unverschuldeter Parkunfall mit Fahrerflucht habt Ihr Ratschläge für mich?

Hallo geschätzte Community,

nach dem Lesen ungezählter Beiträge zum Thema "Parkunfall & Paragraf 142 StGB" hat's heute Morgen auch mal mich - besser gesagt, meinen betagten Audi - erwischt:
vieles deutet darauf hin, dass ein Nachbar vom gegenüberliegenden Wohnhaus während des Ausparkens auf meinen betagten A3 semmelte. Alles was ich durch die gekippte Balkontür hiervon akustisch mitbekam, war der nagelnde Diesel des (wie ich unterstelle) weißen VW T4 Transporters während des Reversierens, ein deutlich wahrnehmbarer Anprall sowie die sofortige Weiterfahrt des Transporters, dessen amtl. Kennzeichen mir bekannt ist. Weshalb ich unterstelle, dieses Fahrzeug hat den Schaden verursacht? Weil der Wagen häufig auf diesem privaten Stellplatz parkt und dies auch gestern Abend - als ich um 21:45 Uhr von meinem Dienst heimkehrte - tat.

Erbost über so viel Dreistigkeit (ich unterstelle, der Unfallverursachers hat den Anprall ebenso registriert), rief ich die Polizei, die den Schaden ordnungsgemäß aufnahm, Abnahme von Lackanhaftungen inklusive. Eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - vorerst gegen Unbekannt - steht im Raum.

Bei meinem Auto handelt es sich um einen konsequent von der Vertragswerkstatt gepflegten, Basis-A3 mit EZ 08/98 und 193.000 km Laufleistung. Bis dato waren's kaum optischen Macken und keine erkennbare Korrosion (mit Ausnahme Flugrost an Fahrwerk/Unterboden). Ein Auto, das auf den ersten Blick tatsächlich als Jahreswagen durchgehen könnte. So gepflegt ist - sorry - war der Audi. Und nun das Geschilderte.

Ich "freue" mich bereits auf die Einlassungen der gegnerischen Versicherung, die meinen bald 25 Jahre alten Kompakten mit Basismotorisierung sinngemäß als "abgeranzte Karre" behandeln wird. Was habe ich also bei zeitwertgerechter Reparatur zu erwarten, was kommt da auf mich zu?
Ich bitte Euch freundlich um eine Einschätzung.

Danke
Richard

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59 Antworten

Zitat:

@fritze500e schrieb am 1. Mai 2023 um 22:52:05 Uhr:


ich hatte einen VW käfer, baujahr 1966 mit H-zulassung, und eine schlafmütze ist mir an einer roten ampel hinte ndrauf gerutscht.
...
nicht so meine versicherung mit den 3 buchstaben, um die es hier wohl ging.

Ohne jetzt absichtlich pingelig sein zu wollen:

Wer war unkompliziert bis großzügig - wirklich deine eigene Versicherung? Oder doch die des Gegners? Haftpflichtfall, oder hat es die eigene Vollkasko reguliert? Oder wart ihr beide bei der gleichen Versicherung...

@germania47 TUT MIR LEID WENN ICH DICH ÜBERFORDERT HABEM SOLLTE! BESSER SO?

@motor_talking

Zitat:

Ohne jetzt absichtlich pingelig sein zu wollen:
Wer war unkompliziert bis großzügig - wirklich deine eigene Versicherung? Oder doch die des Gegners? Haftpflichtfall, oder hat es die eigene Vollkasko reguliert? Oder wart ihr beide bei der gleichen Versicherung...

es geht dich zwar nichts an, aber es war natürlich die gegnerische HP die den schaden reguliert hat. wieso sollte MEINE VK einen schaden regulieren, den mir ein ANDERER zugefügt hat? die regulierung des entstandenen schadens erfolgte korrekt durch die gegnerische haftpflichtversicherung aufgrund der sachlage.

wieso bist du eigentlich misstrauisch, wenn eine versicherung korrekt handelt? passt das vielleicht nicht in dein weltbild?

