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Unverschuldeter Totalschaden bei Finanzierung

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 11:48

Moin! Mir ist letzten Mittwoch auf der Autobahn A1 bei dem ständigen Regen ein etwas älterer Herr mit, ich schätze 140-150km/h, auf der rechten Spur hinten drauf gefahren. Ich selber bin ca. 100-110 gefahren und wollte die nächste Ausfahrt ( 1km Entfernung ) nehmen als es passierte. Nun meine Frage, wenn das Auto jetzt einen Totalschaden hat inwiefern kann ich damit rechnen aus der Sache nochmal gut raus zu kommen? Das Auto ist Finanziert und muss noch paar Jahre abbezahlt werden! Habe mit der Bank telefoniert und die sagten bei einem Totalschaden würde das Geld der "gegnerischen" Versicherung direkt in den Kreditvertrag fließen. Für mir bedeutet das also, dass ich selber gar kein Geld von der Versicherung sehen werde und wenn das Geld vom Restwert nicht für den Restkredit reicht, ich nicht nur ein nicht mehr fahrtüchtiges Fahrzeug besitze sondern auch noch den Restkredit zahlen darf?! Und mir noch ein neues Auto suchen kann?! Ich hab absolut keinen Plan wie, wo, was.... Stecke das erste mal in so einer Situation und bin absolut Ratlos! Hoffe mir kann jemand etwas helfen.

Grüße Luke

Beste Antwort im Thema
am 7. Juni 2016 um 7:41

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 7. Juni 2016 um 08:02:49 Uhr:

 

Wie auch immer - sollte es tatsächlich ein Totalschaden sein, dann gibt es keinen Grund, anzunehmen, dass die gegnerische Versicherung eine eventuell entstandene GAP übernehmen sollte. Daran wird auch ein Anwalt nichts ändern können.

Sollte der TE die GAP versichert haben, müsste er zusätzlich zu der Leistung der Versicherung des Unfallgegners seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.

1. Es hat keiner behauptet, dass man die GAP im Fall der Fälle mit einem Anwalt weg bekommt.

2. Der TE scheint wenig erfahren zu sein, daher empfehle ich auch einen Anwalt (auch wenn der 1. nicht weg bekommt, aber er regelt eben den Rest).

3. Sollte es eine GAP geben, dann bekommt man diese nur mit entsprechender Vollkasko weg. Da hätte ich Zweifel, dass sich aufgrund der Hochstufung etc. es sich lohnt, diese in Anspruch zu nehmen. Denn riesig wird die GAP ggf. nicht sein.

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Übergebe die Sache auf jeden Fall einem Fachanwalt. Der erledigt das alles für dich und gut ist.

Deckt die sicherlich vereinbarte Vollkasko denn nicht die Lücke zwischen Darlehensraten und Schadenssumme?

Er ist nicht schuld. Wie gesagt mit Anwalt und gut ist.

Ein Anwalt kann aber auch nicht die evtl. Lücke zwischen Restwert und restlicher Finanzierung schliessen! Normalerweise gibts von der gegn. Versicherung nur den aktuellen Restwert und fertig - wenn noch etwas ggü. der Bank offen ist, dann muss der Kreditnehmer das zahlen.

PS: Das Ganze sieht aber nicht nach einem Totalschaden aus. Also wird wahrscheinlich repariert, der TE erhält einen Wertverlust und zahlt weiter ab.

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 12:15

Ja am Mittwoch kommt ein Gutachter und schaut sich das mal an... Habe den Thread als Totalschaden erstellt um mir Rat zu holen wenns wirklich so kommt.... Der Idealfall wäre natürlich das Ding kann repariert werden und ich krieg ihn wieder komplett hergestellt.

In der Regel versucht der Anwalt in solch einem Fall aber alle Rechte des Geschädigten durchzubringen und das hilft in der Regel auch beim einem GAP Fall der keine solche Versicherung hat.

Es scheint auch das der TE solch einen Fall noch nicht hatte und da hilft es auch wenn man jemanden zu rate zieht der sich mit so etwas auskennt, wie gesagt nur mein Rat.

Ja, die Sache zum Anwalt zu geben, ist sicherlich nicht verkehrt. Die Kosten landen letztlich bei der gegnerischen Versicherung des Aufgefahrenen.

am 6. Juni 2016 um 16:10

Es hängt letztendlich davon ab wieviel du finanziert hast, ist die Finanzierungssumme sehr hoch, könnte es eng werden.

Auf jeden Fall zum Anwalt, der kann alles klären, bitte halte uns auf dem Laufenden.

Ohne die Details zur Finanzierung zu kennen, kann man die Frage des TE nicht wirklich beantworten.

am 6. Juni 2016 um 19:50

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. Juni 2016 um 21:10:32 Uhr:

Ohne die Details zur Finanzierung zu kennen, kann man die Frage des TE nicht wirklich beantworten.

... zudem ging der TE zunächst von einem Totalschaden aus - danach sieht es aber nicht aus.

Ansonsten: Bei einem Totalschaden ist die Frage des TE einfach zu beantworten. Liegt der Wiederbeschaffungswert des PKW unter der Restschuld der Finanzierung, dann zahlt der TE auch als Geschädigter drauf, denn er muss dann immer noch die Restschuld ablösen bzw. abstottern.

Gruß

Der Chaosmanager

am 6. Juni 2016 um 20:03

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 6. Juni 2016 um 21:50:26 Uhr:

... zudem ging der TE zunächst von einem Totalschaden aus - danach sieht es aber nicht aus.

Wie kommst du da drauf?

Für mich ist die Wahrscheinlichkeit hoch (aber zugegeben, über Fotos und wenig Infos, lässt sich das nur schwer sagen).

Wenn da die Hinterachse noch in der Spur sein sollte, würde mich das wirklich sehr wundern. Wenigstens fallen an: Heckblech, Bodengruppe hinten, Seitenwände, Heckklappe, Lack, Glaser, Minderwert, Elektrik ... das wird richtig eng.

am 7. Juni 2016 um 6:02

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 6. Juni 2016 um 22:03:20 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 6. Juni 2016 um 21:50:26 Uhr:

... zudem ging der TE zunächst von einem Totalschaden aus - danach sieht es aber nicht aus.

Wie kommst du da drauf?

Für mich ist die Wahrscheinlichkeit hoch (aber zugegeben, über Fotos und wenig Infos, lässt sich das nur schwer sagen).

Wie auch immer - sollte es tatsächlich ein Totalschaden sein, dann gibt es keinen Grund, anzunehmen, dass die gegnerische Versicherung eine eventuell entstandene GAP übernehmen sollte. Daran wird auch ein Anwalt nichts ändern können.

Sollte der TE die GAP versichert haben, müsste er zusätzlich zu der Leistung der Versicherung des Unfallgegners seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.

Gruß

Der Chaosmanager

Hi,

ich denke auch das könnte auf einen wirtschaftlichen Totalschaden raus laufen,kommt darauf an wie alt der Wagen ist und welche Ausstattung Motorisierung.

Falls es ein Totalschaden ist, manchmal bekommst du bei einer Selbstvermarktung der Reste mehr als von den Ankäufern die im Gutachten genannt werden.

Und wie schon geschrieben wenn es zwischen aktuellem Wert des Fahrzeugs und Finanzierungssumme eine Lücke gibt ist das dein Problem.

Gruß Tobias

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