Unterschied Kraftfahrstraße / Autobahnähnlicher Ausbau

Hallo,
ich möchte ganz explizit keine Rechtsberatung.
Für mich war eigentlich immer ganz klar: eine 4-Spurige Bundesstraße mit zwei Spuren in eine Richtung die baulich voneinander getrennt sind ist eine autobahnähnliche Straße. Damit gilt für LKW über 7,5t eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h, es sei denn es ist anders ausgeschildert.
Das Land Rheinland-Pfalz sieht das jedoch anders und ich habe nun ein einen Anhörungsbogen bekommen, der auf ein äußerst unangenehmes Bußgeld hinaus laufen könnte.

Im Internet wird immer vermischt, was nun die Definition ist. Dort wird auch bei Wikipedia z.b. der Verlauf als Autobahnähnlich angegeben mit Kraftfahrtstraßensymbol. An der Straße selbst steht das Kraftfahrtstraßenschild nicht, nur ein Schild Fußgänger und Radfahrer verboten.

Es handelt sich um die B9 zwischen Remagen und Bad Breisig, falls es einer kennt. Ich finde keine eindeutigen Antworten, vielleicht ist jemand schlauer?

Bild #211574133
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Hier noch ein Bild vom "Tatort". Ausgeschildert ist Tempo 80 wegen der Kurve, vorher 120.

Bild #211574139

Und wo ist jetzt das Problem?

Ich wurde mit einem LKW mit Tempo 80 geblitzt und bin mir nicht sicher, welche Geschwindigkeit hier für LKW über 7,5t gilt.

Das habe ich mich auch gefragt. Bundesstraße ist Bundesstraße (gelb ausgeschildert), egal ob zwei oder vier Spuren. Damit gilt, wenn nicht anders ausgeschildert, max. 100 für PKW und 80 für LKW über 7,5 t.

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Ich kenne die Straße nicht, aber nach der Beschreibung würde ich sagen 80. Aber das scheint ja irgendjemand anders zu sehen, sonst gäbe es diesen Thread nicht.

Der Herr Polizeioberkommissar mit seinem Blitzmaster 3000 sieht das leider anders, ja :(

Das Ding muss sich ja auch irgendwie bezahlt machen.😁

Wäre nicht das erste Mal, dass eine falsche Annahme vorliegt und der Bußgeldbescheid zurück gezogen werden muss.

Hallo Christian,

am besten ist, man liest die Ursprungsquelle nach, hier die StVO.

Gruß

Uwe

Zitat:
@EvoqueFan schrieb am 23. Juni 2025 um 13:14:57 Uhr:
Das habe ich mich auch gefragt. Bundesstraße ist Bundesstraße (gelb ausgeschildert), egal ob zwei oder vier Spuren. Damit gilt, wenn nicht anders ausgeschildert, max. 100 für PKW und 80 für LKW über 7,5 t.

Hat nichts mit "Bundesstraße" zu tun., also mit dem Rang einer Straße.

für Fahrzeuge über 7,5 t zGM gilt außerorts erst einmal Tempo 60 (STVO, §4, Absatz 3, Ziffer 2,bb). Da ist erst einmal keine Rede davon, welchen Rang die Straße hat.

Dann kommt Ziffer 2 Buchstabe c), Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW = 100 km/h, es sei denn, es gibt Mittelstreifen oder mindestens 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung, dann unbegrenzt. Und diese Formulierung steht beim Unter-Absatz 2c), nicht bei 2 bb). Würde ich jetzt als Küchenjurist so auslegen, dass LKW mit > 7,5t eben weiterhin an 60 gebunden ist, nicht 80. Unwirklich, unrealistisch, lebensfremd, ja.

Es sei denn, die Straße ist entsprechend §18 Absatz 1 und 5 als Kraftfahrstraße ausgeschildert, dann dürfte der o.g. LKW auch 80 fahren.

Ist die B9 hier als Kraftfahrstraße beschildert oder ist es einfach eine mehrspurige Straße außerhalb geschlossener Ortschaften?

Ääähhmm ist es nicht §3 StVO?

eine 4-Spurige Bundesstraße mit zwei Spuren in eine Richtung die baulich voneinander getrennt sind

... ist zwar betreffend zulässiger Höchstgeschwindigkeit (grundsätzlich ohne Limit) für PKW wie bei einer Kraftfahrstraße

aber

... ist nun mal leider keine Kraftfahrstraße, also gilt 60 km/h für LKW. Spar dir den Einspruch mit dieser Argumentation, es fällt nur auf dich zurück.

Evtl. ist die Messmethode anzuzweifeln.

Zitat:@Uwe Mettmann schrieb am 23. Juni 2025 um 13:36:07 Uhr:
Hallo Christian,am besten ist, man liest die Ursprungsquelle nach, hier die StVO.GrußUwe

Hier wird eine Kraftfahrstraße über das Zeichen 331.1 definiert. Nicht vorhanden.

Andererseits: wenn diese Bundesstraße rechtlich eine Landstraße wäre, wie kann dann das Tempo per Schild auf 120 angehoben werden? Geht das nicht nur für Kraftfahrstraßen?

Hm, scheint doch etwas unterschiedlich zu sein. Das habe ich im www gefunden:

"Wann ist 130 auf der Bundesstraße

Auf Bundesstraßen gilt in Deutschland keine unbegrenzte Geschwindigkeit. Außerorts liegt die Höchstgeschwindigkeit für PKW und Motorräder bei 100 km/h, wenn keine anderen Schilder vorhanden sind. Autobahnähnliche Bundesstraßen, also solche mit zwei getrennten Richtungsfahrbahnen oder einem Mittelstreifen, haben eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, aber keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung. Für LKW über 7,5 Tonnen gilt auf Bundesstraßen unabhängig vom Ausbau eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. 

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • 100 km/h: Höchstgeschwindigkeit für PKW und Motorräder außerhalb geschlossener Ortschaften auf Bundesstraßen, wenn keine anderen Schilder vorhanden sind. 
  • 130 km/h: Richtgeschwindigkeit auf autobahnähnlichen Bundesstraßen, aber keine feste Geschwindigkeitsbegrenzung. 
  • 60 km/h: Höchstgeschwindigkeit für LKW über 7,5 t auf allen Bundesstraßen."

Aber muss bei "autobahnähnlichen Bundesstraßen" dann das blaue Kraftverkehrsstraßen-Schild stehen......?

Oder auch mal beim ADAC schauen. Ansonsten RA einschalten.

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