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Unverschuldeter Parkplatzunfall

Themenstarteram 12. Juni 2019 um 17:10

Hallo Leute,

bin grad etwas am verzweifeln und brauche euren Rat.

Vor kurzem hatte ich einen Unfall auf einem Parkplatz.

Der Parkplatz war blockiert und einige Autos standen. Das Auto vor mir hatte den Rückwärtsgang eingelegt und hat etwas gas gegeben, mein Hupen hat leider nichts gebracht und er ist mir in die Front gefahren --> Stoßstange ist nun rissig und das PDC ist defekt.

Der Unfallgegner nimmt alle Schuld auf sich und kommuniziert das auch so an seine Versicherung.

Nun war ich eben bei der Mercedeswerkstatt und der Meister hat mir nahe gelegt einen Verkehranwalt zu beauftragen.

Grund dafür ist, dass die gegn. Versicherung trotz 100% Schuldübernahme vom Versicherungsnehmer mich trotzdem mit 50% der Reparaturkosten belasten kann. (Quotenrecht --> noch nie davon gehört)

Kurz am Rande: hätte ich selber zurückgesetzt (wenn mir die Zeit geblieben wäre) wäre ich jemand anderem aufgefahren.

Einschätzung vom Meister nach beläuft sich der Schaden auf ca. 2k --> neue Stoßstange.

Er hat mir geraten ein Gutachten einzuholen und einen Anwalt einzuschalten noch bevor die gegn. Vers. Auf den Gedanken Quotenrecht kommen.

Ich stehe noch in keinem Kontakt zur gegn. Versicherung.

Bin etwas baff und überwältigt.

Das ist mein erster unverschuldeter Unfall und hatte eigentlich von dem Werkstatttermin anderes erwartet. Nämlich: Summe X auf einem Blattpapier das ich der Versicherung einreiche und alles i.O. sei.

Und nun sowas.

Was meint ihr?

Gängige Praxis?

Wie gehts weiter?

Was kann sonst noch so auf mich zu kommen?

Danke und LG

Beste Antwort im Thema

Da bist Du an einen klugen Meister geraten :)

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. Juni 2019 um 12:02:56 Uhr:

was ist denn ein zugelassener Gutachter?

Das ist einer, der von der Versicherung zugelassen ist, weil er so schön kleine Zahlen malen kann...:D

[quote]

@rrwraith schrieb am 13. Juni 2019 um 13:12:47 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. Juni 2019 um 12:02:56 Uhr:

was ist denn ein zugelassener Gutachter?

Das ist einer, der von der Versicherung zugelassen ist, weil er so schön kleine Zahlen malen kann...:D

Aha, danke....:D

ist wieder lustig hier Versicherungsforum.....:)

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 12. Juni 2019 um 23:52:18 Uhr:

Man sollte meinen, die "Ratschläger" kriegen Provision vom Anwaltsverein.

Gleich zum Anwalt rennen kann auch Kosten verursachen, ....

Und schwupp, melden sich die drei üblichen Verdächtigen, die das ganz anders sehen. :)

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 14. Juni 2019 um 17:18:04 Uhr:

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 12. Juni 2019 um 23:52:18 Uhr:

Man sollte meinen, die "Ratschläger" kriegen Provision vom Anwaltsverein.

Gleich zum Anwalt rennen kann auch Kosten verursachen, ....

Und schwupp, melden sich die drei üblichen Verdächtigen, die das ganz anders sehen. :)

Den Müll, den du zitiert hast, kann man auch schlecht so stehen lassen!

@Catwiezle

Und schwupp, melden sich die drei üblichen Verdächtigen, die das ganz anders sehen. :)

Und schwupp meldet sich hier mal wieder der nächste Möchtegern- Sparkommissar der Versicherung....:)

Ach so, bevor ich es vergesse.

Den Danke Daumen musst du dir weg denken, der war von mir.

Aus Versehen, entschuldige bitte vielmals....:(

Ich würde mir den Aufwand mit dem Rechtsverdreher auch sparen.

Der Schädiger räumt seine Schuld uneingeschränkt ein.

Einfach alles melden und wenn die Versicherung dann tatsächlich Ärger macht, dann zum Anwalt.

Es gibt täglich sicherlich Tausende Fälle, die Versicherungen problemlos abwickeln, aber hier wird es immer so dargestellt, das die so böse sind.

Der Gutachter ist nicht verkehrt, evtl. reicht aber auch der Kostenvoranschlag. Es ist doch nur die Stoßstange.

Die Gebühr für den Rechtsverdreher verzögert den ganzen Vorgang und bezahlen tun wir dessen überflüssige Arbeit alle mit unseren Beiträgen.

Und ein Rechtsverdreher ist kein Sachverständiger, er kann ein Gutachten lesen. Mehr nicht. Ob die Reparatur korrekt ist oder nicht, das kann der garnicht entscheiden. Dafür braucht er ein Gutachten.

Da hier kein Personenschaden vorliegt, der Schaden gering ist, ist definitiv kein Rechtsverdreher erforderlich. Nur wenn widererwarten die Versicherung eine Teilschuld bei Dir sucht.

