartezeiten

Themenstarteram 15. Februar 2021 um 22:26

Hallo liebe Motor Talker,

am 30.01. wurde mein geparktes Fahrzeug beschädigt. Der Unfallverursacher konnte mich ausfindig machen und ich habe die Polizei verständigt. Der Schaden war so groß, dass ich 6 Tage später (also am 05.02.) ein Gutachten veranlasst habe. Dieses Gutachten liegt mir seit Dienstag, den 09.02. vor. Es stellt sich raus, dass das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt. Daraufhin habe ich auf Empfehlung des Gutachters einen Anwalt eingeschaltet, der sich um alles weitere kümmern soll. Im Gutachten steht ein Restwert X. Diesen Restwert X zahlt mir ein Käufer, welcher das Fahrzeug am Samstag, den 20.02. abholen kommt. Deshalb kann ich dem Rechtsanwalt auch erst am 20.02. den Kaufvertrag zusenden, sodass er alle Unterlagen hat, um es der Versicherung zuzusenden, so dass diese die Differenz begleicht.

Zwischen dem 30.01. und dem 22.02. (Da der 20.02 ein Samstag ist, sendet der Anwalt die Unterlagen frühestens am 22.02. weg) liegen aber über drei Wochen. Passt das vom zeitlichen Ablauf her trotzdem noch? Mache mir Gedanken, dass die Zeitspanne zwischen Schadensverursachung und Erstellung von Schadensbegleichung zu hoch ist.

Gruß,

Lenny

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16 Antworten
am 15. Februar 2021 um 22:30

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 15. Februar 2021 um 23:26:21 Uhr:

Hallo liebe Motor Talker,

am 30.01. wurde mein geparktes Fahrzeug beschädigt. Der Unfallverursacher konnte mich ausfindig machen und ich habe die Polizei verständigt. Der Schaden war so groß, dass ich 6 Tage später (also am 05.02.) ein Gutachten veranlasst habe. Dieses Gutachten liegt mir seit Dienstag, den 09.02. vor. Es stellt sich raus, dass das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt. Daraufhin habe ich auf Empfehlung des Gutachters einen Anwalt eingeschaltet, der sich um alles weitere kümmern soll. Im Gutachten steht ein Restwert X. Diesen Restwert X zahlt mir ein Käufer, welcher das Fahrzeug am Samstag, den 20.02. abholen kommt. Deshalb kann ich dem Rechtsanwalt auch erst am 20.02. den Kaufvertrag zusenden, sodass er alle Unterlagen hat, um es der Versicherung zuzusenden, so dass diese die Differenz begleicht.

Zwischen dem 30.01. und dem 22.02. (Da der 20.02 ein Samstag ist, sendet der Anwalt die Unterlagen frühestens am 22.02. weg) liegen aber über drei Wochen. Passt das vom zeitlichen Ablauf her trotzdem noch? Mache mir Gedanken, dass die Zeitspanne zwischen Schadensverursachung und Erstellung von Schadensbegleichung zu hoch ist.

Gruß,

Lenny

STOP!!!!!

Die gegnerische Versicherung wird das u.U. nicht akzeptieren und Du bleibst auf dem Schaden sitzen!

Anwalt ist gut. Er sollte sich um alles kümmern. Die gegnerische Versicherung wird zur Schadensminimierung mit dem Gutachten einen Aufkäufer suchen, der evtl. mehr zahlt. In dem Fall bleibst Du auf der Differenz sitzen, wenn Du jetzt verkaufst.

Wie schnell die Regulierung geht? Kann Monate dauern. Es gibt eine Diskrepanz zwischen der Zahlung der Ausfalltage und der Geschwindigkeit der Regulierung.

Themenstarteram 15. Februar 2021 um 22:37

Zitat:

@xis schrieb am 15. Februar 2021 um 23:30:27 Uhr:

Zitat:

[

STOP!!!!!

