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Unterschiedliche Reifenbreite vorne und hinten?

Themenstarteram 17. September 2008 um 12:45

Im Fahrzeugschein meines Autos steht bei Reifen: 145/80 R12

Das Auto habe ich vor zwei Monaten gekauft: Es waren vier Winterreifen drauf, allerdings: 155/80 R12.

Nun habe ich zwei Reifen gewechselt: 145/80 R12.

d.h. vorne sind nun zwei 155 Reifen, hinten zwei 145 Reifen genau nach Fahrzeugschein.

Ist das erlaubt?

Wenn ich die Daten auf den Reifen richtig zu lesen verstanden habe, dann bedeutet das, dass die Reifen genau den gleichen Radius usw haben, jedoch in der Reifenbreite um 1cm abweichen. Stimmt das? Denn dann dürfte das ja kein Problem sein, oder?

 

Beste Antwort im Thema

ich sag mal technisch spielt das bei dem Wagen dann sicherlich keine große Rolle,dennoch ist halt nur das erlaubt was im KFZ Schein steht;)

willst du diese Kombination legal fahren musst du eine Einzeleintragung vornehmen die aber mehr kostet als 2 neue Reifen in diesem preiswerten Format....solche Reifen kosten rund 25-30 Euro das Stück als Neuware;)

mfg Andy

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Zitat:

Original geschrieben von flosch78

Im Fahrzeugschein meines Autos steht bei Reifen: 145/80 R12

Das Auto habe ich vor zwei Monaten gekauft: Es waren vier Winterreifen drauf, allerdings: 155/80 R12.

Nun habe ich zwei Reifen gewechselt: 145/80 R12.

d.h. vorne sind nun zwei 155 Reifen, hinten zwei 145 Reifen genau nach Fahrzeugschein.

Ist das erlaubt?

Wenn ich die Daten auf den Reifen richtig zu lesen verstanden habe, dann bedeutet das, dass die Reifen genau den gleichen Radius usw haben, jedoch in der Reifenbreite um 1cm abweichen. Stimmt das? Denn dann dürfte das ja kein Problem sein, oder?

nein das passt nicht,der Abrollumfang ist nicht gleich;)

 

geb das mal in einen Reifenrechner --->http://www.nissanboard.de/reifenrechner.php

ein und du wirst erkennen warum es nicht passt;)

abgesehen davon wird diese Kombination auch nicht in den Papieren stehen,falls ABS und/oder ESP an Bord sind bringt es diese Systeme durcheinander;)

mfg Andy

Themenstarteram 17. September 2008 um 14:33

Das Auto ist ein ca. 20 Jahre alter Kleinwagen, also nix mit ABS und ESP.

Von dem her wäre das also egal, da es keine Systeme gibt, zum durcheinanderbringen.

Heisst das jetzt, dass das eindeutig nicht erlaubt ist oder dass es nicht so toll ist?

Die 155/80 R12 Reifen waren ja auf dem Auto drauf. Bedeutet das dann, dass mein Vorgänger mit unerlaubten Reifen gefahren ist oder dass einfach die Kombination nicht passt?

Zum Reifengrößen Rechner: Es kommt eine Differenz von 3% raus. Das hört sich für mich jetzt nicht so wild an, ehrlich gesagt.

Außerdem: Was ist eine Tachoangleichung?

ich sag mal technisch spielt das bei dem Wagen dann sicherlich keine große Rolle,dennoch ist halt nur das erlaubt was im KFZ Schein steht;)

willst du diese Kombination legal fahren musst du eine Einzeleintragung vornehmen die aber mehr kostet als 2 neue Reifen in diesem preiswerten Format....solche Reifen kosten rund 25-30 Euro das Stück als Neuware;)

mfg Andy

Zitat:

Original geschrieben von flosch78

Das Auto ist ein ca. 20 Jahre alter Kleinwagen, also nix mit ABS und ESP.

Liege ich schwer daneben, wenn ich dahinter einen Susi Swift mutmaße? Die wurden häufig auf 155 R 12 Winterreifen gestellt, weil es da Michelin in nennenswerten Stückzahlen gab - die 145 R 12 waren ein Problem.

Das Problem: nur bei manchen waren die 155 R 12 eingetragen. Deswegen studiere doch noch mal genau Deinen Fahrzeugschein. So Du einen hast. Wenn Du die neue Zulassungsbescheinigung hast, wird's schwieriger, weil da grundsätzlich nur noch eine einzige Reifengröße eingetragen ist. Dann hilft der Blick in die Tankklappe (Reifendruckaufkleber) oder in die Bedienungsanleitung zum Thema Reifengrößen.

