Unverschämte HUK!
Moin,
wir hatten einen Scheibenschaden bei freier Werkstattwahl. Direkt kommt ein Schreiben wo man uns warnt, bloß nicht zu einer Nicht-Partner-Werkstatt zu gehen, sollten wir das dennoch wagen, sollen wir unbedingt drei Angebote wegen Schadensminderungspflicht einholen.
Schon frech und dreist!
Dann haben wir reparieren lassen und nun kürzt die HUK den Arbeitslohn um 18EUR (bei über 500EUR Gesamtrechnung!).
Wie blöde sind die eigentlich? Nun werden dort 5 PKW gekündigt (da eh Sonderkündigung wegen Preiserhöhung besteht). Aber bei so einem Laden ist man wohl als Kunde definitiv falsch!
Meine Frage: Darf die HUK überhaupt kürzen mit der Begründung, der Stundenverrechnungssatz läge über der Prüfgrenze unter Berücksichtigung regionaler Werte?
Ich würde denen zu gern den A**** aufreißen.
Die nächste Air Berlin heißt hoffentlich HUK!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@3dition schrieb am 10. Dezember 2017 um 19:23:46 Uhr:
Wir hatten doch bereits geklärt, dass die Liste die Anzahl der verärgerten Kunden und sogar die Liste der Prozesse bzw. anwaltliche Begleitung gar nicht erfasst.
Ach so.
Dein Gefühl ist natürlich ein weitaus zuverlässiger Gradmesser für die Anzahl der verärgerten Kunden....
134 Antworten
Vom Gewinn der Werkstätten an Versicherungsschäden, sind die Fässer noch Größer und mehr
Für Dich als Versicherungsmitarbeiter erläutere ich gern den Unterschied zwischen kaufmännischem Gewinn und Betrugsgewinn: legal - illegal.
Zitat:
Wenn es dich interessiert und du dich dieser intellektuellen Challenge stellen willst, dann lies meine Beiträge noch mal und du wirst sehen, dass ich weder die 18EUR zahlen muss, noch, dass dies der Kündigungsgrund ist!
Du weißt anscheinend selbst nicht mehr, was Du geschrieben hast. Hier mal zur Erinnerung:
Zitat:
Dann haben wir reparieren lassen und nun kürzt die HUK den Arbeitslohn um 18EUR (bei über 500EUR Gesamtrechnung!).
Wie blöde sind die eigentlich? Nun werden dort 5 PKW gekündigt (da eh Sonderkündigung wegen Preiserhöhung besteht). Aber bei so einem Laden ist man wohl als Kunde definitiv falsch!
Meine Frage: Darf die HUK überhaupt kürzen mit der Begründung, der Stundenverrechnungssatz läge über der Prüfgrenze unter Berücksichtigung regionaler Werte?
Ich würde denen zu gern den A**** aufreißen.
Also inzwischen ein ganz anderer Grund? Intellekt sieht anders aus!
Ich würde mich ja gerne mit dir intellektuell duellieren, aber da ich sehe, dass du sehr unbewaffnet bist, verbietet sich das.
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Blamiere Dich weiter, aber nicht unbedingt hier bei MT!
Wer blamiert sich hier und kann nicht lesen? Ich darf mich selbst zitieren:
Zitat:
@3dition schrieb am 8. Dezember 2017 um 16:30:52 Uhr:
Ich habe bei der HUK angerufen, die Frau war einfach nur schnippisch "Wir haben Ihnen ein Schreiben vorab geschickt, wo die Höchstsätze drin stehen".Sofern es sich im üblichen Rahmen befindet (und das tut es bei +18EUR!!!) hat die HUK mir keine Sätze vorzuschreiben.
Da die ganze Regulierung äußerst kundenunfreundlich ist, bin ich da weg! Mag sein, dass die neue (vermutlich WGV - weiß da jemand was zu?) auch Stress macht, aber das weiß ich noch nicht. Die HUK macht definitiv Stress und das hat sich auch rumgesprochen.
Ich dachte, gegenüber den eigenen Kunden seien die evtl. vernünftig, aber das sind die nicht. Und wer mich als Kunde nur mit dem nackten Arsch anguckt, kann direkt gehen. Oder es müsste ne Nutte sein, da würd ich noch mal nachdenken. 😛
Jedenfalls ist meine Wertschätzung gegenüber letztern höher als gegenüber der HUK! Die ersten kümmern sich wenigstens um Service und haben noch einen Restanstand sich bewahrt.
