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Unterkante Spoilerlippe zu Asphalt - Wie tief darf ich runter?

Hey :)

Ich habe ein KW Fahrwerk und nun auch die Cup Spoilerlippe von Maxton verbaut. Ich muss schon sagen, dass das vorne ziemlich tief ist. Der Abstand zwischen Unterkante Spoilerlippe zum Asphalt betragen ca. 6 cm. Meiner Meinung nach geht das aber noch völlig klar und selbst in der Parkhaus Ein- und Ausfahrt habe ich keine großen Probleme. Nur bei etwas steileren Einfahrten schleift die Lippe halt etwas am Asphalt. Jetzt aber auch nicht so krass, dass an der Lippe irgendwas abbricht. Ich muss halt etwas besser aufpassen :D

Aber wie sieht das der TÜV? Im Netz finde ich folgende Angaben:

Zitat:

Laut StVZO müssen Fern- und Abblendlicht sowie die seitlichen Blinker nämlich mindestens 50 Zentimeter über dem Straßenbelag angebracht sein, außerdem darf die Höhe des vorderen Nummernschildes nicht unter 20 Zentimeter über dem Boden beginnen.

Diese Anforderungen erfülle ich locker. Aber wie sieht es mit folgendem aus:

Zitat:

TIEFERLEGUNG IM VDTÜV-MERKBLATT 751 DEFINIERT

Fahrzeughalter müssen demnach sicherstellen, dass ihr Auto mitsamt Insassen und vollem Treibstofftank befähigt sein muss, Hindernisse mit einer Breite von 800 Millimetern und einer Höhe von 110 Millimetern ohne Berührung überfahren zu können. Hierbei gibt es jedoch für den Tuning-Fan eine entscheidende Ausnahme: Karosserie-Anbauteile, die aus elastischem Material wie Kunststoff gefertigt sind, sind von dieser Regel ausgenommen.

Ist es egal wie tief die Spoilerlippe am Asphalt hängt? Gibt es da keine Begrenzung?

 

Anmerkung: Die Lippe ist an der Unterseite elastisch da der Kunststoff, der rechtwinklig nach unten geht, nur sehr dünn ist. Diese Lippe ist halt kein "massives" Kunststoffteil.

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13 Antworten

Sowas steht doch im Teilegutachten bzw. in der BE.

Das von dir zitierte trifft zu. 8 cm auf einer Breite von 110 cm.

 

Kann man sichsovorstellen, daß das Auto auf eine Grube gefahren werden kann mit 8 cm hohem Grubenrand.

Eine flexible Gummilippe zählt da in der Tat nicht mit.

Allerdings haben die VDTÜV-Merkblätter Empfehlungscharakter, wenn der Prüfer 6 cm für in Ordnung halten sollte, dann kann er das eintragen.

am 26. April 2022 um 6:20

Zitat:

@nogel schrieb am 26. April 2022 um 06:50:46 Uhr:

Das von dir zitierte trifft zu. 8 cm auf einer Breite von 110 cm. …

Umgekehrt wird ein Schuh draus: 11 cm hoch auf einer Breite von 80 cm.

Das Ding ist laut deinem Link aus ABS-Kunststoff, also nicht flexibel. Damit muss die Unterkante 11 cm über dem Asphalt sein.

Hängt immer stark vom Prüfer ab. Hab welche erlebt, die testweise über Hindernisse fahren und andere, denen das völlig egal ist, solange es nicht schleift und die fixen Abstände zum Boden (Lichtaustritt etc) eingehalten sind.

 

Fahr halt einfach zu ner Prüfstelle deines Vertrauens und sprich mit einem Prüfer.

Im VdTÜV 751 stehen 80mm als Grenze.

Wenn das Teil so ist wie ich vor Augen habe (so ein Tiefziehteil aus ABS?), dann würde ich es als starres Teil betrachten und 6cm wären zu wenig.

am 26. April 2022 um 8:12

Die 80 mm sind aber unter Auflagen, sagt der TÜV (Fettung durch mich):

• Laut Erlass des BMVIT muss die Bodenfreiheit (= Abstand zwischen dem tiefsten Punkt der Karosserie und der Fahrbahn) mindestens 11 cm betragen. Sie wird gemessen, wenn das Fahrzeug mit 75kg (entspricht dem Standardgewicht eines Fahrers) beladen ist.