Die gegnerische Versicherung wird das u.U. nicht akzeptieren und Du bleibst auf dem Schaden sitzen!

Die gegnerische Versicherung wird zur Schadensminimierung mit dem Gutachten einen Aufkäufer suchen, der evtl. mehr zahlt. In dem Fall bleibst Du auf der Differenz sitzen, wenn Du jetzt verkaufst.

Der Anwalt sagte, dass in dem Fall die Versicherung „Pech“ gehabt hat und den Schaden laut Gutachten zahlen muss. Der Kaufvertrag sei nur wichtig.

Ich rege mal an, dass ein Moderator oder Forenpate diesen Thread in das Versicherungsforum verschiebt. Könnte mehr Erfolg haben :)

am 16. Februar 2021 um 1:35

Warum sollte die Spanne zu lang sein. Irgendwie kann ich deinen Gedanken nicht folgen. Zwischen Unfall und der ungültigen Begleichung des Schadens vergehen bei manchen Jahre. Du machst dir Gedanken wegen drei Wochen, wobei das bis jetzt wohl alles reibungslos läuft.

am 16. Februar 2021 um 3:33

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 15. Februar 2021 um 23:37:42 Uhr:

Zitat:

@xis schrieb am 15. Februar 2021 um 23:30:27 Uhr:

 

 

Der Anwalt sagte, dass in dem Fall die Versicherung „Pech“ gehabt hat und den Schaden laut Gutachten zahlen muss. Der Kaufvertrag sei nur wichtig.

Und meine Anwältin sagte mir das, was ich oben geschrieben habe.

Ich hab's nicht drauf ankommen lassen, und an den Aufkäufer verkauft, den die gegenerische Versicherung präsentiert hat.

Ist ein zweischneidiges Schwert. Wenn die Werte plausibel sind, kann man dies möglicherweise so machen. Wenn die gegnerische Versicherung zu anderen Werten kommt (geringere Wiederbeschaffung, geringerer Schaden oder höherer Restwert), dann kann es von Nachteil sein, wenn die nicht besichtigen können. Selbst wenn die das am Ende akzeptieren müssten, kann dies die Auszahlung verzögern.

Der gegnerischen Versicherung liegt noch gar keine Schadenmeldung vor?

Zitat:

@xis schrieb am 16. Februar 2021 um 04:33:54 Uhr:

 

...

Ich hab's nicht drauf ankommen lassen, und an den Aufkäufer verkauft, den die gegenerische Versicherung präsentiert hat.

Letztes Jahr hatte ich auch einen Fremdschaden.

Die Versicherung hat mir vom Gesamtwert den Betrag abgezogen, den sie als Aufkäufer mit dem höchsten Gebot mir präsentierte.

Und schriftlich bekam ich, dass ich auch selber an jemanden anderen verkaufen kann und eventuell mehr Geld bekomme, sie aber nur den Betrag kürzt, den sie vom höchstbietenden Aufkäufer vorliegen hat.

Hätte ich günstiger verkauft, dann wäre mir eine Differenz entstanden, hätte ich jemanden gefunden, der mehr bezahlt ein Plus.

Aber der Anwalt müsste das doch genau wissen?

am 16. Februar 2021 um 8:03

Zitat:

@bimota schrieb am 16. Februar 2021 um 06:37:21 Uhr:

Zitat:

@xis schrieb am 16. Februar 2021 um 04:33:54 Uhr:

 

...

Ich hab's nicht drauf ankommen lassen, und an den Aufkäufer verkauft, den die gegenerische Versicherung präsentiert hat.

Letztes Jahr hatte ich auch einen Fremdschaden.

Die Versicherung hat mir vom Gesamtwert den Betrag abgezogen, den sie als Aufkäufer mit dem höchsten Gebot mir präsentierte.

Und schriftlich bekam ich, dass ich auch selber an jemanden anderen verkaufen kann und eventuell mehr Geld bekomme, sie aber nur den Betrag kürzt, den sie vom höchstbietenden Aufkäufer vorliegen hat.

