Unterschied Stilllegen <> Abmelden ???
Hi Leute
Wie man schon im Titel erkennen kann, möchte ich wissen was der Unterschied von Stilllegen zu Abmelden ist.
Blick da gerade nicht so durch.
Schon mal DANKE für die Antworten.
32 Antworten
Um nochmal alle Klarheiten zu beseitigen:
Sperrfrist von Kennzeichen bei wiederanmeldung des KFZ: 3 Monate.
Bei nicht wiederanmelden des KFZ bis 18 Monate, Sperrfrist von 18 Monate. (z.B. Verschrotten des KFZ)
Reservierung geht bis max 3 Monate, kostet 2,60 EUR + Wunschkennzeichenzuschlag von 10 EUR.
Anmeldegebühr bei abgemeldeten KFZ: 25,60 EUR
Umschreiben eines KFZ innerhalb des gleichen Bezirks: 5,60 EUR
Umschreiben eines KFZ von außerhalb des eigenen Bezirks 10,?? EUR.
Vorübergehend Stilllegen (Abmelden): 5,20 EUR.
Was kostet denn so in etwa eine Abmeldung bzw. die spätere Anmeldung ? Da man ja automatisch die neuen Papiere erhält, müsste das doch um einiges teurere sein oder ?!
Gruß Sam
Preise siehe 1 Post vorher, neu ist, dass man jetzt halt diesen EU Brief kriegst, der jetzt bei jeder Anmeldung neu ausgestellt wird, ist aber im Preis mitdrin.
Also muss ich mir gleich Saisonkennzeichen machen lassen, um meine Nummer zu behalten, oder?
Das ist doch voll schice mit den Kennzeichen, wenn dann will ich meins schon behalten.
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Ich selbst hab mich für ein Saison Kennzeichen entschieden, auf längere Sicht weniger Stress und viel weniger Kosten.
Zitat:
Original geschrieben von coupe-sprinter
Kennzeichen musst du zum Amt mitnehmen, dort vor Augen der Bearbeiterin dann die Plakette abkratzen.
Muß man das Abkratzen jetzt schon selbst erledigen? Bisher kannte ich es so, daß dies von den Mitarbeitern des Straßenverkehrsamtes erledigt wurde, wenn man denen die Schilder über den Tresen schob.
Dann hab ich ja noch etwas Zeit (3 Monate) mich zu entscheiden.
Wegen den Saisonkenzeichen:
Ist halt nur noch die Frage, ob ich auch in Zukunft ein Auto für den Winter habe bzw. günstig finden werde.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Muß man das Abkratzen jetzt schon selbst erledigen? Bisher kannte ich es so, daß dies von den Mitarbeitern des Straßenverkehrsamtes erledigt wurde, wenn man denen die Schilder über den Tresen schob.
Wenn dann würd ich es lieber selber machen, bevor die es tun. Kann auch sein das sie es lochen oder total verschandeln.
Wenn Du Dein Fahrzeug abmeldest, brauchst Du das Kennzeichen nicht reservieren, da es wie schon gesagt wurde 18 Monate dem Fahrzeug zugeordnet bleibt und anderweitig gesperrt ist. Lediglich wenn das Fahrzeug z.B. nach Verkauf oder Umzug mit einem anderen Kennzeichen neu zugelassen wird, wird das alte Kennzeichen 3 Monate nachdem das neue Kennzeichen zugeteilt wurde wieder freigegeben. Daher ist es offiziell auch nicht möglich, sein Kennzeichen bei einem Fahrzeugwechsel beizubehalten, auch wenn es Leute gibt, die das trotzdem irgendwie geschafft haben. Die oftmals erhobene Gebühr von 10,00 EUR für ein Wunschkennzeichen ist übrigens gesetzeswidrig. Wurde auch schon durch irgend ein Gericht bestätigt.
Zitat:
Original geschrieben von coupe-sprinter
...
Reservierung geht bis max 3 Monate, kostet 2,60 EUR + Wunschkennzeichenzuschlag von 10 EUR.
Hmm, und warum hab ich dann damals 30 € Reservierungsgebühr (Wunschkennzeichen) für einen Tag gezahlt?
@ sunnyboy481:
Weil die zutändigen Behörden diese Gebühr gesetzeswidriger Weise nach eigenem Ermessen eingeführt haben.
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
Die oftmals erhobene Gebühr von 10,00 EUR für ein Wunschkennzeichen ist übrigens gesetzeswidrig. Wurde auch schon durch irgend ein Gericht bestätigt.
Hast Du dazu eine Quelle?
Das kann man ja immer mal brauchen 😉
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
@ sunnyboy481:
Weil die zutändigen Behörden diese Gebühr gesetzeswidriger Weise nach eigenem Ermessen eingeführt haben.
Na super.....🙁
Naja kann man jetzt auch nix mehr machen- ist schon fast 2 Jahre her...
Würde mich auch mal interessieren, obs da nen Link zum Nachlesen gibt?
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
Wenn Du Dein Fahrzeug abmeldest, brauchst Du das Kennzeichen nicht reservieren, da es wie schon gesagt wurde 18 Monate dem Fahrzeug zugeordnet bleibt und anderweitig gesperrt ist. Lediglich wenn das Fahrzeug z.B. nach Verkauf oder Umzug mit einem anderen Kennzeichen neu zugelassen wird, wird das alte Kennzeichen 3 Monate nachdem das neue Kennzeichen zugeteilt wurde wieder freigegeben. Daher ist es offiziell auch nicht möglich, sein Kennzeichen bei einem Fahrzeugwechsel beizubehalten, auch wenn es Leute gibt, die das trotzdem irgendwie geschafft haben.
Das ist ja schon mal eine super Aussage.
Gibt es dazu vielleicht auch eine Quelle?
Tut mir leid, aber Quellen kann ich dazu leider nicht liefern. Das sind Aussagen von Mitarbeitern der KFZ-Zulassungsstelle Landkreis Havelland. Habe für mein erstes Auto auch damals 10,00 Mark fürs Wunschkennzeichen bezahlt. Als ich dann für mein nächstes Auto das gleiche Kennzeichen haben wollte, hat man mir das mit der Sperrfrist erklärt. Als ich dann den BMW angemeldet habe, habe ich dann wieder das Kennzeichen bekommen, das ich an meinem ersten Auto hatte. Auf Anfrage, was das Wunschkennzeichen kostet, habe ich dann die Info zur Gesetzeswidrigkeit bekommen.