Unterschiedliche Felgengrößen auf Vorder- und Hinterachse

VW Touran 1 (1T)

Hallo! Ist folgendes zulässig?
- Reifen auf Hinterachse 195/65 R15 91T
- Reifen auf Vorderachse 205/55 R16 91W
Diese Reifen sind für den Touran zugelassen, ich weiss nur nicht, ob diese Mischung erlaubt ist.
Google bringt unterschiedliche Meinungen hierzu.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von allgaeu-blitz


Wer fährt in dieser Konstellation? Da erlischt jede Betriebserlaubnis (ABE), also auch der Versicherungsschutz (incl. Vollkasko). Auto sofort abstellen und den Verursacher zur Rechenschaft ziehen!!!!!!!!!

DDDUUUUMMMMSSSSCCCCHHHWWWÄÄÄÄTTTTZZZZEERRR!!!!!!!!!!!

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wir schweifen vom Thema ab !! Aber trotz Allem wünsche ich bestes Gelingen beim Reifenkauf. Es muß ja nicht der teuerste seiner Gattung sein.

Egal, was Deine Motivation für diese Art Mischbereifung ist, es sieht mit Sicherheit ziemlich bekloppt aus. Schon aus ästhetischen Gründen würd ich das lassen. 😎
Weiß ja nicht, was die Rennleitung / der Inschenöör dazu sagt, aber gewisses Augenrollen dürfte das sicher hervorrufen.
Aber klär uns auf, wenn du mehr weißt !!!

Grüße!

Kann sein, daß der Threadstarter schon eine Strafe bekommen hat? Es ist sehr still geworden...........

Hallole ...

Eigentlich ist die Frage des TE ja schon lange beantwortet !

... Augenrollen

Kollege von mir , als er vor Jahren seinen neuen " Rutscher " - Toyota MR 2 bekam .

Der darf mit Mix - Bereifung an VA / HA  fahren .
Kollege hat sogar gleich andere / größere SR Reifen & Tuning - Zubehör  Felgen dazu gekauft und an's Fahrzeug montieren lassen .
Als ich mir dann seine Mix -  Kombi mal ansah ... Upps & 🙄

Nach dem Mittag fragte ich dann , ober er seinen Neuen jetzt mehr für re. bzw. li. Kurven ausgelegt hat 😁

Auf der VA waren 205 er & 225 er
und auf der HA waren 225 er  & 205 er

= Da hat der Monteur wohl etwas diagonal vertauscht .

Mir nur Räder tauschen war das nicht getan . Manche Reifen mußten auch auf der Felge gedreht werden , da die Laufrichtung auch nicht paßte .
Da hatte der Reifen / Felgen Monteur wohl zuvor aber einen ganz schlechten Tag gehabt .

... und den Kollegen hat es gewurmt wie Sau , daß mir dieser Fehler beim 2. Blick auf seinen Neuen sofort aufgefallen ist 😁

Gruß
Hermy

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Ja das kenne ich. Manchmal merkt man die einfachsten Dinge an seinem Auto nicht.
So wie ich letzten Winter. Da wollte ich meinen vollkommen eingeschneiten F430 freischaufeln, und als ich fertig war hab ich gemerkt, das ich einen Touran hatte.......😁

Guts Nächtle
Micha

Zitat:

Original geschrieben von michi-t


Ja das kenne ich. Manchmal merkt man die einfachsten Dinge an seinem Auto nicht.
So wie ich letzten Winter. Da wollte ich meinen vollkommen eingeschneiten F430 freischaufeln, und als ich fertig war hab ich gemerkt, das ich einen Touran hatte.......😁

Guts Nächtle
Micha

Ja, das ging mir mit meinem F599 auch so. Es ist aber auch nicht einfach ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Touranheizer


Ich denke der Link ist hier nicht wirklich hilfreich.
Es geht um unterschiedliche Reifenbreite sowie Felgengröße auf VA/HA.

Prinzipiell würde ich erst mal nachschaun was in deinen Papieren steht.
Sollten die entsprechenden Größen eingetragen sein sehe ich persönlich keine Problem (siehe hierzu auch Cross-Touran VA/HA).

Ansonsten reicht zur Klärung ein Anruf beim TÜV/Dekra... 😉

Wieso ist der Link nicht hilfreich? Da steht doch drin: "Unterschiedliche Größe (soweit lt. Fz-Schein auf Vorder- und Hinterachse nicht ausdrücklich erlaubt)" -> nicht zulässig

HEHEHE 😁

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder



Zitat:

Original geschrieben von allgaeu-blitz


Wer fährt in dieser Konstellation? Da erlischt jede Betriebserlaubnis (ABE), also auch der Versicherungsschutz (incl. Vollkasko). Auto sofort abstellen und den Verursacher zur Rechenschaft ziehen!!!!!!!!!
DDDUUUUMMMMSSSSCCCCHHHWWWÄÄÄÄTTTTZZZZEERRR!!!!!!!!!!!

Alles was der TÜV absegnet ist erlaubt!!!
Viel Glück
P.S.: Unterschiedliche Reifenbreiten gibt es ja auch auf dem Crosstouran.
Aber unterschiedliche Zollgrößen sind schwieriger, geht aber auch.
Unterschiedliche Reifenbreiten sind zudem nicht ungefährlich, weil man mit dem Vorderreifen eine Welle verursacht, wo der Hinterreifen dran genau drauffährt (selber mal erlebt).
Gruß, Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Dave74


Alles was der TÜV absegnet ist erlaubt!!!

Wohl kaum...

Ja, ok, aber wer will dir denn dann was anhaben können?
Polizei? Versicherungen?
Wohl kaum!
Gruß, Thomas

Wenn der TÜV irgendetwas einträgt und das gegen geltende Gesetze verstösst bzw. die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, dann ist das auch mit Eintragung alles andere als erlaubt. Und ja, die Polizei kann dir da natürlich was, z.B. das Auto auch mal an Ort und Stelle stilllegen, wenn es gravierend sein sollte...

So war das nicht gemeint!
Ich gehe davon aus, das der TÜV das einträgt und NICHT gegen irgendwelche Gesetze verstößt!

Das ist aber sehr gutgläubig gedacht 😉 Es gibt mehr als genug Gefälligkeitseintragungen...ist zwar immer mehr abnehmend, da dir Prüfer dadurch ihren Job riskieren, aber ganz weg werden sie wohl nie sein...

Am Samstag bekam ich einen Anruf von VW auf meine diesbezügliche Anfrage. Bei meinem Touran ist diese Mischung nicht zulässig. Beim Cross Touran kann das anders sein, steht dann aber im Schein oder Brief.

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