Unterschreitung Mndestabstand
Hallo zusammen!
Heute habe ich einen Anruf von meinem Chef bekommen, dass er meine Adresse an die Polizei übergeben musste, weil ihn ein Schreiben erreicht hat, mit dem die Polizei des Landes Rheinland-Pfalz, ermitteln will, welcher Fahrer an einem bestimmten Tag auf einem bestimmten Auto gesessen hat - und das war ich.
An den Tag kann ich mich noch ganz gut erinnern, weil ich mir, nachdem ich an der Radaranlage vorbei gefahren war, schon nicht sicher war, ob die mich jetzt gekriegt haben oder nicht.
Allgemein muss ich sagen, dass ich mich sehr streng an den Sicherheitsabstand halte. Dies aus mehreren Gründen:
- an der Wand, die in Form des nächsten LKWs vor einem her fährt, sieht man einfach nicht vorbei und man muss sich einfach auf die Lichtsignale des Vordermannes verlassen und auch eine gewisse Reaktionszeit für sich selbst übrig lassen. Ohne den entsprechenden Abstand wird mir das ganze einfach zu gefährlich.
- Wenn ich die ganze Zeit auf die Rückwand eines LKWs starre, wird mir schlichtweg langweilig, da lasse ich lieber ein bischen Platz und sehe mir die Landschaft an.
- ich bin auch nicht der Meinung, dass ich schneller bin, nur weil ich dem anderen auf der Ladefläche hänge.
Also alles in allem - ich halte meinen Abstand im Regelfall ein.
An besagtem Tag, stand die Abstandskontrolle auf der A61 allerdings in einer Baustelle unter einer Brücke. Ich kann nicht mehr genau sagen, wie schnell man fahren durfte. Aber wenn mich nicht alles täuscht, so waren dort 60 erlaubt.
Stimmt es schonmal, dass man ab 50km/h einen Abstand von 50m einhalten muss? Wenn ich mich an die Fragen auf dem Fahrschulfragebogen zurück besinne (vor einem halben Jahr), so war dort beschrieben, dass man erst ab 80km/h 50m Sicherheitsabstand einhalten muss und vorher die Faustregel "halber Tacho" gilt.
Naja, wie auch immer....
Durch dieses Radargerät, das da so plötzlich unter der Brücke aufgetaucht ist, haben sich natürlich andere Kollegen überrascht gefühlt und sind im letzten Moment voll in die Eisen gestiegen, was immer wieder zu starken Bremsvorgängen in der Kolonne geführt hat. Dies war natürlich auch meinem Sicherheitsabstand abträglich, wodurch mein Abstand sicherlich das ein oder andere mal unter die 25 - 20m Marke gesunken ist. Aber ich habe dann immer wieder Luft zwischen den voran fahrenden LKW und mich kommen lassen. Und trotzdem bekomme ich heute die Nachricht von meinem Chef.
Kann mir vielleicht jemand sagen was mich jetzt erwartet und wie ich mich am besten verhalten soll? Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen auf dem Gebiet gesammelt?
Für eure Hilfe bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus!
Gruß
de Kölsche
30 Antworten
Naja, außerorts gilt über 50 km/h die 50-Meter-Regel. Das heißt, du hast den vorgeschriebenen Mindestabstand um über die Hälfte unterschritten.Einfangen tust du dir also auf jeden Fall einen, nur wie hoch die Strafe ist, müßtest du im Bußgeldkatalog nachschlagen.
a61? 😁
Wie dem auch sei, Abstand ist in den meisten fällen 3 Punkte + 75€ + Bearbeitungsgebühr...
Zum Abstand bei LKW sei gesagt, dass man ab einer Geschwindigkeit von 50km/h 50m Abstand halten muß.
Zu der Abstandskontrolle im allgemeinen, 400m vor der Brücke ist die erste Markierung.
Die 2. und 3. Markierung vor der Brücke sind die Messpunkte und haben einen Abstand von 40m.
Zu der Messstelle gehören 2 Videokameras. Rechts unten neben der Fahrbahn zeichnet die Kennzeichen auf und die Kamera oben auf der Brücke hat die Verkehrssituation ab der 1. Markierung im Sichtfeld.
Gemessen wird der Abstand von der letzten Achse des vorausfahrenden Fahrzeuges bis zur ersten Achse des folgenden Fahrzeuges plus die Geschwindigkeit, welche sich durch das befahren des Messfeldes in einer gewissen Zeit ergibt. Dadurch, dass das Messfeld keine 50m beträgt und auch nur das überfahren der Striche mit den Achsen berücksichtigt wird, ergibt sich die Toleranz, die dir gegeben wird...
