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Unterschiedliche Reifenbreite vorne und hinten?

Im Fahrzeugschein meines Autos steht bei Reifen: 145/80 R12

Das Auto habe ich vor zwei Monaten gekauft: Es waren vier Winterreifen drauf, allerdings: 155/80 R12.

Nun habe ich zwei Reifen gewechselt: 145/80 R12.

d.h. vorne sind nun zwei 155 Reifen, hinten zwei 145 Reifen genau nach Fahrzeugschein.

Ist das erlaubt?

Wenn ich die Daten auf den Reifen richtig zu lesen verstanden habe, dann bedeutet das, dass die Reifen genau den gleichen Radius usw haben, jedoch in der Reifenbreite um 1cm abweichen. Stimmt das? Denn dann dürfte das ja kein Problem sein, oder?

Beste Antwort im Thema

ich sag mal technisch spielt das bei dem Wagen dann sicherlich keine große Rolle,dennoch ist halt nur das erlaubt was im KFZ Schein steht😉

willst du diese Kombination legal fahren musst du eine Einzeleintragung vornehmen die aber mehr kostet als 2 neue Reifen in diesem preiswerten Format....solche Reifen kosten rund 25-30 Euro das Stück als Neuware😉

mfg Andy

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Ich fahre aber keine Sportwagen, sondern bisher meist Kombis, bei denen in den alten Fahrzeugpapieren normalerweise zwei verschiedene Reifengrößen eingetragen sind. Z.B. 195/65/R15 und 205/60/R15. Meine Fahrzeugpapiere hab ich aber bisher so interpretiert, dass ich mich für eine der beiden Größen entscheiden muss und nicht, dass ich mir das achsweise aussuchen kann.

In meinen Alu-ABEs kann ich ebenfalls nix finden, was unterschiedliche Größen erlauben könnte. Ganz im Gegenteil, wenn ich an die ganzen Einschränkungen denke, zweifele ich eher ob meine bisherigen Alus überhaupt alle zulässig waren.

Daher nochmals meine Frage. Ist das fahren von in den Papieren eingetragenen unterschiedlichen Reifenbreiten vorne und hinten denn nun möglich oder nicht?

Und wo kann man das nachlesen? (Gibt es irgendeine VO, die sowas grundsätzlich verbietet, so dass sowas eben nur im Ausnahmefall mit besonderer Eintragung gemacht werden kann? )

Ein tuner von porsche hat das letztens erst so umgesetzt mit vorne größer als hinten, mit segen. Also muss es gehen. Ich denke es geht um achsweise bereifung. Sonst wäre eine kombination von verschiedenen reifengestellern pro achse ebenfalls nicht zulässig, oder was meint ihr?

Zitat:

Original geschrieben von Carina e 2.0GLI


Z.B. 195/65/R15 und 205/60/R15. Meine Fahrzeugpapiere hab ich aber bisher so interpretiert, dass ich mich für eine der beiden Größen entscheiden muss und nicht, dass ich mir das achsweise aussuchen kann.

Richtig,

entweder 195 rundum oder 205 rundum.

Anders wäre es wenn in den Papieren stünde:
Auch genehmigt 195/65 VO (für vorne) auf Felge XY und 205/60 HI (für hinten) auf Felge YZ.

Zitat:

In meinen Alu-ABEs kann ich ebenfalls nix finden, was unterschiedliche Größen erlauben könnte.

In einer ABE steht sowas nicht drin.

Das steht im Fahrzeugspezifischen Gutachten zur ABE bzw. im Teilegutachten falls es keine ABE gibt.

Hier kannst du mal in einem Beispiel-Gutachten auf Seite 10 unter V17 nachlesen.

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Der neue RS3 von Audi rollt ja auch ab Werk mit vorne breiteren Schlappen als hinten. Eben um das beschriebene Untersteuern zu minimieren.

Also scheint da ja irgendwie was zu machen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Schmatsi


Der neue RS3 von Audi rollt ja auch ab Werk mit vorne breiteren Schlappen als hinten. Eben um das beschriebene Untersteuern zu minimieren.

Sehr ungewöhliche Lösung, in der Tat. Üblich ist bei Mischbereifung, dass vorne schmaler ist als hinten.

Zitat:

Also scheint da ja irgendwie was zu machen sein.

Na ja, es wird halt in den Papieren eingetragen sein... 😉

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von Arvin S.



