Unverschämte HUK!
Moin,
wir hatten einen Scheibenschaden bei freier Werkstattwahl. Direkt kommt ein Schreiben wo man uns warnt, bloß nicht zu einer Nicht-Partner-Werkstatt zu gehen, sollten wir das dennoch wagen, sollen wir unbedingt drei Angebote wegen Schadensminderungspflicht einholen.
Schon frech und dreist!
Dann haben wir reparieren lassen und nun kürzt die HUK den Arbeitslohn um 18EUR (bei über 500EUR Gesamtrechnung!).
Wie blöde sind die eigentlich? Nun werden dort 5 PKW gekündigt (da eh Sonderkündigung wegen Preiserhöhung besteht). Aber bei so einem Laden ist man wohl als Kunde definitiv falsch!
Meine Frage: Darf die HUK überhaupt kürzen mit der Begründung, der Stundenverrechnungssatz läge über der Prüfgrenze unter Berücksichtigung regionaler Werte?
Ich würde denen zu gern den A**** aufreißen.
Die nächste Air Berlin heißt hoffentlich HUK!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@3dition schrieb am 10. Dezember 2017 um 19:23:46 Uhr:
Wir hatten doch bereits geklärt, dass die Liste die Anzahl der verärgerten Kunden und sogar die Liste der Prozesse bzw. anwaltliche Begleitung gar nicht erfasst.
Ach so.
Dein Gefühl ist natürlich ein weitaus zuverlässiger Gradmesser für die Anzahl der verärgerten Kunden....
134 Antworten
Das ist der Weg für Preisbewusste. 🙂
Wenn ich eins gelernt habe, Versicherungen machen keine Gefangenen und kenne keine Freunde.
Ich steh auf jährl. wechseln, muss aber jeder selber wissen...........
Wichtig, nicht nur auf die Prämie gucken, auch die Leistung im Auge behalten. Es gibt Basics die sollte man immer haben!
Ein Beispiel: Bei Wildschäden darauf achten das jegliches Getier akzeptiert wird und nicht nur "Wild"
Bei Marderschäden auch Folgeschäden includiert sind, mit mind. 1500Eur, eher mehr! Sonst frist so'n Kerlchen die Krafstoffleitung an, die Sosse läuft über Keilriemen, Lima und Wasserschläuch. Der Folgeschaden
also das Zig-Fache des Ursächlichen Schaden. 😉
Ja, das weiß ich alles. Hab bei Verivox und Check fast alle Haken gesetzt, außer Schutzbrief. :-)
Ich glaube, ich nehme den Rabattschutz aber trotz +100EUR. Angebl. übernehmen einzelne Vers. den ja auch, wenn man auch wieder einen abschließt.
Wie gesagt. Das Regulierungsverhalten der HUK ist keinesfalls marktgängig.
Das auf eine Partnerwerkstatt verwiesen wird, wenn man eine Werkstattbindung hat ist völlig in Ordnung und auch das man diese in Form einer höfliche Nachfrage anbietet, wenn man sie nicht vereinbart hat. Alles andere darüber hinaus ist unüblich und unredlich. Schademinderungspflicht, drei KVAs, sage mal hackts???
Ich bin selbst im Mitarbeiter-Tarif und habe theoretisch ganz andere / freiere Konditionen. Wir Mitarbeiter sind dennoch angehalten / nicht verpflichtet unseren Werkstattservice zu testen.
Das Vergnügen hatte ich bisher zwei mal. Beides kleinere Frontschäden. Da es nicht um essentielle Schäden handelte, habe ich das natürlich gemacht.
Ergebnis: Erwartungsgemäß nach unseren Vorgaben, d.h. Ordentliche Meisterwerkstatt, mit asphalitiertem Hof und Kundentoilette. Fahrzeug wurde abgeholt und innengereinigt auf wiedergebacht. Ein Leihwagen gab kostenlos mit Selbstbehalt des eigenen Vertrages. Sowie ich es sich gehört. Ich erlaube ich mir mal Werbung zu machen. Meine Partnerwerkstatt war: http://www.wus-mainz.de/
Ansonsten kann ich nur den Gang zum Makler empfehlen. Alleine schon deswegen, weil dieser für Falschberatung haftet. Und sorry ist jetzt wirklich nicht böse gemeint, aber ich vage doch mal arg zu bezweifeln, dass Du, als Laie, die Leistungen eines Versicherers beurteilen kannst.