• Laut Erlass des BMVIT ist eine geringere Mindestbodenfreiheit als 11 cm möglich, wenn alle Vorgaben des VdTÜV Merkblattes 751:2008 bzw. 751:2018 eingehalten sind. Die Mindestbodenfreiheit kann in diesem Fall 8 cm betragen, allerdings muss das Fahrzeug bei der Messung der Bodenfreiheit bis zu den zulässigen Achslasten beladen werden.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 26. Apr. 2022 um 08:20:35 Uhr:

Umgekehrt wird ein Schuh draus: 11 cm hoch auf einer Breite von 80 cm

Jaja, hab ich schnell wieder beim Frühstück getippt.....

 

Aber die 8 cm Mindest-Bodenfreiheit sind richtig, also 8 cm Höhe auf einer Breite von 80 cm.

Dazu hätte ich auch 'ne Frage:

Ab wann bzw. welcher EZ gilt das Ganze eigentlich?

Ich kann mich noch ganz gut errinnern, dass bei meinem Ascona die Querlenklerstrebe so tief war, dass ich mit dem Wagen nicht auf den damalige Bremsenprüfstand kam, da der Wagen dann auf der Strebe stand. Weiterhin musste ich immer ganz nah am Rad bei den Gruben bzw. auch Waschstraßen bleiben, da die Strebe ja zur Mitte tiefer war.

Das Ganze war ja legal damals, wie sieht es denn heute aus?

VG

Nach heutiger Auffassung nicht mehr eintragungsfähig.

Seit 2007 wurde das Mindestmaß im §30 StVZO mit aufgenommen. Alle technischen Änderungen seit dieser Fassung dürfen also die 80mm nicht unterschreiten.

Was davor (tiefer) eingetragen wurde, ist nun Grauzone, und nicht unbedingt Bestandsschutz.

Die Prüfung auf einem Bremsenprüfstand zu Ascona Zeiten war nicht üblich (weiß jemand ab wann das verbindlich war, ich kenne seit den 70ern BPS, ab wann es bei der HU vorgeschrieben war?). Heute schon. Im Grunde muss jedes Fahrzeug einen BPS befahren können. Ausnahmen gibt es wenige.

Zitat:

@RayR schrieb am 25. April 2022 um 23:43:05 Uhr:

Hey :)

Ich habe ein KW Fahrwerk und nun auch die Cup Spoilerlippe von Maxton verbaut. Ich muss schon sagen, dass das vorne ziemlich tief ist. Der Abstand zwischen Unterkante Spoilerlippe zum Asphalt betragen ca. 6 cm. Meiner Meinung nach geht das aber noch völlig klar und selbst in der Parkhaus Ein- und Ausfahrt habe ich keine großen Probleme. Nur bei etwas steileren Einfahrten schleift die Lippe halt etwas am Asphalt.

Die Frage ist doch, wie hoch ist die Bodenfreiheit unter starren Teilen bei Dir?

Ich denke da wird es auch kritisch...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 26. April 2022 um 20:46:49 Uhr:

Nach heutiger Auffassung nicht mehr eintragungsfähig.

Seit 2007 wurde das Mindestmaß im §30 StVZO mit aufgenommen. Alle technischen Änderungen seit dieser Fassung dürfen also die 80mm nicht unterschreiten.

Was davor (tiefer) eingetragen wurde, ist nun Grauzone, und nicht unbedingt Bestandsschutz.

Die Prüfung auf einem Bremsenprüfstand zu Ascona Zeiten war nicht üblich (weiß jemand ab wann das verbindlich war, ich kenne seit den 70ern BPS, ab wann es bei der HU vorgeschrieben war?). Heute schon. Im Grunde muss jedes Fahrzeug einen BPS befahren können. Ausnahmen gibt es wenige.

Auch danach ging es noch, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann.

Bis zur nächsten Kontrolle.

Dann wird das angezweifelt, und die Betriebserlaubnis kassiert.

Nie passiert, solange ich die Kisten hatte.

 

Aber damals waren die sich noch nicht so irre wie heute.

 

Heute mache ich mir ja schon mit 40er Federn sorgen, dass son

[Inhalt von MOTOR-TALK entfernt. Bitte die Ausdrucksweise beachten!]

irgendwas anzweifeln will.

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