Unverschuldeter Totalschaden bei Finanzierung
Moin! Mir ist letzten Mittwoch auf der Autobahn A1 bei dem ständigen Regen ein etwas älterer Herr mit, ich schätze 140-150km/h, auf der rechten Spur hinten drauf gefahren. Ich selber bin ca. 100-110 gefahren und wollte die nächste Ausfahrt ( 1km Entfernung ) nehmen als es passierte. Nun meine Frage, wenn das Auto jetzt einen Totalschaden hat inwiefern kann ich damit rechnen aus der Sache nochmal gut raus zu kommen? Das Auto ist Finanziert und muss noch paar Jahre abbezahlt werden! Habe mit der Bank telefoniert und die sagten bei einem Totalschaden würde das Geld der "gegnerischen" Versicherung direkt in den Kreditvertrag fließen. Für mir bedeutet das also, dass ich selber gar kein Geld von der Versicherung sehen werde und wenn das Geld vom Restwert nicht für den Restkredit reicht, ich nicht nur ein nicht mehr fahrtüchtiges Fahrzeug besitze sondern auch noch den Restkredit zahlen darf?! Und mir noch ein neues Auto suchen kann?! Ich hab absolut keinen Plan wie, wo, was.... Stecke das erste mal in so einer Situation und bin absolut Ratlos! Hoffe mir kann jemand etwas helfen.
Grüße Luke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 7. Juni 2016 um 08:02:49 Uhr:
Wie auch immer - sollte es tatsächlich ein Totalschaden sein, dann gibt es keinen Grund, anzunehmen, dass die gegnerische Versicherung eine eventuell entstandene GAP übernehmen sollte. Daran wird auch ein Anwalt nichts ändern können.Sollte der TE die GAP versichert haben, müsste er zusätzlich zu der Leistung der Versicherung des Unfallgegners seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.
1. Es hat keiner behauptet, dass man die GAP im Fall der Fälle mit einem Anwalt weg bekommt.
2. Der TE scheint wenig erfahren zu sein, daher empfehle ich auch einen Anwalt (auch wenn der 1. nicht weg bekommt, aber er regelt eben den Rest).
3. Sollte es eine GAP geben, dann bekommt man diese nur mit entsprechender Vollkasko weg. Da hätte ich Zweifel, dass sich aufgrund der Hochstufung etc. es sich lohnt, diese in Anspruch zu nehmen. Denn riesig wird die GAP ggf. nicht sein.
22 Antworten
Lese dir mal die Bedingungen der Finanzierung durch.
Bei BMW Leasing ist es so, dass da GAP immer dabei ist. Bei Porsche mussten wir es als Option damals dazu nehmen.
Wenn es bei dir drin sein sollte, verzichtet die Bank darauf, dass du dieses Geld zuschiesst.
Für mich sieht es aber auch nicht nach Totalschaden aus.
Wieviel ist der Seat denn zur Zeit wert?
Und wie war das noch mal, für Instandsetzung wird bis zu 120% oder 125% des Wiederbeschaffungswertes von den Versicherungen bezahlt?
Gehe zu einem Anwalt, den muss die gegnerische Versicherung bezahlen.
Ist es tatsächlich ein Totalschaden und es entsteht tatsächlich eine Lücke, gehe zu dem Händler wo du gekauft hast, vielleicht kann der gutmütig noch was drehen, wenn du einen anderen Wagen kaufst.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 7. Juni 2016 um 08:02:49 Uhr:
Wie auch immer - sollte es tatsächlich ein Totalschaden sein, dann gibt es keinen Grund, anzunehmen, dass die gegnerische Versicherung eine eventuell entstandene GAP übernehmen sollte. Daran wird auch ein Anwalt nichts ändern können.Sollte der TE die GAP versichert haben, müsste er zusätzlich zu der Leistung der Versicherung des Unfallgegners seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.
1. Es hat keiner behauptet, dass man die GAP im Fall der Fälle mit einem Anwalt weg bekommt.
2. Der TE scheint wenig erfahren zu sein, daher empfehle ich auch einen Anwalt (auch wenn der 1. nicht weg bekommt, aber er regelt eben den Rest).