So oder so - Mischbereifung vorne/hinten dürfte in jedem Fall unzulässig sein.

Arvin S.

Themenstarteram 18. September 2008 um 8:53

Vielen Dank für die Antworten!

Es handelt sich tatsächlich um einen Suzuki Swift, Bj 88.

Im alten Fahrzeugschein, der ungültig gestempelt ist, steht tatsächlich, dass auch die 155er Reifen zulässig sind.

Aber wahrscheinlich ist es tatsächlich, so, dass ich die 145er und 155er Reifen nicht kombinieren darf, obwohl sie fast gleich sind. Sehr ärgerlich, da ich jetzt wohl nochmal zwei neue Reifen kaufen muss - das Auto ist ja nun auch nicht mehr das jüngste.

Eine andere Alternative gibt es wohl nicht.

Zitat:

Original geschrieben von flosch78

Im alten Fahrzeugschein, der ungültig gestempelt ist, steht tatsächlich, dass auch die 155er Reifen zulässig sind.

Aber wahrscheinlich ist es tatsächlich, so, dass ich die 145er und 155er Reifen nicht kombinieren darf, obwohl sie fast gleich sind. Sehr ärgerlich, da ich jetzt wohl nochmal zwei neue Reifen kaufen muss - das Auto ist ja nun auch nicht mehr das jüngste.

Eine andere Alternative gibt es wohl nicht.

Dass der alte Fahrzeugschein ungültig gestempelt wurde, schadet nicht - er gehört als Kopie ins Handschuhfach, gerade wegen der Frage der Reifengrößen.

Eine Kombination ist tatsächlich unzulässig. Ärgerlich, wenn man Reifen nur nach neuer Zulassungsbescheinigung nachkauft - da sind schon viele reingefallen :(

Arvin S.

Themenstarteram 18. September 2008 um 18:00

Wenn ich es jetzt schon mit richtigen Experten zu tun habe:

Der Suzuki Swift hatte nur bis Bj88 die R12 Reifen und Felgen. In den 90er Jahren dann R13.

Allerdings hat der Suzuki Alto R12 Reifen Anfang der 90er Jahre, aber auch sonst, glaube ich.

Weiss jemand, ob das eventuell die gleichen Reifen sind und ich einfach Reifen mit Felgen für den Alto kaufen kann?

Die wären nämlich total guenstig gebraucht zu bekommen.

 

 

Ich muss das alte Thema mal wieder ans Tageslicht befördern:

 

Ich habe noch einen dritten Satz Felgen, die ich für Clubsport

nutze. Es muss aber alles der StVO entsprechen, auch weil ich

damit über öffentliche Straßen anreise.

 

Im Gutachten (der BBS 8x18) stehen 225/40 rundum, 235/40

rundum oder 225/40 vorne und 245/35 hinten.

Damit waren für mich eigentlich die 235/40 gesetzt.

Jetzt kam jemand anderes auf die Idee, warum nicht 245er vorne

und 225er hinten? Das würde das leidige Untersteuern eindämmen,

denn das ist z.B. beim ADAC-Clubslalom ein echtes Handycap.

 

Aber:

 

ich ging bisher immer davon aus, dass eine Eintragung beim TÜV

vorne breiter als hinten nicht möglich ist. Irgendwo habe ich mal

gelesen, dass der TÜV in seinen Richtlinien seinen Mitarbeitern

empfiehlt solche Kombinationen nicht einzutragen.

Damit wäre das auch per Einzelabnahme dann schwer möglich.

Leider finde ich dazu nichts schriftliches mehr, auch nicht auf den

Seiten des TÜV-Nord.

Hat jemand einen Link oder sonst eine konkrete und möglichst

belastbare Quelle?

 

:confused:

 

Bitte jetzt nicht diskutieren inwieweit die Kombi sinnvoll ist. :)

Was das fahrdynamisch bedeutet ist mir absolut klar. Es macht auf

alle Fälle mehr Sinn als die ''Eisdielenkombi'' vorne schmal und hinten

breit (jedenfalls auf einem Fronttriebler). Und mit dem auch in der

Dämpferhärte einstellbaren Sachs sowie den ebenso einstellbaren

Stabilisatoren bleiben genug Möglichkeiten um übertriebenem Über-

steuern entgegen zu wirken. Wenn es denn nötig sein sollte. Aber

das momentan immer noch vorhandene Untersteuern in engen Ecken

bekomme ich nunmal mit den vorhandenen Mittel leider nicht in den

Griff.

 

Ach ja, und der Ratschlag ''kauf Dir 'nen BMW'' ist auch nicht neu.

