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Unverschämte HUK!

Moin,

wir hatten einen Scheibenschaden bei freier Werkstattwahl. Direkt kommt ein Schreiben wo man uns warnt, bloß nicht zu einer Nicht-Partner-Werkstatt zu gehen, sollten wir das dennoch wagen, sollen wir unbedingt drei Angebote wegen Schadensminderungspflicht einholen.

Schon frech und dreist!

Dann haben wir reparieren lassen und nun kürzt die HUK den Arbeitslohn um 18EUR (bei über 500EUR Gesamtrechnung!).

Wie blöde sind die eigentlich? Nun werden dort 5 PKW gekündigt (da eh Sonderkündigung wegen Preiserhöhung besteht). Aber bei so einem Laden ist man wohl als Kunde definitiv falsch!

Meine Frage: Darf die HUK überhaupt kürzen mit der Begründung, der Stundenverrechnungssatz läge über der Prüfgrenze unter Berücksichtigung regionaler Werte?

Ich würde denen zu gern den A**** aufreißen.

Die nächste Air Berlin heißt hoffentlich HUK!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@3dition schrieb am 10. Dezember 2017 um 19:23:46 Uhr:


Wir hatten doch bereits geklärt, dass die Liste die Anzahl der verärgerten Kunden und sogar die Liste der Prozesse bzw. anwaltliche Begleitung gar nicht erfasst.

Ach so.

Dein Gefühl ist natürlich ein weitaus zuverlässiger Gradmesser für die Anzahl der verärgerten Kunden....

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Eine strafrechtliche Verantwortung kann in D nur konkrete Mitarbeiter treffen. Das Unternehmen selbst kann sich in D nicht strafbar machen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 13. Dezember 2017 um 10:38:39 Uhr:


Dann hätte ich gerne von dem Fachmann? ein einziges Aktenzeichen eines Prozesses gegen eine Versicherung wegen Betruges erfahren.
Danke. Man lernt ja nie aus.

Dass kriminelles Handeln strafrechtlich nicht geahndet wird, ist leider in Deutschland keine Seltenheit, legitimiert dieses aber deswegen trotzdem nicht!

Zitat:

@rrwraith schrieb am 13. Dezember 2017 um 10:30:42 Uhr:


Welche Auslegung meinst Du? Vielleicht: Ich habe Dir zwar verkauft, dass ich Deine Reparaturkosten zahle, aber gemeint habe ich, dass ich Dir das zahle, was ich für richtig halte! Wollte ich Dir vorher nur nicht sagen, sonst hättest Du Dein Geld wahrscheinlich woanders hingebracht?

Jetzt haben wir schon wieder verschiedene Versionen. Das steht in meinen Versicherungsbedingungen nämlich so nicht drin.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 13. Dezember 2017 um 12:59:07 Uhr:



Zitat:

@lemonshark schrieb am 13. Dezember 2017 um 12:38:07 Uhr:


Jetzt haben wir schon wieder verschiedene Versionen. Das steht in meinen Versicherungsbedingungen nämlich so nicht drin.

Das weiß ich, aber Du willst es doch so "auslegen"!

Schon faszinierend.
Kein einziger Kommentar, dem ausnahmslos sofort ein "Danke Klick" folgte. 😕

Jetzt sind es schon 2............

EDIT:

Hahahahaha............3!

Vielleicht treffen seine Beiträge mehr des Volkes Seele..............😉

Zitat:

@germania47 schrieb am 13. Dezember 2017 um 13:43:31 Uhr:


Schon faszinierend.
Kein einziger Kommentar, dem ausnahmslos sofort ein "Danke Klick" folgte. 😕

Schreib doch sinnvolle Kommentare, kriegste auch welche... 🙂

Zitat:

@rrwraith schrieb am 13. Dezember 2017 um 12:59:07 Uhr:



Zitat:

@lemonshark schrieb am 13. Dezember 2017 um 12:38:07 Uhr:


Jetzt haben wir schon wieder verschiedene Versionen. Das steht in meinen Versicherungsbedingungen nämlich so nicht drin.

Das weiß ich, aber Du willst es doch so "auslegen"!

Nö, will ich nicht.

