unverschuldeter Parkunfall mit Fahrerflucht habt Ihr Ratschläge für mich?
Hallo geschätzte Community,
nach dem Lesen ungezählter Beiträge zum Thema "Parkunfall & Paragraf 142 StGB" hat's heute Morgen auch mal mich - besser gesagt, meinen betagten Audi - erwischt:
vieles deutet darauf hin, dass ein Nachbar vom gegenüberliegenden Wohnhaus während des Ausparkens auf meinen betagten A3 semmelte. Alles was ich durch die gekippte Balkontür hiervon akustisch mitbekam, war der nagelnde Diesel des (wie ich unterstelle) weißen VW T4 Transporters während des Reversierens, ein deutlich wahrnehmbarer Anprall sowie die sofortige Weiterfahrt des Transporters, dessen amtl. Kennzeichen mir bekannt ist. Weshalb ich unterstelle, dieses Fahrzeug hat den Schaden verursacht? Weil der Wagen häufig auf diesem privaten Stellplatz parkt und dies auch gestern Abend - als ich um 21:45 Uhr von meinem Dienst heimkehrte - tat.
Erbost über so viel Dreistigkeit (ich unterstelle, der Unfallverursachers hat den Anprall ebenso registriert), rief ich die Polizei, die den Schaden ordnungsgemäß aufnahm, Abnahme von Lackanhaftungen inklusive. Eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - vorerst gegen Unbekannt - steht im Raum.
Bei meinem Auto handelt es sich um einen konsequent von der Vertragswerkstatt gepflegten, Basis-A3 mit EZ 08/98 und 193.000 km Laufleistung. Bis dato waren's kaum optischen Macken und keine erkennbare Korrosion (mit Ausnahme Flugrost an Fahrwerk/Unterboden). Ein Auto, das auf den ersten Blick tatsächlich als Jahreswagen durchgehen könnte. So gepflegt ist - sorry - war der Audi. Und nun das Geschilderte.
Ich "freue" mich bereits auf die Einlassungen der gegnerischen Versicherung, die meinen bald 25 Jahre alten Kompakten mit Basismotorisierung sinngemäß als "abgeranzte Karre" behandeln wird. Was habe ich also bei zeitwertgerechter Reparatur zu erwarten, was kommt da auf mich zu?
Ich bitte Euch freundlich um eine Einschätzung.
Danke
Richard
59 Antworten
Damit kein w.-Totalschaden. Bei so einem, sehr gut gepflegten Auto, wird ich es auf jeden Fall machen lassen.
Zu der Fahrerflucht selbst. So einen Anpraller, der noch in der Wohnung zu hören ist, wird als solcher so auch bewertet. Ich möchte nicht in der Haut des T4 Fahrers stecken. Es wird teuer für ihn, in der Regel wird er auch seinen FS abgeben müssen.
Zitat:
@cki77 schrieb am 16. April 2023 um 11:02:53 Uhr:
Ich möchte nicht in der Haut des T4 Fahrers stecken.
Er vermittelte mir nicht den Eindruck, er sei sich bewusst, dass seine Flucht-"Strategie" mehr als nur ein Fauxpas ist. Ich denke daher, mein Herr Nachbar rennt morgen Montag zur örtlichen Dependance der HUK-Coburg, zeigt den Unfall an und erwartet lediglich eine Änderung der SF-Klasse seines seit 01. März '23 gültigen Vertrages (das Datum erfuhr ich durch den Zentralruf der Versicherer).
... aber ich will nicht lästern & mutmaßen.
Ich hab mal ein Seminar der Dekra mitgemacht, ging u.a. darum, was man im eigenen Auto vom Parkplatzunfall mitbekommt. Die Ausrede "nicht bemerkt" zog da in den seltensten Fällen.
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Heute Morgen telefonierte ich mit meiner Anwaltskanzlei und ließ dem Büro eine von mir unterfertigte, umfängliche Vollmacht, mich in der Angelegenheit zu vertreten zu dürfen, zukommen. Das Sachverständigengutachten hat dem Anwalt da bereits vorgelegen.
Es wird nun Akteneinsicht bei der Polizei genommen, - auf besonderes Interesse stößt, was denn nun zum Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort notiert wurde. Im Anschluss erfolgt die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung.
