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Unverschuldeter Unfall, Auto repariert, Gegnerversicherung will Nachprüfung

Themenstarteram 2. Dezember 2015 um 21:16

Hallo Leute,

wie soll sich da der Betroffene verhalten? Einem aus der Verwandschaft ist ein unverschuldeter Unfall mit seinem Auto passiert, bei dem der Schaden an seinem Auto vom Gutachter protokolliert wurde und gemäß dem Gutachten in einer freien Werkstatt instand gesetzt wurde. Kaum war das Auto fertig repariert und vom Besitzer von der Werkstatt abgeholt, kam später ein Brief von der zahlenden gegnerischen Versicherung, dass sie das Auto nachüberprüfen wollen, ob es auch nach ihren Vorstellungen instand gesetzt wurde!

Vorweg sei gesagt, dass alles vor allem rechtlich korrekt und sauber abgewickelt wurde, auch die Reparatur war genau nach Gutachten und fühlen uns eigentlich auf der sicheren Seite. Aber droht hier trotzdem evtl. Umgemach weil die Gegnerversicherung nun andere Vorstellungen haben könnte wie das Auto instand gesetztt wurde? Was sind eure Erfahungen evtl. aus der Praxis?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Celvic schrieb am 3. Dezember 2015 um 18:08:21 Uhr:

Der Gegnerversicherung wird natürlich die Moglichkeit alsbald zum Besichtigen gegeben, alle Beteiligten haben ja sich ordnungsgemäss gehandelt! Ein kleineres Fragezeichen bleibt trotzdem wenn ihr wisst was ich meine....

Du solltest ein sehr großes Fragezeichen sehen und Deinem Verwandten unbedingt dazu raten, eine solche Besichtigung nicht zuzulassen. Die gegnerische Versicherung hat an dem Fahrzeug eines Geschädigten absolut nichts zu suchen, weder vor der Reparatur, noch danach.

Was getan werden sollte, steht bereits in der ersten Antwort.

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Hier noch etwas Rechtliches zum Thema:

http://www.mitfugundrecht.de/.../

O.

Themenstarteram 2. März 2016 um 11:36

Der Vollständigkeit halber wollte ich noch berichten, dass der Geschädigte letztlich mit dem Nachbesichtigungsschreiben zu der ausführenden Werkstatt gegangen ist und dieses vom Inhaber angenommen wurde mit den Worten er kümmere sich darum. Seither kam nie wieder was zurück..

Richtig so und nicht erst auf irgendwelche Spielchen einlassen!

Eine freie Werkstatt wird von guten Gutachtern als Rechenbasis benutzt&empfohlen, wenn die Markenwerkstatt die wirtschaftliche Totalschadengrenze erheblich knacken würde...

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