Ich spreche der Versicherung lediglich nicht das Recht ab, den unbestimmten Rechtsbegriff der "erforderlichen Kosten" aus dem geschlossenen Vertrag auszulegen und zu einem von den Vorstellungen des VN abweichenden Ergebnis zu kommen. Welche Auslegung der Vertragsbedingungen die "richtige" ist, lässt sich auf dem Rechtsweg feststellen. Der Staatsanwalt bleibt da vor der Tür. Rechtlich und moralisch.

Oder zeigst du dich selbst wegen Betrugs an, wenn du eine Rechnung kürzt, weil sie deiner Meinung nach nicht vereinbarte Positionen enthält?

Zitat:

@lemonshark schrieb am 13. Dezember 2017 um 13:54:26 Uhr:


Nö, will ich nicht.
Ich spreche der Versicherung lediglich nicht das Recht ab, den unbestimmten Rechtsbegriff der "erforderlichen Kosten" aus dem geschlossenen Vertrag auszulegen und zu einem von den Vorstellungen des VN abweichenden Ergebnis zu kommen.

Genau dieses Recht hat sie nicht, denn die "erforderlichen Kosten" sind durch den Rechnungsbetrag ausgewiesen!

Zitat:

Oder zeigst du dich selbst wegen Betrugs an, wenn du eine Rechnung kürzt, weil sie deiner Meinung nach nicht vereinbarte Positionen enthält?

Warum werden eigentlich immer Fakten konstruiert, die gar nicht zur Debatte stehen?

Es geht ausschließlich um die Höhe des Stundenverrechnungssatzes, die der Versicherung nicht genehm ist!

Zitat:

@rrwraith schrieb am 13. Dezember 2017 um 14:04:18 Uhr:



Zitat:

@lemonshark schrieb am 13. Dezember 2017 um 13:54:26 Uhr:


Nö, will ich nicht.
Ich spreche der Versicherung lediglich nicht das Recht ab, den unbestimmten Rechtsbegriff der "erforderlichen Kosten" aus dem geschlossenen Vertrag auszulegen und zu einem von den Vorstellungen des VN abweichenden Ergebnis zu kommen.

Genau dieses Recht hat sie nicht, denn die "erforderlichen Kosten" sind durch den Rechnungsbetrag ausgewiesen!

Das ist Quatsch und bleibt Quatsch!

Nach deiner Logik dürfte es zu den von der Versicherung anzuerkennenden Stundenverrechnungssätzen nicht tausende von (unterschiedlichen!) Gerichtsurteilen sondern nur tausende von Strafverfahren geben.

Kein Gericht hat jemals die Legitimation der Versicherung verneint, bestimmte Ansprüche zu bestreiten. Wäre ja noch schöner....

Man darf ja durchaus auch eine falsche Meinung vehement vertreten.
Aber langsam machst Du Dich mit Deiner Sturheit nur noch lächerlich...

Schau mal in den Spiegel....

Der Platz in der ersten Reihe gehört mir.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 13. Dezember 2017 um 14:12:43 Uhr:


Nach deiner Logik dürfte es zu den von der Versicherung anzuerkennenden Stundenverrechnungssätzen nicht tausende von (unterschiedlichen!) Gerichtsurteilen sondern nur tausende von Strafverfahren geben.

In fast allen Fällen dank Rechtsanwälten mit Null Ahnung von Schadenersatzrecht.

Das Recht zur Rechnungsprüfung hat rechtlich einzig der Rechnungsempfänger, mit Ausnahme von Kasko mit Werkstattbindung ist das der Fahrzeughalter/Geschädigte. Ein Anwalt der einen Prozess bezüglich Positionen einer Rechnung im Haftplichtschadenfall führt gehört der Titel "Rechtsanwalt" abgenommen.

Bezüglich der Stundenverrechnungssätze hat die Versicherung gar nichts zu melden, sie hat keinerlei Recht in das Recht der freien Preisgestaltung einer Werkstatt einzugreifen. Es sei denn es erfüllt den Tatbestand des Wuchers. Im Kaskofall ohne Werkstattbindung und im Haftpflichtschadenfall hat die Versicherung die Löhne zu zahle die die Werkstatt aufruft die der Kunde gewählt hat. Einschließlich aller Nebenkosten (Verbringung, UPE-Aufschläge, ...)

immer schön entspannt bleiben 😉

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