Ich möchte das hier nicht in eine Beratung ausufern lassen, aber mal ein essentieller Tip, bei einem solchen Fahrzeug, mitunter noch neu. Stichwort Neuwert- / Kaufwertentschädigung wäre hier interessant. Alte Leipziger z.B. 36 Monate. Wieviel bietet derzeit Dein Versicherer?
So einfach ist es nicht und doch korreliert in einem gewissen Maße Beitrag und Leistung, nämlich in dem Maße, dass die Leistung eingepreist ist. Der Versicherer hat nichts zu verschenken.
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Hallo ins Forum,
ich bin auch bei der HUK (kein Billigtarif und nicht HUK24; ist für den Schadensfall aber auch egal) und hatte beim letzten Scheibenschaden genau denselben Stress (bei den vorherigen nicht, da hat mich die HUK direkt zur Fachwerkstatt geschickt (wegen Kameratechnik)).
Telefonisch den Schaden gemeldet und als Antwort bekommen, nur wenn ich in die vorgebene Partnerwerkstatt (große Glaskette) fahre, wird bezahlt. Auf meine Nachfrage, dass ich freie Werkstattwahl habe, kam die pampige Antwort, dass sei egal, ich müsse da hin oder - wenn nicht - gelten die benannten Maximalsätze (ein Witz). Auf die weitere Nachfrage, dass es bei Nicht-Originalscheiben Ärger mit der Kamera etc. gibt und die Glaskette bekanntlich nur OEM-Scheiben, aber nicht die Originalen verbaut, kam die Aussage, dies sei nicht das Problem der Versicherung, ich müsse zur Partnerwerkstatt. Da ich die Schadennummer hatte, hab' ich das Gespräch beendet.
Ich bin dann zu meiner Stammwerkstatt (Vertragswerkstatt) und habe die WSS dort tauschen lassen. Auf das Problem angesprochen, kam von denen die verständnislose Nachfrage, was der Kram soll. Die Werkstatt ist einem großen Abkommen mit den Versicherern beigetreten (wie u.a. auch die HUK), die Pauschalpreise für den WSS-Tausch haben. Bezahlt wurde auch anstandslos; ich musste nur die SB zahlen (die aber auch bei der Glaskette fällig gewesen wäre).
Wegen der falschen Aussage bin ich dann zum Kundendienst vor Ort. Die waren fassungslos über die telefonischen Angaben (konnten sie intern nachvollziehen) und haben mir bestätigt, dass ich selbstverständlich ohne Weiteres zur Vertragswerkstatt kann und bezahlt wird, wenn die nicht über die üblichen Fachwerkstattsätze für Vertragswerkstätten abrechnen. Wegen der Nachfrage kam dann auch ein Schreiben von der zuständigen Schadensaußenstelle, mit dem sich für die falschen Angaben am Telefon entschuldigt wurde. Da die Umweltplakette nicht erstattet wurde, habe ich da nachgefragt und die wurde dann - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (ist mir egal) - bezahlt.
Von daher ist dies Masche bei den Versicherungen (nach Berichten von Bekannten, Sachverständigen und der Werkstatt auch bei anderen Anbietern), um durch die Aussagen auch die (mehr zahlenden) Kunden ohne Werkstattbindung in eine quasi Werkstattbindung zu bekommen, weil die Kosten bei Glasschäden explodiert sind. Ähnliche Variante ist das Angebot des Schadenservice, was letztlich auch dazu führt, dass der Versicherer (gern auch bei Haftpflichtschäden) mehr mitreden kann.
Von daher bringt insoweit der Wechsel nicht wirklich was, sondern nur konsequentes Durchsetzen der Ansprüche.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2017 um 18:01:36 Uhr:
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 8. Dezember 2017 um 17:20:29 Uhr:
A.2.2.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuch- ten. Nicht als Verglasung gelten beispielsweise Glas- und Kunststoffteile von Fahrzeugassistenzsystemen und Displays.