Fazit der Videomessung: wenn der Beamte erkennt, dass du im überwiegenden teil der erfassten Messstrecke von 400m deinen Sicherheitsabstand gehalten hast, bzw kurz vor der 2. und 3. Markierung irgendwelche Vorkommnisse gewesen sind ( einscherendes Fahrzeug, stark verzögernder Vordermann, etc.) hätte man dich nicht zur Anzeige gebracht.
Ich habe selber 2mal versucht, gegen eine Abstandsmessung mit einem Anwalt gegen an zu gehen, welches nur meine Rechtschutz strapaziert hat, mir aber sonst weiter nix gebracht hat.
Wenn du dir dein vergehen selbst anschauen willst, wartest du, bis der Anhörungsbogen bei dir ankommt, füllst ihn aus, schreibst hinein, dass du den beweis sehen möchtest und schickst ihn zurück.
Irgendwann kommt dann ein schreiben zurück, worin steht, dass du ein VHS-Tape an die betreffende Autobahnpolizeistation schicken sollst und nachdem du dieses gemacht hast, kommt dann wiederum etwas später die dich betreffende Videosequenz mit einem neuen Anhörungsbogen zurück.
Kostet zwar extra, ist aber vielleicht ganz interessant, vorallem, weil man erkennt, man war nicht alleine... 😁
Zitat:
Original geschrieben von scandrive
a61? 😁
Ist die A61 dafür besonders bekannt oder warum der Smiley?
Wenn das Bußgeld in besagter Höhe kommt, dann könnte ich damit ja leben.
Aber 3 Punkte???!!!
Die haben doch nen Knall! Warum muss das bei LKWs wieder so viele Punkte geben sein? Bei PKWs kommt man bis 80km/h und einem Abstand unter 20m mit max 35€ und dementsprechend 0 Punkten (!!!) weg. Das kann doch nicht sein, dass man als LKW-Fahrer wieder derart geschröpft wird. Gut - unsere Autos sind ein bischen größer und am Vordermann kann wie gesagt etwas schlechter vorbei schauen. Aber das rechtfertigt doch nicht 3 Punkte! Von mir aus bezahl ich ja auch 100€ Bußgeld und 1Punkt. Aber doch nicht 3 Punkte! Ich hab doch keinen Unfall verursacht!
Und dann gibts noch nicht mal ne Staffelung je nachdem wie dicht man aufgefahren ist?
Na Klasse jetzt bin ich genervt.
Kann es sein, dass kaum einem Arbeitnehmer so schnell die Möglichkeit zum Arbeiten genommen bekommt wie LKW-Fahrer? Kaum ein Beruf ist derart oft Kontrollen des Staates ausgesetzt und wird dann auch noch so schwer sanktioniert.
Das ist wirklich ärgerlich.
Gruß
der Kölsche, der jetzt seine ihm angeborene Lebensfreude verloren hat.
wie gesagt ab 50 km/h 50 meter abstand... in baustellen halt ich generell mehr abstand...
ach ja und bei geringster abstands unterschreitung gehst du 2 monate zu fuß....
achja... weist du es nicht???? der lkw fahrer steht mit einem bein IMMER im knast ....
und.. ich finde es schon gut das man bei lkws so einen großen wert auf abstand legt, stell dir vor du (oder andere) fahren wieder so auf, das sie nicht mal mehr den tüv stempel lese können, und der vordermann geht vom gas bzw muss ne vollbremsung machen dann hengst du hinten drauf, und hinten noch mindestens 4-5 stück .... und stell dir vor da fahren noch pkws zwsichen .... und nen 40 tonner kommt mit 90 und schürrt voll drauf.... da brauchst nen leichenwagen ... vlt auch mehrerre..
gruß matze
gruß matze
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Neulich war ich auch wieder auf der Autobahn unterwegs. In der Baustelle war dann Tempo 60 km/h. Nur der liebe Fernfahrer hinter mir mit dt. Kennzeichen und 40t meinte mich mit Fernlicht und Hupe zu nötigen.
Sorry da bin ich mitunter ganz froh das in Deutschland strenge Kontrollen herrschen.
Das stimmt schon, dass ein LKW ein größeres Gefahrenpotenzial bietet als ein PKW. Das ist mir vollkommen bewusst - deshalb habe ich auch in meinem ersten Beitrag die Bedeutung, die das Einhalten des richtigen Abstands für mich hat, so genau beschrieben.