ja, wir hatten beide die gleiche versicherung, aber das ist kein problem, denn, was du vielleicht nicht weißt, rechtsschutz, haftpflicht und kaskoversicherung eines versicherungsunternehmens sind aufgrund der gesetzlichen vorgaben juristisch streng getrennte geschäftsbereiche. das erlaubt mir zum beispiel, mit meiner rechtsschutzversicherung meine eigene haftpflicht- oder kaskoversicherung zu verklagen, ohne dass es dabei zu einem interessenskonflikt kommen kann. beide wissen nichts voneinander. deshalb ist es vollkommen egal, ob ich und mein unfallgegner in der gleichen, oder bei unterschiedlichen versicherungen sind. deine frage zeugt also nicht nur von misstrauen, sondern darüber hinaus von mangelder kenntnis des versicherungsrechtes.

meine kenntnisse habe ich als vertrauensmann durch regelmäßigege fortbildungen im versicherungsrecht erworben, was wiederum keinerlei einfluss auf irgendein schadensereignis hat, und auch nicht haben darf. es ist daher, wie oben schon erwähnt, volkommen egal, in welchen unternehmen unfallgegner versichert sind.

ich hoffe ich konnte dein offensichtliches misstrauen damit als ungerechtfertigt zerstreuen.

Zitat:

@fritze500e schrieb am 1. Mai 2023 um 22:52:05 Uhr:


@PeterBH

Zitat:

@fritze500e schrieb am 1. Mai 2023 um 22:52:05 Uhr:



Zitat:

Vollkommen falsch. Nicht "sobald die krumm kommen", sondern sofort alles über einen Anwalt regeln lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden von der HUK korrekt und vollständig abgewickelt wird, ähnelt der Chance auf 6 Richtige beim Lotto.


ich halte so eine behauptung für eine un zulässige verallgemeinerung.

Am 15.04. hatte sich der Unfall mit "Fahrerflucht" (aktenkundig) ereignet. Am 19.04. erhielt die HUK-Coburg von meinem Anwalt die Forderung des Schadensregulierung inkl. Schadensgutachten.per eMail, - mit Fristsetzung für eine Antwort des Versicherers bis 26.04.

Eine Reaktion der HUK-Coburg steht bis einschließlich heute, 02.05., aus.

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Zitat:

@fritze500e schrieb am 2. Mai 2023 um 04:57:16 Uhr:


@germania47 TUT MIR LEID WENN ICH DICH ÜBERFORDERT HABEM SOLLTE! BESSER SO?

@fritze500e

Es gibt ein paar, wenige Regeln, die in allen Foren dieser Welt gelten, genannt Nettiquette.

Wenn man sich mit anderen Forenmitgliedern austauschen möchte, sollte man ein Mindestmaß an Aufwand betreiben und die goldenen Regeln zum Miteinander beachten:

Großschreibung gilt als Schreien und ist komplett entbehrlich
Beiträge sollen übersichtlich gestaltet sein. Dazu gehört die korrekte Verwendung von Groß- und Kleinschreibung, auch hilft ein Absatz, den Lesefluss zu verbessern.

Wenn jemand das, aus was für Gründen auch immer, nicht gegeben ist, ist es jedenfalls absolut kontraproduktiv gegenüber Usern ausfallend zu werden die darauf hinweisen.

Die Moderation hat ja nicht die Aufgabe hier die Kinderstube nachzubessern. Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass es die schlechteste Idee ist, es sich hier mit den Stammusern zu verscherzen, wenn man mit gerade mal 3 Beiträgen im Versicherungsforum 3x Usern vor den Kopf gestossen hat.

Vielleicht überdenkst du deinen Auftritt hier im Forum und kommst zu dem Schluss, dass Handlungsbedarf vorliegt.

Dieser moderative Hinweis ist kein Aufruf zur öffentlichen Diskussion.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Es tut mir leid, wenn mein konsequent groß geschriebener Beitrag für Unmut gesorgt hat. Es war von mir wirklich nur als scherzhafte Großschreibung und als Gegensatz zur bemängelten konsequenten Kleinschreibung und nicht als Schreien gedacht. Auch vom Inhalt her war das scherzhaft gemeint. Auch das ist so nicht angekommen. Das ist offensichtlich "in die Hose gegangen".

