Unterschreitung Mndestabstand

Hallo zusammen!

Heute habe ich einen Anruf von meinem Chef bekommen, dass er meine Adresse an die Polizei übergeben musste, weil ihn ein Schreiben erreicht hat, mit dem die Polizei des Landes Rheinland-Pfalz, ermitteln will, welcher Fahrer an einem bestimmten Tag auf einem bestimmten Auto gesessen hat - und das war ich.

An den Tag kann ich mich noch ganz gut erinnern, weil ich mir, nachdem ich an der Radaranlage vorbei gefahren war, schon nicht sicher war, ob die mich jetzt gekriegt haben oder nicht.

Allgemein muss ich sagen, dass ich mich sehr streng an den Sicherheitsabstand halte. Dies aus mehreren Gründen:
- an der Wand, die in Form des nächsten LKWs vor einem her fährt, sieht man einfach nicht vorbei und man muss sich einfach auf die Lichtsignale des Vordermannes verlassen und auch eine gewisse Reaktionszeit für sich selbst übrig lassen. Ohne den entsprechenden Abstand wird mir das ganze einfach zu gefährlich.
- Wenn ich die ganze Zeit auf die Rückwand eines LKWs starre, wird mir schlichtweg langweilig, da lasse ich lieber ein bischen Platz und sehe mir die Landschaft an.
- ich bin auch nicht der Meinung, dass ich schneller bin, nur weil ich dem anderen auf der Ladefläche hänge.
Also alles in allem - ich halte meinen Abstand im Regelfall ein.

An besagtem Tag, stand die Abstandskontrolle auf der A61 allerdings in einer Baustelle unter einer Brücke. Ich kann nicht mehr genau sagen, wie schnell man fahren durfte. Aber wenn mich nicht alles täuscht, so waren dort 60 erlaubt.
Stimmt es schonmal, dass man ab 50km/h einen Abstand von 50m einhalten muss? Wenn ich mich an die Fragen auf dem Fahrschulfragebogen zurück besinne (vor einem halben Jahr), so war dort beschrieben, dass man erst ab 80km/h 50m Sicherheitsabstand einhalten muss und vorher die Faustregel "halber Tacho" gilt.

Naja, wie auch immer....

Durch dieses Radargerät, das da so plötzlich unter der Brücke aufgetaucht ist, haben sich natürlich andere Kollegen überrascht gefühlt und sind im letzten Moment voll in die Eisen gestiegen, was immer wieder zu starken Bremsvorgängen in der Kolonne geführt hat. Dies war natürlich auch meinem Sicherheitsabstand abträglich, wodurch mein Abstand sicherlich das ein oder andere mal unter die 25 - 20m Marke gesunken ist. Aber ich habe dann immer wieder Luft zwischen den voran fahrenden LKW und mich kommen lassen. Und trotzdem bekomme ich heute die Nachricht von meinem Chef.

Kann mir vielleicht jemand sagen was mich jetzt erwartet und wie ich mich am besten verhalten soll? Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen auf dem Gebiet gesammelt?

Für eure Hilfe bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus!

Gruß
de Kölsche

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


6. Meine SZM hat 10 Scheibenbremsen ich hoffe der Hinten zu dicht auffahrende Kollege weiß das auch mit seinen Trommelbremsen!!!!!!!

ich glaube dein ganzer zug hat 10 scheibenbremsen???

mein zug hat auch 10 scheibenbremsen mit sinter belägen nicht mit den normalen organischen ... die beißen richtig....
und habe den abstandsassistent von mb drin feine sache stelle den abstand auf 50 m tempomat auf 85km/h dann berg runter lässt er ihn hoch bis auf 89km/h (4 km/h) und dann bremst er selbst mit dem retarder, genauso beim abstandsassi, wenn der computer merkt es wir zu knapp dann machts piep piep und nen rotes dreieck im display und dann geht die zugmaschine vorne in die knie weil der mit allem bremst was er hat, retarder, bremsen, und schaltet zusätzlich noch runter mit richtig zwischengas (lach)
ich fahre jetzt fast 3 jahre alleine, und hatte noch nie ein abstandsverstoß, 2 mal wegen geschwindigkeit 1x 10 km/h zu schnell und 1x 11km/h zu schnell, des vertrete ich ich hatte es eilig und bin bisl schneller gefahren war mein fehler ab jetzt bundesstraße 68km/h und autobahn 85km/h so wie es unser cheff verlangt und gut is...

gruß matze

gruß matze

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


ich glaube dein ganzer zug hat 10 scheibenbremsen???

gruß matze

6. Meine SZM+ Auflieger hat 10 Scheibenbremsen ich hoffe der Hinten zu dicht auffahrende Kollege weiß das auch mit seinen Trommelbremsen!!!!!!!

Schon verbessert :-))

Hallo,

ich finde es auch richtig, das es drei Punkte für zu geringen Abstand gibt. Sie sollten der Strafe noch auf 500 Euro hochsetzen. Vielleicht tut es dann mehr weh.