Aber man muss sich ja wirklich mal den Sachverhalt vor Augen halten: Man fährt mit 60 durch ne Baustelle und soll 50m Abstand halten. Wenn man jetzt diese 50m unterschreitet, soll man direkt 75€ zahlen und 3 Punkte kassieren - man kriecht doch ohnehin schon?
Natürlich sind Abstand und angepasste Geschwindigkeit das Wichtigste. Und ich finde das auch nicht verkehrt, wenn man bei so dichtem Auffahren, dass man, wie beschrieben, die TÜV - Plakette des Vordermannes nicht mehr sieht 2 Monate zu Fuß gehen soll.
Was mich stört ist der Sachverhalt, dass man bei der geringsten Unterschreitung schon direkt 3 Punkte bekommt.
Schliesslich hat nicht jeder einen neuen Actros mit Abstandsmesser, so dass man schnell mal den Abstand um ein paar wenige Meter unterschritten hat, wenn man durch eine Baustelle kriecht und sich auch noch darauf konzentrieren muss, dass einem nicht die PKWs beim Überholen unter die Räder kommen und die voran fahrenden LKWs auch noch Panikbremsungen einleiten.
Wenn man eine Abstandsmessung auf offener Autobahn bei genügend Platz durchführt erfüllt sie sicherlich Ihren Zweck. Solche Messungen habe ich schon ein paar Mal durchfahren und in Ihrer Form auch immer für gut befunden.
Aber in meinem Fall drängt sich mir wieder der Eindruck der Abzocke auf. Da aus einer angespannten Situation für alle Verkehrsteilnehmer auch noch Profit geschlagen.
Nur nebenbei, auf dem linken Fahrstreifen wurde keine Abstandsmessung durchgeführt und die PKWs halten auch nicht alle die 30m Sicherheitsabstand bei 60km/h ein. Da hat man es wieder ganz gezielt auf die LKW-Fahrer abgesehen.
hey,
leg doch wiederspruch ein wenn du den busgeldbescheit bekommst ...
ach übringens... (ich hab den abstandssensor drin echt ne feine sache)
Zitat:
Original geschrieben von A6Tom
Neulich war ich auch wieder auf der Autobahn unterwegs. In der Baustelle war dann Tempo 60 km/h. Nur der liebe Fernfahrer hinter mir mit dt. Kennzeichen und 40t meinte mich mit Fernlicht und Hupe zu nötigen.
Sorry da bin ich mitunter ganz froh das in Deutschland strenge Kontrollen herrschen.
Sicher könnte ein solcher Fahrer wegen Nötigung angezeigt werden. Deshalb gibt es das Delikt ja.
Und wenn er zusätzlich zur Nötigung auch noch wegen dichten Auffahrens erfasst würde, sofern er es denn getan hat und es die bekannten 2m waren, dann hätte er sicherlich auch deswegen eine entsprechende Strafe verdient.
Mich stört an der Sache nur, dass die Punktstrafen so hoch sind. Mit einer Geldstrafe kann ich schon so Manchen wieder auf den Boden der Tatsachen zurück holen. Wenn ich die Geldstrafe so setze, dass sie einen empfindlichen Punkt trifft, dann ist das sicherlich eine gute Sache und würde auch zum Ziel führen. Aber mit den blöden Punkten verlieren wir unsere Jobgrundlage. Von daher finde ich die Menge der Punkte unverhältnismäßig. Man sollte das höhere Gewicht des LKW durch höhere Summen erfassen und nicht durch mehr Punkte.
Das ist das gleiche als würde ich einem Arzt seinen Doktortitel, einem Anwalt das Staatsexamen, einem Bürofachangestellten die Ausbildung oder einem KFZ-Meister seinen Meistertitel aberkennen. Wie oft kommt das vor und wie viel Mist baut so mancher KFZ-Meister oder auch Arzt???
Und wie viele LKW-Fahrer bekommen den Lappen weg?
Ich finde nur, dass das in keinem Verhältnis steht. Wir machen da draussen auch nur unseren Job und bei dem unterlaufen uns eben auch mal Fehler - nicht eingefasst sind hier natürlich die Fahrer, die die Fehler vorsätzlich begehen. Aber in nur wenigen Jobs werden Fehler so hart und oft geahndet wie bei LKW-Fahrern.
Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
hey,
leg doch wiederspruch ein wenn du den busgeldbescheit bekommst ...ach übringens... (ich hab den abstandssensor drin echt ne feine sache)
Ist denn das Einlegen von Wiedersprüchen bei dieser Sache erfolgversprechend? Scandrive schreibt ja, dass er bereits 2-mal über seinen Anwalt versucht hat Widerspruch einzulegen und beidemale gescheitert ist.