3. Sollte es eine GAP geben, dann bekommt man diese nur mit entsprechender Vollkasko weg. Da hätte ich Zweifel, dass sich aufgrund der Hochstufung etc. es sich lohnt, diese in Anspruch zu nehmen. Denn riesig wird die GAP ggf. nicht sein.
Den finanziellen Schaden aus einem Kreditgeschäft zahlt die gegnerische Versicherung nicht - das macht die eigene Kasko sofern eine GAP Deckung inkludiert.
Manche Autohersteller haben eine GAP Deckung auch im Kreditvertrag.
Es hindert Dich keiner Deine eigene VK Versicherung zur Entschädigung von Leistungen heran zu ziehen, die der Unfallgegner nicht zahlen muss.
Sollte es kein Totalschaden sein, so kann man eine Wertminderung und Ausfallentschädigung (oder Ersatzleihwagen) geltend machen.
Sollte ein Personenschaden einher gehen, kann man Schmerzensgeld und ggf. Behandlungskosten geltend machen. (letzteres machen i.d.R. die Krankenversicherer direkt oder bei PKV Versicherten kann man das auch selber steuern).
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 7. Juni 2016 um 09:41:41 Uhr:
3. Sollte es eine GAP geben, dann bekommt man diese nur mit entsprechender Vollkasko weg. Da hätte ich Zweifel, dass sich aufgrund der Hochstufung etc. es sich lohnt, diese in Anspruch zu nehmen. Denn riesig wird die GAP ggf. nicht sein.
Guter Hinweis und sollte der TE selber mach prüfen bzw. sich bei der Bank mal das GAP nennen lassen.
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Zitat:
@Jupp78 schrieb am 7. Juni 2016 um 09:41:41 Uhr:
Es hat keiner behauptet, dass man die GAP im Fall der Fälle mit einem Anwalt weg bekommt.
Das habe ich auch nicht geschrieben. Kommentare wie die von Sidi A4 2.6 könnten jedoch so verstanden werden.
Gruß
Der Chaosmanager
Auch bei einem Totalschaden gibt es Nutzungsausfall. Für die Zeit, die bis zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs angemessen ist oder nachgewiesen wird. Wird im Gutachten auch genannt.
Dieses Geld könnte die eventuelle Lücke auch schließen, sofern der TE keinen Mietwagen benötigt und anderweitig mobil bleibt.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 7. Juni 2016 um 09:50:27 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 7. Juni 2016 um 09:41:41 Uhr:
Es hat keiner behauptet, dass man die GAP im Fall der Fälle mit einem Anwalt weg bekommt.
Das habe ich auch nicht geschrieben. Kommentare wie die von Sidi A4 2.6 könnten jedoch so verstanden werden.Gruß
Der Chaosmanager
Ich habe absichtlich nicht geschrieben das die GAP durch einen Anwalt erstritten wird.
Sondern das er helfen kann die GAP zu schmälern? Ohne genau zu beschreiben wie das von statten geht.
Siehe auch @benprettig
Ist euch eigentlich sehr langweilig wenn ihr in jedem Thread die einzelnen Worte zerflücken müsst?
Wirklich mühselig hier. Ich lass es jetzt auch wieder.
Zitat:
@Sidi A4 2.6 schrieb am 7. Juni 2016 um 12:14:27 Uhr:
Ich habe absichtlich nicht geschrieben das die GAP durch einen Anwalt erstritten wird.
Sondern das er helfen kann die GAP zu schmälern? Ohne genau zu beschreiben wie das von statten geht.
Siehe auch @benprettig
Ist euch eigentlich sehr langweilig wenn ihr in jedem Thread die einzelnen Worte zerflücken müsst?
Wirklich mühselig hier. Ich lass es jetzt auch wieder.
Sorry - ich wollte Dir nicht zu nahe treten ... mein Beitrag von heute 8:02 Uhr, auf den sich Jupp78 bezogen hatte, sollte eigentlich lediglich eine ergänzende Feststellung zum Thema insgesamt sein. Insofern war Jupps Einwand eigentlich müßig und es wäre wahrscheinlich besser gewesen, ich hätte darauf gar nicht reagiert ...
Gruß
Der Chaosmanager