Ich als Mandant wurde gebeten, bei einem etwaigen Herantreten der HUK-Coburg an mich, an meinen Anwalt zu verweisen und keinerlei Stellungnahme abzugeben.
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der RA erst eine Kontaktaufnahme mit der HUK nach Vorlage der polizeilichen Ermittlungsakte vor hat.
Das wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort ermittelt wird, hat mit der Regulierung der Ansprüche, bei dem anscheinend unstreitigen Sachverhalt, nichts zu tun.
Zitat:
@germania47 schrieb am 17. April 2023 um 17:54:01 Uhr:
Das wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort ermittelt wird, hat mit der Regulierung der Ansprüche, bei dem anscheinend unstreitigen Sachverhalt, nichts zu tun.
Das glaube ich Dir durchaus. Gleichwohl hat das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort nun Eingang in die anwaltliche Schadensanzeige gefunden.
Zitat:
@beachi schrieb am 15. April 2023 um 22:29:36 Uhr:
Zitat:
Im Zweifelsfall wird das ein vom Gericht bestimmter Sachverständiger bewerten, ob die Kollision für den Fahrer visuell, akustisch oder taktil wahrnehmbar war.
Besser man kontaktiert als "Schädiger" selber einen Gutachter, welcher auf den Gerichten anerkannt ist.
Diverse Ingschnöhr-Büros bieten Gutachten an - sind aber letztendlich vor Gerichten nicht anerkannt.Der eigen beauftragte Gutachter kann vom Verursacher noch weitere Informationen in das Gutachten
einbringen -
ob es letztendlich was bringt; bzgl. " Wahrnehmung " - liegt bei dem Gericht/Staatsanwaltschaft.In einem bekanntem Fall kam es zum Parkrempler. Der Unfallgegner parkte direkt in einer Halteverbots-
Parkverbots-Zone ( wg. Feuerwehr-Zugang )Da der Unfallverursacher einen Heckmotor hatte und über eine gewölbte Fahrbahn( Pflasterstein, Regenrinne
zum Kanal ) verstärkt Gas nehmen musste, konnte der Verursacher den 2 mm Schaden ( Tiefe der Delle nicht
wahrnehmen - Schaden ist aber dennoch ein Schaden, auch wenn es um Millimeter geht )
Der Verursacher pinnte noch einen Zettel auf die Windschutzscheibe mit dem Wortlaut: "du Arschloch"es wurde in dem Fall ermittelt. Der angeheuerte Advokat des Unfallverursachers war äusserst passiv.
Der Verursacher beauftrage darauf hin einen eigenen Gutachter ( gerichtlich vereidigter Unfall-Gutachter )
Der erste Gutachter ( ohne gerichtliche Zulassung ) wollte gleich mal 2 - 3 T€ - hätte vor Gericht eh keinen
Bestand, weil das Gericht einen Amtlichen beauftragt hätte ( = Zusatzkosten )Bei der Verhandlung musste der Verursacher dem Vorsitzendem(Richter) und Staatsanwalt den Verlauf
erklären.
Der eigene Advokat(Rechtsanwalt) wurde zu Hause gelassen, weil eh passiv.Geladene Zeugin, der ermittelnde Polizist wurden während der Verhandlung nach Hause geschickt.
Es kam zu keiner Verurteilung, weil Richter + Staatsanwalt dem Verursacher glaubten.Das Verfahren wurde eingestellt, auch wegen Beleidigung ( " du Arschloch ). Keine Geldstrafe,
kein Führerscheinverlust.Der Schaden wurde selber bezahlt ( 700 €, lt. Gutachter 2 - 3 T€ gefordert.