Ich habe seid 1983 meinen Führerschein und hatte noch nie einen Punkt. Weder im Osten noch dann nach der Wende. Ich bin auch keine Engel was das Fahren betrifft, aber wenn es um mein Leben geht hört es auf. Ich halte immer den vorgeschriebenen Abstand, und überhole auch nicht im Überholverbot. Warum und für wen? Für meinen Chef....nie und nimmer.

1992 Habe ich mich beinahe Tot gefahren, Samstag Morgen, nur noch die 20km nach Hause zu Frau und Kind. Da wäre ich fast nicht angekommen. Das hat mich wieder wachgerütelt. Alles nach Vorschrift, denn es geht um mein Leben.

Ich habe in der Ganzen Zeit einen Reifen aus Dummheit zerfahren, und mir einmal den Unterfahrschutz abgerissen, das war es. Ich fahre heute zwar recht selten, aber nur nach Vorrschrift. Ist die Karre überladen dann bleibt sie stehen. Das gleiche ist bei Sicherheitsrelevanten Mängeln. Da kann fahren wer will, ich nicht.

Gruß Ronald

Nur komisch dass es beim LKW keine Staffelung gibt. Z.B. 1 Punkt und 100€ pro 10m zuwenig oder sowas. Harte Strafen finde ich allerdings bei der Gefährlichkeit von Abstandsunterschreitungen schon gerechtfertigt. Nur 3 Punkte bei 48m leuchten mir dann doch nicht ein wenn es für 20m die gleiche Strafe gibt.

Wann ist die Fleppe weg? 18 Punkte? Heisst 6 derartige Verstösse hintereinander. Sonst verfallen Punkte nach 2 Jahren ja auch wieder. Und da scheint dann jemand schon mässig lernresistent zu sein. Dann lässt sich noch was mit Aufbauseminaren abbauen - schon sinds 7 erhebliche Verstösse.

Und auch Ärtzte müssen nach 6 Kunstfehlern mit mehr Konsequenzen rechnen als eine kleine Geldstrafe. Auch denen kann bei vorsätzlichen wiederholtem Fehlverhalten die Approbation entzogen werden. Genau wie Anwälten die Zulassung vor Gericht, ...

Gruß Meik

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wenn du heute nen verstoß hast, und innerhalb 2 wochen noch mal bist du wiederholungstäter und bekommst eine höhere strafe ...

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


wenn du heute nen verstoß hast, und innerhalb 2 wochen noch mal bist du wiederholungstäter und bekommst eine höhere strafe ...

Genau so ist es, da hat sich einiges geändert. Und 18 Punkte sind nicht viel. Das hat vor zwei Jahren einer unserer Fahrer gemerkt. Der hatte 6 oder 7 Punkte. Nach 2 Monaten war die Pappe für 1,5 Jahre weg. Einmal Abstand, dann glaube zweimal zu schnell, Überladung und dann zu Weihnachten was getrunken und mit dem PKW angehalten. Das war es und die Pappe war weg.

Gruß Ronald

Bei der ganzen Diskussion sollte man bedenken, dass man ja qualifizierter Kraftfahrer ist - nicht so, wie die ganzen PKW-Fahrer! Da man beruflich damit umfassend zu tun hat, dürfen die Erwartungen an die Kenntnisse auch etwas höher sein. Insoweit darf jeder Kraftfahrer wissen, welchen Abstand und welche Geschwindigkeit er einzuhalten hat. Schon alleine deswegen finde ich die hohen Strafen gerechtfertigt. Es geht aber auch einfach nur ums Leben!

Heute war in der Zeitung zu lesen: LKW fuhr in Reisebus, 13 Tote, 31 schwer verletzt.

Wenn man schon halber in einem Bus steckt, dann reicht der Abstand definitiv nicht mehr aus!!!

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Nur komisch dass es beim LKW keine Staffelung gibt. Z.B. 1 Punkt und 100€ pro 10m zuwenig oder sowas. Harte Strafen finde ich allerdings bei der Gefährlichkeit von Abstandsunterschreitungen schon gerechtfertigt. Nur 3 Punkte bei 48m leuchten mir dann doch nicht ein wenn es für 20m die gleiche Strafe gibt.

Das ist genau das was ich meine - Danke!

Ich bin nicht für die Narrenfreiheit auf unseren Strassen. Oft genug wurde in diesem Thread auch schon erwähnt wie wichtig Abstand und angepasste Geschwindigkeit sind.

Ausser Frage steht auch, dass diese Regelungen und alle anderen Gesetze dem eigenen Schutz und dem der anderen Verkehrsteilnehmer zu Gute kommt und deshalb nicht für den Chef, den Dispo oder sonst jemanden aufs Spiel gesetzt werden sollten. Ich denke in dem Punkt sind wir uns alle einig.

