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Unverschuldeter Auffahrunfall,wie läufts ab?

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 12:14

Hi!

Würde gerne mal eure Meinung lesen, bzw. eure Erfahrungen hören, um zu wissen was mich erwartet und wie die weitere Vorgehensweise ist.

Zum Unfall:

2-Spurige Strasse, ich fahr von der linken auf die rechte Spur, der Hintermann folgt mir, vor mir wird gebremst, ich bremse,stehe und der Hintere kracht fast ungebremst noch leicht auf der linken Spur stehend auf mich drauf und schiebt mich in den Vordermann.

Soweit so gut. Ausser Kopf und NAckenschmerzen nix passiert. Sein Auto Kernschrott und bei mir der Kofferraum eingedrückt,Stossstange platt sowie Motorhaube und Frontschürze vorne defekt.

Natürlich habe ich sofort nen Termin beim Anwalt gemacht und die gegnerische Versicherung (welche sich bei mir meldete, um mir eine Werkstatt zu empfehlen) darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich nen eigenen Gutachter und ne RA einschalte. Der Unfallverursacher hat auch diese 35.-€bezahlt und der Poliziei erklärt, er habe zu spät reagiert, bzw. nicht gesehen, dass vor ihm gebremst wurde.

Soweit so gut, bin mit dem Auto abgerauscht, da Fahrzeug noch fahrbereit und keine Gefahr für den Verkehr.

Heute schonmal beim Gutachter gewesen, der sogleich sagte der Wagen müsse demontiert werden um den genauen Umfang des Schadens zu erkennen. Termin Donnerstag Nachmittag.

Morgen (Mittwoch) gehts zum Anwalt, mit dem ich natürlich weiter Schritte Absprechen werde.

Trotzdem hätte ich da vorab einige Fragen, vll. könnt ihr mir ja helfen.

Bin gestern auch direkt zum Arzt, leichter Schwindel sowie Kopfschmerzen. Au bis zum 14.05.2012....

Ist dies irgendwie relevant von wegen Schmerzensgeld oder so?

Der Wagen ist fahrbereit, es wird aber so sein, dass durch die Demontage der Teile der Wagen nicht mehr fahren kann, da Motorhaube und Kofferraum nicht mehr schliessen werden.

Wie sieht das aus, ab wann steht mir ein Ersatzwagen zu,bzw. Ausfallgeld?

Der Gutachter meinte, es könnte sich wahrscheinlich um einen Totalschaden handeln.....

Welcher Wert wird da zu Rate gezogen?

Händler Einkaufswerte oder Reelle Preise am Markt in und um Dortmund?

Ich weiss, vieles wird mir hoffentlich mein Anwalt morgen mitteilen können, aber vielleicht könnt ihr mir ja schoneinmal Hinweise geben.

Werde natürlich das Forum gerne auf dem laufenden halten.

 

Beste Antwort im Thema

nimm es mir bitte nicht übel, das meine antwort für dich nicht hilfreich sein wird - aber das sind alles fragen, welche du bitte deinem anwalt stellst. der wird von der gegnerischen versicherung (hoffentlich) bezahlt, also kann er auch was dafür tun.

wenn du mit solchen fragen hier aufschlägst, dann hättest du keinen anwalt gebraucht.

viel glück und denk mal drüber nach. mfg

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Zitat:

Original geschrieben von bambam191279

 

Trotzdem hätte ich da vorab einige Fragen, vll. könnt ihr mir ja helfen.

Bin gestern auch direkt zum Arzt, leichter Schwindel sowie Kopfschmerzen. Au bis zum 14.05.2012....

Ist dies irgendwie relevant von wegen Schmerzensgeld oder so?

Jap, die gegnerische Versicherung wird dann so was wie ein Gutachten vom Arzt verlangen, möglicherweise auch einen Wisch der die Schweigepflicht des Arztes für diesen Fall aufhebt.

Zitat:

Wie sieht das aus, ab wann steht mir ein Ersatzwagen zu,bzw. Ausfallgeld?

Ab dem Zeitpunkt der Fahruntauglichkeit für den Zeitraum den der Gutachter dann für die Instandsetzung ansetzt.

Zitat:

Welcher Wert wird da zu Rate gezogen?

Händler Einkaufswerte oder Reelle Preise am Markt in und um Dortmund?

Der Preis den du für ein vergleichbares Modell am Markt bezahlen müßtest wenn du wieder das selbe Auto kaufen würdest, was regelmässig für Ärger sorgt da die Gutachter reale Preise ansetzen während der Geschädigte gerne von den Mondpreisen der Anzeigen ausgeht ohne zu berücksichtigen das da ja immer noch Verhandlungsspielraum nach Unten eingerechnet ist.

