Unterbodenleuchtspots mit Teilegutachten

BMW 3er E36

Mahlzeit,

hat einer von euch schonmal den Katalog zur Essener Motorshow sich angeschaut?

Das Unternehmen Folia Tec stellt weiße LED-Spots für z.B. den Unterboden vor, die ein TÜV-Teilegutachten haben! Sollen auf der Schau vorgestellt werden aber auch schon kaufbar sein...

Was meint ihr dazu?

Gruß Björn

22 Antworten

Habe ich auch schon gelesen, gesehen und gehört.
Nur frage ich mich, wie die sich über gesetzl. Vorschriften hinwegsetzen wollen.
Es geht ja nicht allein um das TÜV-Siegel, sondern UBB ist laut StVZO verboten! Und darüber kann man sich nicht so einfach hinwegsetzen.
Da bin ich mal echt gespannt wie die das drehen wollen.

greetz martin

die teile gibts schon zu kaufen seit nen paar monaten. das wird riesen trouble geben, da alle diejenigen jetzt auf die barrikaden gehen werden, die schon illegal ne ubb dran haben. denke aber nach wie vor, dass sowas kein schwein einträgt...weil wo ist denn hier noch der unterschied zu ner ubb? keiner, würde ich sagen, da ich die teile dieses jahr auf der automechanika messe in ffm gesehen habe... und die sind richtig hell...keine ahnung wo das hinführen soll und vor allem:
erklärt das mal den polizisten, die euch anhalten...

sollte dann so aussehen

http://download.foliatec.com/presse/04.08.20-LED-SpotLigts.jpg
http://download.foliatec.com/presse/04.08.20-LED-SpotLigts.jpg

aber wo gibts denn dieses messekatalog ?!

das kannste auch im internet ansehen...bei foliatec oder so, keine ahnung. die pics von peschi sind ja richtig harmlos. wie gesagt, habe die dinger in aktion gesehen...tztz...hell kann ich nur sagen und funktionen haben die auch noch:
blitzen, soundcontrol, pulsierend...etc... nee, also, da war extra nen stand von denen, wo sie die teile präsentiert haben... ich will keinen ärger...

Tüv teilegutachten...ist ja wohl nen witz auch wenn es stimmt.

Teilegutachten <> ABE

Also meines Erachtens ist immernoch Vorsicht geboten!

Zitat:

aber wo gibts denn dieses messekatalog ?!

Den Messekatalog kannst du auf www.essen-motorshow.de bestellen, macht aber wohl nichmehr den sinn da der spaß bei mir 1 1/2 wochen gedauert hat :/

man muss schon sagen das die lichter auf den Bilder echt übelst schlecht aussehen.. hab gestern nen ford focus gesehen der hatte sowas in der richtung dran.. das sieht nicht annähernd so gut aus wie wenn der gesamte unterbodenausgeleuchtet ist..bin ihm dann hinterher und hab ihm gezeigt was ne ubbl is *ggg*
ne ne solche LED kacke..davon rät dir jeder Fahrzeugveredler ( nennen wir es mal so! ) ab.
neon bleibt einfach besser..mit leds kriegt man nur diese komische punktbeleuchtung hin oder bie guter montage als strich der sich an den sieten des autos entlag zieht...

hmm folieatec hat doch auch alupedalen mit neon bleuchten rausgebracht die haben doch auch ein gutachten was vom tüff anerkannt wird. aber wenn die diese leds spots anerkännen dann müsten die ja auch die orginale ubb anerkennen? oder sehe ich das falsch

theoretisch Ja, denn UBB oder LED macht ja nun keinen unterschied.
aber ich denke, die sache hat noch nen haken und ist mit sicherheit nicht ganz so zulässig, wie FoliaTec einem das glauben machen möchte.

der martin hats durchschaut...
so seh ich das au...man kann immer sagen..teilegutachten und so...wenn de tüv das sieht gibt er en fick drauf und schickt dich heim...warscheinlich lacht er noch, weils led technik ist... *ggg*

Bin mir nicht sicher, aber die Spots dürfen auch nur an sein, wenn die Tür auf ist, oder? Sprich... damit darfste ned "fahren.."

also auf der Foliatec seite fin dich da jetzt nix drüber..die site funzt nicht mal...wie uncool

guckt doch mal ins stylingforum!!!

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Habe ich auch schon gelesen, gesehen und gehört.
Nur frage ich mich, wie die sich über gesetzl. Vorschriften hinwegsetzen wollen.
Es geht ja nicht allein um das TÜV-Siegel, sondern UBB ist laut StVZO verboten! Und darüber kann man sich nicht so einfach hinwegsetzen.
Da bin ich mal echt gespannt wie die das drehen wollen.

Da wird's nichts zu drehen geben.

Ohne Änderung der StVZO (die mit Sicherheit in diesem Punkt nicht geändert werden wird) ist eine Eintragung nach wie vor nicht möglich.

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