Hätte ich günstiger verkauft, dann wäre mir eine Differenz entstanden, hätte ich jemanden gefunden, der mehr bezahlt ein Plus.

Aber der Anwalt müsste das doch genau wissen?

Als ich Anfang der 201x-er meinen Golf - auch unverschuldet - in einem Unfall verloren habe, wollte die Versicherung:

a) mindestens den Höchstbieter sehen

b) die Verkaufsquittung

Für mich wäre NICHTS übrig geblieben, wenn der Pole, der mir den Wagen abgekauft hat, nicht ein Teil in bar und ohne Quittung bezahlt hätte. Die Differenz hat eben so gereicht, um die Kosten zu dämpfen, die das hergek*cke der gegenerischen Versicherung (Allsecur) veranstaltet hat.

Aktuell hat mir die Anwältin geraten, mit dem Verkauf zu warten, bis die gegenerische Versicherung einen Käufer aus dem Hut zaubert.

Unterm Strich scheint es Unterschiede zu geben, wobei mir die Haltung, dass Du etwas offiziell einstreichen darfst, merkwürdig vorkommt (Schadensminimierungspflicht nicht eingefordert?). Es kann aber auch sein, dass es schadensminimierender ist, ein Thema schnell abzuarbeiten, anstatt den letzten Cent herauszuquetschen. Man muss ja bedenken, dass viele Menschen froh sind, das Thema abzuschließen, und nur wirklich Wenige versuchen noch einige Cent für sich zu retten. Dafür lohnt wohl der Gesamtaufwand der Überprüfung jeder eizelnen Verkaufsquittung für die Betreffende Versicherung nicht....

Alles nur Spekulation.

Dass man schlechter wegkommt, wenn man zu billig verkauft, ist wohl die gesicherte Aussage.

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 15. Februar 2021 um 23:37:42 Uhr:

Der Anwalt sagte, dass in dem Fall die Versicherung „Pech“ gehabt hat und den Schaden laut Gutachten zahlen muss. Der Kaufvertrag sei nur wichtig.

Dein Anwalt liegt richtig, lass dich hier nicht verrückt machen.

Sollte vor Verkauf des Fahrzeuges ein höheres Restwertangebot der Versicherung eintreffen, nimm mit deinem Anwalt Rücksprache.

Zitat:

@xis schrieb am 15. Februar 2021 um 23:30:27 Uhr:

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 15. Februar 2021 um 23:26:21 Uhr:

Hallo liebe Motor Talker,

am 30.01. wurde mein geparktes Fahrzeug beschädigt. Der Unfallverursacher konnte mich ausfindig machen und ich habe die Polizei verständigt. Der Schaden war so groß, dass ich 6 Tage später (also am 05.02.) ein Gutachten veranlasst habe. Dieses Gutachten liegt mir seit Dienstag, den 09.02. vor. Es stellt sich raus, dass das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt. Daraufhin habe ich auf Empfehlung des Gutachters einen Anwalt eingeschaltet, der sich um alles weitere kümmern soll. Im Gutachten steht ein Restwert X. Diesen Restwert X zahlt mir ein Käufer, welcher das Fahrzeug am Samstag, den 20.02. abholen kommt. Deshalb kann ich dem Rechtsanwalt auch erst am 20.02. den Kaufvertrag zusenden, sodass er alle Unterlagen hat, um es der Versicherung zuzusenden, so dass diese die Differenz begleicht.

Zwischen dem 30.01. und dem 22.02. (Da der 20.02 ein Samstag ist, sendet der Anwalt die Unterlagen frühestens am 22.02. weg) liegen aber über drei Wochen. Passt das vom zeitlichen Ablauf her trotzdem noch? Mache mir Gedanken, dass die Zeitspanne zwischen Schadensverursachung und Erstellung von Schadensbegleichung zu hoch ist.

Gruß,

Lenny

STOP!!!!!

