unverschuldeter Parkunfall mit Fahrerflucht habt Ihr Ratschläge für mich?
Hallo geschätzte Community,
nach dem Lesen ungezählter Beiträge zum Thema "Parkunfall & Paragraf 142 StGB" hat's heute Morgen auch mal mich - besser gesagt, meinen betagten Audi - erwischt:
vieles deutet darauf hin, dass ein Nachbar vom gegenüberliegenden Wohnhaus während des Ausparkens auf meinen betagten A3 semmelte. Alles was ich durch die gekippte Balkontür hiervon akustisch mitbekam, war der nagelnde Diesel des (wie ich unterstelle) weißen VW T4 Transporters während des Reversierens, ein deutlich wahrnehmbarer Anprall sowie die sofortige Weiterfahrt des Transporters, dessen amtl. Kennzeichen mir bekannt ist. Weshalb ich unterstelle, dieses Fahrzeug hat den Schaden verursacht? Weil der Wagen häufig auf diesem privaten Stellplatz parkt und dies auch gestern Abend - als ich um 21:45 Uhr von meinem Dienst heimkehrte - tat.
Erbost über so viel Dreistigkeit (ich unterstelle, der Unfallverursachers hat den Anprall ebenso registriert), rief ich die Polizei, die den Schaden ordnungsgemäß aufnahm, Abnahme von Lackanhaftungen inklusive. Eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - vorerst gegen Unbekannt - steht im Raum.
Bei meinem Auto handelt es sich um einen konsequent von der Vertragswerkstatt gepflegten, Basis-A3 mit EZ 08/98 und 193.000 km Laufleistung. Bis dato waren's kaum optischen Macken und keine erkennbare Korrosion (mit Ausnahme Flugrost an Fahrwerk/Unterboden). Ein Auto, das auf den ersten Blick tatsächlich als Jahreswagen durchgehen könnte. So gepflegt ist - sorry - war der Audi. Und nun das Geschilderte.
Ich "freue" mich bereits auf die Einlassungen der gegnerischen Versicherung, die meinen bald 25 Jahre alten Kompakten mit Basismotorisierung sinngemäß als "abgeranzte Karre" behandeln wird. Was habe ich also bei zeitwertgerechter Reparatur zu erwarten, was kommt da auf mich zu?
Ich bitte Euch freundlich um eine Einschätzung.
Danke
Richard
59 Antworten
"und gerade wegen der HUK, sobald die krumm kommen sofort alles über einen Anwalt regeln lassen."
Vollkommen falsch. Nicht "sobald die krumm kommen", sondern sofort alles über einen Anwalt regeln lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden von der HUK korrekt und vollständig abgewickelt wird, ähnelt der Chance auf 6 Richtige beim Lotto.
Auf die "Gefahr" hin, mich zu wiederholen:
Dankeschön für Eure Unterstützung!
Mein Auto konnte ich bereits Samstag Nachmittag einem qualifizierten Sachverständigen vorführen und berichtete bei der Gelegenheit vom Verhalten des Verursachers (dieser gesteht zwar seine Verantwortlichkeit ein, möchte mir jedoch weder seinen vollständigen Namen noch eine Versicherungsnummer nennen)
Um's kurz zu machen: in Sachen Regressanspruch wird nun das "volle Programm" gefahren, wie u. a. durch Dellenzaehler wärmstens empfohlen.
Mit dem Kennzeichen und Unfalltag hast du innerhalb von 24 Stunden die zuständige Versicherung über den Zentralruf ermittelt.
Bereits geschehen. Zudem ist der Vorfall der Exekutive ja bekannt.
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Auch wenn es schon gesagt wurde, auch von mir der gutgemeinte Hinweis:
Unbedingt einen Anwalt das Ganze regeln lassen. Eigenen, unabhängigen Gutachter hast Du ja schon beauftragt.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 15. April 2023 um 19:58:41 Uhr:
Unbedingt einen Anwalt das Ganze regeln lassen.
So wird es kommen. Ich nannte dem KFZ-Sachverständigen den Namen eines Rechtsanwalts, der mich in einem früheren Zivilverfahren erfolgreich vertreten hat; - erheitert hat mich hierbei, dass dieser genau jener Anwalt ist, mit dem der beauftragte Gutachter bevorzugt zusammenarbeitet (und den der Gutachter von sich aus empfohlen hätte).
Der Sachverständige teilte mir vorab mit, dass 1.500,- Euro Reparaturkosten nicht ausreichend sein werden. Mal sehen, wie nahe die Geschichte an einen wirtschaftl. Totalschaden rückt? So gehegt & gepflegt der kleine Audi auch war, - er wird 25 Jahre alt.
Ich möchte dann mal aus gegebenem Anlass einen deutlichen Hinweis auf die in diesem Bereich geltenden Sonderregeln geben.
https://www.motor-talk.de/.../...-kfz-versicherungsforum-t7400133.html
Ich möchte sachdienliche Beiträge und von Tips zu Anwalt habe ich dann genug gelesen.
Mit freundlichen Grüßen
Moorteufelchen
MT-Team/Moderator
Ich habe mal eine Frage an die Experten bzgl. der Fahrerflucht. Fahrerflucht setzt ja voraus, dass der Verursacher bemerkt hat, dass er einen Schaden verursacht hat.
Ist es bei dem auf dem Foto ersichtlichen Schadensbild möglich oder glaubhaft, dass der Verursacher nichts von dem Unfall gemerkt hat?
Diese Kunststoffstoßfänger geben ja schnell nach, aber meiner Meinung nach, muß es im Auto deutlich gerummst und geruckelt haben.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 15. April 2023 um 22:27:20 Uhr:
Ist es bei dem auf dem Foto ersichtlichen Schadensbild möglich oder glaubhaft, dass der Verursacher nichts von dem Unfall gemerkt hat?
Alles kann, nichts muss. Im Zweifelsfall wird das ein vom Gericht bestimmter Sachverständiger bewerten, ob die Kollision für den Fahrer visuell, akustisch oder taktil wahrnehmbar war.
Wenn durch die gekippte Tür aus einer sicherlich nich unerheblichen Entfernung ausser dem Motorlauf ein Anprallgeräusch zu vernehmen war liegt die Vermutung nahe das das bemerkbar war.
Update: Der Sachverständige tippte auf seiner PC-Tastatur wie seinerzeit Westernheld Lucky Luke seinen Revolver zog: schneller als sein Schatten! 😁
Heute Vormittag erhielt ich mein stattliche 15 Seiten zählendes Schadensgutachten per eMail.
Die Ergebnisse zusammengefasst:
- Reparaturkosten ohne MwSt: EUR 1.600,13
- Gesamte Rep.-Kosten (inkl. MwSt): EUR 1.904,15
- Wiederbeschaffungswert (inkl. MwSt): EUR 2.500,-
- Reparaturdauer: 2 - 3 Arbeitstage
dann kannst du problemlos reparieren lassen.
Im Gutachten sollte aber auch der Restwert stehen, bei den Zahlen ist das eine Pflichtangabe