 

Unterm Strich wirst du die Lauferei, den Ärger und die Kosten haben und draufzahlen.

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 18:28

Danke für Deine Antwort.

Gewinn rausschlagen ist auch nicht mein primäres Ziel, sondern ich möchte eine realistische Einschätzung.

Wenn z.B. in Dortmund ein ähnliches Fahrzeug wie meins von Privat für beispielsweise 11.000€ angeboten wird, aber bei keinem Vertragshändler für unter 13.000€ was wird dann als Marktwert genommen?

Ich meine ich bin nicht der beste Verhandlungspartner und wenn der Gutachter sagt, so ein Auto darf nicht mehr als 12.000€kosten, was mache ich dann?

Hoffe, man versteht was ich meine.....

Als Geschädigter bist du immer der Arsch, denn man hat ja keine realistische Einschätzung was das eigene Auto für einen Marktwert hatte.

Aber ich gehe mal davon aus das der Gutachter eher Händlerpreise ansetzen wird als Preise der Privatverkäufer, bei denen weiss man ja nicht wie die zu ihrem Preis kommen während ein Händler ein gewisses Niveau seiner Fahrzeuge halten sollte.

 

Aber jetzt mußt du eh erst mal abwarten was beim Gutachten rauskommt. ;) In seltenen Fällen kommt da auch mal eine positive Überraschung raus.

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 19:10

klar werde ich abwarten müssen, bin halt nur neugierig,aufgeregt und pissig. Ist mir mit meinen 32 Jahren zum ersten Mal passiert und den Wagen habe ich erst seit Februar.....

Stelle mich schonmal drauf ein, dass ich vor Juni keinen Fahrbereiten neuen oder reparierten Untersatz habe.

am 8. Mai 2012 um 21:31

Ich würde mal bei automobile.de oder autoscout24.de ein ähnliches Modell suchen und schauen was da so verlangt wird. Dann hast Du schon mal einen Anhaltspunkt bezüglich des Preises für so ein Auto. Hinzu natürlich die ggf. vorhandenen Sonderausstattungen usw.

Und- die Versicherung der Schädigerseite ist verpflichtet Dir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen, falls die sich quer stellen sollten.

Unfälle sind immer übel und ich mag es überhaupt nicht, wenn der Hintermann dicht auffährt und drängelt. Die meisten sind halt dumm und können den Bremsweg nicht einschätzen. :mad:

 

Zitat:

Original geschrieben von Rosita

Ich würde mal bei automobile.de oder autoscout24.de ein ähnliches Modell suchen und schauen was da so verlangt wird. Dann hast Du schon mal einen Anhaltspunkt bezüglich des Preises für so ein Auto. Hinzu natürlich die ggf. vorhandenen Sonderausstattungen usw.

Und- die Versicherung der Schädigerseite ist verpflichtet Dir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen, falls die sich quer stellen sollten.

Unfälle sind immer übel und ich mag es überhaupt nicht, wenn der Hintermann dicht auffährt und drängelt. Die meisten sind halt dumm und können den Bremsweg nicht einschätzen. :mad:

:eek:

Hat sich seit gestern was verändert, was mir entgangen ist :D :D

Themenstarteram 9. Mai 2012 um 11:49

Warte jetzt erstmal ge bzw. entspannt das Gutachten ab.....

Themenstarteram 10. Mai 2012 um 18:13

Ma ne hypothetische Frage:

Wenn das Auto jetzt nen Totalschaden hat und sagen wir mal 11.000€ Wiederbeschaffungswert hat, ich mir aber ein auto für 8.500€kaufe, was passiert mit den 2.500€? Bekomme ich die, oder behält die Versicherung die Asche?

Du bekommst auch die 11 TSD Euro minus Restwert wenn Du dir GAR KEIN Auto kaufst.

 

Denn dies stellt den Wert des beschädigten Fahrzeugs dar.

Was Du damit machst ist ganz allein Dir vorbehalten.

Themenstarteram 10. Mai 2012 um 19:36

Zusätzlich erhalte cih dann aber noch den Restwert des Fahrzeugs aus einem Verkauf, bzw der Restwertbörse oder wie auch immer, oder?

Ja,

das Auto kannst Du aber auch behalten und reparieren, denn es gehört nach wie vor Dir.