Ich werde, den Regeln der Chatiquette folgend, künftig die entsprechende Rechtschreibung beachten, auch wenn ich ansonsten Anhänger der "konsequenten Kleinschreibung" bin.

Es war außerdem nicht meine Absicht jemanden vor den Kopf zu stoßen. Ich bedauere das ebenfalls und entschuldige mich hiermit auch ausdrücklich bei @motor_talking.

Ich hoffe, dass die Angelegenheit damit erledigt, und mein Beitrag nicht als "weitere Diskussion" aufgefasst wird. Ich werde keinen weiteren Anlass für eine Zurechtweisung geben.

Vielen Dank für die angenehme Rückmeldung, das hat man nach Moderatorauftritten nicht so oft.

@fritze500e : Ich bin mit allen Fahrzeugen (und einigen weiteren Versicherungen) bei der HUK bzw. HUK24. Bisherige Kaskoschäden wurden in der Vergangenheit immer zu meiner Zufriedenheit reguliert. Leider schreibst du nichts davon, wann der Schaden bei dir war.

Was sich aber eine Versicherung bei einem VK-Schaden über rund 10.000 € denkt, den eigenen Versicherungsnehmer (nämlich mich) zunächst an den Unfallbeteiligten zu verweisen, kann ich nicht nachvollziehen. Ich befürchte, die Wenigsten haben 10.000,- € irgendwo rumliegen und können den Schaden erst selbst bezahlen.

Und die Regulierung eines Heckschadens (Stoßstange) zu verweigern, weil im Gutachten ein Vorschaden an einer Tür und einem Seitenteil erwähnt aber nicht näher ausgeführt ist, ist auch nicht nachvollziehbar.

Nebenbei, ich habe nicht einmal in meinem Leben, sondern ständig mit der HUK Kfz.-Schäden zu regulieren. In den letzten Jahren gab es ausnahmslos immer Probleme, Kürzungen entgegen der BGH-Rechtsprechung (und das nicht nur bei der HUK).

Ich vermute, das großzügig reguliert wurde, da er, auf Grund eigener Einlassung, Vertrauensmann ist.
Diese Bezeichnung gibt es nach meiner Kenntnis nur bei der HUK. 🙂

Tja, Beziehungen schaden nur dem, der keine hat...

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. Mai 2023 um 17:02:39 Uhr:

Ich vermute, das großzügig reguliert wurde, da er, auf Grund eigener Einlassung, Vertrauensmann ist.
Diese Bezeichnung gibt es nach meiner Kenntnis nur bei der HUK. 🙂

Die gibt es auch bei der LVM. Da heißen die dann "Vertrauensleute"

Da der gute Fritz bei der HUK versichert ist, wird er vermutlich auch dort der Vertrauensmann sein/gewesen sein.

Wenn ich eine Versicherung bei der HUK und eine bei der LVM habe, kann ich dann Vertrauensmann und Vertrauensleut sein?
Muss man sich da bewerben oder kann man sich für diese Funktionen einkaufen?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Mai 2023 um 17:40:44 Uhr:

Wenn ich eine Versicherung bei der HUK und eine bei der LVM habe, kann ich dann Vertrauensmann und Vertrauensleut sein?
Muss man sich da bewerben oder kann man sich für diese Funktionen einkaufen?

Ist das dein Traumberuf?

😁

Zitat:

@Rigero schrieb am 2. Mai 2023 um 09:51:17 Uhr:



Eine Reaktion der HUK-Coburg steht bis einschließlich heute, 02.05., aus.

Mein Beileid. Ich hoffe Dein Anwalt hat genügend Biss, dass Du Deine Kohle bekommst.
Meiner hat diesen nicht und bisher hab ich keinen Cent gesehen. Da die Schuldnerin Inso macht, kann ich mir den Titel wohl einrahmen.

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