Zitat:

Original geschrieben von Schmatsi


Der neue RS3 von Audi rollt ja auch ab Werk mit vorne breiteren Schlappen als hinten. Eben um das beschriebene Untersteuern zu minimieren.
Sehr ungewöhliche Lösung, in der Tat. Üblich ist bei Mischbereifung, dass vorne schmaler ist als hinten.

Aber bei einem Fronttriebler machen die breiteren Reifen hinten außer der Optik keinen Sinn.

Zitat:

Original geschrieben von Greening Ninja


Ein tuner von porsche hat das letztens erst so umgesetzt mit vorne größer als hinten, mit segen. Also muss es gehen. Ich denke es geht um achsweise bereifung. Sonst wäre eine kombination von verschiedenen reifengestellern pro achse ebenfalls nicht zulässig, oder was meint ihr?

Wozu soll sowas gut sein?

Um geld zu sparen, was weis ich.

Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979



Zitat:

Original geschrieben von Arvin S.



Sehr ungewöhliche Lösung, in der Tat. Üblich ist bei Mischbereifung, dass vorne schmaler ist als hinten.
Aber bei einem Fronttriebler machen die breiteren Reifen hinten außer der Optik keinen Sinn.

Wobei der Audi RS3 einen Quattro, also Allrad-Antrieb hat.

Die Fahrwerksingeneure werden wohl wissen warum vorne 235er und hinten 225er verbaut sind.

Grabe das Thema nochmal aus.

Ich möchte vorne 215er und hinten 235er Bereifung bei meinem Wagen installieren. Es ist jeweils rundum beides serienmäßig Zulässig.
Einzig die den neuen Felgen die ich noch geliefert bekomme (haben kleinere Einpreßtiefe) gibt es die Einschränkung an der Vorderachse bei der 235er vorne nur mittels Bördeln erlaubt sind.
Designtechnisch finde ich die schmalen 215er Reifen vorne aber ohnehin besser, so dass ich hier eine Mischbereifung 215/235 draufmachen möchte.
Ist das so zulässig ?

Es ist nicht möglich Deine Frage zu beantworten, da weder Gutachten, Fahrzeug- noch Felgendaten vorliegen. 

Ich denke das sowas per Einzelabnahme durchaus möglich ist wenn die Freigängigkeit und die Traglasten von Felge und Reifen passen. Vorrasu gesetzt natürlich es existiert mindestens ein gültiges Traglast-Gutachten für die Felgen.

Zitat:

Original geschrieben von Robby (Munich)


Grabe das Thema nochmal aus.

Ich möchte vorne 215er und hinten 235er Bereifung bei meinem Wagen installieren. Es ist jeweils rundum beides serienmäßig Zulässig.
Einzig die den neuen Felgen die ich noch geliefert bekomme (haben kleinere Einpreßtiefe) gibt es die Einschränkung an der Vorderachse bei der 235er vorne nur mittels Bördeln erlaubt sind.
Designtechnisch finde ich die schmalen 215er Reifen vorne aber ohnehin besser, so dass ich hier eine Mischbereifung 215/235 draufmachen möchte.
Ist das so zulässig ?

... habe die unterschiedlichen Breiten der Reifen durch die Einzelabnahme durchbekommen.

Wobei merkwürdigerweise peinlichst genau beim TüV auf den Umfang der Räder geschaut wurde. Hier durfte keine Abweichung sein.

Wichtig ist die Papiere der Felgen dabeizuhaben.

Hat der Wagen ABS, ESP, Allrad? Hier kann eine zu große Abweichung des Abrollumfangs zu Problemen mit dem/den System(en) führen.

So, und ich wärme das jetzt wieder auf 😁

Ich habe mir § 36 STVZO angesehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html
weiterhin den Anhang zur STVZO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anhang.html

Nirgendwo steht, daß man nicht unterschiedliche Reifengrößen auf VA / HA fahren darf, wenn die geplanten Reifengrößen BEIDE (nicht als Kombination!) im FZ Schein eingetragen sind.

Absatz I (6) spricht alleinig von Diagonal-/Radialreifen
(6) An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder – ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.

Hat sich also inzwischen (sind ja einige Jahre ins Land gegangen) was geändert, daß man alle vom Hersteller in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Reifengrößen gemischt fahren darf oder kann jemand die genaue Rechtsnorm nennen, die dies verbietet?

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