BEN

BEN, deine Meinung sei Dir unbenommen. In der Sache liegst Du aber daneben. Wurde auch alles schon eingehend dargestellt. Am besten den thread komplett lesen und erst dann eine Bewertung vornehmen.

Nein, Du und manch anderer mit der ständigen Werbung, einen Anwalt einzuschalten, liegt daneben.

Ihr tut so, als wenn nicht im Leben ohne Anwalt ginge...

Das ist ersichtlich unwahr. Bei der Regulierung von KH-Schäden wird der Geschädigte regelmäßig beschissen, wenn er nicht mit anwaltlicher und gutachterlicher Unterstützug seine berechtigten Ansprüche wahrnimmt.

Das Leben besteht hoffentlich nicht nur aus Unfällen. Und Werbung wird hier weder betrieben, noch würde sie geduldet. Also bleib bitte sachlich.

Für mich sind es halt praktische und bequeme Erwägungen einen Anwalt einzuschalten.

Ich hätte schlichtweg keinen Bock darauf nach einem unverschuldeten Unfall meinem Recht hinterher zu rennen :)

Von den Streichungsarien fange ich gar nicht erst an.

Warum hinterher rennen?

Meldung an Versicherung.

Kostenvoranschlag oder Gutacheten

Deckungszusage einholen (lassen von der ausgesuchten Werkstatt)

Abtretung

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Kostenpauschale

Wertminderung ggfls. lt. Gutachten

fertig.

Bei Personenschäden macht ein Anwalt Sinn.

Kürzungen machen auch Sinn, wenn auf Gutachtenbasis abgerechnet wird. Da muss nicht der teuerste Werkstattlohn abkassiert werden.

Was versprichst Du Dir von Deinen völlig sinnfreien und nutzlosen "Ratschlägen"?

Nichts. Bei Euch Knechten der Rechtsverdreher ist Hopfen und Malz verloren.

Aber für die Gescheiten, die über die Suchmaschinen hier herkommen, die können dann abwägen, ob wirklich kostbare Zeit und Geld bei einem Rechtsverdreher angebracht sind.

Weil mehr als die Stichpunkte bedarf es nicht bei klarer Schuldfrage und Meldung des Unfallgegners. Kann man sogar am Unfallort telefonisch zusammen machen.

Anwalt bedarf es lediglich bei Personenschäden und unklarer Schuldfrage, unfairen Unfallgegner oder wenn eine Versicherung tatsächlich zickig ist. Sind Versicherungen aber garnicht. Es werden Tausende Fälle täglich problemos abgehandelt. Die haben doch garkein Interesse mehr Zeit als nötig sich mit dem Schaden zu befassen.

So schauts aus. Aber das passt nem Rechtsverdreher halt nicht.

Als Geschädigter nehme ich ja nur meine Rechte wahr, ebenso wie Du, Ben, hier Dein Recht auf Meinungsfreiheit wahr nimmst :)

Zitat:

@benprettig schrieb am 15. Juni 2019 um 11:22:57 Uhr:

Nichts. Bei Euch Knechten der Rechtsverdreher ist Hopfen und Malz verloren.

Aber für die Gescheiten, die über die Suchmaschinen hier herkommen, die können dann abwägen, ob wirklich kostbare Zeit und Geld bei einem Rechtsverdreher angebracht sind.

Weil mehr als die Stichpunkte bedarf es nicht bei klarer Schuldfrage und Meldung des Unfallgegners. Kann man sogar am Unfallort telefonisch zusammen machen.

Anwalt bedarf es lediglich bei Personenschäden und unklarer Schuldfrage, unfairen Unfallgegner oder wenn eine Versicherung tatsächlich zickig ist. Sind Versicherungen aber garnicht. Es werden Tausende Fälle täglich problemos abgehandelt. Die haben doch garkein Interesse mehr Zeit als nötig sich mit dem Schaden zu befassen.

So schauts aus. Aber das passt nem Rechtsverdreher halt nicht.

Mit beleidigenden Formulierungen unterstreichst Du halt deine Inkompetenz in der Sache. :)

Die kostbare Zeit und das kostbare Geld lässt sich der Geschädigte allerdings unter dem Hintern wegziehen, wenn er sich selbst darum kümmert und sich behumpsen lässt. Diese Zeit wird grundsätzlich nicht bezahlt. Den Anwalt und den Gutachter zahlt jedoch die gegnerische Haftpflichtversicherung und man kann sich sicher sein, dass der Schadensfall korrekt geregelt wird. Die Haftungsfrage hängt keineswegs allein von der Schuldfrage ab. Selbst bei eindeutiger Schuldfrage kann die Haftung quotal ausfallen. Das weiß man halt nicht wenn man keine eigene Fachkenntnis hat.

Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen. Da nur 10-20% der Geschädigten sachgerecht ihre Ansprüche verfolgen lassen, lohnt es sich die überwiegende Mehrheit der Schadensfälle mit unberechtigten Kürzungen und unzulässigen Gutachtenvorgaben über den Tisch zu ziehen. Die entstehende Reibungswärme sollte man nicht mit Nestwärme verwechseln.

So verhält sich das in der Realität. :)

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