In der Verwaltungspraxis ist es eher der Fall, dass die auf ihre VAs bestehen solange sie durch ein Urteil als ungültig bestätigt werden. Ein solcher Prozess würde jedoch hohe Kosten verursachen.
wenn du keinen rechtschutzhast schon....
vlt mal wenn der bußgeldbescheit da ist zum anwalt gehen und schauen ob man da was machen kann, wegen baustelle, nu lkws, und das man den abstand eh nie 10000000000% einhalten kann weil die lkws vor einem fahren ja nie genau 90 und ich muss ja auch mal beschleunigen usw...
hoffe du verstehst was ich meine
(achja, soweit ich weis kostet eine erst beratung vom anwalt nichts, und wenn es vor gericht kommen sollte und du eine weibliche richterrin hast kannst es eh gleich vergessen, richterrinen und lkws... oh jeh)
gruß matze
Re: Unterschreitung Mndestabstand
Zitat:
Original geschrieben von De Kölsche
Hallo zusammen!
Kann mir vielleicht jemand sagen was mich jetzt erwartet und wie ich mich am besten verhalten soll? Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen auf dem Gebiet gesammelt?
Für eure Hilfe bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus!
Gruß
de Kölsche
..Erst einmal abwarten was dir überhaupt zur Last gelegt wird, alles andere kannst du dann ja entscheiden, falls du eine Rechtschutzversicherung hast evt. Anwalt
Jetzt schon über irgendwelche Dinge zu Philosophieren bringt außer Kopfschmerzen rein garnix.
ich weiß garnicht was das gezeter um die drei punkte soll! fahre selber innerdeutschen fernverkehr, habe auch schon drei punkte für nichteinhaltung des mindestabstands bekommen. meiner meinung nach sind die strafen viel zu gering!!! ich sehe fast täglich lkw unfälle wegen mindestabstand. bei zwei unfällen die ich gesehen habe haben es die kollegen nicht überlebt. denk immer daran wenn du einem hintendrauf bretterst ist es dein arsch der hinüber ist. ich zum beispiel denke jetzt jedesmal an die 75 euronen und die drei punkte wenn ich jemandem zu dicht auffahre.
und ich glaube nicht, das dein chef um dich weint wenn es dich erwischt, eher deine familie...
Zitat:
Original geschrieben von nobbi67
ich weiß garnicht was das gezeter um die drei punkte soll!
und ich glaube nicht, das dein chef um dich weint wenn es dich erwischt, eher deine familie...
Sehe ich genauso.
1. Sind die Gesetze und die Mindestabstände bekannt, und wer sich nicht dran hält ist selber schuld.
2. fahren die meisten ständig am Begrenzer überholen wo es nur gerade eben geht um ein paar Meter zu gewinnen.
3.Kaum ein Trucker kennt seinen Bremsweg mit Beladung, weil er ihn nie brauchte bis..........
4.Überholvorgänge werden ohne den Sicherheitsabstand zum Vordermann begonnen und Einscheren erfolgt auch meistens direkt danach.
5. Sind bei Punkt 4 Unklare Verkehrsverhältnisse ( Nebel, Regen viel Verkehr) und kommen dann noch diese Kamikatzetrucker sind Unfälle schon programmiert.
6. Meine SZM+ Auflieger hat 10 Scheibenbremsen ich hoffe der Hinten zu dicht auffahrende Kollege weiß das auch mit seinen Trommelbremsen!!!!!!!
@De Kölsche:
meine beiden male waren auf der a61, einmal Waldlaubersheim, wenn man den Berg herunterkommt, kurz vor der Abfahrt (wollte jemand überholen und hatte dichter aufgeschlossen, allerdings den Blinker noch nicht gesetzt.Da waren es dann nur noch 20m...) und das andere mal vorm Kreuz Frankenthal, ebenfalls in einer Baustelle...
@Pepperduster:
was ihm zur Last gelegt wird, hat ihm sein Chef ja schon gesagt, aber du hast schon recht, erst drüber nachdenken, wenn der brief vor einem liegt...
und das mit dem Einspruch, ob es was bringt zeigt einem der Videobeweis...
mir ist auch schon mal passiert, dass ein vergehen zurückgezogen wurde...
a3 befahren, Sicherheitsabstand gehabt, wurde überholt, überholender erschrickt sich wegen der Kamera und zieht 10m vor mir rein...
Wochen später kam der erste Brief mit Anhörungsbogen, ich schon meine passende Antwort geschrieben und auf dem weg zur Post nochmal am nächsten Tag den Briefkasten geleert und da war ein weiterer Brief drin, von wegen Verfahren eingestellt...