Aus der ganzen Sache will ich mich auch nicht durch irgendeine Scheinheiligkeit herauswinden oder mich sonst irgendwie erklären - dann hätte ich diesen Thread auch gar nicht geöffnet.
Natürlich muss ich erst noch den Anhörungsbogen abwarten und dann werde ich schon sehen, was mir zur Last gelegt wird und wenn tatsächlich ein Verstoß meinerseits vorliegt, dann sehe ich das auch ein und fühle mich ordentlich auf die Füsse getreten, weil mir dann eben ein Fehler unterlaufen ist - da machste eben nix!

Zitat:

Original geschrieben von meramdo


Das hat vor zwei Jahren einer unserer Fahrer gemerkt. Der hatte 6 oder 7 Punkte. Nach 2 Monaten war die Pappe für 1,5 Jahre weg. Einmal Abstand, dann glaube zweimal zu schnell, Überladung und dann zu Weihnachten was getrunken und mit dem PKW angehalten.

Bei so einer Geschichte bin ich ehrlichgesagt froh dass so jemand aus dem Verkehr gezogen wird 🙁

Schon 6 oder 7 Punkte "verdient", dann noch nicht gelernt und wieder deutlich zu schnell und zu wenig Abstand und zu guter letzt noch betrunken ans Steuer ... super Leistung 😠

Ansonsten fände ich hier wie auch bei PKWs eine entsprechende Staffelung nötig. Für 48m find ich die Strafe zu hart, für 20m oder weniger viel zu mild.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


wenn du heute nen verstoß hast, und innerhalb 2 wochen noch mal bist du wiederholungstäter und bekommst eine höhere strafe ...

Wo und in welchem Gesetzblatt steht denn das? Dieses gehört mal wieder unter der Rubrik FLAME Einer hat irgendetwas von einem gehört dessen Bekannter einen kennt dem das passiert ist.

Richtig ist allerdings die 26km/h Regelung, wer innerhalb eines Jahres 2 mal mit mehr als 26 kmh/h als erlaubt geblinzelt wurde muss sein Pappe für 1 Monat abgeben.

Gegen Abstandsverstöße hat man keine Chance zu klagen! Damit auch wirklich keiner auf die Idee kommt, überhaupt zu klagen! Ob die Regelung Sinn macht, ab 48m 3 Punkte zu verteilen und bei 20m auch, kann ich schlecht beurteilen! Hauptsache die Regelung hat Erfolg und der Sicherheitsabstand wird auf deutschen Autobahnen wieder hergestellt!

Hallo,

die ganze Diskusion wäre sinnlos wenn man eine Abstandskontrollsystem zwingend vorschreiben würde. Das würde dann auch die Elefantenrennen um einiges reduzieren.

Gruß Ronald

Hallo!

Schonmal danke für eure rege Beteiligung und Diskussionsfreude.

Ich wollte euch nur so nebenbei mal auf den aktuellen Stand der ganzen Sache bringen.
Gestern kam ein Brief der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück - darin ein weiterer Anhörungsbogen. Komischerweise aber ohne Überweisungsformular oder so. Bei den letzten Bußgeldbescheiden war immer direkt das Überweisungsformular dabei. Hier werde ich nur gebeten ein weiteres Mal meine Adresse anzugeben und die ganze Sache zuzugeben. Aber das hat mein Chef doch quasi schon getan, indem er denen meine Adresse gegeben hat, nachdem er anhand der Tachoscheiben rausgefunden hat, wer an dem Tag mit dem bestimmten Auto unterwegs war.

Ich werde gegen den Bescheid keinen Widerspruch einlegen, da mir die Sache mittlerweile zu doof geworden ist. Ich ärger mich eben drüber und versuche mich auch weiterhin an die Verkehrsregeln zu halten. Ein bischen Schwund ist eben immer - do mähste janüüs, wie der Kölsche sagt.

Soviel bislang. Gruß
de Kölsche

Hallo

Bei mir dürfte da auch was kommen. Die haben mich bei Eisenach gefangen. Naja zum Abstand kann ich nichts sagen. Der vor mir war mit seinem Rad also Hinterachse vor dem letzten Strich und ich war mit meiner Vorderachse bei dem Ersten Strich genau dahinter . Dürften dann auch meine ersten 3 Punkte sein *kotz*. Rechne spätestens im August habe ich Post.

Zitat:

darin ein weiterer Anhörungsbogen. Komischerweise aber ohne Überweisungsformular oder so.

Das ist völlig normal denn dein Chef hat nur deine Adresse rausgegeben er kann nix zugeben was du gemacht hast Es handelt sich hierbei ja auch um eine Anzeige nicht um eine OWi schick die Sache zurück und du bekommst die "Rechnung"

Zu den PKWs dort ist der Sicherheitsabstand "halber Tacho" nur empfohlen nicht vorgeschrieben.

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