(Zur Klarstellung: Ich habe null Erfahrungen mit Damen des senkrechten Gewerbes... 😁 )
Noch einmal zum Nachlesen:
Ich sag ja, du bist unbewaffnet. Dort steht nicht, dass ich WEGEN der 18-EUR-Kürzung kündige, sondern dass NUN gekündigt wird. Die Begründung hatte ich längst gegeben und ich pflege mich nicht zu wiederholen. Und ab jetzt endet mein Anteil an der Kommunikation mit dir.
Über Kürzungen regt man sich auf, über überhöhte Preise nicht, das zahlt ja die Versicherung, oder auch mal nicht
Mit Verlaub...........das hinkt!
Versicherungen schließen mit Werkstätten Partnerverträge ab,
zahlen Dumpingpreise das sich kleine Betriebe am Rand vom Deckungsbeitrag bewegen.
Und deine überteuerten Preise, mein Lieber, sind Festpreis Absprachen bei Glasschäden, zwischen den beiden Organisationen festgelegt.
Und hier ging es ja um einen Glasschäden!
Hast du eigentlich ne ungefähre Vorstellung was so eine Werkstattausstattung kostet, eine Lackieranlage?
Wie sieht das übrigens mit deinem Gehalt aus?
erzähl mal, zufrieden? Oder macht das nicht ein jüngerer billiger.............
Und dann machen wir mal eine sightseeing Tour zu den Frankfurter Versicherungstempel.........
Zitat:
@celica1992 schrieb am 12. Dezember 2017 um 20:31:25 Uhr:
Über Kürzungen regt man sich auf, über überhöhte Preise nicht, das zahlt ja die Versicherung, oder auch mal nicht
Was, bitte, sind überhöhte Preise?
Es gibt unterschiedliche Preise, mal höher, mal niedriger, durchaus auch für die gleiche Leistung.
Dies nennt man Wettbewerb und ist Bestandteil der Marktwirtschaft.
Betrug ist im Strafgesetzbuch definiert. Wenn jemand etwas gegen Geld verkauft, egal ob Ware, Dienstleistung oder Leistungsversprechen und dies dann vorsätzlich und geplant nicht, oder nicht vollständig, liefert oder erfüllt, ist nach dieser Definition als Betrüger zu verurteilen.
Sorry, aber wenn ich die Unterschiede in den Rechnungen für einen Selbstzahler und bei Abtretung sehe, dann ist da was überhöht.
Sonst aber gibt es verschiedene Rahmenbedingungen, die andere Kosten als Grundlage verursachen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 12. Dezember 2017 um 22:12:16 Uhr:
Betrug ist im Strafgesetzbuch definiert. Wenn jemand etwas gegen Geld verkauft, egal ob Ware, Dienstleistung oder Leistungsversprechen und dies dann vorsätzlich und geplant nicht, oder nicht vollständig, liefert oder erfüllt, ist nach dieser Definition als Betrüger zu verurteilen.
Seltsamerweise ist Betrug in meinem § 263 StGB anders definiert. Aber vielleicht habe ich eine ältere Ausgabe....
Die Auslegung von Versicherungsbedingungen wird man wohl kaum unter "Betrug" subsumieren können.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 13. Dezember 2017 um 09:57:32 Uhr:
Seltsamerweise ist Betrug in meinem § 263 StGB anders definiert. Aber vielleicht habe ich eine ältere Ausgabe....
Du solltest dringend über einen Neukauf nachdenken. 🙂
Zitat:
Die Auslegung von Versicherungsbedingungen wird man wohl kaum unter "Betrug" subsumieren können.
Welche Auslegung meinst Du? Vielleicht: Ich habe Dir zwar verkauft, dass ich Deine Reparaturkosten zahle, aber gemeint habe ich, dass ich Dir das zahle, was ich für richtig halte! Wollte ich Dir vorher nur nicht sagen, sonst hättest Du Dein Geld wahrscheinlich woanders hingebracht?
Probiers das doch mal umgekehrt, wenn Deine nächste Prämienrechnung kommt: Wir haben zwar eine Prämie von 500,- € vereinbart, ich halte aber 400,- € für ausreichend und zahle deshalb nicht mehr... 😁
Dann hätte ich gerne von dem Fachmann? ein einziges Aktenzeichen eines Prozesses gegen eine Versicherung wegen Betruges erfahren.
Danke. Man lernt ja nie aus.