Themenstarteram 19. Mai 2012 um 22:04

Hi!

nachdem mein anderer Thread (zurecht) geclosed wurde, mache ich also hier weiter:

Das ist bislang geschehen:

 

Zeitlicher Ablauf:

07.05.12 Unfall, RA eingeschaltet

08.05.12 erste Begutachtung vom SV

10.05.12 Begutachtung des SV inkl. Demontage der Stossfänger sowie Stillegung des Kfz´s wegen Verkehrsunsicherheit

14.05.12 Erstellung des Gutachtens

16.05.12 Eingang des Gutachtens beim RA und bei mir

18.05.12 Kostenaufstellung des Ra´s an die Versicherung, die will erstmal das Gutachten prüfen und beschwert sich über den Zeitraum vom 08.05.12-16.05.12 (Gutachten hätte zu lange gedauert)

RA setzt erste Zahlungsfrist bis zum 31.05.12

 

Das Gutachten sagt folgendes aus:

 

RK ohne MwSt 11.507,93

MwST 2.186,51

RK inkl. MwSt 13694,44

 

WBW differenzbesteuert 12900

RW brutto 4100

Wertminderung 650

Rep Dauer 6-7 Arbeitstage

Wiederbeschaffungsdauer 14 Kalendertage

Nutzungsausfall 50.-€/Tag

 

 

Ich möchte von der Versicherung ausgezahlt werden

Fahrzeug wird laut SV überwiegened differenzbesteuert angeboten

 

Meine Fragen:

1.Was müsste mir die Versicherung anhand dieser Daten theoretisch auszahlen?

2.wenn ich mir ein KFZ für ca. 5000.-€ kaufe, was dürfte mir die Versicherung noch abziehen?

3. Wie lange zahlen die Ausfallgeld? Vor allem, wenn der Vorgang sich noch weiter hinzieht, denn ich brauche das Geld der Versicherung, um mir ein neues Auto leisten zu können?

 

Ohne Geldeingang der Versicherung kann ich kein Auto kaufen!

Mit meinem RA habe ich zur Zeit mehr den telefonischen Kontakt, der will warten, bis sich die Versicherung meldet.

 

Danke euch im voraus!

nimm es mir bitte nicht übel, das meine antwort für dich nicht hilfreich sein wird - aber das sind alles fragen, welche du bitte deinem anwalt stellst. der wird von der gegnerischen versicherung (hoffentlich) bezahlt, also kann er auch was dafür tun.

wenn du mit solchen fragen hier aufschlägst, dann hättest du keinen anwalt gebraucht.

viel glück und denk mal drüber nach. mfg

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 14:28

Hi beachi.

Natürlich nehme ich es Dir nicht übel, wieso auch ist hier doch schliesslich ein Diskussionsforum, oder?

Trotzdem verstehe ich nicht, wieso hier dann laufend in den Threads nach ähnlichen Dingen gefragt wird, wie ich sie gefragt habe und diese Fragen auch von einigen Leuten beantwortet wurden!?

Es ist mir klar, dass kein User mir exakte Auskunft geben kann, das will ich auch nicht.

Aber wenn hier bei jedem Thread wo sowas gefragt wird gleich gesagt wird: Frag Deinen Anwalt(was durchaus seine Berechtigung hat),der ist Fachmann,dann kannste das Dingen hier schliessen.

Der nächste der Fragt: Motor ruckelt komisch ,was kanns sein, dem wird dann erzählt er soll in die Werkstatt, sind schliesslich Fachleute.

Verstehst Du, worauf ich hinaus will?

Ich weiss, der einzige, der mir genaues sagen kann, ist der Anwalt, klar. Der hat der Versicherung 2 Fristen gesetzt und die möchte er abwarten. Daher warte ich was ihn betrifft auch noch ab. Wollte hier nur schon einmal Erfahrungen hören, z.B. anhand meines zeitlichen Ablaufes, einige Dinge in Erfahrung bringen. Schliesslich gibt es hier anscheinend einige User (exemplarisch Dellenzaehler, von dem ich hier viel gelesen hab) die einiges wissen und dem einen oder anderen User auch geholfen haben.

Daher dachte ich, folgende Fragen könnten bis zu meinem Gespräch mit dem RA näher erläutert werden.

Wie komme ich an ein neues Auto ohne Geld der Versicherung?

Wieviel Steuer dürfen sie mir abziehen.

Ab wann und wie lange steht mir Ausfallgeld zu?

Klar werde ich die Sachen bestimmt nächste Woche von meinem Anwalt erfahren, doch ich bin neugierig.

Lese mich seit dem Unfall schon durch diverse Foren, aber bislang haben eigentlich die meisten zumindest Hinweise oder Tipps bekommen.

Wird ja auch schliesslich niemand gezwungen hier zu antworten. ;-)

Und kannst mir glauben, bin zwar "erst" 32 Jahre und blond, aber drüber nachgedacht habe ich gewiss.

Trotzdem Danke!

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