 

:D

Zitat:

Original geschrieben von The Bruce

Ach ja, und der Ratschlag ''kauf Dir 'nen BMW'' ist auch nicht neu.

:D

be ähm weeee is auch nix. der lokale slalom held fährt hier mit nem zusammengefaulten kadett c coupe alles in grund und boden ;)

@topic

ich halte die idee grundsätzlich für diese zwecke garnet soooo verkehrt. die geschichte mit dem tüv wär mir aber auch neu. ruf doch einfach beim tüv an.

Hallo,

in den Zulassungsvorschriften heisst es eindeitig:

VIER Reifen GLEICHER Größe und Bauart !

Die Bauart bezieht sich nicht auf Sommer- oder Winterreifen, sondern auf Gürtelreifen und die längst ausgestorbenen Diagonalreifen.

Also bleibtr die GLEICHE Größe, und das bedeutet ganz eindeutig:

ALLE 4 Reifen müssen entwedr 145/80 R12 ODER 155/80 R12 sein.

Mischen ist streng verboten, und wenn es scheppert dann gibt es Ärger mit der Vericherung.

Zumindest wenn die Rennleitung oder der TÜV nicht schon vorher die Karre vorübergehend stillegt.

Bei Autos mit Sondergenehmigung (diverse Sportlimuosinen aus Süddeutschland, oder z.B. beim Smart) steht explizit in den Papieren was erlaubt ist.

Gruß

Reimund

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

be ähm weeee is auch nix. der lokale slalom held fährt hier mit nem zusammengefaulten kadett c coupe alles in grund und boden ;)

@topic

ich halte die idee grundsätzlich für diese zwecke garnet soooo verkehrt.

die geschichte mit dem tüv wär mir aber auch neu. ruf doch einfach beim tüv an.

.

Naja, in meiner Klasse fahre ich momentan vorne.

C-Kadetten sind da kein Problem.

Aber wenn ich mich entscheide ''eins höher'' zu gehen ist ein anderer

Opel eine harte Nuss: der Speedster, bekanntlich ein verkappter Lotus.

:D

Leider ist unser örtlicher TÜV schon mit anderen Sachen überfordert und

noch nicht mal in der Lage ein Gutachten zu lesen wie ich schon mehrfach

festellen durfte. Der wäre mit der Materie hoffungslos überfragt um es

mal vorsichtig auszudrücken. Mein Vertrauen in dessen Kompetenz ist da

sehr sehr begrenzt.

.

Zitat:

Original geschrieben von Broetchenexpress

... in den Zulassungsvorschriften heisst es eindeitig:

VIER Reifen GLEICHER Größe und Bauart !

Die Bauart bezieht sich nicht auf Sommer- oder Winterreifen, sondern auf Gürtelreifen und die längst ausgestorbenen Diagonalreifen.

Also bleibtr die GLEICHE Größe, und das bedeutet ganz eindeutig:

ALLE 4 Reifen müssen entwedr 145/80 R12 ODER 155/80 R12 sein.

Mischen ist streng verboten, und wenn es scheppert dann gibt es Ärger mit der Vericherung.

Zumindest wenn die Rennleitung oder der TÜV nicht schon vorher die Karre vorübergehend stillegt.

.

Hallo Reimund,

so 'eindeutig' kann die Regelung nicht sein, denn 1. gibt es wie Du selbst

schon schreibst etliche Ausnahmen, die Mischbereifung ab Werk fahren

(und sie auch fahren müssen), 2. stehen auch in meinem Gutachten explizit

225/40 vo + 245/35 hi drin (sind also erlaubt) und 3. gilt die Empfehlung so

wie ich das kürzlich anderswo gelesen habe ohnehin nur für die Typzulassung

von neuen Modellen.

Eine offizielle Quelle wäre natürlich trotzdem prima. ;)

.

Weiß denn keiner der Reifengurus mehr? :confused:

Ist das fahren von in den Papieren eingetragenen unterschiedlichen Reifenbreiten vorne und hinten denn nun möglich oder nicht?

Und wo kann man das nachlesen?

Zitat:

Ist das fahren von in den Papieren eingetragenen unterschiedlichen Reifenbreiten vorne und hinten denn nun möglich oder nicht?

Wenn in den Papieren steht, das es möglich ist. (Beispiel: vorne 225/40 R18, hinten 245/35 R18)

 

Zitat:

Und wo kann man das nachlesen?

Entweder in den Fahrzeugpapieren oder bei Zubehörrädern im Radgutachten. Dann steht in einer Tabelle, welche Kombinationen möglich sind.

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