Einzig die Versicherung vom Verursacher wollte die SF-Klasse mindern - wurde aber vom Versicherungs-
Vertreter in der Zentrale beschwichtigt, weil der Verursacher die letzten 3 Unfälle eh selber bezahlte ( > 20
Jahre ) und der Vater /Pa sonst paar Versicherungen als Langzeit-Kunde sonst gekündigt hätte.Dass ohne Anwalt erfolgreich abgeschmettert werden konnte, sei laut Vertreter (f. Schadenfälle) sonst kaum
möglich -
dazu noch die Beledigungsgeschichte mit " du Arschloch " ist dabei noch die Hitparade.ps. das es bei dem beschriebenem Fall eine Wahrnehmung ausgeschlossen werden kann ? ( Front-Motor,
Schadenbild, Akustik/ Balkon )
....wird daher eher bestritten. DerT4 Fahrer wird vermutlich gerichtlich gefiggdd und darf sich mit der
Führerscheinstelle herumstreiten
@Joseffa Du könntest Dich mal mit dem Zitieren beschäftigen. Wer soll da verstehen wie die Zusammenhänge sind?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 22. April 2023 um 18:32:15 Uhr:
@Joseffa Du könntest Dich mal mit dem Zitieren beschäftigen. Wer soll da verstehen wie die Zusammenhänge sind?
na ja,
das liegt auch am Administrator, wenn er diese html-Hütte oder webpage-Hütte nicht anders
gestaltet
Wer soll sich da noch ernsthaft auskennen ?
ps.ruhig Blut
Zitat:
@Joseffa schrieb am 22. April 2023 um 18:34:40 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 22. April 2023 um 18:32:15 Uhr:
@Joseffa Du könntest Dich mal mit dem Zitieren beschäftigen. Wer soll da verstehen wie die Zusammenhänge sind?na ja,
das liegt auch am Administrator, wenn er diese html-Hütte oder webpage-Hütte nicht anders
gestaltet
Wer soll sich da noch ernsthaft auskennen ?ps.ruhig Blut
Deshalb sage ich ja, "damit beschäftigen".
Wenn Du zum erweiterten Editor und dann unten rechts auf erweiterte Formatierung gehst, wird Dir rechts vom Schreibfeld eine VB-Code Kurzhilfe angezeigt.
Ich bin übrigens die Ruhe in Person 😉
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 22. April 2023 um 18:44:59 Uhr:
Deshalb sage ich ja, "damit beschäftigen".
Wenn Du zum erweiterten Editor und dann unten rechts auf erweiterte Formatierung gehst, wird Dir rechts vom Schreibfeld eine VB-Code Kurzhilfe angezeigt.Ich bin übrigens die Ruhe in Person 😉
ist halt eine billige Software.
Zitat:
Vollkommen falsch. Nicht "sobald die krumm kommen", sondern sofort alles über einen Anwalt regeln lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden von der HUK korrekt und vollständig abgewickelt wird, ähnelt der Chance auf 6 Richtige beim Lotto.
ich halte so eine behauptung für eine un zulässige verallgemeinerung.
ich hatte einen VW käfer, baujahr 1966 mit H-zulassung, und eine schlafmütze ist mir an einer roten ampel hinte ndrauf gerutscht. nix schlimmes, auspuffror, kotflügel und stoßstange nebst einem halter. da das ein oldtimer ist, kann das nicht von heute auf morgen geschehen. ich habe unaufgerfordert eine nutzungsausfallentschädigung für die ganzen 2 wochen bekommen. das bemerkenswerte daran ist, dass ich ja noch ein alltagsauto besaß, und viele versicherer dann mit dem hinweis dass man ja ein "erst-auto" zur verfügung hat, eine ausfallentschädigung verweigern. nicht so meine versicherung mit den 3 buchstaben, um die es hier wohl ging. es ist in solchen fällen doch so, dass die meisten nur deshalb meckern, weil sie fälschlicherweise glaubten im recht zu sein.
etwas aanderes ist es wenn versicherungen es erst mal "versuchen", also dinge nicht anerkennen, die rechnung oder die erstattung trotz rechtslage reduzieren, ablehnen oder in die länge ziehen. ich weiß, dass versicherungen schon mal versuchen den geschädigten durch ständigen widerspruch mürbe zu machen, bis er entnervt aufgibt. das ist bei manchen versicherern geschäftspraktik, wie ich von einem mir bekannten versicherungsprofi weiß.
und es stimmt schon, was oben gesagt wurde: es kann es durchaus hilfreich sein, sich von einem anwalt vertreten zu lassen. außerdem hat man dann das ganze hin und her nicht "an der backe". das spart zeit und nerven.
Und das Meiste in einem Satz.
Wirklich anstrengend und alles kleingeschrieben.
Eine absolute Zumutung.