Die gegnerische Versicherung wird das u.U. nicht akzeptieren und Du bleibst auf dem Schaden sitzen!

Anwalt ist gut. Er sollte sich um alles kümmern. Die gegnerische Versicherung wird zur Schadensminimierung mit dem Gutachten einen Aufkäufer suchen, der evtl. mehr zahlt. In dem Fall bleibst Du auf der Differenz sitzen, wenn Du jetzt verkaufst.

Wie schnell die Regulierung geht? Kann Monate dauern. Es gibt eine Diskrepanz zwischen der Zahlung der Ausfalltage und der Geschwindigkeit der Regulierung.

Der Restwert wurde durch einstellen in eine Börse ermittelt. Sobald 3(?) Gebote abgegeben wurden, ist der Restwert des Wagens geklärt. Da gibt es kein nachverhandeln mehr. Mein damaliges Fahrzeug hatte auch einen Unfall und das Höchstgebot lag bei knapp 1000€ was dann auch der Restwert war. Verkauft habe ich das Fahrzeug ein halbes Jahr später für fast das dreifache (allerdings zwischenzeitlich auch noch ein paar planmäßige Neuerungen vorgenommen wie z.b neue Stoßdämpfer).

 

Das was der Gutachter sagt hat schon bestand. Wieso der te allerdings an den dort genannten Käufer verkauft, weiß man nicht. In der Regel sind das niedrige Traumpreise. Hätte fiktiv abgerechnet und ggf. Bei Reparatur (in Eigenregie) oder Kauf eines neues Fahrzeuges die mwst erstatten lassen.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 16. Februar 2021 um 09:33:59 Uhr:

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 15. Februar 2021 um 23:37:42 Uhr:

Der Anwalt sagte, dass in dem Fall die Versicherung „Pech“ gehabt hat und den Schaden laut Gutachten zahlen muss. Der Kaufvertrag sei nur wichtig.

Dein Anwalt liegt richtig, lass dich hier nicht verrückt machen.

Sollte vor Verkauf des Fahrzeuges ein höheres Restwertangebot der Versicherung eintreffen, nimm mit deinem Anwalt Rücksprache.

Erstmal muss die Versicherung überhaupt nichts. Es wäre nicht das erste Gutachten, was vor Gericht geklärt wird.

Warum überhaupt die Eile? Am 30.1. den Unfall gehabt und 3 Wochen später soll das Fahrzeug schnell verkauft werden. Solange das nicht mir der gegnerischen Versicherung geklärt ist, würde ich gar nichts verkaufen.

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 15. Februar 2021 um 23:26:21 Uhr:

 

Hallo liebe Motor Talker,

......

Zwischen dem 30.01. und dem 22.02. (Da der 20.02 ein Samstag ist, sendet der Anwalt die Unterlagen frühestens am 22.02. weg) liegen aber über drei Wochen. Passt das vom zeitlichen Ablauf her trotzdem noch? Mache mir Gedanken, dass die Zeitspanne zwischen Schadensverursachung und Erstellung von Schadensbegleichung zu hoch ist.

Gruß,

Lenny

Ist real kein Problem. Du verkaufst an den von deinem Gutachter ermittelten Höchstbieter. Dann folgt die Abrechnung des Schadenfalles über den Anwalt mit der Versicherung. Damit könntest du dir auch bis zur Verjährung Zeit nehmen. Was die gegnerische Versicherung über den von dir erzielten Restwert denkt, das ist irrelevant. Dein Anwalt hat dir das korrekt geschildert. Das zählt. Alles was hier ins Detail ginge, verwirrt nur unnütz und ändert daran auch nichts.

Themenstarteram 16. Februar 2021 um 12:45

Ich verkaufe allerdings nicht an den höchstbietenden, sondern an jemand anderen, jedoch zum selben Preis.

Persönliche Gründe spielen dabei eine Rolle.

Ist beim selben Preis nicht von Bedeutung.

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