Hinweis: Beachten Sie bitte Ihre Pflichten im Schadenfall nach E.1 und E.3. Mit welchen Folgen Sie bei einer Pflichtverletzung rechnen müssen: siehe E.7.Du hast es doch unterschrieben
Woraus folgt denn dort das Kürzungsrecht? Der TE hat freie Werkstattwahl.
ich persönlich hätte wegen der € 18.oo keinen Aufriss gemacht, und der Versicherung nett und freundlich einen weiteren Schadenfall präsentiert und fiktiv abgerechnet....
Das nennt man dann Pyrrhussieg für die Versicherung und teuer erkaufte € 18.oo
Zitat:
@212059 schrieb am 8. Dezember 2017 um 22:35:18 Uhr:
Von daher ist dies Masche bei den Versicherungen ...
Schade, dass Du alle über einen Kamm kehrst. So wird es nie der Fall sein, dass es Dir ein Versicherer zeigen kann, dass es auch anders geht.
Bleib bei Deiner Versicherung und freu Dich auf das Gezeter im nächsten Schadenfall.
Viel Spaß
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 8. Dezember 2017 um 23:16:43 Uhr:
ich persönlich hätte wegen der € 18.oo keinen Aufriss gemacht, und der Versicherung nett und freundlich einen weiteren Schadenfall präsentiert und fiktiv abgerechnet....
Genau das überlege ich: Mein Youngtimer wechselt sowieso jetzt in eine andere Vers, da die HUK bei dem nur cents zahlen würde. Die gehen nach Schwacke und der echte Marktwert interessiert die einen Dreck. Bei der neuen wird er anständig eingepreist und es gibt keine SF-Klassen.
Der steht jetzt (Saisonkennzeichen) und hat auch einen Steinschlagschaden, den ich erst jetzt entdeckt habe. Könnte ich den jetzt fiktiv abrechnen? Oder geht das bei Scheiben gar nicht? Andere Schäden abzurechnen wäre ja Quatsch, da eine Rückstufung erfolgen würde. Und in der nächsten Saison direkt mit der neuen Vers. abrechnen fände ich auch "weniger charmant".
Nur mal so als Hinweis, die Partnerwerkstätten der HUK sind verpflichtet Originalteile zu verbauen und da gehören Frontscheiben dazu.
Ich hatte schon zwei Mal einen Glasschaden und die HUK hat das ohne Probleme gezahlt. Ich bin sehr zufrieden mit der Versicherung.
Zitat:
Der steht jetzt (Saisonkennzeichen) und hat auch einen Steinschlagschaden, den ich erst jetzt entdeckt habe. Könnte ich den jetzt fiktiv abrechnen? Oder geht das bei Scheiben gar nicht? Andere Schäden abzurechnen wäre ja Quatsch, da eine Rückstufung erfolgen würde. Und in der nächsten Saison direkt mit der neuen Vers. abrechnen fände ich auch "weniger charmant".
Ja klar geht das, ausser es wäre in den AKVs explizit ausgeschlossen.
Dann muss der Steinschlag zwingend im Sichtfeld sein, ausser halb gäb es erstmal nur eine Instandsetzung.
Und ohne Foto, auch dem das deutlich zu sehen ist geht gar nix.
Sie werden sich erstmal wehren und das abblocken, aber wie gesagt, wenn es nicht ausgeschlossen wurde, müssen Sie zahlen.
Aber die WSS ern. lassen, vorm Wechsel, wäre es mir auch schon wert.
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 9. Dezember 2017 um 08:48:22 Uhr:
Ich hatte schon zwei Mal einen Glasschaden und die HUK hat das ohne Probleme gezahlt. Ich bin sehr zufrieden mit der Versicherung.
Wirst du von der HUK bezahlt dafür oder hast du einfach die HUK machen lassen und nicht gemerkt, dass die mit deinem Schaden Geld machen?
Ich arbeite garantiert nicht für die HUK. Es darf wohl keine zufriedenen Versicherungsnehmer geben, oder wie? Ob die mit meinem Schaden Geld machen ist mir egal, ich habe weder ein Schreiben bekommen, noch gab es irgendwelche Probleme.
Zitat:
@3dition schrieb am 9. Dezember 2017 um 09:25:27 Uhr:
Ist außerhalb des Sichtfeldes, ne Rep. wird fiktiv schwierig abzurechnen sein, oder?
Und mehr wie unsinnig!
Jede Werkstatt baut dir trotzdem eine neue WSS ein.